Nachtragsmanagement am Bau – Nachträge verhindern, Baukosten einhalten
Themen:
1. Grundlagen des Nachtragsrechts
– Was ist ein Nachtrag? – Begriffe und Definitionen
– Nachtragsvermeidung Nr. 1 – Vollständige, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung
– Welche (vor)vertraglichen Prüfungs- und Hinweispflichten hat der AN im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und welche Konsequenzen können sich ergeben?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B verlangen?
– Was versteht man unter einer Leistungsänderung?
– Was ist eine Zusatzleistung?
– Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?
– Welche Vertragsklauseln zum Nachtragsrecht sind (un)wirksam?
3. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?
– Muss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegt werden?
– Kann der AN die Ausführung der Leistung verweigern, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?
– Was ist, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?
– Nach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?
– Wer trägt das Kalkulationsrisiko?
4. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?
– Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
– Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
– Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?
5. Welche Formerfordernisse, Kompetenzen und Vollmachten sind bei der Anordnung und der Vergütung von Nachträgen zu beachten?
– Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
– Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
– Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?
6. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?
– Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
– Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
– Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
– Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?
7. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen
– Wann greift die 10%-Grenze?
– Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
– Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
– Gibt es Fristen zur Preisanpassung?
8. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?
– Ist Nachtragsprüfung generell eine „Besondere Leistung“ und damit vergütungspflichtig?
– Was ist, wenn Nachträge auf fehlerhafter Ausschreibung beruhen?
– Deckt die HOAI Nachtragsprüfungen im Rahmen der Vergütung für die LPh 7 und 8 ab?
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch oder
Rechtsanwalt Markus Bettingen oder
Rechtsanwalt Tobias Jaeger
Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen als .pdf-Datei
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)
FP/UE
8
Infoblatt Nachtragsmanagement
die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt !
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Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Seminarveranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter verbunden
Datum/Zeit
29.05.2020
9:30 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Wiesbaden
Wiesbaden
Deutschland
BDB-Service
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