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Category Archives: Verbände Institutionen Kammern

BDB-Präsident Wagner setzt intensiven berufspolitischen Dialog mit dem Präsidenten der Bundesingenieurkammer Kammeyer fort

Geschrieben am 15. Januar 2016
16_01 Kammeyer, Wagner (web 600x286)_BDB-Bund
Hans-Ullrich Kammeyer, Hans Georg Wagner (v.l.)

 

Am Rande des gestrigen Parlamentarischen Abends des Bundesverbandes Freier Berufe (BFB) hat BDB-Präsident Hans Georg Wagner einen intensiven berufspolitischen Meinungsaustauch mit seinem Amtskollegen bei der Bundesingenieurkammer (BIngK), Hans-Ullrich Kammeyer, geführt. Thematische Schwerpunkte waren hierbei die Berücksichtigung von Ingenieurinteressen im Rahmen der Baukultur, die aktuellen Herausforderungen bei der HOAI insbesondere vor dem Hintergrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Honorarordnung sowie die neue Vergabeverordnung (VgV) und die Novellierung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts. Der beständige, vertrauensvolle Dialog zwischen BDB und BIngK soll auch im laufenden Jahr fortgesetzt und weiter intensiviert werden. In Vorbereitung ist für das Frühjahr 2016 daher ein umfassender Dialog zwischen BDB und BIngK im Rahmen eines Termins in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin, an dem neben den beiden Präsidenten auch die jeweiligen Hauptgeschäftsführer teilnehmen werden.

 

Weitere wichtige berufspolitische Gespräche führte BDB-Präsident Wagner im Rahmen des Parlamentarischen Abends unter anderem auch mit der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, sowie dem Vorstandsvorsitzenden des AHO, Dr. Erich Rippert.

 

BDB-Bund

Kooperation mit der DGWZ

Geschrieben am 1. Januar 2016

 

Der BDB-Frankfurt Rhein Main und die DGWZ – Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit kooperieren. Für die Bereiche Brandschutz und Haustechnik soll ein attraktives Fort- und Weiterbildungsangebot aufgebaut werden.

 

Alle in Kooperation stattfindenden Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf unserem Internetportal  unter www.bdb-baumeister.de/veranstaltungen/

 

Informationen zur DGWZ

 

Kooperation mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Geschrieben am 1. Dezember 2015

Logo DSD-DenkmalAkademie

 

 

BAUMEISTER AKADEMIE und die DenkmalAkademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz setzen Ihre Kooperation fort. Wir wollen Ihnen auf dem Gebiet der Fort- und Weiterbildung im Bereich Bauen im Bestand und Denkmalschutz gemeinsam kompetenter Ansprech­partner sein.

 

Alle in Kooperation stattfindenden Fort- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf unserem Internetportal  unter www.baumeister-akademie.de

 

Gerald Lipka ist neuer Sprecher der ‘Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘

Geschrieben am 13. November 2015
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Koordinator Andreas Ostermann, Sprecher Gerald Lipka und Stellvertretender Sprecher Thorsten Schmitt (von links)

 

Das Bündnis ‘Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ hat einen neuen Sprecher. Bei der 4.Sitzung der Initiative wurde Gerald Lipka neu gewählt. Lipka ist Geschäftsführer des BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen / Rheinland-Pfalz /Saarland. Stellvertretender Sprecher wurde Thorsten Schmitt, Politischer Referent des VdW südwest. Koordinator der Initiative ist Andreas Ostermann, Vorsitzender des BDB – Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein Main in Hessen.

 

Als Schwerpunkt der Arbeit für die kommenden Monate wurde bei der Versammlung Nachverdichtung, Baulandmobilisierung und die Versorgung unterschiedlicher Bedarfsgruppen mit Wohnraum einschließlich der Unterbringung von Zuwanderern beschlossen. Lipka dazu: „Wir bauen heute das Fundament für den sozialen Frieden von morgen.“

 

In den vergangenen Monaten präsentierte die Vereinigung konkrete Ansätze zur Senkung von Baukosten, machte Vorschläge für die städtebauliche Entwicklung der Bürostadt Niederrad zum gemischten Quartier und plädierte unter anderem für eine Verzehnfachung der Wohnungsbauförderung.

