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Autor Archiv: Andreas Ostermann

auf ein WORT: Joachim Pfeil

Geschrieben am 26. März 2022


Förderprogramme – Das leidige Thema KfW 55



Am 24.1.2022 kam der Paukenschlag für viele Immobilieninvestoren über Nacht:


Der Wirtschaftsminister verkündet in der Nachricht: das durch die alte Bundesregierung festgelegt Förderprogramm „KfW Neubau EH-55“, wonach die Förderung von Neubauten mit bestimmten Maßnahmen bis 31.1.2022 möglich ist, wird mit sofortiger Wirkung beendet!


Der Schlag hat gesessen!


Klar war, dass die Empörung groß war! Privaten und gewerblichen Bauherrn (z.B. Wohnungsbaugenossenschaften) wurde über Nacht eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit der geplanten Neubauimmobilie genommen. Abgesehen davon, dass Förderungen grundsätzlich hinter-fragt werden müssen, in welchem Rahmen diese überhaupt sinnvoll sind, war bereits seit langem für die Fachleute klar: eine „KfW Neubau EH- 55“ Förderung ist aus dem Blickwinkel der energetischen Betrachtung nicht mehr passend!
Die Anforderungen des „Standard“ Wärmeschutzes gemäß GEG, welcher seit 2020 für Neubauten anzuwenden ist um überhaupt eine Baugenehmigung zu erhalten, ist nur minimal geringer als die energetischen Anforderungen an eine „KfW Neubau EH-55“ Förderung. Für den einen oder anderen Bauherrn war die „55er Förderung“ also mehr oder weniger ein Mitnahmeeffekt, der sich positiv auf die Investition ausgewirkt hat. Ein Steuergeschenk eben!
Das dieses Programm „Neubau EH-55“ spätestens zum 31.1.2022 beendet werden sollte war auf jeden Fall richtig! Die alte Bundesregierung hätte eine Verlängerung seinerzeit nicht aussprechen dürfen. Und bei offensichtlichen Steuergeschenken ist es so, dass der Run auf den letzten Metern erfolgt!


Als dann in den ersten beiden Januarwochen 2022 der Run so richtig loslegte und die Antragsflut die KfW überrannte, folgten die Notsignale aus dem Frankfurter Kreditinstitut! Land unter! Antragshöhe nehmen schwindelerregende Größenordnungen an! Dann zog der neue Wirtschafts-minister die Notbremse! Förderstopp ab 24.1.2022 statt ab 31.1.2022!


Das Handeln des Wirtschaftsministers ist in der Sache nachvollziehbar. Handwerklich hat die neue Regierung (Scholz) ein miserables Bild abgegeben! Der Vertrauensbruch in staatliche Subventionen für die Klimaneutralität ist massiv und wird noch Jahre nachwirken! Dieser Vertrauensbruch wird sich auch auf neue Förderungen beziehen! Denn was ist eine Zusage wert, wenn diese zurückgezogen wird? Und dann nach massiven Protesten und Androhungen mit einem juristischen Nachspiel das Ganze dann versucht wird – wie im türkischen Basar- zu „heilen“. Das Vertrauen ist zerstört und es wird Jahre andauern bis dieses Vertrauen in die Politik und deren Kompetenz und Zusagen wieder einigermaßen hergestellt wird. Oder auch nur Gras über diese Sache gewachsen ist!
In den letzten Jahren – fast ein Jahrzent- war die Bau- und Immobilienbranche eines der wichtigsten Zugpferde der deutschen Wirtschaft! Auf dieser Tatsache basierend, muss die Regierung alles daransetzen das Vertrauen in das Wirken dieses Wirtschaftszweiges zu stärken.


Klar ist auch, dass die Umsetzung der EU Richtlinie durch Deutschland vorangetrieben werden muss. Klar ist auch, das alte bestehende Wohngebäude, die keine ausreichenden Parameter in der Energieeinsparung ausweisen umgerüstet werden müssen. Bei einem Wohnungsbestand in Deutschland mit rund 80% der Wohnungen mit Baujahr 1990 und älter gibt es genügend Einsparpotenzial an Energie. Hier sollte jedoch gerade die Industrie gefördert werden, mehr Innovation einzubringen! Dies hilft auch dem Arbeitsmarkt!


