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Category Archives: Verbände Institutionen Kammern

Hans-Joachim Rosenbaum bei ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘

Geschrieben am 3. Oktober 2018
Initiative ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘

 

 

Impulsdialog Hans-Joachim Rosenbaum

Nominierter Wohnbauminister der SPD-Hessen

 

Hans-Joachim Rosenbaum tritt zur Landtagswahl in Hessen im Regierungsteam von Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) als Wohnbauminister an. In dieser Funktion hat Rosenbaum in einem Impulsdialog seine Positionspunkte der Initiative ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ vorgestellt:

 

 

Hans-Joachim Rosenbaum

Rosenbaum sieht den Faktor Boden als wesentlichen Faktor für eine Steuerung der Kosten im Wohnungsbau an und spricht sich für eine langfristig ausgelegte Bodenbevorratungspolitik aus.

 

Derzeit könnte ausreichend Bauland ausgewiesen werden. Es fehlt aber der politische Wille bei den Gemeinden, es auch zu tun. Rosenbaum will das durch einen intensiven Dialog des Landes mit den Kommunen ändern.

 

Rosenbaum spricht sich für einen völlig neuen Landes­entwick­lungsplan aus. Dieser solle Perspektiven für ländliche Räume stärker in den Fokus nehmen, um einer Entvölkerung ländlicher Räume entgegen zu wirken.

 

Dr. Martin Kraushaar, Dr. Axel Tausendpfund

Er will zudem Grund und Boden stärker bei der öffentlichen Hand belassen und Bauland über Erbbaurecht vergeben.

Bodenwertsteigerungen sollen der Allgemeinheit zugute kommen und direkt im Projekt investiert werden müssen.

 

Rosenbaum plädiert auch für die Senkung der Grunderwerb­steuer: „6% sind zu hoch“.

 

Zudem müssen die Abschreibungszeiten verkürzt werden. Aufgrund des immer höher werdenden Anteils an technischer Gebäudeausstattung bei den Bauleistungen bilden die aktuellen Abschreibungszeiten nicht mehr den tatsächlichen Werteverzehr ab.

 

Hans-Joachim Rosenbaum

Die Regelungen zur Vergabe von Bauleistungen müssen nach Ansicht Rosenbaums reformiert werden. Das aktuelle Vergaberecht mache es Unternehmen, die sich an Tariflöhne halten, schwer.

 

Rosenbaum setzt sich auch für eine Internationale Bauausstellung (IBA) in Hessen ein. Eine solche Bauaus­stellung könnte den Interdisziplinären Diskurs fördern und neue Denkansätze für Bauen und Wohnen und Infrastruktur aufzeigen.

 

Dr. h.c. Thomas M. Reimann, Rainer von Borstel, Irmtraud Swoboda

 

Die Initiative ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ bedankt sich bei Hans-Joachim Rosenbaum für den anregenden Dialog.

 

 

IW-Hessen

 

BDB-Vorstand Reimann im ZDB-Ausschuss Berlin

Geschrieben am 3. Oktober 2018
Nach der Wahl von Rüdiger Otto zum Vorsitzenden des Ausschusses Recht und Wirtschaft ZDB

 

BDB-Vorstand Reimann war im ZDB-Ausschuss Wirtschaft und Recht am 27. + 28.09.2018 in Berlin aktiv und hatte Gelegenheit, mit dem Staatsekretär Christian Hirte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu sprechen.

 

In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses Wirtschaft und Recht und des Mittelstandsausschusses des HDB wurde ein reger Austausch zu den Themen Mantelverordnung, Bauprodukteverordnung und Wiedereinführung der Meisterpflicht in Bauhandwerken geführt. Gerade die Mantel- und Bauprodukteverordnung sind nach Auffassung von Reimann für die Mitglieder des BDB-HESSENFRANKFURT von großer Bedeutung.

 

Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand angepasst werden. Die vorliegende Mantelverordnung besteht aus mehreren Teilen. Den Kern des Regelungsvorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

 

Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung sollen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt werden. Mit der Neufassung werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt.

 

„Von der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und der Altlastenverordnung sind aufgrund der dort vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer betroffen und somit die planenden Architekten, also unsere Mitglieder im Verband“, führt Reimann aus.

