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Autor Archiv: Andreas Ostermann

S A V E – T H E – D A T E

Geschrieben am 13. August 2015

Logo Zukunftskongress Bayerischer Untermain (web 600x286)

 

Der erste Zukunftskongress Bayerischer Untermain lädt in diesem Jahr alle Umwelt- und Technik-Interessierten, Bauinteressierten, Baufachkräfte und EnergieberaterInnen zu einer Informationsveranstaltung zu energieautarkem Bauen und Sanieren ein. Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Folgende Referenten werden innovative, ausgereifte und bezahlbare Bau- und Sanierungskonzepte zum Thema Energieautarkie sowie Messdaten zum Thema Energieeffizienz vorstellen:

– Prof. Timo Leukefeld stellt sowohl Konzepte zur Sanierung von Gebäuden hin zu einem hohen Autarkiegrad als auch sein Neubauprojekt „Das energieautarke Haus“ vor.
– Dr. Falk Auer von der Bürgerinitiative Lokale Agenda 21 – Gruppe Energie in Lahr berichtet über den „Feldtest Wärmepumpen“ in der Region Lahr und bietet dabei kritische Einblicke in die Effizienz verschiedener Wärmepumpenmodelle.
– Jonathan Busse, Vorstand der alphaEOS AG, stellt das „Aktivhaus B10“ vor, das mit selbst erzeugter Energie sowohl Elektromobilität als auch andere Gebäude mitversorgen kann.
– Hans-Josef Fell, Vater des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der bereits selbst sehr früh ein vollständig über erneuerbare Energien versorgtes Haus gebaut hat, erläutert die Rolle politischer Rahmenbedingungen und schlägt den Bogen zu aktuellen Notwendigkeiten des Klimaschutzes.
– Desweiteren werden regionale Bauprojekte vorgestellt, die mit den bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten einen hohen Grad an Energieautarkie gewährleisten können.

 

Für weitere Informationen richten Sie sich bitte an:
Frau Susanna Scherer
Sprecherin des Arbeitskreises Zukunftskongress
E-Mail: scherersusanna@gmail.com

 

Weitere Informationen finden Sie hier: www.zukunftskongress-untermain.de. Die Veranstaltung verfolgt keine kommerziellen Interessen. Ziel ist, das Konzept der Energieautarkie weiter zu verbreiten sowie Bauinteressierte und Fachkräfte hierfür zu vernetzen. Zum Veranstaltungsort besteht eine sehr gute Verkehrsanbindung. Ein Angebot aus Speisen und Getränken steht bereit. Träger des Kongresses ist der Arbeitskreis Zukunftskongress, eine regionale Kooperative aus zwei Solarvereinen, Fachkräften aus dem Baugewerbe, Ortsverbänden von Bündnis 90/Die Grünen sowie der EnergieAgentur Bayerischer Untermain.

Das historische Herz zurückgeben

Geschrieben am 12. August 2015

Rückgriff auf die Geschichte: Der Kern der Altstadt von Frankfurt am Main wird rekonstruiert

 

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Computerdarstellung des Hühnermarktes in Frankfurt am Main, wie sie nach der Rekonstruktion aussehen soll: Die Gebäude orientieren sich an den historischen Grundrissen der 1944 bei einem alliierten Bombenangriff zerstörten Altstadt (Bild: DomRömer)

 

Über Jahrhunderte war Frankfurt am Main durch seine mit telalterliche Altstadt, durch enge Gassen, Höfe und Fachwerkhäuser geprägt. Die alliierten Bombenangriffe des Zweiten Weltkriegs beendeten diese Tradition je. Nun entsteht der Kernbereich der 1944 verbrannten Altstadt neu – als Rekonstruktion.
Das Bauvorhaben soll der modernen Bankenstadt wieder das historische Herz zurückgeben. Zwar wurde Frankfurt erstmals 794 in einer Urkunde Karls des Großen erwähnt, die dauerhafte Besiedlung des Kernbereichs ist allerdings schon seit der Jungsteinzeit nachgewiesen. In der Römerzeit befand sich dort ein Militärlager, doch die nachhaltige Bebauung begann mit den Karolingern.

