BDB-BAUMEISTER
069 - 49 50 500
info@bdb-baumeister.de
  • VERANSTALTUNGEN
    • BAUMEISTER AKADEMIE
      • ZERTIFIKATSLEHRGANG: QUALITÄTSMANAGER BAURECHT .BA
        • ABSOLVENTEN DES ZERTIFIKATSLEHRGANG QUALITÄTSMANAGER BAURECHT .BA
      • BAUSCHÄDEN-FORUM
    • DOZENTEN
  • BDB-HESSENFRANKFURT E.V.
    • WIR ÜBER UNS
    • VORSTAND
      • VORSITZENDE bisher
    • EHRENBAUMEISTERWÜRDE – BAUMEISTER BDB h.c.
    • MITGLIED WERDEN
    • CHRONIK
    • INITIATIVE ZUKUNFT FACHKRAFT
    • IMMOTALK AM GOLFPLATZ
    • DIALOG POLITIK
    • DIALOG VERBÄNDE, INSTITUTIONEN, KAMMERN
    • DIALOG WEITERE
    • BERICHTE
    • STUDENTEN
    • UNSERE MITGLIEDER
    • db – DEUTSCHE BAUZEITUNG
    • md INTERIOR | DESIGN | ARCHITECTURE
    • BAUMEISTER DIALOG
  • GESCHÄFTSSTELLE
    • SONDERKONDITIONEN (KOOPERATIONSPARTNER)
    • LOGOS
    • LINKS

Category Archives: Politik

CO2-Preis auf Holz ab 2023 – Ampel macht jetzt auch Holz als Energieträger teuer

Geschrieben am 13. September 2022


Die Besteuerung des klimaneutralen Energieträgers Holz zu Anfang 2023 ist in der aktuellen Situation kontraproduktiv. Wenn Gas teuer ist, am Kohleausstieg grundsätzlich festgehalten wird und Atomkraft Anfang 2023 abgeschaltet werden soll, dann muß Holzenergie bezahlbar bleiben.


Altholz fällt bei verschiedenen Produktionsprozessen ohnehin an. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat bereits festgestellt, daß eine CO2-Bepreisung von Altholz keinen Lenkungseffekt hat, sondern nur dazu führt, daß ein alternativer Energieträger teuer gemacht wird.


„Aktuell ist vielen unklar, welche Heizung für einen Neubau oder eine Sanierung gewählt werden soll,“ sagt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, 1. Vorsitzender des BDB-HESSENFRANKFURT. „Immer mehr Energieträger teuer zu machen oder ganz zu verbieten ohne ein tragfähiges Konzept für eine Alternative zu haben, das ist in der jetzigen Situation gefährlich für die Wirtschaft und verspielt Akzeptanz bei allen, die sich teure Energie nicht leisten können.“


BDB-HESSENFRANKFURT

Bauwirtschaft braucht Baustoffe

Geschrieben am 15. Januar 2022

Versorgungssicherheit nicht gefährden
Recyclingquote bei Schotter und Sand erhöhen


In Hessen sind die Baupreise für Wohngebäude 2021 um über acht Prozent gestiegen. Das vermeldete das statistische Landesamt Anfang des Jahres und veröffentlicht eine Liste mit ausgewählten Preisindizes für Bauwerke nach Bauwerksarten und Bauarbeiten. Die größte Zunahme verzeichnen darin die Zimmer- und Holzbauarbeiten. Aber auch für die Rohbauarbeiten haben die Preise überdurchschnittlich zugenommen.

www.statistik.hessen.de/pressemitteilungen/pm-01-2022-bauleistungspreise-in-hessen-2021


Bezahlbar Bauen scheint damit weiter in unerreichbare Ferne zu rücken. Grund für die massiven Preissteigerungen ist letztendlich eine stark reduzierte Materialverfügbarkeit. Das Prinzip von Angebot und Nachfrage läßt den Preis nach oben schnellen.


Die stärksten Preisschwankungen gab es dabei beim Holzpreis. Zwar verfügt Hessen mit 42% bewaldeter Landesfläche über den höchsten Waldanteil und mit HessenForst über einen der größten ForstbetriebeDeutschlands. Die starke Nachfrage auf dem Weltmarkt und dann auch spekulative Materialkäufe und –verkäufe haben den Holzpreis und damit davon abhängige Preise für Zimmer- und Holzbauarbeiten unkalkulierbar werden lassen.