 

Staatssekretär Christian Hirte (2. v.L.) im Gespräch mit Dr. Andreas Geyer

Noch viel stärker sieht der BDB-HESSENFRANKFURT eine Vielzahl seiner Mitglieder von der Bauprodukteverordnung betroffen. Sie legt Bestimmungen fest für die Sicherheit von Gebäuden und anderen Bauwerken und behandelt Aspekte des Gesundheitswesens, der Dauerhaftigkeit und Energieeinsparung, des Umweltschutzes, sowie wirtschaftliche Aspekte und andere wichtige Belange des öffentlichen Interesses. Das aktuelle Problem liegt darin, dass die europäischen Normen nicht mehr um nationale Regelungen ergänzt werden dürfen, um sie tatsächlich handhabbar zu machen. Die europäisch harmonisierten Bauproduktnormen weisen jedoch größtenteils sicherheitsrelevante Mängel und Lücken auf.

 

Im vergangenen Jahr haben sich die Verbände der Bauwirtschaft intensiv in die Diskussion um die unabdingbare Fortentwicklung der EU-Bauprodukteverordnung eingebracht. Die Bundesregierung hat in der Folge zentrale Kritikpunkte aufgegriffen und gegenüber der europäischen Kommission gegen zunächst zwei mangelhaften Bauproduktnormen Klage erhoben.

 

Die HwO-Novelle 2004, mit der Meisterpflicht in mehreren Handwerken, hat dazu geführt, dass jeder der möchte, sich ohne Nachweis einer Qualifikation in einigen Bereichen des Handwerks selbständig machen kann. Mit der HwO-Novelle wurde das Tor zur Scheinselbständigkeit und damit zur Schwarzarbeit und Illegalität weit aufgemacht.

 

Thomas M. Reimann, Rüdiger Otto (Vizepräsident ZDB), Dr. Andreas Geyer (Hauptabteilungsleiter Wirtschaft)

Die mangelnde Qualifikation der Nicht-Meisterbetriebe führt immer häufiger zu Mängeln. So setzt sich der ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe) für die Wiedereinführung der Meisterpflicht ein. Reimann fand in diesem Zusammenhang deutliche Worte: „Akzeptanz und Attraktivität wird in der Bauwirtschaft vom Facharbeiter auch unmittelbar mit gerechter Entlohnung gesehen. Diese kann nur stattfinden, wenn auch die Vergabe zu fairen und gerechten Bedingungen erfolgt. Das ist meines Erachtens in vielen Fällen bei der öffentlichen Hand nicht der Fall. Ich rate daher an, die Vergabekriterien dahingehend zu ändern, dass ausschließlich präqualifizierte Unternehmen zu Teilnahme am öffentlichen Wettbewerb zugelassen werden und bei der Vergabe Berücksichtigung finden. Lässt es sich nicht kurzfristig aufgrund von europäischem Recht zeitnah umsetzen, so empfehle ich die freiwillige Selbstverpflichtung zu dieser Regelung. Das stärkt die Branche und sorgt für die notwendige Nachhaltigkeit und Qualität, verhindert andererseits Schwarzarbeit und Lohndumping.“

 

Erfreut zeigt sich Ostermann, dass mit Thomas M. Reimann, dem BDB-Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit, ein ehrenamtlich aktiver Unternehmer aus Hessen in Berlin im Ausschuss vertreten ist. „Ein gutes Beispiel, aus Netzwerken einen Mehrwert zu generieren. Das ist nur darstellbar, da der Kollege sowohl im Vorstand des VbUH (Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.), wie auch als Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der VhU (Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.) aktiv ist. Dieses Wirken ist für uns als Verband mehr als zu begrüßen. Natürlich ist es wichtig, dass wir zu diesen Fachthemen, die gerade auch unsere Architekten und Ingenieure mittelbar betreffen, die Informationen aus erster Hand bekommen.“

 

BDB-HESSENFRANKFURT, Thomas M. Reimann

Große Erwartungen der hessischen Bau- und Immobilienwirtschaft anlässlich des Wohnungsbaugipfels in Berlin

Geschrieben am 19. September 2018

 

Führende hessische Verbände und Institutionen fordern vom Bund bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau

 