 

Unter CDU-Ägide erfolgten erste Rekonstruktionen

Der Bau einer Königspfalz führte dazu, daß die deutschen Herrscher den Ort regelmäßig aufsuchten, so daß er begann, eine bedeutende Rolle in der Politik des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation einzunehmen. Seit dem 14. Jahrhundert wurden hier die deutschen Könige beziehungsweise Kaiser gewählt, ab 1562 auch gekrönt. Das nun in der Rekonstruktion befindliche Areal von der Größe eines Fußballfeldes spielte beim Ablauf der Kaiserkrönung eine bedeutende Rolle. Nach der Zeremonie im Dom zog der neue Kaiser entlang dieses „Krönungsweges“ zum Festbankett ins nahe Rathaus am Römerberg. Die Fachwerkfassaden des Stadtquartiers verfügten deshalb über außergewöhnlich viele Fenster, weil diese einst von Massen Schaulustiger genutzt wurden.
Als im März 1944 innerhalb einer knappen Stunde 500 Luftminen, 3.000 schwere Sprengbomben und 1,2 Millionen Brandbomben der Alliierten über Frankfurts Stadtkern niedergingen, überlebten nur wenige Reste der gerade frisch renovierten Altstadt. Einige Einzelgebäude konnten wiederhergestellt werden, doch die Anhänger einer Rekonstruktion des Altstadtgefüges zwischen Dom und Römer mußten in der Nachkriegszeit eine Niederlage gegen ihre modernistischen Widersacher hinnehmen. Zwar wurden modernistische Pläne zur Bebauung des „Krönungsweges“ mit modernen Wohnblocks nicht verwirklicht, aber zwischen 1972 und 1974 entstand dort das überdimensionierte spätbrutalistische Technische Rathaus, ein clusterartiger Hochhauskomplex aus Beton und Glas.

 

Wiederaufbau der Frankfurter Altstadt (web 300x394)_PA
Wiederaufbau der Frankfurter Altstadt: Ein Publikumserfolg (Bild: Picture Alliance / DPA)

Die Bewußtseinswende setzte eigentlich bereits in den achtziger Jahren ein, als unter der Ägide des CDU-Oberbürgermeisters Walter Wallmann die Rekonstruktion mehrerer Fachwerkbauten am Römerberg erfolgte. 2005 beschloß die Stadt Frankfurt, das sanierungsbedürftig gewordene und mit Asbest belastete Gebäude des Technischen Rathauses abzureißen, was ab 2010 auch in die Tat umgesetzt wurde. Als die Pläne zur Neubebauung publik wurden, die mehrere modernistische Großbauten vorsahen, begann sich Widerstand in der Frankfurter Bevölkerung zu regen. Viele Bürger sahen die Chance, daß man in diesem kleinen Kernbereich der einst weit größeren Altstadt den Eindruck des historischen Frankfurt wieder auferstehen lassen könnte.
Die kleine Oppositionsfraktion der „Bürger Für Frankfurt BFF“ stellte 2005 als erste einen Antrag im Stadtparlament, der die Wiederherstellung der historischen Gassenstruktur und einzelne Rekonstruktionen vorsah. Obwohl der Antrag von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt wurde, war das Medienecho enorm. Es gründete sich der Verein Pro Altstadt, um das Vorhaben zu unterstützen. Der junge Offenbacher Bauingenieur Dominik Mangelmann präsentierte eine mit Computergraphiken anschaulich gemachte Realisierungsstudie für eine historische Rekonstruktion des Areals. Der Diplom-Geograph Jörg Ott schuf einen virtuellen fotorealistischen Stadtrundgang durch das alte Frankfurt als 3D-Modell.
Schließlich schwenkte die politische Führungsschicht der Stadt um, fand teils selbst Gefallen an der Idee und plante das Stadtareal neu. So entstehen nun bis 2017 wieder der Krönungsweg, der alte Hühnermarkt und mehrere Gassen in einer Mischbebauung aus 15 Rekonstruktionen und 20 gestalterisch angepaßten Neubauten. Unter anderem werden so berühmte Häuser wie die „Goldene Waage“ gegenüber dem Dom, das „Rote Haus“, das „Haus der Tante Melber“ und das „Goldene Lämmchen“ wiedererstehen.

 

Wohnungen sind längst an Liebhaber verkauft

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Modell des Hauses ‚Goldene Waage‘: Mischbebauung (Bild: DomRömer)

