Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
Am 30. Juli 2015 eröffnete die Hessische Architektenkammer eine bilaterale Gesprächsrunde mit den Verbänden zur Reformierung des Kammerbeitrages.
Damit greift die Kammer eine Diskussion auf, die von Seiten des BDB bereits in der Vergangenheit angesprochen wurde. In dem Treffen der Vertreter des BDB (die Herren Volk und Meckel sowie Frau Diefenbach) und der AKH (vertreten durch den Hauptgeschäftsführer Herrn Dr. Kraushaar und dem Schatzmeister Herrn Joachim Exler) wurde der derzeitige Stand der Diskussion in der Kammer an Hand von ersten Modellen erläutert und diskutiert.
Die Debatte um die Beitragshöhe ist nicht neu, sie wiederholt sich in regelmäßigen Abständen. Zum einen erhöhen sich die Kosten der Kammer aufgrund allgemeiner Preissteigerungen, zum anderen durch Lohn-und Gehaltsanpassungen.
Aber auch durch zunehmende Aufgaben oder Verpflichtungen, welche die Kammer bewusst und mit Billigung Ihrer Mitglieder bzw. der Vertreterversammlung angenommen hat, wie beispielsweise die Führung der Listen der Nachweisberechtigten, oder die Möglichkeit, Sachverständige zu bestellen. Letztlich auch aus Aufgaben heraus, die den Kammern insgesamt aus Ihrer notwendigen Präsenz in Europa entstehen: z.B. die Verteidigung der freien Berufe, die Selbstbestimmung und Selbstverwaltung, nicht zuletzt die Verteidigung der Gebührenordnung, die von anderen in Europa immer wieder hinterfragt wird.
Das historisch gewachsene System einer nach Beschäftigungsart differenzierten Beitragsordnung ist nicht zukunftsfähig.
So verringert sich das Beitragsaufkommen der Kammer durch den prozentual wachsenden Anteil an angestellten Kolleginnen und Kollegen. Nach dem derzeitigen Beitragsschlüssel zahlen Angestellte die Hälfte des jährlichen Beitragssatzes der Selbständigen. Bei fortschreitender Verschiebung hin zu einem höheren Anteil an Angestellten in der Kammer wächst die Unterdeckung aus diesem geringeren Beitrag, derzeit mit jährlich ca. 1%. Dies erscheint zunächst wenig.
Die Ursachen dafür sind vielfältig: die zunehmende Komplexität des Bauens, die formalen Anforderungen an Büros führt eher zu größeren Büros als zu kleineren, die gute Konjunkturlage vor allem in den Ballungszentren mag „Zwangsselbständige“ zurück in angestellte Positionen bringen, die Erwerbsbiografien ändern sich generell und werden immer wieder durch Abschnitte angestellter Tätigkeit ergänzt.
Nach dem bisherigen Verfahren wurden notwendige Beitragsanpassungen durch eine lineare Beitragserhöhung abgebildet, die das Prinzip des hälftigen Beitrages für angestellte und beamtete Architekt*innen nicht durchbrach und bislang nicht durchbrechen wollte.
Alle Ansätze und Modelle gehen zunächst durchaus von einem gleichbleibenden Kammerhaushalt aus.
Im Rahmen einer vorgreifenden Umfrage unter denjenigen Mitgliedern des BDB- Hessen, welche selbst auch Mitglieder der Kammer sind, wurde versucht „die Stimmung abzufragen“. Die Umfrage bot die Möglichkeit, zwischen drei Richtungsentscheidungen zu votieren:
– Beibehalt des bisherigen Schlüssels von 50% zu 100% zwischen Angestellten und Selbstständigen und lineare Steigerungen, um die Differenz aufzufangen,
– Angleichung der Beiträge zwischen Selbstständigen und Angestellten, entweder unmittelbar oder über eine längere Periode verteilt,
– Bemessung der Beiträge an Hand persönlicher Leistungsfähigkeit, alternativ einkommens- , umsatz- oder gewinnorientierte Berechnungen.
Der letzte Ansatz wurde gleichwohl deutlich bevorzugt.
Dies löst nicht den Einwand, dass angestellte Mitglieder von der Kammer weniger profitierten. Die folgenden Betrachtungen blenden dies zunächst aus.
Die Architektenkammer hat nun erste Vorschläge erarbeitet und begonnen, diese den Verbänden einzeln vorzustellen. Am 27.10.2015 wird nun ein erstes multilaterales Verbände- Gespräch stattfinden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der BDB entscheiden, welchem Modell er prinzipiell folgen möchte und welche Modifikationen er anstrebt. Dies erfolgt durch die Vertreter des BDB in der Vertreterversammlung der AKH.