  • Aufstockung nur ein kleiner Hebel: Kommunen müssen mehr Bauland ausweisen
  • Steuerliche Verbesserung der Abschreibung insgesamt erforderlich
  • Verbesserte Förderkonditionen schaffen

 

 

Die in der Länderinitiative „Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN“ zusammengeschlossenen Verbände und Institutionen der Bau- und Immobilienwirtschaft fordern vom kommenden Wohnungsbaugipfel und der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen und ein stärkeres Engagement von Land und Kommunen. „In Hessen fehlen bis 2040 mehr als 500.000 Wohnungen. Damit wir für alle Bevölkerungs- und Einkommensgruppen angemessenen Wohnraum bereitstellen können, bedarf es endlich eines stärkeren politischen Rückenwinds für den Wohnungsbau“, erklärte am Dienstag Gerald Lipka, Sprecher der Initiative „Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN“ und Geschäftsführer des BFW Landesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen / Rheinland-Pfalz / Saarland.

 

Aufstockung allein löst den Wohnungsmangel nicht – deutlich mehr Flächen notwendig

 

In der Diskussion über den Wohnungsmangel wurde die Schaffung von 1,1 Millionen Wohnungen deutschlandweit durch Aufstockung skizziert. Für die Initiative ist dies aber nur eine Lösung im Mix aus vielen Maßnahmen: „Natürlich bevorzugen auch wir die Innen- vor der Außenentwicklung. Mit Nachverdichtung allein können wir aber die große Nachfrage nach Wohnungen nicht bewältigen. Daraus folgt, dass es ohne die Ausweisung von neuem Bauland nicht gehen wird. Schlüssel hierzu ist aus unserer Sicht eine verbesserte interkommunale Zusammenarbeit. Die Kommunen sollen sich untereinander verständigen und verbindlich einigen, wo der benötigte Wohnraum entstehen soll.“, so Andreas Ostermann, Koordinator der Impulse und Vorsitzender des BDB – HESSENFRANKFURT. Zudem gelte es, in Stadt und Land für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen: „Die Zusammenarbeit von Stadt und Land ist elementar zur Bewältigung der Herausforderungen der aktuellen Wohnungsmarktsituation. Wir fordern die hessische Politik auf, die Kommunen in die Pflicht zu nehmen, gleichzeitig jedoch auch verstärkt zu unterstützen. Ein Bonussystem als Anreiz für die Ausweisung von Bauland halten wir für wirkungsvollen ersten Schritt.“

 

 

Steuerliche Verbesserung der Abschreibung insgesamt erforderlich

 

Die Verbände und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) begrüßten ausdrücklich die aktuelle Überlegung der Großen Koalition, weitere steuerliche Anreize im Wohnungsbau zu schaffen. Hierbei könne es aber nicht nur um eine „besondere steuerliche Förderung“ für die Nachverdichtung bzw. Aufstockung gehen. Dr. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der AKH, erläuterte: „Wir fordern eine dauerhafte Erhöhung der Abschreibung im Mietwohnungsbau von 2 auf 3 % – nicht nur bis zum Jahr 2022. Das ist zu kurz gedacht.“ Auch auf Landesebene sehen die Vertreter der Impulse Handlungsbedarf: „Hessen hat in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer stetig erhöht und den Steuersatz auf nun sechs Prozent angehoben.  Wir fordern seit langem eine Senkung der Grunderwerbsteuer und begrüßen grundsätzlich die Ansätze hierzu in den Wahlprogrammen zur Landtagswahl in Hessen, auch wenn diese noch nicht weit genug gehen.“

Positiv sieht die Impulse-Gruppe den Vorschlag, nicht nur Sozialwohnungen staatlich zu fördern, sondern in neuen Wohngebieten auch Infrastruktur, wie Kitas oder eine Mobilitätszentrale, mit staatlicher Unterstützung zu schaffen. Viele Kommunen weisen aus Sorge vor diesen Folgekosten Bauland häufig nicht aus. Das Bündnis sieht daher Beihilfen zur Schaffung von Infrastruktur als möglichen Lösungsansatz.