Es darf jedoch nicht der Fehler gemacht werden z.B. eine massive Förderung im Wohnungsbau durchzuführen – ohne gleichzeitig ein Auge auf andere Bereiche zu haben, die Energiefresser sind! Z.B. auf „Datenzentren/Rechenzentren“: diese brauchen die teuer erkaufte Energieeinsparung bei Wohnungssanierungen komplett auf, würden diese weiterhin aus dem Boden gestampft werden und die Abwärme davon nicht sinnvoll genutzt werden!
Andere Länder haben hier bereits einen Riegel vorgeschoben. In Frankfurt am Main entstehen einige neue Rechenzentren und die Energieversorgung hat ein Problem mit der Planung. In 5 Jahren benötigt Frankfurt die doppelte Energieversorgung die in 2020 vorhanden war. Wie viele Häuser und Wohnungen müssen da energetisch saniert werden um nur alleine hier eine Kompensation des Energieverbrauches zu erreichen?
Es ist nicht einfach der Balanceakt zwischen Umwelt und Wirtschaft. Die Menschen wollen überzeugt und mitgenommen werden. Dazu ist Vertrauen nötig – was die Regierung massiv mit einem Baustein „Förderung“ – missbraucht hat!
Hinzu kommt die neue politische Lage die ein noch schnelleres Umdenken und Entfernen von fossilen Energieträgern von uns fordern wird.



Joachim Pfeil
Vorstandsmitglied BDB-HESSENFRANKFURT

Für eine qualifizierte Ausbildung brauchen wir Qualität in Haupt- und Realschulen

Geschrieben am 9. März 2022



Die INITIATIVE ZUKUNFT FACHKRAFT fordert Leistungsrealismus in den Schulen

Andererseits wird seit vielen Jahren von unterschiedlichen Einrichtungen und Verbänden das Lied von der Aufwertung der Abschlüsse an der Haupt- und Realschule gesungen. Das wird jedoch nur in den eigenen Kreisen, aber nicht bei den Betroffenen selbst gehört. Es ist zweck- und sinnlos. Die Karawane zieht weiter mit dem Ziel des Abiturs, das häufig letztlich eine Illusion bleibt.


Die Schule stellt sich der Allokationsfunktion, im Interesse der Gesellschaft die Begabungen und Fähigkeiten der Schüler dorthin zu lenken, wo sie am besten sich selbst und den erforderlichen Möglichkeiten entsprechen können. Doch die Lenkungen können nicht funktionieren, wenn sie durch die Eltern konterkariert werden. 


Es fehlt ganz simpel den Lehrkräften an pädagogischen Eingriffsoptionen, d.h. im Klartext, über die Leistungsbewertungen und die erzielten Versetzungs- sowie Abschlussergebnisse angemessen steuern zu können. Eine realistische Beurteilung des Leistungsvermögens muss sich in Noten und Qualifikationen spiegeln. Dies wurde in den letzten Jahrzehnten bildungspolitisch ausgehöhlt, damit immer mehr Schüler/innen möglichst höhere Abschlüsse erzielen können, da dies im internationalen Vergleich zählte und im eigenen Land gut ankam. Aber Quantität schafft nicht Qualität. Eher werden Bildungsverlierer erschaffen, die dann die unterschiedlichsten Formen der Sonder- oder Förderbetreuung benötigen, um sozialfähig zu werden. Die Ausweitung der Sozialpädagogik in den Schulen, die teilweise Verdrängung schulischen Lernens haben darin ihren Hintergrund. Damit jedoch werden keine Wissenskomponenten, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, Kompetenzen, die einer späteren Ausbildung nicht zuletzt in den Betrieben zugute kommen können. Bestenfalls wird die Fähigkeit zur sozialen Integration verbessert.