Bei Sand, Kies und Schotter scheinen die Probleme hausgemacht. Hier wurde aus politischen Gründen auf die nachhaltige Rohstoffgewinnung aus regionalen Vorkommen verzichtet. Mehr als die Hälfte des in Hessen für die Bauwirtschaft benötigten Sand, Kies und Schotter wird von außerhalb angefahren. Gut ist das nicht.
Nachhaltig wäre, benötigte mineralische Rohstoffe im eigenen Bundesland zu gewinnen. Die daraus resultierenden Zielkonflikte auszutragen gehört dazu, wenn man den Anspruch hat, Okonomie und Ökologie zusammen zu denken.


In diesem Zusammenhang muß eine weitere unangenehme Wahrheit ausgesprochen werden: Die Verwendung von Recyclingmaterial ist im öffentlichen Hoch- und Tiefbau bisher immer noch die Ausnahme. Im Sinne einer wirklichen Kreislaufwirtschaft muß insbesondere die öffentliche Hand die Verwendung von Recyclingmaterialien vorrangig ausschreiben und ausführen lassen. Die überwiegende Forderung zur Verwendung von Naturschotter oder –sand ist nicht ressourceschonend und insbesondere aufgrund der fehlenden Gewinnungsstätten in Hessen unehrlich.


Beim Stahl haben wir insgesamt leicht über dem Durchschnitt liegende Preissteigerungen zu verzeichnen. Aktuell vollzieht die Preisentwicklung eher eine Seitwärtsbewegung auf hohem Niveau. Deutschland ist hier beim Preis und bzgl. Verfügbarkeit vom Weltmarkt abhängig. Die Produktionsbedingungen in Deutschland sind nicht wettbewerbsfähig und werden sich mit den zu erwartenden Energiekostensteigerungen weiter verschlechtern.


Wenn unser Ziel die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist, dann müssen wir auch eine interessenorientierte Wirtschaftspolitik betreiben, die Versorgungssicherheit und Preisstabilität in der bauwirtschaftlichen Materialwirtschaft mit einbezieht. Dazu gehört auch wieder mehr Produktion von Baumaterialien im eigenen Land. Eine verlässliche Baustoffverfügbarkeit und damit verbunden eine Baupreisstabilität ist für alle Bauschaffende – gleich ob Architekt, Ingenieur oder ausführender Unternehmer – notwendige Voraussetzung für bezahlbaren Wohnraum. Ohne geht es nicht.


BDB-HESSENFRANKFURT

Auswirkungen der Ampel-Vorhaben – LIVE-Interview mit Thomas M. Reimann

Geschrieben am 25. November 2021


„Ich gehe davon aus, daß Bauen weiterhin stattfinden wird und stattfinden muß. Ob alle die, die bauwillig sind, sich das dann noch leisten können, was da zum Tragen kommt, das wage ich schon ein Stück weit zu bezweifeln. Ich habe auch sorge, daß der dringend notwendige Geschosswohnungsbau – also das Bauen von Eigentumswohnungen – in gerade den Ballungsgebieten ein Stück weit mehr zum Erliegen kommen wird, weil die Finanzierbarkeit in Zukunft deutlich schlechter sein wird.“


Thomas M. Reimann
Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit
BDB-HESSENFRANKFURT

Digitalisierung nicht mit BIM gleichsetzen

Geschrieben am 31. Oktober 2021


Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die verbindliche Einführung von BIM für alle öffentlichen Baumaßnahmen. Es soll ein Stufenplan ausgearbeitet und die Landesbehörden sollen mit den personellen und technischen Ressourcen für den Einsatz von BIM ausgestattet werden.
Dabei wird auf entsprechende Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen verwiesen.