 

 

Gezielte Fördermaßnahmen fehlen

 

Um mehr bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen zu schaffen, setzt sich die Initiative außerdem für attraktivere Förderkonditionen ein. Nach Meinung von Dr. Axel Tausendpfund, stellvertretender Sprecher der Initiative und Verbandsdirektor des VdW südwest (Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft), muss die Rendite-Lücke zwischen freier Finanzierung und Förderung geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund fordert der VdW Südwest, über eine weitere Erhöhung des Tilgungszuschusses nachzudenken: „Angesichts der momentanen Kapitalmarktsituation mit sehr niedrigen Kreditzinsen ist aus Investorensicht der Zuschuss der reizvollste Aspekt des Förderprogramms. Wenn dieser erhöht wird, werden wieder mehr Unternehmen sozialen Wohnungsbau betreiben und bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten anbieten können. Die gesamte Wohnraumförderung muss deutlich passgenauer als bislang auf die regionalen, idealerweise sogar auf die örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden“.

 

In der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sieht Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbands baugewerblicher Unternehmer Hessen, ein wichtiges Zukunftsthema: „Die Baufertigstellung eines Mehrfamilienhauses dauert derzeit rund vier Jahre – das ist etwa ein Jahr mehr als in den Vorjahren. Insbesondere ausufernde Standards und Normen, aber auch langwierige Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse führen zunehmend zu Problemen im Wohnungsbau. Das treibt die Baukosten- und zeiten unnötig in die Höhe.“ Außerdem räche sich, dass das Personal in den Bauämtern über viele Jahre stark abgebaut wurde. In Zeiten des Baubooms und des Fachkräftemangels sei es nun umso schwieriger, die Vakanzen wieder auszugleichen: „Die neue Hessische Landesregierung muss gemeinsam mit den Kommunen und Landkreisen dafür Sorge tragen, das Personal in den Bauämter qualifiziert aufzustocken und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, so dass schnell mehr neue Wohnungen gebaut werden können.“ fasste von Borstel zusammen.

 

 

Wichtige Zukunftsthemen für die hessische Wohnungspolitik

 

Insgesamt, so Impulse-Sprecher Gerald Lipka, fordere die hessische Bau-und Immobilienwirtschaft von der Politik eine Bündelung der Kräfte und deshalb auch die Schaffung eines hessischen Bau-und Infrastrukturministeriums, um für alle gesellschaftlichen Gruppen bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können: „Die aktuellen Herausforderungen können nur bewältigt werden, wenn der Wohnungsbau wieder Vorfahrt erhält. Dies fordern wir von der neuen Landesregierung, egal wie sie nach der Wahl aussieht. Nur so kann der dringend benötigte Wohnraum geschaffen werden, vor allem im bezahlbaren Segment. Die Impulse für den Wohnungsbau stehen bereit, die Wohnungspolitik der neuen Landesregierung konstruktiv zu begleiten. Unter dem Strich zählt für uns alle gleichermaßen die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

 

Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN

BAUMEISTER AKADEMIE in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank aufgenommen

Geschrieben am 14. September 2018

 

 

Seit Anfang September ist die BAUMEISTER AKDEMIE in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank aufgenommen.

 

Die Anbieterpräsentation finden Sie hier.

Das Fort- und Weiterbildungsangebot finden Sie hier.

 

 

Das Landesportal ist das Dachportal des Portalnetzes Hessische Weiterbildungsdatenbank. Die Hessische Weiterbildungsdatenbank wird seit Januar 2007 von Weiterbildung Hessen e.V. für das Bundesland Hessen betrieben. Seit Januar 2008 ist die Hessische Weiterbildungsdatenbank eines der WISY Kursportale. WISY ist ein länderübergreifendes Netzwerk von Bildungsinformationsportalen. Ziel der Weiterbildungsdatenbank Hessen ist es, den Weiterbildungsmarktes in Hessen vergleichbarer und transparenter zu machen.

 

 

Bildung satt: Die passende Weiterbildung finden

 

Mit über 20.000 aktuellen Kursen von mehr als 1.000 hessischen Anbietern zeigt das Portal die vielfältigen Möglichkeiten der beruflichen, allgemeinen und politischen Weiterbildung in Hessen.

 

Die Datenbanken ermöglichen einen direkten Vergleich der Seminarangebote für Ihre individuelle Wahl.

 

Umfassende Informationen und Verlinkungen zu den hessischen Förderungen für Weiterbildungsinteressierte und Arbeitgeber runden das Wissensangebot ab.