Das Bauvorhaben geschah keinesfalls ohne Widerstände. Vor allem das modernistische Establishment in der Architektenschaft versuchte mit Polemik und technischen Gegenargumenten das Projekt zu torpedieren. Somit ist das Ergebnis der Mischbebauung auch ein Kompromiß mit den Machtansprüchen der modern ausgerichteten Architektenschaft. Hinzu kommen aktuelle Bauauflagen, beispielsweise Brandschutzbestimmungen. Auch wenn viele Bürger gerne mehr Rekonstruktionen gesehen hätten, ist das entstehende Stadtquartier bereits jetzt ein Publikumserfolg. Trotz hoher Quadratmeterpreise sind die entstehenden 54 Wohnungen längst an Liebhaber verkauft. Mittlerweile ist die Fertigstellung einiger der Rohbauten absehbar. Handwerksbetriebe von Westfalen bis Franken sind mit der Bearbeitung der Hölzer und Sandsteinelemente betraut. Zudem werden zahlreiche erhaltene Originalfundstücke, sogenannte Spolien, wieder in die Hausfassaden eingefügt.
Das Frankfurter Projekt ist zu unterscheiden von vielen Rekonstruktionsvorhaben der letzten Jahre. Da die Mainmetropole keine Residenzstadt war, gibt es kein Stadtschloß zu rekonstruieren. Das dort 2009 bereits rekonstruierte Adelspalais Thurn und Taxis kann nicht mit den Schlössern in Berlin, Braunschweig oder Potsdam verglichen werden. Am ehesten läßt sich das Frankfurter Projekt, das ein ganzes Gebäudeensemble beinhaltet, mit der Wiederauferstehung des Dresdner Neumarkts um die Frauenkirche vergleichen.
Nur auf den ersten Blick wirkt es anachronistisch, in Deutschlands „amerikanischster“ Stadt, deren Silhouette von zahlreichen Bankenhochhäusern geprägt ist, nun wieder Fachwerkhäuser zu errichten. Genauer betrachtet ist der Rückgriff auf Geschichte und Tradition aber ein Korrektiv und die folgerichtige Reaktion auf die derzeit dominanten Globalisierungs- und Normierungstendenzen.
Der in Frankfurt am Main lebende Architekturkritiker Dankwart Guratzsch (76) schrieb unlängst in der Welt, daß die Frankfurter Bürger oft besser als die schwerfällige Verwaltung und eine modernisierungsbeflissene Architektenschaft wüßten, daß die Geschichte ihrer Stadt nicht mit dem Bau der Bankentürme begonnen habe: „Der Bürger der fast nur noch digital verorteten Gesellschaft versichert sich der verlorenen Anker seiner Herkunft und versieht sie mit der felsenfest massiven Aussteifung aus Zement.“

 

CLAUS-M. WOLFSCHLAG
erschienen in ‚JUNGE FREIHEIT‘

 

 

 

Pro Altstadt e.V.

Die im November 2005 gegründete überparteiliche Bürgerinitiative Pro Altstadt engagiert sich für die „weitgehend historische Rekonstruktion der Altstadt Frankfurts auf dem Areal des Technischen Rathauses und dessen unmittelbarem Umfeld“. Zudem setzt sie sich für den Wiederaufbau und die Erhaltung historischer Gebäude im gesamten Frankfurter Stadtgebiet ein. Dazu betreibt der gemeinnützige eingetragene Verein Öffentlichkeitsarbeit, beteiligt sich an der Beschaffung sowie Entwicklung von Bauplänen und Modellen und sammelt Spenden zur Finanzierung einzelner Baurekonstruktionen beziehungsweise veranstaltet Benefizaktionen zugunsten der Bauten. Vorsitzende des Vereins ist die Innenarchitektin Cornelia Bensinger.

Beiträge und Spenden können auf folgendes Konto eingezahlt werden:
Verein Pro Altstadt e.V., Frankfurter Volksbank, BLZ 501 900 00, Konto-Nummer 7300016981

Weitere Information im Internet:
www.pro-altstadt-frankfurt.de

 

 

 

Kooperation mit der ABGnova

Geschrieben am 24. Juli 2015

Der BDB-Frankfurt und die ABGnova setzen Ihre Kooperation fort.

Nachstehend das Programm der Veranstaltungsreihe ‘SophienHofAbende‘ zum Download:
Flyer SophienHofAbende, 2.Halbjahr_ABGnova

Für die Anmeldungen zu den Veranstaltungen wenden Sie sich bitte direkt an:
Frau Ulrike Rabanus, Telefon 069 / 213 – 84105, u.rabanus@abgnova.de

 

Preiswerter Wohnraum in Hessen – eine Herkulesaufgabe

Geschrieben am 18. Juli 2015

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Am 22. Juni 2015 haben sich die Teilnehmer der Initiative „Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN“ zu Ihrer 3. Sitzung getroffen. Auf der Tagesordnung stand die von Ministerin Hinz angekündigte ‘Allianz für Wohnen in Hessen‘, die Beendigung der Tätigkeit des Wohnungsbaukoordinators Dr. Hirschler sowie zukünftige Impulsaktivitäten der Initiative für den Wohnungsbau in Hessen. Das weitere Vorgehen für das nächste halbe Jahr wurde mit Ausblick auf mittel- und langfristige Entwicklungen beraten.

An der Sitzung der Initiative im Juni nahm auch Michael Siebel, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD Fraktion in Hessen, teil.

