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Seminar Nachtragsmanagement

 

Nachtragsmanagement am Bau – Nachträge verhindern, Baukosten einhalten

 

Themen:

1. Grundlagen des Nachtragsrechts

– Was ist ein Nachtrag? – Begriffe und Definitionen
– Nachtragsvermeidung Nr. 1 – Vollständige, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung
– Welche (vor)vertraglichen Prüfungs- und Hinweispflichten hat der AN im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und welche Konsequenzen können sich ergeben?

 

2. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B verlangen?

– Was versteht man unter einer Leistungsänderung?
– Was ist eine Zusatzleistung?
– Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?
– Welche Vertragsklauseln zum Nachtragsrecht sind (un)wirksam?

 

3. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?

– Muss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegt werden?
– Kann der AN die Ausführung der Leistung verweigern, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?
– Was ist, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?
– Nach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?
– Wer trägt das Kalkulationsrisiko?

 

4. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?

– Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
– Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
– Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?

 

5. Welche Formerfordernisse, Kompetenzen und Vollmachten sind bei der Anordnung und der Vergütung von Nachträgen zu beachten?

– Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
– Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
– Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?

 

6. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?

– Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
– Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
– Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
– Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?

 

7. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen

– Wann greift die 10%-Grenze?
– Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
– Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
– Gibt es Fristen zur Preisanpassung?

 

8. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?

– Ist Nachtragsprüfung generell eine „Besondere Leistung“ und damit vergütungspflichtig?
– Was ist, wenn Nachträge auf fehlerhafter Ausschreibung beruhen?
– Deckt die HOAI Nachtragsprüfungen im Rahmen der Vergütung für die LPh 7 und 8 ab?

 

Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch oder
Rechtsanwalt Markus Bettingen oder
Rechtsanwalt Tobias Jaeger

 

Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen als .pdf-Datei
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)

 

FP/UE
8

 

Infoblatt Nachtragsmanagement

 

 

die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt !
verbindliche Anmeldungen bitte ausschließlich über unser Internetportal www.bdb-baumeister.de
Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Seminarveranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter verbunden

 

 

Datum/Zeit
27.05.2020
9:30 Uhr - 17:00 Uhr

Veranstaltungsort
München

München
Deutschland

BDB-Service

Buchung

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.

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