Hierzu nimmt der BDB-HESSENFRANKFURT wie folgt Stellung:



BIM ist nicht, was der Bau am Dringendsten braucht  

Digitalisierung nicht mit BIM gleichsetzen


Der Nutzen von BIM im Bauwesen ist insbesondere bei kleinen und mittleren Baumaßnahmen und Bauherren, die nur eine überschaubare Anzahl von Bauwerken mit mäßigem Wartungsaufwand betreuen, umstritten. Trotz mittlerweile rund 30 Jahre BIM hat sich die Planungsmethode – anders als bspw. die Nutzung von CAD – bisher nicht von selbst durchsetzen können.
Grund dafür ist, daß schon früh im Planungsprozess eine Vielzahl an Informationen aufwendig erfaßt werden müssen, deren Erfassung sich nur bei einem umfangreichen Wartungsbedarf des Gebäudes später auszahlt. Für kleine und mittlere Baumaßnahmen wie bspw. eine Kita mit ggf. nur ein paar Obentürschließern und einer Wärmepumpe ist das unrentabel.


Problematisch ist zudem die Monopolstellung durch einige wenige Softwarekonzerne, die einer offenen und allseits kompatiblen Softwarelösung entgegensteht.


„BIM ist nicht, was unseren freiberuflich tätigen Architekten oder Ingenieuren als wichtiges Problem unter den Nägeln brennt,“ sagt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, 1. Vorsitzender des BDB-HESSENFRANKFURT. „Kleine und mittlere Bauunternehmen schrecken zudem eher vor dem zusätzlichen Kostenaufwand zurück, den BIM mit sich bringt.“


Sie sehen derzeit ohnehin andere Fragen im Vordergrund stehen:



Fachkräftemangel Hauptproblem in der Bauwirtschaft


Als derzeit drängendstes Problem in der Bauwirtschaft stellt sich der Fachkräftemangel dar. Es wurde versäumt, benötigte Fachkräfte auszubilden und Ihnen die Perspektiven in der Branche aufzuzeigen. Die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK-Frankfurt  bestätigt das, wenn sie feststellt: ‘Das Risiko des Fachkräftemangels in der Bauwirtschaft so hoch wie noch nie‘.
Der BDB-HESSENFRANKFURT empfiehlt, mehr Anstrengungen im Bereich der Fachkräfteausbildung zu unternehmen.



Digitalisierung in anderen Bereichen vorantreiben


Sinnvoller sind dagegen Bestrebungen zur Digitalisierung bspw. des Baugenehmigungsprozesses. In Hessen ist hier Oberursel Vorreiter und hat wertvolle Pionierarbeit geleistet. In Frankfurt heißt es auf der Internetseite der Bauaufsicht aber leider immer noch:

‘Sie geben Ihren Antrag oder Ihre Mitteilung bei der „Beratung und Antrags­annahme“ der Bauaufsicht Frankfurt persönlich ab.
Oder Sie schicken Ihren Antrag oder Ihre Mitteilung mit der Post.‘


Das Einreichen von mehreren Ordnern Baugenehmigungsunterlagen zudem noch in mehrfacher Ausfertigung ist tatsächlich anachronistisch.


Maßnahmen des Landes, die eine stufenweise Einführung/Umsetzung eines digitalisierten Baugenehmigungsprozesses bei den Bauaufsichtsbehörden fördern, hätten sicher die Unterstützung aller Verbände und Kammern der Branche.


Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann
BDB-HESSENFRANKFURT

Mehr Barrierefreiheit macht Wohnen unbezahlbar

Geschrieben am 21. Juni 2021


Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert eine Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO), um insbesondere bei Gebäuden mit vier oder weniger Geschossen die Anzahl der barrierefrei zu errichtenden Wohnungen zu erhöhen. Die SPD Fraktion stützt sich dabei  u. a. auf eine Studie der Landesregierung, die eine Erhöhung des Bedarfs an altengerechten Wohnungen auf 300.000 Einheiten bis zum Jahr 2040 prognostiziert.





Hierzu nimmt der BDB-HESSENFRANKFURT wie folgt Stellung nehmen:


Begrifflichkeit und regulative Ausformung


Grundsätzlich ist immer wieder festzustellen, dass selbst in Fachkreisen bei der vorliegenden Thematik Begriffe wie Behindertengerechtigkeit, Barrierearmut oder Altersgerechtigkeit häufig nicht entsprechend differenziert werden und unter dem Schlagwort Barrierefreiheit subsumiert werden. Dies ist insofern nicht zielführend, da es hier tatsächlich große Unterschiede gibt und die regulative Ausformung für Barrierefreiheit ohnehin schon völlig überbordend und teilweise nicht praktikabel ist. Jeder Praktiker weiß, dass die Anforderungen an Barrierefreiheit schon jetzt durch die bauaufsichtlich eingeführte DIN 18040 sowie der Hessischen Bauordnung selbst nicht nur übermäßig hoch, sondern teilweise auch zwangsläufig zum Verstoß gegen diverse anerkannte Regeln der Bautechnik führen, was immer häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Hier wäre eine Überarbeitung dringend angezeigt.