In den Zeiten der Corona-Pandemie ist die Problematik und deren fatale Auswirkung auf Schüler/innen und Unterricht noch klarer geworden. Gerade für die Grundschule wird beklagt, dass die Kinder oftmals in den ersten Schuljahren durch den lückenhaften oder Distanz-Unterricht nicht mehr das Lesen, Schreiben und Rechnen beherrschen. Die eklatanten Lerndefizite setzen sich selbstverständlich auch in der Sekundarstufe I, Oberstufe und Berufsschule fort, ob in Vollzeit – besondere Bildungsgänge bis berufliches Gymnasium – oder Teilzeit (Berufsausbildung). Das vom HKM aufgelegte Löwenstark-Kompensationsprogramm kann wenig bis gar nicht helfen, da es wie die Verlässliche Schule gegen Unterrichtsausfall auf wenig qualifizierte Kräfte, vor allem Studenten, setzt, die schon bei Grundschülern nicht oder kaum akzeptiert werden. Das kann jede so eingesetzte Person mit Anspruch auf Vermittlung von Lerninhalten bestätigen.


Nicht die Anpassung von Leistungsanforderungen an die Lerndefizite sollte künftig auf der Tagesordnung stehen, sondern die Renaissance der Leistungsschule und nicht die Sozialpädagogisierung des Lernens. Das sieht zwar für die Landespolitik gut aus, z. B. möglichst wenige Schüler ohne Abschluss vorweisen zu können, aber das heißt regelmäßig nur, dass bei der oftmals im Laufe der Schulkarriere festzustellenden Leistungsverweigerung die Abschlüsse „verschenkt“ wurden. 


Selbstverständlich muss das Kultusministerium, die gesamte Landespolitik, ein richtig wirksames Programm zur Kompensation dieser Unterrichtsausfälle in den letzten beiden Jahren der Coronakrise auflegen. Da helfen keine Schönredereien und Vertröstungen, da helfen nur pädagogisch wirksame Operationen. Und ein Leistungsrealismus der not tut. Die INITIATIVE ZUKUNFT FACHKRAFT sorgt sich um den Ausbildungsnachwuchs und ruft dazu auf, mit vereinter Initiative auf das Kultusministerium einzuwirken, damit es sich wirklich dieser elementaren Herausforderung für die Zukunft der Schüler/innen stellt.


Erich Schleßmann, Koordinator INITIATIVE ZUKUNFT FACHKRAFT
BDB-HESSENFRANKFURT

Praxisnah über Berufschancen informieren

Geschrieben am 19. Februar 2022
Praktikant Ben Luca Zscherp mit Joachim Pfeil und Thomas M. Reimann


14 Tage war Ben Luca Zscherp unter Aufsicht von Polier Hans Trumpp als Praktikant der ALEA AG aktiv. Viele Eindrücke hat er auf einer Baustelle in der Frankfurter Kuhwaldsiedlung sammeln können, denn der Neubau mit 14 Wohnungen beginnt gerade zu wachsen. Der Bad Vilbeler Projektentwickler Joachim Pfeil realisiert aktuell einen Neubau für einen Investor aus Bayern, den Rohbau erstellt die ALEA AG. Reimann ist es wichtig, dass schon frühzeitig die jungen Menschen sich ein Bild über Chancen und Perspektiven in der Bauwirtschaft machen können. So entstand auf sein Betreiben und mit der heimischen ALEA AG die INITIATIVE ZUKUNFT FACHKRAFT, die inzwischen schon 2.000 Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Schulinformationstagen oder Praxistagen auf der Baustelle über Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk informiert hat.


Besondere Unterstützung erfährt die Initiative auch durch den BDB-HESSENFRANKFURT und seinen 1. Vorsitzenden Andreas Ostermann, der sich abermals hocherfreut über die Fortsetzung der Maßnahme äußert. „Es ist doch nicht selbstverständlich, gerade ich diesen schwierigen Zeiten, eine solche Initiative am Leben zu erhalten. Ich empfinde es mehr als lobenswert, dass sich Thomas Reimann ehrenamtlich in dieser Rolle so engagiert.“