 

Das Bündnis Impulse für den Wohnungsbau wurde zunächst 2004 in Berlin auf Bundesebene, später auch in zahlreichen Ländern gegründet. Die Impulse Hessen entstanden im Juni 2014. Mit 15 Kammern und Verbänden bildet die Vereinigung die komplette Wertschöpfungskette im Wohnungsbau ab. Dazu zählen führende Verbände und Institutionen der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie der Deutsche Mieterbund und die IG Bau.

IW-Hessen

Jahresauftaktveranstaltung der hessisch-thüringischen Bauwirtschaft

Geschrieben am 13. November 2015

 

Jahresauftaktveranstaltung der hessischen Bauwirtschaft 2016 in Frankfurt

Bereits zum zweiten Mal laden der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen sowie der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein Main e.V., zu einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung nach Frankfurt am Main ein.

 

Termin: Dienstag, der 26. Januar 2016

Veranstaltungsort: Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Veranstaltungsbeginn: 16 Uhr

Veranstaltungsende: 18.15 Uhr mit gemeinsamem Imbiss

 

Link zur Anmeldung

auf ein WORT: Udo Meckel

Geschrieben am 3. Oktober 2015

auf ein Wort - Udo Meckel (web 600x286)

 

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

Am 30. Juli 2015 eröffnete die Hessische Architektenkammer eine bilaterale Gesprächsrunde mit den Verbänden zur Reformierung des Kammerbeitrages.

 

Damit greift die Kammer eine Diskussion auf, die von Seiten des BDB bereits in der Vergangenheit angesprochen wurde. In dem Treffen der Vertreter des BDB (die Herren Volk und Meckel sowie Frau Diefenbach) und der AKH (vertreten durch den Hauptgeschäftsführer Herrn Dr. Kraushaar und dem Schatzmeister Herrn Joachim Exler) wurde der derzeitige Stand der Diskussion in der Kammer an Hand von ersten Modellen erläutert und diskutiert.

 

Die Debatte um die Beitragshöhe ist nicht neu, sie wiederholt sich in regelmäßigen Abständen. Zum einen erhöhen sich die Kosten der Kammer aufgrund allgemeiner Preissteigerungen, zum anderen durch Lohn-und Gehaltsanpassungen.
Aber auch durch zunehmende Aufgaben oder Verpflichtungen, welche die Kammer bewusst und mit Billigung Ihrer Mitglieder bzw. der Vertreterversammlung angenommen hat, wie beispielsweise die Führung der Listen der Nachweisberechtigten, oder die Möglichkeit, Sachverständige zu bestellen. Letztlich auch aus Aufgaben heraus, die den Kammern insgesamt aus Ihrer notwendigen Präsenz in Europa entstehen: z.B. die Verteidigung der freien Berufe, die Selbstbestimmung und Selbstverwaltung, nicht zuletzt die Verteidigung der Gebührenordnung, die von anderen in Europa immer wieder hinterfragt wird.

 

Das historisch gewachsene System einer nach Beschäftigungsart differenzierten Beitragsordnung ist nicht zukunftsfähig.
So verringert sich das Beitragsaufkommen der Kammer durch den prozentual wachsenden Anteil an angestellten Kolleginnen und Kollegen. Nach dem derzeitigen Beitragsschlüssel zahlen Angestellte die Hälfte des jährlichen Beitragssatzes der Selbständigen. Bei fortschreitender Verschiebung hin zu einem höheren Anteil an Angestellten in der Kammer wächst die Unterdeckung aus diesem geringeren Beitrag, derzeit mit jährlich ca. 1%. Dies erscheint zunächst wenig.

