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Category Archives: Politik

keine Grunderwerbsteuer für die erste eigene Immobilie – Politik kann handeln! Wann kommt der Eigenheimbooster?

Geschrieben am 17. April 2023


zum BILD-Interview mit Ministerpräsident Boris Rhein vom 13. April (siehe ganz unten) nimmt der BDB-HESSENFRANKFURT wie folgt Stellung:



Vergleichsweise wenige Deutsche besitzen ein Eigenheim. Die Wohneigentumsquote in Deutschland liegt um 50%. In der europäischen Union liegt die durchschnittliche Wohneigentumsquote bei rund 70%.

„Der BDB-HESSENFRANKFURT setzt sich seit vielen Jahren für die Erhöhung der Eigentumsquote und für das Eigenheim – auch insbesondere das Einfamilienhaus –ein,“ sagt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann. „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ankündigung von Ministerpräsident Boris Rhein sehr, auf die erste eigene Immobilie keine Grunderwerbsteuer erheben zu wollen.“

Die steigenden Zinsen und die Verteuerung der Baupreise versperren vielen Familien derzeit den Weg zu einer eigenen Immobilie. Eine Trendwende dieser Rahmenbedingungen ist aktuell nicht in Sicht.

Ein Wegfall der Grunderwerbsteuer wirkt sich direkt auf die Finanzierbarkeit von Immobilienkäufen aus und macht somit für mehr Menschen ein Eigenheim möglich. Das erhöht die Nachfrage und regt Bautätigkeit an, die gebraucht wird um den Bedarf an Wohnraum zu decken.


BDB-HESSENFRANKFURT






BILD-Interview mit Ministerpräsident Boris Rhein vom 13.04.2023:


Bürger sollen Zehntausende Euro sparen
Erster Landeschef will Immo-Kauf billiger machen



Die Bauzinsen steigen immer weiter und die eigenen vier Wände werden für die meisten Deutschen unbezahlbar.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (51, CDU) will deshalb Käufern einer privat genutzten Immobilie die Grunderwerbssteuer beim Kauf komplett erlassen.

Rhein sagt zu BILD: „Wir brauchen einen Teuerstopp gegen den Teuerschock beim Traum von den eigenen vier Wänden. Wenn junge Familien und Alleinerziehende sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen, sollte der Staat ihnen unter die Arme greifen, anstatt sie zur Kasse zu bitten.“

Und der Landeschef kündigt an: „Wir als CDU wollen deshalb in Hessen auf die erste eigene Immobilie keine Grunderwerbssteuer erheben – nach der klaren Maßgabe: Grunderwerbssteuer geht aufs Haus und nicht in den Staats-Haushalt.“

Bei einem Kaufpreis von 300 000 Euro würden in Hessen bei einem Steuersatz von sechs Prozent 18 000 Euro fällig.

Die Bundesregierung habe laut Rhein versprochen, den Ländern dafür Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer zu ermöglichen, aber bislang nichts geliefert. „Stattdessen dreht die Ampel weiter an der Preisschraube beim Eigenheim, indem sie die Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer verschleppt, das Baukindergeld stoppt und einen Teuerschock beim Heizungsausbau beschließt“, so der hessische Ministerpräsident.

Rhein will Käufern 10 000 Euro Prämie zahlen

Das Warten auf die angekündigten Freibeträge dauert Rhein zu lange. Bis die Grunderwerbssteuer-Reform komme, „wollen wir als CDU ein Hessengeld zahlen für die ersten eigenen vier Wände mit 10 000 Euro pro Erwerber und zusätzlich 5000 Euro pro Kind.“ Die Politik solle laut Rhein dazu beitragen, „Wohnträume zu erfüllen, statt sie platzen zu lassen“.

Hintergrund: Die Grunderwerbssteuer liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und muss beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils gezahlt werden. Sie ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

versprochen – gebrochen: Ziel 400.000 neue Wohnungen nicht erreicht

Geschrieben am 28. Januar 2023


– aber bis zu 700.000 neue Wohnungen gebraucht –


Der Handlungsbedarf beim Wohnungsbau und in der Wohnungswirtschaft ist in den zurückliegenden Jahren immer größer geworden. Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft haben daher vor der letzten Bundestagswahl ein eigenes Bundesbauministerium gefordert. Bekommen haben sie jetzt aber eine zusätzliche Mitstreiterin für die Mietpreisbremse.

Von dem selbstgesteckten Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen, hat sich Bundesbauministerin Klara Geywitz mittlerweile selbst verabschiedet. Nach über 300.000 neuen Wohnungen in 2020 waren es 2021 und 2022 deutlich unter 300.000 neue Wohnungen und für 2023 werden voraussichtlich nur rund 250.000 Wohnungen neu gebaut – das dritte Jahr in Folge eine Reduzierung.