 

Nutzen Sie Ihre Chance und greifen Sie nach den Früchten der Bildung!

 

 

BAUMEISTER AKADEMIE

Vergaberecht im Unterschwellenbereich nicht verschärfen

Geschrieben am 24. August 2018
Dr. Martin Kraushaar, Dr. h.c. Thomas M. Reimann in der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

 

Der Vorsitzende des Bau- und Immobilienausschusses der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, der Unternehmer Thomas Reimann, und der Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Dr. Martin Kraushaar, haben sich über die Forderungen an die Landespolitik im Bereich der Planungs- und Bauwirtschaft in der kommenden Legislatur ausgetauscht.

 

Reimann betonte, dass man in der jetzigen Lage sowohl in stadtplanerischer Hinsicht als auch bei der Planung und Ausführung der Gebäude auf innovative Ansätze und Pilotprojekte angewiesen sei. „Wir müssen die Chancen ausloten, die sich mit der neuen Gebietstypologie „Urbanes Gebiet“ für eine neue Mischung von Gewerbe und Wohnen ergibt, gegebenenfalls auch im Bereich des Werkswohnungsbaus oder bei mehrstöckigen Gebäuden mit großen Einzelhandelsflächen“, so der Vorstandsvorsitzender der Alea Hoch- und Industriebau AG. Neue urbane Dichte sei ein Thema, fügte Dr. Kraushaar an.

 

Übereinstimmend stellten Reimann und Kraushaar fest, dass das Instrument der Konzeptvergabe von Grundstücken aus kommunaler Hand, wenn es sinnvoll und variabel eingesetzt wird, sehr zur zügigen Umsetzung städtebaulicher Entwicklungskonzepte beitragen kann.

 

Reimann stimmte Dr. Kraushaar zu, dass das hessische Vergaberecht im Unterschwellenbereich keinesfalls gegenüber dem jetzigen Status verschärft werden darf. Andernfalls würden sich die Bieter vom öffentlichen Sektor zurückziehen. Im Vordergrund sollte dagegen stehen, dass faire Auftragsbedingungen zwischen der öffentlichen Hand und den Auftragnehmern herrschen.

 

Reimann und Dr. Kraushaar haben verabredet, dass der Bau- und Immobilienausschuss der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und die Kammer auch künftig einen engen Austausch pflegen, um die Politik zu beraten. Die Kammer ist daher regelmäßig eingeladen, den Ausschusssitzungen beizuwohnen.

 

AKH, VhU

Wohnungsbau: 20.600 neue Wohnungen in 2017

Geschrieben am 1. August 2018

 

Reimann: „Kommunen müssen mehr Wohngebiete ausweisen, damit mehr gebaut werden kann. Land soll Anreize im Kommunalen Finanzausgleich setzen.“

 

Frankfurt am Main. „Leider überhaupt keine Entwarnung“ sind die heute vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen zum Wohnungsbau in Hessen aus Sicht der VhU.

 

Zwar seien 20.600 Wohnungen, die im Jahr 2017 neu gebaut wurden, erfreulich, ebenso der Anstieg im Vergleich zum Jahr 2016 (18.400 neue Wohnungen). „Das ist weiterhin nicht genug, um den Mangel an günstigen Wohnungen und Häusern zu lindern. Es muss viel mehr gebaut werden, um den Anstieg der Mieten und Wohnungspreise zu dämpfen. Dazu müssen die Kommunen endlich mehr Neubaugebiete ausweisen“, sagte Thomas Reimann, Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses und Vorstandsvorsitzender der mittelständischen Bauunternehmung ALEA AG in Frankfurt.

 

„Viele Kommunen in den Ballungsräumen verzögern oder verweigern sogar die Ausweisung neuer Wohngebiete. Oft fehlen die Kapazitäten in den Verwaltungen und leider auch der politische Wille“, so Reimann. Denn viele Kommunalpolitiker sorgten sich um die Folgenkosten bei Kindergärten, Schulen und Verkehr. Diese Kosten würden vielerorts nicht durch die Steuermehreinnahmen dank neuer Einwohner gedeckt. Die VhU hat deshalb vorgeschlagen, dass das Land im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) hohe Anreize setzt, Neubaugebiete auszuweisen. Reimann: „Städte und Gemeinden, die gute städteplanerische Konzepte für ihr Wachstum vorlegen und Neubaugebiete umsetzen, sollten durch Extragelder aus dem KFA belohnt werden.“