Die Modelle der Kammer, die im Übrigen zunächst von einem gleichbleibendem Kammerhaushalt und gleichbleibender Mitgliederzahl ausgehen, untersuchen Alternativen zum Gehabten: ein „robustes Modell“ mit schrittweiser Angleichung der Beiträge, sowie ein „konditioniertes Modell“, welches die Beiträge der Angestellten jeweils um den Betrag erhöht, der sich aus der Verschiebung als Unterdeckung im Kammerhaushalt ergibt. Ergänzend hierzu wurden mehrere „kollegiale Modelle“ untersucht, welchen gemeinsam ist, die Beiträge leistungsabhängig zu erheben.
Alle Modelle, welche die Kammer verfolgt, versuchen ein jeweils transparentes, aber auch einfaches System zu entwickeln, dass seine Wirksamkeit nicht durch überhöhte Verwaltungsaufwendungen verliert.
So wurde bei den kollegialen Modellen geprüft, eine leistungsorientierte Bemessung anhand der Beiträge der Mitglieder zum Versorgungswerk vorzunehmen. Dies hat den Charme, eben nicht etwa auf zu „versteuernde Einkommen“ abzuzielen, quasi „Einkommenssteuererklärungen“ zu erbitten, sondern sich auf Beiträge zu beziehen, die einerseits einkommensbasiert sind und Mindestbeiträge abverlangen, andererseits auch freiwillig höher eingezahlt werden können und letztlich deklariert sind.
Vielleicht wären auch andere Ansätze denkbar, etwa die Orientierung an den Versicherungsmeldungen, wie dies in Rheinland-Pfalz vorgenommen wird, die aber dann von den Angestellten Kolleginnen und Kollegen letztlich doch wieder Einkommenserklärungen erfordern würden.
Die Entwicklung der Überlegungen wurde durch Untersuchungen hinsichtlich bezahlter Beiträge zum Versorgungswerk begleitet.
Für den Zweck die Untersuchungen wurden 5 Beitragsgruppen unterschieden und untersucht:
– Gruppe 1 Mitglieder, die Beiträge unter 169,00 € monatlich zahlen
– Gruppp 2 mit monatlich bis zu 378,00 €
– Gruppe 3 mit monatlich bis zu 499,00 €
– Gruppe 4 mit monatlich bis zu 1.124,53 € (Höchstbeitrag)
– Gruppe 5 mit über 1.124,53 €
Dabei kristallisierten sich folgende Ergebnisse heraus:
– die Gruppen 4 und 5 stellen fast 60% der Mitglieder,
– die Gruppen 1,2,3 entsprechend 40%,
– die Gruppe 1 mit eher niedrigen Beiträgen stellt ca. 25% der Beitragszahler.
In dieser 1. Gruppe werden vermutlich auch viele teilzeitarbeitende Kolleginnen oder
Kollegen sein.
– Die Gruppe 5 teilt sich ca. 46/54 % in Selbständige und Angestellte, bei geringer Überzahl der angestellten Beitragszahler*innen.
In der Gruppe 4 mit bis zu 1.124,53 € stellen die angestellten Kolleginnen und Kollegen über 75% der Beitragszahler.
In den Gruppen 1-3 halten sich die beiden Beschäftigungsformen mehr oder minder die Waage.
Aus unserer Mitgliederumfrage unter den BDB-Architekten ergeben sich Argumente dafür, einem kollegialen System den Vorzug zu geben, auch wenn dabei sicherlich nicht fünf Beitragsgruppen entstehen würden oder entstehen sollten. Dies wiederspräche der Forderung nach Einfachheit. Der BDB favorisiert ein maximal dreistufiges Beitragssystem.
Es kann eine Gruppe identifiziert werden, die schon jetzt an Hand Ihrer Selbsteinstufung zum Versorgungswerk angibt, mit den Beiträgen stark gefordert zu sein. Diese Mitglieder zu entlasten, erscheint geboten. Alle anderen „Beitrags-Gruppen“ bzw. Mitglieder der Kammer könnten dann einen einheitlichen, höheren Beitrag zahlen. Alternativ kann geprüft werden, zum Beispiel Mitgliedern der Gruppe 5 einen nochmals höheren Betrag zuzumessen, also somit einen maximal dreigestuften Beitrag zu entwickeln, oder diesen freiwillig zu ermöglichen.
In allen Fällen führt dies zu einer Angleichung der Beiträge zwischen angestellten und selbständigen Architekten, allerdings aus einer anderen Motivation heraus. Die Frage „Was habe ich von der Kammer“, die die angestellten Kollegen oft unbefriedigt beantwortet finden, tritt in den Hintergrund, zumindest in der Frage nach Beitragshöhe und Form der Erhebung. Die Diskussion um den Nutzen für Angestellte versus Selbständigen ist auch so nur bedingt möglich zu führen, wenngleich die Kammer gut beraten wäre, spezifische Angebote für angestellten Mitglieder zu entwickeln bzw. ausbauen.
Udo Meckel
Architekt Dipl.-Ing. BDB
2. Vorsitzender BDB Landesverband Hessen