Dabei ist der Bedarf aber nicht kleiner geworden. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagt Geywitz selbst: „Eigentlich brauchen wir wahrscheinlich sogar 500.000 bis 600.000 Wohnungen im Jahr, weil die Flüchtlinge aus der Ukraine hinzugekommen sind.“ Nach einer Studie des Pestel-Instituts fehlen 2023 sogar 700.000 Wohnungen.

Die Bundesministerin steht in der Pflicht, durch geeignete Rahmenbedingungen einen entsprechenden Wohnungsbau auch zu ermöglichen.

Dass nach den Verunsicherungen durch das Wirtschaftsministerium im Hinblick auf die KfW-Förderungen die Zuständigkeit für den Neubau von Habeck zu Geywitz gewandert ist, ist richtig und gut. Das mit der Zuständigkeit keine entsprechende Mittelübertragung an das Bauministerium erfolgt ist, macht die Aufgabe schwer lösbar.

10 Milliarden EUR für die Neubauförderung fordern in einem Appell an die Bundesregierung 17 Verbände und Kammern der Bau- und Wohnungswirtschaft – darunter auch der BDB. Mieterbund, Baugewerkschaft und Sozialverbände fordern sogar 50 Milliarden bis 2025 für den Bau von Sozialwohnungen.

Tatsächlich verringert das Bauministerium die Neubauförderung aber ab März auch noch. Bisher gewährte Tilgungszuschüsse fallen für den privaten Häuslebauer oder Wohnungserwerber weg. Es werden nur noch zinsverbilligte Kredite gewährt.

Die Bau- und Immobilienverbände halten die Förderung für viel zu gering. Sofern die Mittel nicht drastisch aufgestockt werden geht die Talfahrt beim Wohnungsbau weiter.

Dabei verfügt die Bauwirtschaft über die notwendigen Kapazitäten. Mit zuletzt in 2020 über 300.000 fertiggestellten Wohnungen hat die Bauwirtschaft gezeigt, daß sie entsprechend leistungsfähig ist. Der unklare Kurs und die sich eintrübende Auftragslage verunsichert aber viele Bauunternehmer wieder und wirkt sich damit kontraproduktiv aus.

Gegen hohe Mieten hilft indes nur die Vergrößerung des Angebotes an Wohnungen. Gemessen an den Zielen aus dem Koalitionsvertrag ist das gescheitert. Die Bauministerin weiß das – und definiert einfach Ihre eigene Zielsetzung neu: In den Fokus ihrer Arbeit stellt sie jetzt den Sozialwohnungsbau. Daran will sie sich jetzt messen lassen.
Und gegen die hohen Mieten fordert sie nun kurzerhand Tempo bei der Mietpreisbremse vom Koalitionspartner.


BDB-HESSENFRANKFURT

Dramatische Lage im Wohnungsbau – was jetzt zu tun ist

Geschrieben am 2. Dezember 2022

Gemeinsamer Appell von 17 Verbänden und den Kammern zum Wohnungsbau






Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist alarmierend. Während der Wohnungsneubau weiterhin stark rückläufig ist, besteht in Deutschland nach wie vor ein enormer Bedarf an (kostengünstigem) Wohnraum – vor allem in den Ballungszentren. Hohe Bau-, Energie- und Materialkosten, gestiegene Zinsen, langwierige Bau- und Planverfahren sowie eine mehrfach zusammengebrochene Wohnungsbauförderung führen zu einer Abwärtsspirale im Wohnungsbau mit gravierenden Folgen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung dagegen zu steuern, sind bislang unzureichend, zumal der Bedarf allein angesichts der Millionen von Menschen, die der Krieg in der Ukraine in die Flucht treibt, in den nächsten Monaten weiter anwachsen wird.


Es braucht einen neuen, entschiedenen Kraftakt. Und zwar Jetzt.


Im Jahr 2021 wurden nur noch 293.393 Wohnungen neu gebaut. 2022 wird diese Zahl aller Voraussicht noch unterschritten. Alle Vorzeichen deuten darauf hin, dass es im Jahr 2023 einen dramatischen Einbruch geben wird. Das Ziel der Koalition, jährlich 400.000 Wohnungen zu bauen, droht zum Wunschdenken zu werden.


Dieser fortschreitende Abstieg muss gestoppt werden. Dringend.


Die Mitglieder der Verbände und Kammern der Planungs-, Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft wollen bauen, sollen bauen, aber können unter den aktuellen Bedingungen oft nicht bauen. Wohnraum ist ein entscheidender Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, weshalb die Bundesregierung alles unternehmen muss, den Menschen in Deutschland bezahlbaren und ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir unterstützen sie dabei mit voller Kraft, brauchen aber die richtigen Rahmenbedingungen in Verbindung mit echter Deregulierung.


