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EU leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

Geschrieben am 5. Juli 2015

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Die Europäische Kommission hat vor wenigen Tagen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Verschiedene nationale Vorschriften des Landes würden unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen beinhalten, so die EU-Kommission in ihrer Begründung.

Deutschland wurde hierbei aufgefordert, die Regelungen zu verbindlichen Mindestpreisen zu ändern, da diese nach Auffassung der EU-Kommission zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig seien. Sie würden vielmehr verhindern, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Angriff nehmen können. Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens ist ein eindeutiger Angriff aus Brüssel auf die HOAI, gegen die sich der BDB im Verbund mit allen Organisationen der planenden und bauenden Berufen mit sämtlichen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen wird.

Vorausschauend hatte der BDB auf seinem jüngsten Baumeistertag im Mai 2015 bereits einstimmig eine Resolution hierzu verabschiedet. In dieser heißt es:

„Die Delegierten der Bundesdelegiertenversammlung des Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure lehnen den erneuten Versuch der EU zur Abschaffung der HOAI und der Abschaffung oder Lockerung der Kapitalbindung ab! Sie fordern die Bundesregierung auf, mit allen Mitteln die bewährten Strukturen der freiberuflichen Tätigkeit zu erhalten und allen Versuchen, diese abzuschaffen, entgegenzuwirken! Kein EU-Bürger wird durch die HOAI, die eine reine Inländer-HOAI ist, an der Tätigkeit in Deutschland gehindert.“

Das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren und stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren und diese möglichst mit stichhaltigen Argumenten im Sinne des Erhalts der HOAI zu entkräftigen.

Selbstverständlich wird Sie der BDB in seinen Medien über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens finden Sie hier.

BDB-Bund, Tobias Hintersatz

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