 

 

VhU, Dr. h.c. Thomas M. Reimann

Reform der Grundsteuer – VhU-Bau- und Immobilienausschuss im Gespräch mit Finanzminister Schäfer

Geschrieben am 26. Juli 2018
Von links nach rechts – Thomas M. Reimann, ALEA Hoch- und Tiefbau AG – Andreas Schmitt, BASF – Yokab Ghebrewet, BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. – Nicole Spoerhase-Eisel, Hessisches Finanzministerium – Minister Dr. Thomas Schäfer, Hessisches Finanzministerium – Matthias Schenk, Hessisches Finanzministerium – Gerald Lipka, BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen

 

Über die Reform der Grundsteuer nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil sprachen Vertreter des VhU-Bau- und Immobilienausschusses und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) mit Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (CDU).

 

Mit dabei waren u.a. Thomas Reimann, Vorsitzender des Vorstands des mittelständischen Bauunternehmens ALEA AG, Frankfurt am Main, und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses, sowie Gerald Lipka, Geschäftsführer des BFW Landesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/ Rheinland-Pfalz/ Saarland e.V. Für den BDI-Steuerausschuss waren Andreas Schmitt, BASF SE, Ludwigshafen, sowie Yokab Ghebrewebet, Referentin der BDI-Abteilung Steuern und Finazpolitik, vertreten.“

 

Sie stimmten mit dem Minister überein, dass die künftige Regelung möglichst einfach und unbürokratisch gestaltet werden müsse und insgesamt nicht zu einer Steueranhebung führen soll.

 

VhU

Öffentliche Hand muss Verantwortung bei Ausschreibungen gerecht werden

Geschrieben am 12. Juli 2018

 

 

Lohnprellerei wie auf Baustelle in Neu-Isenburg könnte verhindert werden

 

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (VbUH) fordert nach den Vorfällen auf einer Neu-Isenburger Baustelle die öffentliche Hand zum Handeln auf, nachdem rumänische Arbeiter um Teile ihres Lohns betrogen wurden.

 

„Solche Vorfälle sind entsetzlich und menschlich nicht zu verantworten. Dieser Fall, der leider kein Einzelfall ist, macht deutlich, wohin Preisdruck und lasche Kontrolle durch öffentliche Auftraggeber führen,“ erklärt Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Die 18 rumänischen Männer hatten nur Bruchteile des abgesprochenen Lohns ausbezahlt bekommen, nachdem eine Firma in der Sub-Unternehmer-Kette von den Behörden geschlossen worden war. Das Bauprojekt wird im Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, der Gewobau Neu-Isenburg ausgeführt. Eine Lohnauszahlung konnte erst nach öffentlichkeitswirksamen Druck des DGB erreicht werden, zunächst lehnte der von der Gewobau beauftragte Generalunternehmer eine Haftung für die vom Sub-Sub-Unternehmer geschuldeten Löhne strikt ab.

 

Präqualifikation als Schlüssel für die Vergabe

„Die Schattenwirtschaft am Bau schadet nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern auch dem Ruf der Branche. Es ist gut, dass es mittlerweile Beratungsstellen wie die „Faire Mobilität“ gibt, an die sich betrogene Arbeitnehmer wenden können. Darüber hinaus fordern wir öffentliche Auftraggeber auf, nur noch Firmen zu beauftragen, die die Präqualifikation einer neutralen Stelle nachweisen können. Diese Stellen können viel tiefer prüfen und abgleichen, ob es sich um eine seriöse Firma handelt, als dies die Bauämter im Einzelfall tun können,“ fordert von Borstel.

 

Bei den Präqualifikations-Stellen (PQ-Stellen) erfolgt u.a. eine sorgfältige Prüfung der Angaben des Unternehmens zu Umsatz, Arbeitskräften, Referenzen und Leistungsbereichen. Gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften und Sozialkassen stellen die PQ-Stellen sicher, dass nur Unternehmen präqualifiziert sind, die ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen. Unternehmen, die im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und Mindestlohn auffällig werden, werden aus der Liste der präqualifizierten Unternehmen ausgeschlossen. Präqualifizierte Unternehmen haben sich zudem verpflichtet, als Nachunternehmen ebenfalls nur präqualifizierte bzw. präqualifizierbare Betriebe einzusetzen.