 
 

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IW-Hessen

Ankündigung einer Allianz macht alleine noch keinen Sommer

Geschrieben am 10. Juli 2015

15_07_10 Allianz für Wohnen in Hessen (web 600x286)_IW-Hessen
 
• Bezahlbarer Wohnraum künftig noch knapper
• Potenziale in den Städten durch Nachverdichtung
• Verbändebündnis kündigt konkrete Projekte für Allianz an

 
„Wir betrachten die Ankündigung einer Allianz prinzipiell als einen positiven Schritt. Doch erst der weitere Prozess wird erweisen, ob die Allianz auch einen Beitrag zur Lösung der Probleme auf den Wohnungsmärkten leisten kann“, sagte Dr. Rudolf Ridinger, Sprecher des Bündnisses aus Kammern und Verbänden „Impulse für den Wohnungsbau“ und Vorstand des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft vor Vertretern der Medien in Wiesbaden.
 
Ridinger nahm damit zu den Erwartungen an die von der Landesregierung angekündigte „Allianz für Wohnen in Hessen“ Stellung. Zur ersten Sitzung der Allianz hat das für den Wohnungsbau zuständige Ministerium am 20. Juli eingeladen.
 
Prüfstein Landesbauordnung
Bündnisse zum Wohnen gebe es auf Bundesebene sowie in mehreren Bundesländern. Die Ergebnisse blieben allerdings bislang auf allen Ebenen weit hinter den Erwartungen zurück. In Hessen bestehe die Chance, dies besser zu machen. „Positiv nehmen wir die Ankündigung auf, dass die Landesregierung ihre Gesetzesvorhaben zur Diskussion und Folgenabschätzung in die Runde einbringen will“, so Ridinger. Das war in der Vergangenheit so nicht der Fall.
 
Ein zentraler Prüfstein wird nach Auffassung von Ridinger die angekündigte Novelle der Landesbauordnung sein. „Hier sehen wir vor dem Hintergrund der angekündigten Einführung einer ÖPNV-Abgabe erheblichen Diskussionsbedarf“, so Ridinger. Auch sei gerade die Landesbauordnung ein zentraler Ansatzpunkt, um überbordende Hemmnisse abzubauen oder zumindest einzugrenzen, etwa in den Bereichen Barrierefreiheit und Brandschutz.
 
Nachverdichtung bietet Potenziale
Die Allianz solle aber auch zur Beschleunigung und Ausweitung des Wohnungsbaus beitragen. Die jüngsten Baufertigstellungen bewegten sich 20 bis 30 Prozent unterhalb des erforderlichen Niveaus. Die Zahl der Baugenehmigungen sei sogar rückläufig.
 
Gerald Lipka vom BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen / Rheinland-Pfalz /Saarland e.V. unterstrich in diesem Zusammenhang, dass mehrere Engpässe wohnungswirtschaftliche Investitionen erschwerten. An erster Stelle stünden dabei Engpässe beim Bauland. Hier gebe es selbst in den Zentren noch erhebliche Potenziale. So liege etwa Frankfurt in der Einwohnerdichte weit hinter München. Niemand in Deutschland käme deshalb auf die Idee, München als unattraktiven Wohnstandort anzusehen.
 
Weitere Potenziale bestünden in der Nachverdichtung und der Konversion, insbesondere von Bürostandorten. Als sehr problematisch schätzt Lipka den Bau von preisgünstigen Wohnungen ein. Die Baukosten liefen schon seit Jahren „aus dem Ruder“. Diese stiegen kontinuierlich und außerdem wesentlich stärker an, als die Verbraucherpreise insgesamt.
 
Fördermittel für den Bau preisgünstiger Wohnungen nötig
Der Bau von mehr preisgünstigen Wohnungen sei dabei ein Haupterfordernis, ergänzte Wolfgang Hessenauer vom Mieterbund in Hessen. Das Land verliere immer mehr sozial gebundene Wohnungen, gleichzeitig werde der Engpass an bezahlbaren Wohnungen in den nächsten Jahren noch zunehmen, betonte der Mietervertreter vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen. Aber auch der Mittelstand habe immer größere Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das Land müsse dringend mehr tun, wenn sich die Dramatik auf den Wohnungsmärkten beim preisgünstigen Wohnen nicht weiter verschärfen solle. Ohne mehr Fördergelder gehe das nicht.
 
Verbände und Kammern werden konkrete Projekte vorschlagen
„Wir wollen einen konstruktiven Dialog“, so Ridinger, „der möglichst rasch zu konkreten Ergebnissen führt. Wir wollen dabei auch konkrete Projekte einbringen“, kündigte Ridinger an.
 
Das Bündnis „Impulse für den Wohnungsbau“, das mit seinen 15 Kammern und Verbänden die komplette Wertschöpfungskette repräsentiere, habe seine Mitarbeit angeboten. „Die Ankündigung einer Allianz macht allerdings alleine noch keinen politischen Sommer. Es kommt auf konkrete Schritte zur Umsetzung des Ziels von mehr und dabei insbesondere auch bezahlbarem Wohnungsbau an“, so Ridinger.