Bezahlbarkeit


Eine der wesentlichsten Anforderungen an den Wohnungsbau – nämlich seine Bezahlbarkeit – wird durch immer weiter zunehmende Partikularforderungen verhindert. Wie allzu oft, wenn einzelne Lobbygruppen auf Gesetzesinitiativen drängen, werden die Auswirkungen auf die Bezahlbarkeit im besten Fall beschönigt und im schlechtesten schlicht negiert. So auch hier: Jedem, der eine Verschärfung an die Anforderungen an Barrierefreiheit fordert, muss dabei klar sein, dass er eine weitere Verteuerung von Wohnraum zu verantworten hat.


Der Hessische Gesetzgeber hat aus gutem Grund bislang Gebäude mit bis zu 4 Geschossen bei den Anforderungen an Barrierefreiheit geschont, da ansonsten der Einbau eines Aufzugs zwangsläufig auch in dieser Gebäudekategorie zwingend erforderlich würde, was die Hessischen Bauordnung jedoch bislang eben ausdrücklich nicht vorsieht. Diese Schonung aufzugeben, würde eine immense Verteuerung von Wohnraum bedeuten, da nicht nur der Einbau eines Fahrstuhls Bau- und Opportunitätskosten mit sich bringt und damit die notwendige Kaltmiete erhöht, sondern gerade bei kleinen Gebäuden ganz erhebliche Betriebskosten mit sich bringt, da diese nur auf eine geringe Anzahl an Wohnungen umgelegt werden können. Dies betrifft in der Regel „bezahlbaren Wohnraum“, da hochwertigere Wohnhäuser meist Fahrstühle besitzen, da hier die Höhe der Nebenkosten nicht im selben Maß entscheidend ist.


In diesem Zusammenhang ist generell zu bemängeln, dass bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu den Auswirkungen von Vorschriften der Barrierefreiheit meist nur auf die Baukosten abgezielt wird. Das ist grob falsch, da die sogenannten Opportunitätskosten in Form von Wohnflächenverlust, durch z.B. größere Treppenhäuser und sonstigen Erschließungsflächen, in der Regel wirtschaftlich viel stärker ins Gewicht fallen und damit die Wohnkosten nach oben treiben. Zudem ist zu bedenken, dass nur ein geringer Teil der  barrierefrei hergestellten Wohnungen von der entsprechenden Zielgruppe bewohnt wird. Gerade bei Eigentumswohnungen ist der Verkauf einer barrierefreien Wohnung an einen „passenden“ Käufer die absolute Ausnahme.


Aus all den benannten Gründen ist die Barrierefreiheit (zumindest in ihrer derzeitigen gesetzlichen Definition) mittlerweile zu einem der größten Kostentreiber im Wohnungsbau geworden, ohne dass hier wirklich ein breiter Allgemeinnutzen zu erkennen wäre.


Partikularinteressen versus Allgemeinwohl


Beim Wohnungsbau müssen eine Vielzahl unterschiedlichster Interessen und Ziele gegeneinander abgewogen werden. Insofern wäre bei der Anhörung im Landtag zu erwarten, dass Verbände aus einem breiten Spektrum eingeladen werden. Betrachtet man die vorliegende Einladungsliste, sind jedoch schwerpunktmäßig Verbände eingeladen, die einschlägige Partikularinteressen hinsichtlich von Barrierefreiheit verfolgen und deswegen nicht eine neutrale bzw. themen- und fachübergreifende Einschätzung liefern können. Dies wird vom BDB-HESSENFRANKFURT ausdrücklich als unausgewogen und problematisch beanstandet.