 

Hilfreich wäre laut dem Verband auch eine realistische Vergabepraxis, in der nicht automatisch das billigste Angebot den Zuschlag erhält. Darüber hinaus muss die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden, um die tatsächlichen Zustände auf den Baustellen zu überprüfen. „Den Bauunternehmen immer mehr bürokratische Dokumentationspflichten aufzuerlegen, hilft nicht, das Problem zu lösen. Solange niemand die eingetragenen Stundenzahlen, Stundenlöhne und Bauarbeiter auf der Baustelle nachprüft, ist noch nichts gewonnen,“ so von Borstel abschließend.

 

VbUH

Kommunale Wohnungsbaugesellschaften – GEMEINNÜTZIGKEIT WIEDER EINFÜHREN

Geschrieben am 15. Juni 2018
Pfarrer Horst Rühl, Vorstandsvorsitzender Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V. (links), Stefan Gillich, Abteilungsleiter Abteilung Existenzsicherung, Armutspolitik und Gemeinwesendiakonie (rechts), Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, 1.Vorsitzender BDB-HESSENFRANKFURT (zweiter v.r.), Dr. h.c. Thomas M. Reimann, Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit BDB-HESSENFRANKFURT (zweiter v.l.)

 

 

Diakonie Hessen und BDB-HESSENFRANKFURT setzen sich gemeinsam für bezahlbares Wohnen ein

 

Die Metropolregion Frankfurt Rhein-Main wächst seit Jahren, doch bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Grund genug für die Verantwortlichen der Diakonie Hessen und des BDB-HESSENFRANKFURT, um in der Geschäftsstelle der Diakonie in Frankfurt zusammen zu kommen.

 

Einen regen Austausch führten der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Pfarrer Horst Rühl, Abteilungsleiter Stefan Gillich, sowie Andreas Ostermann und Thomas M. Reimann vom BDB-HESSENFRANKFURT.

 

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Wohnen bedeutet weit mehr, als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Es muss unser Interesse sein, Menschen mit einem überschaubaren Einkommen und solche im Transferleistungsbezug mit angemessenen und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Bei jährlich etwa 37.000 benötigten neuen Wohnungen in Hessen werden derzeit jährlich nur ca. 17.000 fertiggestellt. Die Lücke wächst damit von Jahr zu Jahr und lässt den Markt gerade in den Ballungszentren weiter anspannen. Ohne den Ausbau und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum kann die Notlage für Menschen ohne oder mit nur geringem Einkommen nicht beseitigt werden“, so Pfarrer Rühl.

 

Nachvollziehbar ist diese Aussage für den studierten Theologen und Humanisten Thomas M. Reimann, der sich im Rahmen seiner Ehrenämter und insbesondere beim BDB-HESSENFRANKFURT verstärkt mit der Thematik auseinandersetzt. „Angebot und Nachfrage laufen aus dem Ruder, das kann und darf so nicht weitergehen und niemand darf sagen, dass diese Entwicklung überraschend kommt“, so Reimann. „Wir müssen nun zügig Wege gehen, die uns Wohnraum zu vernünftigen Konditionen schaffen lassen, die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ordentlich versorgt, was nicht allein durch den sozialen Wohnungsbau gelöst werden kann.“

 

„Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften müssen zurück zu ihrer Kernkompetenz kommen und sich ihrer ursprünglichen Aufgabe wieder widmen“, so Ostermann, 1. Vorsitzender des BDB-HESSENFRANKFURT. „Es kann und darf meines Erachtens nicht angehen, dass diese Gesellschaften in einen Wettbewerb zu den privaten Bauträgern treten und neben einem kleinen Teil Sozialwohnungen, hochpreisige Wohnungen in den freien Markt bringen. Aufgabe sollte es wieder sein, für ausreichenden sozialen Wohnungsbau zu sorgen, zumal die GroKo in Berlin die Mittel um 500 Mio. EUR auf 2 Mrd. EUR für diese Legislaturperiode aufgestockt hat. „Wir müssen neu denken, weg von Normen, weg von aufwendigen Vorgaben, wie im sozialen Wohnungsbau und hin zu bezahlbaren Lösungen.“