 

Die Ursachen dafür sind vielfältig: die zunehmende Komplexität des Bauens, die formalen Anforderungen an Büros führt eher zu größeren Büros als zu kleineren, die gute Konjunkturlage vor allem in den Ballungszentren mag „Zwangsselbständige“ zurück in angestellte Positionen bringen, die Erwerbsbiografien ändern sich generell und werden immer wieder durch Abschnitte angestellter Tätigkeit ergänzt.

 

Nach dem bisherigen Verfahren wurden notwendige Beitragsanpassungen durch eine lineare Beitragserhöhung abgebildet, die das Prinzip des hälftigen Beitrages für angestellte und beamtete Architekt*innen nicht durchbrach und bislang nicht durchbrechen wollte.

 

Alle Ansätze und Modelle gehen zunächst durchaus von einem gleichbleibenden Kammerhaushalt aus.
Im Rahmen einer vorgreifenden Umfrage unter denjenigen Mitgliedern des BDB- Hessen, welche selbst auch Mitglieder der Kammer sind, wurde versucht „die Stimmung abzufragen“. Die Umfrage bot die Möglichkeit, zwischen drei Richtungsentscheidungen zu votieren:

– Beibehalt des bisherigen Schlüssels von 50% zu 100% zwischen Angestellten und Selbstständigen und lineare Steigerungen, um die Differenz aufzufangen,

– Angleichung der Beiträge zwischen Selbstständigen und Angestellten, entweder unmittelbar oder über eine längere Periode verteilt,

– Bemessung der Beiträge an Hand persönlicher Leistungsfähigkeit, alternativ einkommens- , umsatz- oder gewinnorientierte Berechnungen.

Der letzte Ansatz wurde gleichwohl deutlich bevorzugt.
Dies löst nicht den Einwand, dass angestellte Mitglieder von der Kammer weniger profitierten. Die folgenden Betrachtungen blenden dies zunächst aus.

 

Die Architektenkammer hat nun erste Vorschläge erarbeitet und begonnen, diese den Verbänden einzeln vorzustellen. Am 27.10.2015 wird nun ein erstes multilaterales Verbände- Gespräch stattfinden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der BDB entscheiden, welchem Modell er prinzipiell folgen möchte und welche Modifikationen er anstrebt. Dies erfolgt durch die Vertreter des BDB in der Vertreterversammlung der AKH.

 

Die Modelle der Kammer, die im Übrigen zunächst von einem gleichbleibendem Kammerhaushalt und gleichbleibender Mitgliederzahl ausgehen, untersuchen Alternativen zum Gehabten: ein „robustes Modell“ mit schrittweiser Angleichung der Beiträge, sowie ein „konditioniertes Modell“, welches die Beiträge der Angestellten jeweils um den Betrag erhöht, der sich aus der Verschiebung als Unterdeckung im Kammerhaushalt ergibt. Ergänzend hierzu wurden mehrere „kollegiale Modelle“ untersucht, welchen gemeinsam ist, die Beiträge leistungsabhängig zu erheben.

 

Alle Modelle, welche die Kammer verfolgt, versuchen ein jeweils transparentes, aber auch einfaches System zu entwickeln, dass seine Wirksamkeit nicht durch überhöhte Verwaltungsaufwendungen verliert.

 

So wurde bei den kollegialen Modellen geprüft, eine leistungsorientierte Bemessung anhand der Beiträge der Mitglieder zum Versorgungswerk vorzunehmen. Dies hat den Charme, eben nicht etwa auf zu „versteuernde Einkommen“ abzuzielen, quasi „Einkommenssteuererklärungen“ zu erbitten, sondern sich auf Beiträge zu beziehen, die einerseits einkommensbasiert sind und Mindestbeiträge abverlangen, andererseits auch freiwillig höher eingezahlt werden können und letztlich deklariert sind.