Zusammenfassung

Um der in der Begründung der Gesetzesinitiative benannten Personengruppe der älteren Menschen tatsächlich ein besseres Wohnraumangebot machen zu können, ist es deshalb angezeigt, die bereits bestehenden schon sehr hohen Standards nicht noch weiter zu verschärfen. Denn dies würde letztendlich zu noch höheren Wohnkosten und in Folge zu weniger Wohnungsneubau führen. Neubauwohnungen sind verglichen mit Alt- bzw. Bestandsbauten in der Regel ohnehin schon sehr barrierearm und in der Praxis dadurch durchaus für ältere Menschen geeignet. Insofern muss gerade für die benannte Personengruppe das Ziel sein, überhaupt möglichst viele Neubauwohnungen zu schaffen. Die vorgeschlagene Verschärfung der Hessischen Bauordnung würde dies jedoch massiv erschweren.

BDB-HESSENFRANKFURT

neue Internetseite online – Bündnis für Bauland

Geschrieben am 28. Februar 2021

Mit der von der IHK Frankfurt initiierten Resolution möchten die beteiligten Institutionen darauf hinweisen, dass mehr Anstrengungen erforderlich sind, um die Engpässe bei der Flächenversorgung zu korrigieren. Die 22 Verbände und Institutionen bekennen sich dazu, dass – jenseits von Einzelinteressen – die Ausweisung von zusätzlichem Bauland und die Schaffung von Baurecht ein gemeinsames Projekt der Region ist.

Sie finden die Internetpräsenz künftig unter folgendem Link:

https://bauland-frankfurtrheinmain.de

Die Seite wird regelmäßig aktualisiert und dort werden künftig auch Presseartikel und Pressemeldungen zu diesem Thema hochgeladen.


Der BDB-HESSENFRANKFURT hat als einer der 22 Verbände und Institutionen die Resolution für mehr Bauland gezeichnet:

„Wir begrüßen außerordentlich, dass es durch die Initiative der IHK Frankfurt gelungen ist, die maßgebenden Akteure der Wirtschaftsregion hinter dieser klaren und prägnanten Forderung für mehr Bauland zu vereinen. Jenseits aller Einzelinteressen ist die Schaffung von mehr Bauland zentraler und wesentlicher Faktor für eine weiter positive Entwicklung der Metropolregion.“

Andreas Ostermann, 1. Vorsitzender, BDB – Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Hessen Frankfurt e.V.


BDB-HESSENFRANKFURT

Konjunkturpaket jetzt umsetzen

Geschrieben am 3. Juli 2020



Nachdem Bundestag und Bundesrat in dieser Woche wesentliche Bestandteile des Corona-Konjunkturpakets beschlossen haben, schlägt die Planungs- und Bauwirtschaft konkrete Maßnahmen zur schnellen und zielgerichteten Umsetzung konjunkturfördernder Aktivitäten vor. Der BDB ist Mitverfasser.


Die Verbände, Vereine und Berufskammern empfehlen Maßnahmen für das klimafreundliche Bauen, neue Förderprogramme für die öffentliche und digitale Infrastruktur und zur Stabilisierung städtischer und ländlicher Funktionen.


2020-07-03 Umsetzung des Konjunkturpakets – Massnahmenpapier der Planungs- und Bauwirtschaft (PDF)


BDB-Bund

Deponiemangel ist Kostentreiber

Geschrieben am 15. Februar 2020


Haben in einem konkreten Fall in Bad Homburg beispielsweise die Kosten 2015 für den Baugrubenaushub inklusiv Entsorgung für ein Einfamilienwohnhaus noch etwa EUR 27.000,00 betragen, mussten 2019 EUR 47.000,00 aufgewendet werden. Die reinen Entsorgungskosten hatten 2015 dabei einen Anteil von EUR 22.000,00, 2019 waren es fast EUR 40.000,00. Maßgeblicher Kostenreiber sind zum einen die reinen Entsorgungskosten, die um mehr als 80% innerhalb von 4 Jahren gestiegen sind. Zum anderen die langen Wegstrecken, um eine Erddeponie zu finden, die den Erdaushub annimmt. Im diesem Fall ist die nächstgelegene Erddeponie bei Wetzlar mit einer Wegstrecke von 130 km der Abnehmer. 2015 waren es noch Wegstecken von nicht mehr als 50 km. Ökologisch und ökonomisch ausgesprochen fragwürdig, wenn es um die Reduktion von CO2 im Straßenverkehr geht und man bezahlbaren Wohnraum fordert.