 

Die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit für kommunale Wohnungsbaugesellschaften und die Konzeptvergabe von Grundstücken von Bund, Land und Kommunen fordert Stefan Gillich, Wohnraumfachmann der Diakonie. „Dies sind wesentliche Aspekte, um preisgünstigen Mietwohnraum zu schaffen und dabei mindestens vierzig Prozent sozial geförderte Wohnungen für einkommensarme Menschen zu erstellen.“

 

Das Zusammentreffen endete mit der Idee, ein gemeinsames Projekt von Diakonie und BDB für bezahlbares Wohnen zu entwickeln. „Manchmal können ungewöhnliche Formen der Zusammenarbeit zu außergewöhnlichen Ergebnissen führen“, sagte Rühl am Ende des Gespräches, auf dessen Fortsetzung alle Beteiligten gespannt sind.

 

Diakonie Hessen, BDB-HESSENFRANKFURT

„Wiesbadener Erklärung“ heute unterzeichnet!

Geschrieben am 13. Juni 2018

 

Architekten und Ingenieure in Hessen erwarten von der neuen Landesregierung eine grundlegende Reform des hessischen Vergaberechts.

 

Freiberufliche Leistungen im Unterschwellenbereich sind von der Anwendung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) auszunehmen. Sie sind nicht im Voraus abschließend beschreibbar, Preiswettbewerb macht daher keinen Sinn. Untersuchungen zeigen, dass die Qualität der Planung nur durch angemessene Honorare sichergestellt werden kann. „Wer billig plant, baut teuer!“ Einem Leistungswettbewerb nach der alten Rechtslage vor Einführung des HVTG stellen sich die Planer gerne. Keinesfalls sollte an dem bürokratischen Hemmnis des Interessenbekundungsverfahrens für Planungsleistungen festgehalten werden.

 

Das HVTG behindert nicht nur die Kommunen und Vergabestellen des Landes bei der Vergabe freiberuflicher Architekten- und Ingenieur-Leistungen: Die Vergabestellen leiden zunehmend unter Bietermangel, weil die Bieter sich in Anbetracht dieser ohne Not geschaffenen Vergabe-Bürokratie zurückziehen. Der betriebswirtschaftliche Aufwand steht für die Bieter häufig außer Verhältnis zu den Erfolgschancen. Der enorme Mehraufwand für das Vergabeverfahren nach HVTG ist in den Honorarordnungen nicht eingepreist. Das geltende Gesetz fördert im Bereich der Freiberuflichen Leistungen weder Wettbewerb noch Transparenz und nimmt nicht zur Kenntnis, dass die geltenden Honorar- und Gebühren­ordnungen Preiswettbewerb von vorneherein ausschließen (i. e. HOAI und insbesondere die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung u.a.).

 

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, die Ingenieurkammer Hessen sowie die mitwirkenden Berufsverbände fordern: Die Architekten- und Ingenieurleistungen müssen aus dem Anwendungsbereich des HVTG ausgenommen werden!

 

Bis die unverzichtbare Novelle des HVTG und die Angleichung an die Unterschwellenvergabeordnung kommt, müssen zügig folgende Änderungen umgesetzt werden:

  • Einheitliche Muster im Interessenbekundungsverfahren, sowie Erläuterungen zur Handhabung
  • Eine strikt restriktiv ausgelegte Verhältnismäßigkeit der geforderten Eignungskriterien zur Planungsaufgabe
  • Verbindliche Angaben zu den Parametern der Planungsaufgabe und HOAI-Honorarzone
  • Ab € 50.000 Schwellenwert: Prüfpflicht für geregelte Planungswettbewerbe gemäß RPW mit Begründung der Vergabestelle, ob ein Planungswettbewerb (insbesondere für Architektenleistungen) anstelle einer Beschränkten Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe durchgeführt werden soll

 

Wiesbadender Erklärung vom 13.06.2018

AKH

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EIN FEST FÜR MARTIN WENTZ
Verleihung der Ehrenbaumeisterwürde
BAUMEISTER BDB h.c.
im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am Main

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  • Seminar Bauzeit, Verzug, Behinderung
    • 24.06.2026
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