 

Vielleicht wären auch andere Ansätze denkbar, etwa die Orientierung an den Versicherungsmeldungen, wie dies in Rheinland-Pfalz vorgenommen wird, die aber dann von den Angestellten Kolleginnen und Kollegen letztlich doch wieder Einkommenserklärungen erfordern würden.
Die Entwicklung der Überlegungen wurde durch Untersuchungen hinsichtlich bezahlter Beiträge zum Versorgungswerk begleitet.

Für den Zweck die Untersuchungen wurden 5 Beitragsgruppen unterschieden und untersucht:
– Gruppe 1 Mitglieder, die Beiträge unter 169,00 € monatlich zahlen
– Gruppp 2 mit monatlich bis zu 378,00 €
– Gruppe 3 mit monatlich bis zu 499,00 €
– Gruppe 4 mit monatlich bis zu 1.124,53 € (Höchstbeitrag)
– Gruppe 5 mit über 1.124,53 €

 

Dabei kristallisierten sich folgende Ergebnisse heraus:
– die Gruppen 4 und 5 stellen fast 60% der Mitglieder,
– die Gruppen 1,2,3 entsprechend 40%,
– die Gruppe 1 mit eher niedrigen Beiträgen stellt ca. 25% der Beitragszahler.
In dieser 1. Gruppe werden vermutlich auch viele teilzeitarbeitende Kolleginnen oder
Kollegen sein.

– Die Gruppe 5 teilt sich ca. 46/54 % in Selbständige und Angestellte, bei geringer Überzahl der angestellten Beitragszahler*innen.
In der Gruppe 4 mit bis zu 1.124,53 € stellen die angestellten Kolleginnen und Kollegen über 75% der Beitragszahler.
In den Gruppen 1-3 halten sich die beiden Beschäftigungsformen mehr oder minder die Waage.

 

Aus unserer Mitgliederumfrage unter den BDB-Architekten ergeben sich Argumente dafür, einem kollegialen System den Vorzug zu geben, auch wenn dabei sicherlich nicht fünf Beitragsgruppen entstehen würden oder entstehen sollten. Dies wiederspräche der Forderung nach Einfachheit. Der BDB favorisiert ein maximal dreistufiges Beitragssystem.

 

Es kann eine Gruppe identifiziert werden, die schon jetzt an Hand Ihrer Selbsteinstufung zum Versorgungswerk angibt, mit den Beiträgen stark gefordert zu sein. Diese Mitglieder zu entlasten, erscheint geboten. Alle anderen „Beitrags-Gruppen“ bzw. Mitglieder der Kammer könnten dann einen einheitlichen, höheren Beitrag zahlen. Alternativ kann geprüft werden, zum Beispiel Mitgliedern der Gruppe 5 einen nochmals höheren Betrag zuzumessen, also somit einen maximal dreigestuften Beitrag zu entwickeln, oder diesen freiwillig zu ermöglichen.

 

In allen Fällen führt dies zu einer Angleichung der Beiträge zwischen angestellten und selbständigen Architekten, allerdings aus einer anderen Motivation heraus. Die Frage „Was habe ich von der Kammer“, die die angestellten Kollegen oft unbefriedigt beantwortet finden, tritt in den Hintergrund, zumindest in der Frage nach Beitragshöhe und Form der Erhebung. Die Diskussion um den Nutzen für Angestellte versus Selbständigen ist auch so nur bedingt möglich zu führen, wenngleich die Kammer gut beraten wäre, spezifische Angebote für angestellten Mitglieder zu entwickeln bzw. ausbauen.

 

 

Udo Meckel
Architekt Dipl.-Ing. BDB
2. Vorsitzender BDB Landesverband Hessen

 

Trauer um Dr. Rudolf Ridinger – Sprecher der „Aktion Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN“ völlig unerwartet verstorben

Geschrieben am 28. August 2015

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Der BDB trauert um Dr. Rudolf Ridinger. Der Sprecher der Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ und Verbandsdirektor der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW) ist am vergangenen Wochenende im Alter von nur 56 Jahren völlig unerwartet verstorben.

