Haben in einem konkreten Fall in Bad Homburg beispielsweise die Kosten 2015 für den Baugrubenaushub inklusiv Entsorgung für ein Einfamilienwohnhaus noch etwa EUR 27.000,00 betragen, mussten 2019 EUR 47.000,00 aufgewendet werden. Die reinen Entsorgungskosten hatten 2015 dabei einen Anteil von EUR 22.000,00, 2019 waren es fast EUR 40.000,00. Maßgeblicher Kostenreiber sind zum einen die reinen Entsorgungskosten, die um mehr als 80% innerhalb von 4 Jahren gestiegen sind. Zum anderen die langen Wegstrecken, um eine Erddeponie zu finden, die den Erdaushub annimmt. Im diesem Fall ist die nächstgelegene Erddeponie bei Wetzlar mit einer Wegstrecke von 130 km der Abnehmer. 2015 waren es noch Wegstecken von nicht mehr als 50 km. Ökologisch und ökonomisch ausgesprochen fragwürdig, wenn es um die Reduktion von CO2 im Straßenverkehr geht und man bezahlbaren Wohnraum fordert.
Vor allem Erdarbeiten entwickelten sich zu einem großen Preistreiber. Allein für das Ausheben der Baugrube mussten Bauherren 2018 durchschnittlich 18,7 Prozent mehr bezahlen. Als BDB-HESSENFRANKFURT haben wir, gemeinsam mit anderen Verbänden, eine klare Position zur Novellierung der hessischen Verfüllrichtlinie: Wir müssen ausreichend dezentrale Kapazitäten erhalten, verlangen die Rückkehr zu einheitlichen Analyseverfahren, denn eine Praxistauglichkeit muss gewährleistet sein. Als Folge des Baubooms in Hessen fallen große Massen mineralischer Bau- und Abbruchabfälle, wie z. B. Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch an. Diese Abfälle sind zum Großteil ökologisch unschädlich und müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz – sachgerecht und möglichst günstig – verwertet, recycelt oder entsorgt werden. Die Unsicherheiten im Umgang mit der Verfüllrichtlinie sowie der daraus geschaffene Mangel an ortsnahen, regionalen Entsorgungskapazitäten müssen schnell behoben werden, um steigende Kosten für die ordnungsgemäße Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle zu dämpfen. Ein „Weiter wie bisher“ reicht nicht aus.
Thomas M. Reimann
BDB-HESSENFRANKFURT