Auch Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Leder von der IHK Gießen-Friedberg zeigt sich erfreut. „Es ist nicht selbstverständlich, mit welcher Intensität und Nachhaltigkeit Thomas Reimann dieses Projekt betreibt. Das ist für mich in unserer Region ein Leuchtturmprojekt im Bereich der Ausbildung. Ich darf sagen, dass ich mich über die Nominierung der ALEA AG zum IHK-Bildungspreis 2022 ausgesprochen gefreut habe. Wie ich erfahren durfte, ist das Unternehmen bundesweit unter die letzten 3 gekommen.“


Dem Unternehmer ist wichtig, dass sich junge Menschen und deren Eltern schon früh und in der Schule über ihre berufliche Perspektive informieren können. „Unsere Praxistage sind in Bad Vilbel und mit der Kooperation der John-F.-Kennedy-Schule der Renner. Das zeigt mir, dass das Interesse groß ist. Ich rufe meine Kollegen und Kolleginnen in den Ausbildungsbetrieben auf, praxisnah und frühzeitig über Berufschancen zu informieren. Wir brauchen in diesem Zusammenhang mehr als nur bedrucktes Papier, wir brauchen persönliches Engagement vor Ort, gerade im Handwerk.“


BDB-HESSENFRANKFURT

INGENIEUR BDB Ulrich Felber

Geschrieben am 5. Februar 2022




INGENIEUR BDB Ulrich Felber

Kein Geld mehr für Energieeffizienz – Mehr Verunsicherung geht nicht!

Geschrieben am 24. Januar 2022


Kehrtwende im Klimaschutzministerium


Vollkommen unvermittelt ist heute die Förderung energieeffizienter Gebäude der KfW gestoppt worden. Vorläufig – so heißt es in der Meldung des von Robert Habeck geführten Ministeriums. Zwei Wochen vorher hatte der Minister noch ambitionierte Ziele zum Klimaschutz vorgestellt.


Grund sei ein Run auf die Förderung, nachdem im November letzten Jahres das Ende der EH55-Neubauförderung für Ende Januar angekündigt wurde. Sieben Tage vorher wurde jetzt für dieses und die anderen Programme der KfW die Reißleine gezogen.


„Das Vorgehen löst maximales Kopfschütteln in der Branche aus und läßt bauwillige Familien, alle die professionell in Wohnungsbau investieren und letztendlich auch die, die händeringend nach Wohnungen suchen, im Regen stehen“, sagt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, Vorsitzender des Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) Hessen Frankfurt.


Das Ziel, eineinhalb Millionen Wohnungen bis Ende 2021 zu bauen, hatte die letzte Bundesregierung verfehlt. Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag die Zielmarke auf 400.000 Wohneinheiten pro Jahr hochgeschraubt. Wie das mit der jetzt eingetretenen maximalen Verunsicherung bei den Beteiligten in Finanzierung, Planung und Bauausführung erfolgen soll, bleibt abzuwarten.


BDB-HESSENFRANKFURT

Bauwirtschaft braucht Baustoffe

Geschrieben am 15. Januar 2022

Versorgungssicherheit nicht gefährden
Recyclingquote bei Schotter und Sand erhöhen


In Hessen sind die Baupreise für Wohngebäude 2021 um über acht Prozent gestiegen. Das vermeldete das statistische Landesamt Anfang des Jahres und veröffentlicht eine Liste mit ausgewählten Preisindizes für Bauwerke nach Bauwerksarten und Bauarbeiten. Die größte Zunahme verzeichnen darin die Zimmer- und Holzbauarbeiten. Aber auch für die Rohbauarbeiten haben die Preise überdurchschnittlich zugenommen.

www.statistik.hessen.de/pressemitteilungen/pm-01-2022-bauleistungspreise-in-hessen-2021


Bezahlbar Bauen scheint damit weiter in unerreichbare Ferne zu rücken. Grund für die massiven Preissteigerungen ist letztendlich eine stark reduzierte Materialverfügbarkeit. Das Prinzip von Angebot und Nachfrage läßt den Preis nach oben schnellen.