 

IW-Hessen

EU leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

Geschrieben am 5. Juli 2015

Logo BDB-Bundesgeschäftsstelle

Die Europäische Kommission hat vor wenigen Tagen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Verschiedene nationale Vorschriften des Landes würden unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen beinhalten, so die EU-Kommission in ihrer Begründung.

Deutschland wurde hierbei aufgefordert, die Regelungen zu verbindlichen Mindestpreisen zu ändern, da diese nach Auffassung der EU-Kommission zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig seien. Sie würden vielmehr verhindern, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Angriff nehmen können. Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens ist ein eindeutiger Angriff aus Brüssel auf die HOAI, gegen die sich der BDB im Verbund mit allen Organisationen der planenden und bauenden Berufen mit sämtlichen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen wird.

Vorausschauend hatte der BDB auf seinem jüngsten Baumeistertag im Mai 2015 bereits einstimmig eine Resolution hierzu verabschiedet. In dieser heißt es:

„Die Delegierten der Bundesdelegiertenversammlung des Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure lehnen den erneuten Versuch der EU zur Abschaffung der HOAI und der Abschaffung oder Lockerung der Kapitalbindung ab! Sie fordern die Bundesregierung auf, mit allen Mitteln die bewährten Strukturen der freiberuflichen Tätigkeit zu erhalten und allen Versuchen, diese abzuschaffen, entgegenzuwirken! Kein EU-Bürger wird durch die HOAI, die eine reine Inländer-HOAI ist, an der Tätigkeit in Deutschland gehindert.“

Das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren und stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren und diese möglichst mit stichhaltigen Argumenten im Sinne des Erhalts der HOAI zu entkräftigen.

Selbstverständlich wird Sie der BDB in seinen Medien über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens finden Sie hier.

BDB-Bund, Tobias Hintersatz

Bücher

Geschrieben am 1. Juli 2015

15_07 Bücher1Bauentwurfslehre

von Ernst Neufert.

582 Seiten, Format 21 x 30 cm,
gebunden,
144,00 EUR

Springer Verlag, Heidelberg

ISBN: 978-3-8348-1825-6

 

 

 

Das Standardwerk auf dem neuesten Stand – seit Jahrzehnten bewährt:

• Das weltweit anerkannte Standardwerk für jeden Bauentwurf
• Die umfangreichste Zusammenstellung von Gebäudetypologien, Schemata, Maßen und Abmessungen für die Planung in einem Band
• Erleichtert den Einstieg in neue Entwurfsprojekte.

Die große Herausforderung unserer Zeit – der demographische Wandel – wirft auch im „Neufert“ ihren Schatten voraus. Alle Lebens- und Arbeitsbereiche, die eine neue Sensibilität bei der Planung verlangen, wurden untersucht und finden Erwähnung. Letztlich bedeutet dies eine Abkehr von der Norm des „einen Maßes“. Eine weitere Neuerung wird dem Nutzer der Bauentwurfslehre sofort ins Auge fallen: Das Inhaltsverzeichnis gliedert das Buch jetzt in vier große Themenblöcke: Allgemeine Grundlagen, Arbeiten, Wohnen und Versammeln. Diese Veränderung ist deshalb sinnvoll, weil einzelne Typologien gleiche Normen und Grundlagen vereinen, die nun zusammenhängend und umfassend den Gebäudekategorien vorangestellt sind. Diese neue Konzeption trägt erheblich zur Benutzerfreundlichkeit des Buches bei, denn Informationen schnell und zuverlässig zu finden, ist eines der Grundprinzipen des „Neufert“.

 

Springer Verlag

 

 

VOB 2012

vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

960 Seiten, Format 15 x 21,2 cm, gebunden
46,00 EUR

Beuth Verlag, Berlin

ISBN: 978-3-410-61290-2

 

 

 

Geht es in Deutschland um die Bauvergabe, ist die VOB das einschlägige Grundlagen- und Nachschlagewerk.
Die VOB ist der Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen. Mit der komplett aktualisierten Ausgabe 2012 werden Änderungen in Teil A, Teil B sowie Teil C gültig.
Schwerpunkt der Überarbeitung des Abschnitts 2 der VOB Teil A war insbesondere die Zusammenführung der Bestimmungen der Basis- und der a-Paragrafen. Damit wurde im Abschnitt 2 die bisherige Struktur von Basis- und a-Paragrafen aufgegeben. Die Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 sind nunmehr in sich geschlossen und gelten für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 1) und für Vergaben ab den EU-Schwellenwerten (Abschnitt 2) jeweils für sich.

Darüber hinaus wurden die Bestimmungen, die aus VgV und GWB in der VOB Teil A übernommen sind, auf ihre wörtliche Übereinstimmung mit den Quelltexten hin überprüft.

Mit der Herausgabe des neuen Abschnitts 3 der VOB Teil A wird der Neuregelung von Vergabebestimmungen für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit auf EU-Ebene Rechnung getragen.