Dr. Ridinger war nicht nur Mitbegründer der Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘, sondern setzte sich als deren Sprecher auch stets mit großem Engagement hochmotiviert für die Interessen des Wohnungs- und Städtebaus in Hessen ein. Der BDB wird dieser hochgeschätzten Persönlichkeit ein ehrendes Andenken bewahren.

BDB-Bund

DAI Fachexkursion nach Kuba

Geschrieben am 5. Juli 2015

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Im Sinne eines kollegialen Miteinanders von Architekten und Ingenieuren machen wir gerne auf eine Exkursion des DAI, Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V., aufmerksam:

 

Historischer Charme, koloniales Flair und eindrucksvolle Natur – mit der DAI Fachexkursion 2015 Kuba entdecken

Höhepunkte der Reise sind die Altstadt Havannas, ein Besuch auf der Finca Ernest Hemingways und die Fahrt entlang der Tabakroute.

 

Nie sah ich ein schöneres Land, noch freundlichere Menschen … – so schrieb Christoph Kolumbus in sein Tagebuch, als er 1492 als erster Europäer an der Küste Kubas vor Anker ging. Keine 200 Kilometer vom Südzipfel Floridas entfernt, enthüllt die größte der karibischen Inselschönheiten ihre Reize: makellose Strände, tiefe Regenwälder und üppig wuchernde Vegetation. Ihren vielseitigen Charme bezieht die westlichste der Großen Antillen auch aus ihrer kolonialen Vergangenheit.

 

Im Kreise der Kollegen und Freunde erleben Sie ein vielfältiges Programm mit spannenden Begegnungen und interessanten Fachprogrammen. Der DAI bietet in Kooperation mit dem Reisedienst Bartsch zwei Termine an:

  • 1. Gruppe: 30. Oktober bis 7. November 2015
  • 2. Gruppe: 20. November bis 28. November 2015

Ausführliche Informationen, den Reiseprospekt sowie das Anmeldeformular finden Sie unter: www.dai.org/veranstaltungen

 

Bei Fragen zur Veranstaltung oder für Buchungen wenden Sie sich bitte an den Reisedienst Bartsch. Der DAI freut sich sehr, Sie bei der Exkursion begrüßen zu dürfen!

 

Abbildung oben:

DAI, Kuba – Historischer Charme, koloniales Flair und eindrucksvolle Natur.

Hintergrundfoto „El Capitolio Havana Cuba“ von Nigel Pacquette / CC BY-SA 3.0

 

 

Bettina Gehbauer-Schumacher

 

EU leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

Geschrieben am 5. Juli 2015

Logo BDB-Bundesgeschäftsstelle

Die Europäische Kommission hat vor wenigen Tagen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Verschiedene nationale Vorschriften des Landes würden unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen beinhalten, so die EU-Kommission in ihrer Begründung.

Deutschland wurde hierbei aufgefordert, die Regelungen zu verbindlichen Mindestpreisen zu ändern, da diese nach Auffassung der EU-Kommission zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig seien. Sie würden vielmehr verhindern, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Angriff nehmen können. Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens ist ein eindeutiger Angriff aus Brüssel auf die HOAI, gegen die sich der BDB im Verbund mit allen Organisationen der planenden und bauenden Berufen mit sämtlichen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen wird.

Vorausschauend hatte der BDB auf seinem jüngsten Baumeistertag im Mai 2015 bereits einstimmig eine Resolution hierzu verabschiedet. In dieser heißt es:

„Die Delegierten der Bundesdelegiertenversammlung des Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure lehnen den erneuten Versuch der EU zur Abschaffung der HOAI und der Abschaffung oder Lockerung der Kapitalbindung ab! Sie fordern die Bundesregierung auf, mit allen Mitteln die bewährten Strukturen der freiberuflichen Tätigkeit zu erhalten und allen Versuchen, diese abzuschaffen, entgegenzuwirken! Kein EU-Bürger wird durch die HOAI, die eine reine Inländer-HOAI ist, an der Tätigkeit in Deutschland gehindert.“

Das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren und stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren und diese möglichst mit stichhaltigen Argumenten im Sinne des Erhalts der HOAI zu entkräftigen.