Vor allem Erdarbeiten entwickelten sich zu einem großen Preistreiber. Allein für das Ausheben der Baugrube mussten Bauherren 2018 durchschnittlich 18,7 Prozent mehr bezahlen. Als BDB-HESSENFRANKFURT haben wir, gemeinsam mit anderen Verbänden, eine klare Position zur Novellierung der hessischen Verfüllrichtlinie: Wir müssen ausreichend dezentrale Kapazitäten erhalten, verlangen die Rückkehr zu einheitlichen Analyseverfahren, denn eine Praxistauglichkeit muss gewährleistet sein. Als Folge des Baubooms in Hessen fallen große Massen mineralischer Bau- und Abbruchabfälle, wie z. B. Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch an. Diese Abfälle sind zum Großteil ökologisch unschädlich und müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz – sachgerecht und möglichst günstig – verwertet, recycelt oder entsorgt werden. Die Unsicherheiten im Umgang mit der Verfüllrichtlinie sowie der daraus geschaffene Mangel an ortsnahen, regionalen Entsorgungskapazitäten müssen schnell behoben werden, um steigende Kosten für die ordnungsgemäße Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle zu dämpfen. Ein „Weiter wie bisher“ reicht nicht aus.


Thomas M. Reimann
BDB-HESSENFRANKFURT

Bauland nicht teuer machen! Keine Bodenwertzuwachssteuer auf Bauland

Geschrieben am 10. Januar 2020


„Bau wird verhindert durch Vorschlag des SPD-Co-Vorsitzenden Walter-Borjans. Wertsteigerungen bei Bauland nicht noch höher besteuern.“


Scharfe Kritik übt der Vorsitzende des VhU-Bau- und Immobilienausschusses und BDB-Vorstand Reimann an den Plänen des SPD-Co-Vorsitzenden Walter-Borjans. Als „zusätzliche Verteuerung und Verknappung von Bauflächen“ lehnt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) den Vorschlag des SPD-Co-Vorsitzenden Walter-Borjans, durch eine neue Bodenwertzuwachssteuer den Wertzuwachs von Grund und Boden zusätzlich zu besteuern, ab.

„Beim Kauf von Bauland fallen bereits jetzt oft sehr hohe Steuerzahlungen an. Das liegt nicht nur an der Grunderwerbsteuer, durch die in Hessen 6 Prozent des Kaufpreises an den Staat fließen. Wird beispielsweise von Privatpersonen Land innerhalb von 10 Jahren verkauft, ist der Gewinn des Verkaufs einkommensteuerpflichtig. Ein Großteil des Bodens in Deutschland gehört zu Betriebsvermögen. Viele landwirtschaftliche Flächen werden in einer Firmenbilanz geführt. Werden diese Flächen zu Bauland umgewidmet und verkauft, entstehen hohe Bilanzgewinne. Diese Gewinne müssen von Personengesellschaften mit bis zu 42 Prozent – zuzüglich Solidaritätszuschlag – versteuert werden“, erklärte Thomas Reimann, Vorstandsvorsitzender der mittelständischen Bauunternehmung ALEA AG in Frankfurt.

Reimann: „Dem Staat mangelt es nicht an Steuereinnahmen aus Grundstücksverkäufen. Wir haben aber einen großen Mangel an günstigen Bauflächen, auf denen mehr neue Wohnungen gebaut werden können. Die SPD muss nach Wegen suchen, wie sie mehr Bauland günstiger zur Verfügung stellen kann. Steuererhöhungen, die Grundstücke noch teurer machen, sind der falsche Weg, um den Wohnungsbau anzukurbeln.“


BDB-HESSENFRANKFURT

Bauen kann einfacher und schneller gehen – wir brauchen eine Reform

Geschrieben am 5. Dezember 2019


Pressemitteilung zum Bericht der dpa: Steigende Nachfrage führt zu Baustau in Hessen


Nach Auffassung des BDB-HESSENFRANKFURT wäre genau jetzt wieder eine dieser großen Möglichkeiten, um Mut zu beweisen und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Die Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamtes machen es deutlich. Der Wohnungsbau in Hessen hält mit der wachsenden Nachfrage nicht Schritt. Für den Bau von Wohngebäuden mussten im vergangenen Jahr im Schnitt 19,5 Prozent mehr gezahlt werden als 2009. Darunter stiegen die Preise für Rohbauarbeiten um 21,7 Prozent, die für Ausbauarbeiten um 18,3 Prozent.