Die Regelungen der VOB Teil B Ausgabe 2009 wurden bis auf § 16 ohne Änderungen in die Ausgabe 2012 übergeleitet. Mit der Neufassung des § 16 VOB Teil B wird den Vorgaben der Richtlinie 2011/7/EU vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zahlungsverzugsrichtlinie) Rechnung getragen. Die Richtlinie muss bis spätestens 16. März 2013 in internationales Recht umgesetzt werden.
In der VOB Teil C wurden durch die Hauptausschüsse Hochbau und Tiefbau (HAH und HAT) des DVA insgesamt 7 ATV materiell fortgeschrieben, 29 ATV redaktionell überarbeitet und zwei neue ATV erarbeitet (ATV DIN 18323 „Kampfmittelräumarbeiten“ und ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“).

 

Beuth Verlag

 

ANSICHTSSACHE – frankfurt rhein main

Geschrieben am 1. Juli 2015

15_10 Ansichtssache

Main und Dom, Frankfurt

Leonore Poth, Frankfurt

 

 

Mit einem Bild soll ein Bauwerk, ein Raum, eine Ansicht vermittelt werden.
So entsteht aus den individuellen Einzelansichten ein Bild von
Frankfurt Rhein Main

 

 

 

15_10 Poth (150x150 web)Leonore Poth

1959 in Frankfurt geboren, 1979-1985 Studium an der Hochschule für Gestaltung Offenbach, seit 1986 freiberuflich als Zeichnerin, Illustratorin und Trickfilmerin, Dozentin für Trickfilm an der HfG Offenbach, FH Frankfurt, FH Mainz.
www.leonorepoth.de

BDB und Aktion Impulse im Dialog mit dem Bundesfinanzministerium – Staatssekretär Gatzer empfängt BDB-Präsident Wagner im Ministerium

Geschrieben am 8. Juni 2015
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Herbert Barton, Hans Georg Wagner, Werner Gatzer, Dr. Ronald Rast (v.l.)

 

Die Reihe der Gesprächsrunden zwischen dem BDB, zusammen mit der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, und dem Bundesfinanzministerium wurde am 20. Mai 2015 in Berlin fortgesetzt. Dazu hatte der Finanzstaatssekretär Werner Gatzer den BDB-Präsidenten Hans Georg Wagner sowie den Koordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast und den BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton ins Bundesfinanzministerium eingeladen. Neben dem Staatssekretär war das Ministerium durch den zuständigen Referatsleiter Dr. Möhlenbock und den Referenten Sattler in dem rund 75-minütigen Gespräch bestens vertreten.

Zu Beginn des Treffens berichtete mit Schwerpunkt Bauhaushalt des Bundes der Staatssekretär über die jüngsten Entscheidungen im Haushaltsausschuss des Bundestages im Hinblick auf die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Zwecke des Flüchtlings- und Wohnungsbaues sowie einen nachhaltigen Wohnungsbau für Auszubildende und Studenten. In den Vorjahren sei man noch von jährlich ca. 100.000 Flüchtlingen ausgegangen. Diese Zahl habe sich aktuell auf deutlich über 300.000 erhöht, so dass die gesellschaftspolitisch wichtigen Ziele in der Flüchtlingspolitik durch Wohnungsbau in Form fester Unterkünfte stärkere Bereitstellung finanzieller Bundesmittel erfordere. Im Hinblick auf den nachhaltigen Wohnungsbau für Azubis und Studenten wolle der Bund ebenfalls verschiedene Modellprojekte durchführen.

Herr Wagner stellte in Aussicht, dass der BDB zusammen mit der Aktion Impulse und ggf. der Wohnungswirtschaft beabsichtige, im Herbst 2015 zu der Problematik des Flüchtlingswohnungsbaus in Berlin zu einer Informationsveranstaltung mit Länder- und kommunaler Beteiligung einzuladen.

Sodann stellte Dr. Rast für die Aktion Impulse die neuesten Daten und Erkenntnisse zum Wohnungs- und Städtebau vor. Er betonte, dass in den Jahren zwischen 1996 und 2006 systematisch alle steuerlichen Förderinstrumente für den Wohnungsbau abgebaut wurden und seitdem nur noch eine 2-prozentige lineare Abschreibung möglich ist. Danach ist die Wohnungsbautätigkeit in den Jahren von 2007 bis 2009 auf das niedrigste Niveau in der Nachkriegszeit gefallen. Zwar sei die Zahl der Wohnungsfertigstellungen im Mehrfamilienhausbau seit 2011 wieder angestiegen, aber mehr als 80 % dieser Wohnungsbautätigkeit betreffe das gehobene bzw. Luxussegment. Hier werden mit Kaltmieten zum Teil deutlich über 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erzielt, während für Bezieher mittlerer Einkommen in dem Segment bis zu 8 Euro Kaltmiete kaum noch und für Bezieher unterer Einkommen in dem Segment bis zu 6 Euro Kaltmiete gar kein Wohnungsneubau mehr stattfinde.