Die stärksten Preisschwankungen gab es dabei beim Holzpreis. Zwar verfügt Hessen mit 42% bewaldeter Landesfläche über den höchsten Waldanteil und mit HessenForst über einen der größten ForstbetriebeDeutschlands. Die starke Nachfrage auf dem Weltmarkt und dann auch spekulative Materialkäufe und –verkäufe haben den Holzpreis und damit davon abhängige Preise für Zimmer- und Holzbauarbeiten unkalkulierbar werden lassen.


Bei Sand, Kies und Schotter scheinen die Probleme hausgemacht. Hier wurde aus politischen Gründen auf die nachhaltige Rohstoffgewinnung aus regionalen Vorkommen verzichtet. Mehr als die Hälfte des in Hessen für die Bauwirtschaft benötigten Sand, Kies und Schotter wird von außerhalb angefahren. Gut ist das nicht.
Nachhaltig wäre, benötigte mineralische Rohstoffe im eigenen Bundesland zu gewinnen. Die daraus resultierenden Zielkonflikte auszutragen gehört dazu, wenn man den Anspruch hat, Okonomie und Ökologie zusammen zu denken.


In diesem Zusammenhang muß eine weitere unangenehme Wahrheit ausgesprochen werden: Die Verwendung von Recyclingmaterial ist im öffentlichen Hoch- und Tiefbau bisher immer noch die Ausnahme. Im Sinne einer wirklichen Kreislaufwirtschaft muß insbesondere die öffentliche Hand die Verwendung von Recyclingmaterialien vorrangig ausschreiben und ausführen lassen. Die überwiegende Forderung zur Verwendung von Naturschotter oder –sand ist nicht ressourceschonend und insbesondere aufgrund der fehlenden Gewinnungsstätten in Hessen unehrlich.


Beim Stahl haben wir insgesamt leicht über dem Durchschnitt liegende Preissteigerungen zu verzeichnen. Aktuell vollzieht die Preisentwicklung eher eine Seitwärtsbewegung auf hohem Niveau. Deutschland ist hier beim Preis und bzgl. Verfügbarkeit vom Weltmarkt abhängig. Die Produktionsbedingungen in Deutschland sind nicht wettbewerbsfähig und werden sich mit den zu erwartenden Energiekostensteigerungen weiter verschlechtern.


Wenn unser Ziel die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist, dann müssen wir auch eine interessenorientierte Wirtschaftspolitik betreiben, die Versorgungssicherheit und Preisstabilität in der bauwirtschaftlichen Materialwirtschaft mit einbezieht. Dazu gehört auch wieder mehr Produktion von Baumaterialien im eigenen Land. Eine verlässliche Baustoffverfügbarkeit und damit verbunden eine Baupreisstabilität ist für alle Bauschaffende – gleich ob Architekt, Ingenieur oder ausführender Unternehmer – notwendige Voraussetzung für bezahlbaren Wohnraum. Ohne geht es nicht.


BDB-HESSENFRANKFURT

INGENIEUR BDB Gerhard Klingelhöfer

Geschrieben am 2. Januar 2022




INGENIEUR BDB Gerhard Klingelhöfer

auf ein WORT: Thomas Bellmer

Geschrieben am 31. Dezember 2021



Unzulässigkeit der Ausübung von gemeindlichen Vorkaufsrechten
(Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021, 4 C 1/20)



Zahlreiche Städte und Gemeinden üben regelmäßig Vorkaufsrechte in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung bzw. Milieuschutzsatzung aus. Mit seinem Urteil vom 09.11.2021 hat das Bundesverwaltungsgericht diese Praxis in Bezug auf eine Berliner Erhaltungssatzung für rechtswidrig erklärt.


– Wie entstehen Vorkaufsrechte?

Städte und Gemeinden können unter gewissen Voraussetzungen Erhaltungssatzungen erlassen, welche dem Schutz der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung dienen, kurzgesagt: wirtschaftlich schwächere Mieter sollen vor Verdrängung aus begehrten und daher zunehmend teuren Wohnlagen geschützt werden. Die Satzungen sehen unter anderem Vorkaufsrechte für die Städte und Gemeinden vor.


– Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil insbesondere mit der Frage einer zur Ausübung des Vorkaufsrechts erforderlichen Prognoseentscheidung befasst. Während die Vorinstanzen davon ausgingen, eine prognostizierte Gefahr, dass der Käufer durch Aufwertung, Mieterhöhung oder Umwandlung in Wohnungseigentum Teile der Wohnbevölkerung verdrängen werde, reiche zur Ausübung eines Vorkaufsrechts aus.
Mit Blick auf § 26 Abs.4 Baugesetzbuch hat das Gericht klargestellt, dass bei Ausübung des Vorkaufsrechts nicht eine zu befürchtende zukünftige Nutzung ankommt, sondern vielmehr auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts. Mithin hatte die Stadt Berlin das Vorkaufsrecht im zugrundeliegenden Fall rechtswidrig ausgeübt.


– Auswirkungen auf bereits ausgeübte Vorkaufsrechte

Zunächst gilt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits, hat also keine unmittelbare Auswirkung auf andere möglicherweise rechtswidrig ausgeübte Vorkaufsrechte. Jedoch bestehen in ähnlichen oder gleichgelagerten Fällen nun erhöhte Prüfpflichten der Gemeinden. Im Rahmen einer Ermessenentscheidung hat die Gemeinde zu prüfen, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtmäßig war.
Wird der Verwaltungsakt (Ausübung des Vorkaufsrechts) aufgehoben, so muss der Kaufvertrag ggf. rückabgewickelt und das Grundstück dem Veräußerer rückübertragen werden. Hiermit verbundene Kosten hat die Gemeinde als Schadenersatz zu erstatten.


– Abwendungsvereinbarungen

Um ein Vorkaufsrecht der Gemeinde abzuwenden, besteht die Möglichkeit Abwendungsvereinbarungen mit den das Vorkaufsrecht ausübenden Gemeinden zu schließen. In solchen Vereinbarungen verpflichtet sich der Erwerber regelmäßig von einer Aufteilung in Wohnungseigentum für einen gewissen Zeitraum abzusehen, Leerstand zu vermeiden oder auch Modernisierungsmieterhöhungen auf ein bestimmtes Maß zu begrenzen, mithin werden dessen Rechts hierdurch stark eingeschränkt. Im Gegenzug verzichtet die Gemeinde auf die Ausübung des Vorkaufsrechts.


Im Lichte dessen, dass derartige Vereinbarungen ggf. unter Androhung der (rechtwidrigen) Ausübung eines Vorkaufsrechts geschlossen werden, besteht nun im Einzelfall möglicherweise ein Anspruch auf Anpassung oder gar Kündigung der Vereinbarung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass eine Abwendungsvereinbarung im Einzelfall nichtig ist und damit keinerlei Rechtsfolgen hat.


Es lohnt daher, sowohl zukünftige, als auch bereits abgeschlossene Vorkaufsfälle rechtlich zu prüfen und hiergegen vorzugehen.




Thomas Bellmer
Vorstandsmitglied BDB-HESSENFRANKFURT

UNTERNEHMER BDB XWAY

Geschrieben am 27. November 2021




UNTERNEHMER BDB XWAY

Auswirkungen der Ampel-Vorhaben – LIVE-Interview mit Thomas M. Reimann

Geschrieben am 25. November 2021


„Ich gehe davon aus, daß Bauen weiterhin stattfinden wird und stattfinden muß. Ob alle die, die bauwillig sind, sich das dann noch leisten können, was da zum Tragen kommt, das wage ich schon ein Stück weit zu bezweifeln. Ich habe auch sorge, daß der dringend notwendige Geschosswohnungsbau – also das Bauen von Eigentumswohnungen – in gerade den Ballungsgebieten ein Stück weit mehr zum Erliegen kommen wird, weil die Finanzierbarkeit in Zukunft deutlich schlechter sein wird.“


Thomas M. Reimann
Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit
BDB-HESSENFRANKFURT

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EIN FEST FÜR MARTIN WENTZ
Verleihung der Ehrenbaumeisterwürde
BAUMEISTER BDB h.c.
im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am Main

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