„Es geht auch anders“, sagt BDB-Vorstand Thomas M. Reimann. „Bestes Beispiel ist unser Nachbar Niederlande. Die Regierung hat vor einigen Jahren sämtliche Verordnungen und Gesetze zum Bauen auf den Prüfstand gestellt. Viele Regelungen haben die Niederländer gleich ganz gestrichen. Bei uns bislang nicht vorstellbar.“ Nach seinen Worten kommt heute das niederländische Baugesetzbuch mit 25 Prozent weniger Regeln aus als früher. Anders als in Deutschland bleibt es im Nachbarland den Bauherren überlassen, wie sie Energie einsparen, solange sie nur die vorgegebenen Richtwerte einhalten. Nicht anders ist es beim Schallschutz. Nach den Worten von Reimann gibt es einen Weg, der aber einen starken Willen erfordert: „Um das Bauen zu vereinfachen, müssten sämtliche Bundesländer ihre Landesbauordnungen überarbeiten, müssten veraltete oder unnötige Verordnungen erkennen und streichen – eine Herkulesaufgabe. Ein schnellerer Weg wäre die Musterbauordnung.“


Und es gibt ein weiteres Problem: Vor allem Erdarbeiten entwickelten sich zu einem großen Preistreiber. Allein für das Ausheben der Baugrube mussten Bauherren 2018 durchschnittlich 18,7 Prozent mehr bezahlen. Als BDB-HESSENFRANKFURT haben wir, gemeinsam mit anderen Verbänden, eine klare Position zur Novellierung der hessischen Verfüllrichtlinie: Wir müssen ausreichend dezentrale Kapazitäten erhalten, verlangen die Rückkehr zu einheitlichen Analyseverfahren, denn eine Praxistauglichkeit muss gewährleistet sein. Als Folge des Baubooms in Hessen fallen große Massen mineralischer Bau- und Abbruchabfälle, wie z. B. Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch an. Diese Abfälle sind zum Großteil ökologisch unschädlich und müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz – sachgerecht und möglichst günstig – verwertet, recycelt oder entsorgt werden. Die Unsicherheiten im Umgang mit der Verfüllrichtlinie sowie der daraus geschaffene Mangel an ortsnahen, regionalen Entsorgungskapazitäten müssen schnell behoben werden, um steigende Kosten für die ordnungsgemäße Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle zu dämpfen. Ein „Weiter wie bisher“ reicht nicht aus.


BDB-HESSENFRANKFURT

image_print

EIN FEST FÜR MARTIN WENTZ
Verleihung der Ehrenbaumeisterwürde
BAUMEISTER BDB h.c.
im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am Main

VERANSTALTUNGEN

  • Baustelle U5-Verlängerung Europaviertel
    • 17.03.2026
  • Baustelle Digital Park Fechenheim - FRA18
    • 13.04.2026
  • Seminar HOAI-Grundlagenseminar
    • 20.05.2026
  • Weitere Veranstaltungen
  • KOOPERATIONEN

    Kooperation mit der Bau-Akademie Dr. Koch   mehr ….

    Kooperation mit der ABGnova   mehr ….

    Kooperation mit dem Bauschäden-Forum   mehr ….

    Kooperation mit der FKaF   mehr ….

    Kooperation mit der DGWZ   mehr ….

    Kooperation mit dem BVFI   mehr ….

    ARCHIV

    Impulse für den Wohnungsbau
    Impulse für den Wohnungsbau - HESSEN


    db - deutsche bauzeitung






     

     

    • Prev
    • 1
    • 2
    • 3
    • 4
    • 5
    • …
    • 13
    • Next
    • BDB Aktuelles
    • VERANSTALTUNGEN
    • GESCHÄFTSSTELLE
    • IMPRESSUM
    • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
    © BDB-HESSENFRANKFURT - Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Hessen Frankfurt e.V.
    Eine weitere Nutzung der Website bedeutet Ihr Einverständnis mit der Datenschutzerklärung.OKWeiterlesen