Konzentrierte Forderungen der Aktion Impulse seien deshalb, mehr bezahlbaren (Miet-)Wohnungsbau in Großstädten zu initiieren und einen „Neustart“ des Sozialen Wohnungsbaus in Angriff zu nehmen. Dazu sei es notwendig, die Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus mit einer Anhebung der linearen Abschreibung von derzeit 2 % p.a. auf generell 3 % und einer zusätzlichen „sozialen Komponente“ von 1 %, temporär und regional begrenzt, zu verbessern. Die Weitergabe der Vorteile einer solchen Sonder-AfA könnten wie bei der früheren Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch die Vorlage der entsprechenden Mietverträge überprüft werden.

Für den Sozialen Wohnungsbau sei die Wiedereinführung des in der Vergangenheit schon bewährten § 7 K EKStG ein geeigneter Weg, diesen Neustart einzuleiten. Außerdem sei es eine Forderung, dass der Bund die den Ländern bereitzustellenden Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumversorgung zweckgebunden von derzeit jährlich 518 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro erhöht, diese durch Kofinanzierung der Länder in gleicher Höhe aufgestockt werden sollten sowie die zweckgebundene Verwendung für Sozialen Wohnungsbau nachgewiesen werden müsse. Gerade der letzte Punkt des Nachweises der zweckgebundenen Verwendung der Mittel durch die Länder fand die Zustimmung des Staatssekretärs auch vor dem Hintergrund des Hinweises von Hans Georg Wagner, dass nur 4 Länder (Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin) diese Mittel tatsächlich zweckgebunden einsetzen.

Anhand neuerer Untersuchungen des Pestel-Instituts im Auftrag der Aktion Impulse konnte vorgestellt werden, dass die notwendige Kaltmiete für heute in Ballungszentren errichtete Mietwohnungsbauten durchschnittlich 10,05 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Im Falle der Veränderung des linearen Abschreibungssatzes von 2 auf 3 % linear, könnte die Kaltmiete auf 8,43 Euro und bei 4 % sogar auf 7,42 Euro gesenkt werden. soweit die Abschreibungsverbesserung in den Mieten weiter gegeben werden. Dr. Rast betonte, dass schon allein durch den derzeitigen durchschnittlichen Anteil von 54 % Gebäudetechnik im Wohnungsbau ein Abschreibungssatz von 3 % dem tatsächlichen Werteverzehr gerecht werde, da die Lebensdauer der Technik weit unter 50 Jahre – wie bei derzeit 2 % Abschreibungssatz angenommen – liege.

Diese Darlegungen wurden vom Staatssekretär Werner Gatzer mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Informationsmappe sowie eine spezielle CD mit dem vorgestellten Zahlenwerk wurde den anwesenden Experten des Hauses zur Prüfung durch das Ministerium übergeben.

In seinem Schlusswort wies der Staatssekretär auf die Bedeutung der Bundesländer bei der Veränderung der Abschreibungsbedingungen im Wohnungsbau hin. Der Bund werde sicherlich in dieser Frage nicht initiativ werden, wenn die Länder hier nicht mitzögen. Er appellierte deshalb dringend an den BDB und die Aktion Impulse, an die Länder heranzutreten und um Unterstützung der Abschreibungsverbesserungen nachzusuchen. Hans Georg Wagner sagte zu, den Kontakt zu den Landesregierungen in dieser Frage zu suchen.

 

BDB-Bund

Bundestag aktuell: BDB und Aktion Impulse im Gespräch mit wichtigen Entscheidungsträgern der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion

Geschrieben am 8. Juni 2015
Hans Georg Wagner, Josef Rief (web645x307)
BDB-Präsident Wagner im Gespräch mit Josef Rief, dem Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den Bauhaushalt im Haushaltsausschuss

 

Schon wenige Tage nach seiner Wiederwahl als BDB-Präsident beim Deutschen Baumeistertag in Halle/Saale setzte Hans Georg Wagner die Reihe der berufspolitischen Gespräche mit führenden Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in Berlin fort. Gesprächspartner am 20. Mai 2015 waren dieses Mal die Bundestagsabgeordneten

• Eckhardt Rehberg, CDU, Vorsitzender der CDU/CSU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig haushaltspolitischer Sprecher der CDU;
• Josef Rief, CDU, Abgeordneter für Biberach (Baden-Württemberg) und Berichterstatter zum Bauhaushalt im Haushaltsausschuss;
• Antje Lezius, CDU, Abgeordnete für Kreuznach (Rheinland-Pfalz) und zuständig für „Wohnen/Bauen im ländlichen Raum“ in der Bundestagsfraktion;
• Johannes Kahrs, SPD, Hamburg, Vorsitzender der AG Haushalt der SPD-BT-Fraktion und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

 

Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Johannes Kahrs, Herbert Barton (v.l.)
Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Johannes Kahrs, Herbert Barton (v.l.)
15_05_21 Gespräch Lezius (web645x307)
Herbert Barton, Hans Georg Wagner, Antje Lezius, Dr. Ronald Rast (v.l.)
15_05_21 Gespräch Rehberg (web645x307)
Eckhardt Rehberg, Josef Rief, Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Herbert Barton (v.l.)