Selbstverständlich wird Sie der BDB in seinen Medien über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens finden Sie hier.

BDB-Bund, Tobias Hintersatz

BDB und BVFI planen Kooperation

Geschrieben am 30. Mai 2015

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Beide Verbände haben etwa 11.000 Mitglieder und gehören damit zu den starken Interessensvertretern ihrer Branchen. Die Verbände sind in der Immobilienwirtschaft zuhause, dennoch sind die Tätigkeitsfelder höchst unterschiedlich. Während der BDB die berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder in den technischen und bauausführenden Bereichen vertritt, widmet sich der BVFI den Berufsgruppen um die Vermarktung und Verwaltung von Immobilien.

 

Durch eine Kooperation ergeben sich sinnvolle Ergänzungen der eigenen Dienstleistungen, mehr Kraft in der politischen Wahrnehmbarkeit und vor allem die Steigerung der Mitgliederqualität durch die jeweiligen Angebote an Fort- und Weiterbildungen.

 

Neben der politischen Interessensvertretung ihrer Mitglieder haben beide Verbände hier einen gemeinsamen Schwerpunkt gesetzt. Die Seminar- und Weiterbildungsangebote des BDB und die Ausbildungsgänge der eigenen Akademie des BVFI können sinnvoll ergänzt und durch den jeweiligen Verband gegenseitig genutzt werden. So ist z.B. die Ausbildung zum „Fachmakler der Immobilienwirtschaft BVFI®“ nicht nur eine kostengünstige Alternative, sondern sogar orts- und zeitunabhängig per Video-on-Demand zu absolvieren. Weiterhin führt der BVFI auch Sachkundenachweise für Marktteilnehmer der Immobilienbranche durch; eine gute Möglichkeit, das Kompetenzniveau der Mitglieder hoch zu halten und Vertrauen aufzubauen. Der BDB bietet seinen Mitgliedern bereits seit Jahrzehnten ein umfangreiches Angebot an Fort- und Weiterbildungen an, die als Fortbildungsmaßnahmen auch bei den jeweiligen Berufskammern akzeptiert sind.

 

Der BVFI ist im Rahmen seiner politischen Arbeit als Interessensvertretung im Deutschen Bundestag akkreditiert und hat somit direkten Zugang zu den politischen Instanzen. Ganz ähnlich verhält es sich auch mit dem BDB Frankfurt Rhein Main, der federführend in der „Initiative für den Wohnungsbau – HESSEN“ ist, dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt als Berater zur Seite steht und in den wichtigen Gremien der Ingenieurskammer Hessen sowie der Architektenkammer Hessen vertreten ist.

 

Beide Verbände bieten Ihren Mitgliedern dadurch einen umfangreichen Mehrwert in der Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte. Zu kooperieren bedeutet, diese Stärken durch die des anderen zu potenzieren. Der BDB und der BVFI haben damit begonnen. Nutzen Sie als Mitglied des einen Verbandes die Vorteile des anderen.

hier geht’s zum BVFI

 

Christopher Dürselen, Referent für Immobilienwirtschaft BDB-Frankfurt

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EIN FEST FÜR MARTIN WENTZ
Verleihung der Ehrenbaumeisterwürde
BAUMEISTER BDB h.c.
im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am Main

VERANSTALTUNGEN

  • Seminar HOAI-Grundlagenseminar
    • 20.05.2026
  • Seminar Bauzeit, Verzug, Behinderung
    • 24.06.2026
  • Seminar Nachtragsmanagement am Bau
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  • Weitere Veranstaltungen
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