 

Begleitet wurde Präsident Wagner bei diesen Gesprächen wieder durch sein bewährtes Team an Beratern, dem Hauptgeschäftsführer des BDB, Herbert Barton, sowie dem Bundeskoordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast.

Allen Gesprächspartnern wurden aktuelle schriftliche Informationsunterlagen der Aktion Impulse für den Wohnungsbau mit Stand Mai 2015 ausgehändigt, diese eingehend erläutert und durch weiteres Hintergrundmaterial aus neueren Forschungsberichten, insbesondere des Pestel-Instituts Hannover und der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE), Kiel, zahlenmäßig belegt.

Ausgehend von einer aktuellen Situationsanalyse wurden die Fehlentwicklungen im Hinblick auf die stark angestiegenen Miet- und Kaufpreise in großstädtischen Regionen seit 2009 dargelegt sowie anhand der Fertigstellungsstatistik die ständig größer werdende Bedarfslücke in den Segmenten „Bezahlbarer Wohnungsbau“ und „Sozialer Wohnungsbau“ dargelegt. Um diese Bedarfslücke und die bereits in den Wohnungsmärkten bestehenden Defizite auszugleichen, ist in den Jahren 2015 bis 2025 nach gemeinsamen Überzeugungen eine Wohnungsbautätigkeit von ca. 300 Tsd. Wohnungen pro Jahr notwendig, bei einer derzeitigen Wohnungsbautätigkeit von ca. 250 Tsd. Wohneinheiten.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist es primär notwendig den bezahlbaren Mietwohnungsbau in Großstädten voranzubringen und einen Neustart des Sozialen Wohnungsbaus in Angriff zu nehmen. Den Abgeordneten wurde deshalb dringend empfohlen, die Abschreibungsbedingungen für die Erstellung von Wohnraum von jährlich derzeit 2 auf 4 Prozent linear anzupassen. Allein die bautechnische Entwicklung moderner Wohngebäude mit dem steigenden Anteil der Gebäudetechnik erfordert mittlerweile – gemessen am tatsächlichen Werteverzehr – eine Abschreibung von mindestens 3 Prozent linear.

Für den Sozialen Wohnungsbau wurde den Politikern vorgeschlagen, die Wiedereinführung des § 7 k des Einkommensteuergesetzes (in den Jahren 1989 bis 1996 geltendes Recht) als Sonderabschreibung für Wohnungsbau mit Sozialbindung ins Auge zu fassen, die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für die soziale Wohnraumförderung von 518 Mio. auf 700 Mio. Euro jährlich zu erhöhen und zu verstetigen sowie die zweckgebundene Verwendung durch die Länder zu überprüfen.

Diese Vorschläge wurden von den Abgeordneten durchweg mit großem Interesse entgegen genommen. Insbesondere von den Abgeordneten Rehberg, CDU, und Kahrs, SPD, wurde darauf hingewiesen, dass für die angesprochenen Zwecke des Wohnungs- und Städtebaus die Minister Gabriel (BMWi) und Dr. Hendricks (BMUB) durch die jüngsten Haushaltsentscheidungen 7 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Die angesprochenen steuerlichen Verbesserungen in der Umsetzung seien auch deshalb schwierig, so Eckhardt Rehberg, da die Bundesländer über den Bundesrat hier „mitziehen“ müssten.

Weitere Spezialprobleme waren in dem Gespräch mit Antje Lezius, CDU, das Thema der ländlichen Regionen, die mit den entgegengesetzten Rahmenbedingungen der Verdichtungsregionen, nämlich der Tendenz zum Bevölkerungsrückgang und dem demografischen Wandel, zu kämpfen hätten, sowie in dem Termin mit Johannes Kahrs, SPD, die Themen des Baus von Wohnungen für Studenten und Auszubildende sowie der ausreichenden finanziellen Ausstattung des Programms „altersgerechter Umbau“ durch den Bund mit Schwerpunkt in der Zuschussgewährung.

Der Gesamtzeitrahmen aller Gesprächsrunden im Paul-Löbe-Haus und Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages belief sich auf rund 3 ½ Stunden und war begleitet von hoher Sachkenntnis und großer Aufnahmebereitschaft der vorgetragenen Argumente seitens aller Bundestagsabgeordneten.

 

BDB-Bund

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