Wir fordern die Bundesregierung gemeinsam auf, nachfolgende Schritte schnellstmöglich gemeinsam anzugehen:


1. Wohnungsbau muss Chefsache werden

Der tatkräftige Einsatz von Bundesbauministerin Klara Geywitz braucht Unterstützung aller beteiligten Ressorts der Bundesregierung. Es ist Zeit für eine mutige Steuerung auf oberster Ebene. Bundeskanzler Olaf Scholz muss den Wohnungsbau als Chefsache angehen und sein Kabinett zu einer gemeinsamen Offensive antreiben.


2. Gesicherte Förderkulisse und moderne Beschluss-Tools endlich vorlegen

Nach mehrfachen Förderstopps muss die Bundesregierung die bis Ende des Jahres angekündigte Gesamtplanung fürs Fördern von Neubau und Sanierung endlich vorlegen. Ohne ein rundes Konzept werden bezahlbarer Wohnraum und die Sanierung des Gebäudebestands unmöglich. Dazu zählen auch moderne Beschluss-Tools wie die Online-Eigentümerversammlung.


3. Zielgenaue Neubauförderung – verlässliche Bedingungen bis Jahresbeginn schaffen

Beim Neubau müssen Förderung und Anreize die Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Benötigt wird eine Neubauförderung zu Jahresbeginn in Höhe von 10 Milliarden Euro jährlich für bezahlbaren Wohnraum.


4. Zügig Grundstücke bereitstellen

Baureife Grundstücke, geeignete Konversionsflächen und Bestandsflächen sind entscheidend. Sie sind laut Bundesregierung vorhanden und müssen nur aktiviert werden. Mit einem digitalen Liegenschafts- und Gebäudekataster für potentiellen Wohnraum sowie einer Vereinfachung von Grundstücksvergabeverfahren könnte schnell Wohnraum geschaffen werden. Vergabe- und Genehmigungsverfahren dürfen nicht mehr als drei Monate dauern, vom Erbbaurecht soll nur in einem ausgewogenen Verhältnis Gebrauch gemacht werden.


5. Durch eine Experimentierklausel Verfahren erleichtern

Über eine Experimentierklausel, wie beispielsweise dem Gebäudetyp E, oder Reallabore, sollte für den Wohnungsbau ein Abweichen von Gesetzen, Normen und Standards ermöglicht werden. Damit wird signalisiert, dass trotzdem gefahrlos und zügig Wohnungen gebaut werden können – auch umwelt- und klimaschonend. Die Bundesregierung hat in Krisensituationen schon mehrfach gezeigt, schnelle regulatorische Entscheidung treffen zu können und sollte dies auch für den Wohnungsbau tun.


6. Umwidmung und Umbau erleichtern

Gebäude, deren Nutzung entfallen ist (zum Beispiel Büro– oder Handelsimmobilien) zu sanieren und zu qualifizieren statt sie abzureißen, ermöglicht, dass eingesetzte Rohstoffe und Materialien weiter genutzt werden und bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Auch bei Veränderung und Umnutzung sollte für die technischen Baubestimmungen Bestandsschutz gelten und somit die Kosten der Umnutzung reduziert werden. Im Einzelfall ist von der Aufsichtsbehörde zu begründen, wenn die Erfüllung aktueller Vorschriften gefordert wird. Die Verpflichtung zur Einhaltung der primären Schutzziele der Bauordnungen bleibt unberührt.


7. Flächendeckend serielles, modulares und typisiertes Bauen ermöglichen

Modulare, serielle und typisierte Bauweise können in
Kombination mit digitalen Tools einen Beitrag zur Schaffung vieler bezahlbarer qualitätvoller und klimaschonender Wohnungen leisten. Darauf muss das Bundes- und Landesrecht zügig ausgerichtet werden. Typisierte Wohngebäude, die in den Landesbauordnungen verankert sind, beschleunigen darüber hinaus die Errichtung von neuen Wohngebäuden, weil der Planungszeitraum dadurch wesentlich verkürzt wird.


8. Baukosten durch Steuerpolitik senken

Es gilt, steuerliche Belastungen – wie etwa die Grunderwerbsteuer – aktuell auszusetzen da sie Eigentumsbildung gerade für Familien unnötig erschwert. Zusätzliche Anreizwirkung schafft eine degressive Sonder-AfA, welche die zugesagte Erhöhung der linearen Abschreibung ergänzt. Zudem sollte der Mehrwertsteuersatz für den sozialen Wohnungsbau auf 7% reduziert werden.


9. Mit zielgerichteter Rohstoffstrategie den Kostensteigerungen entgegenwirken

Um Versorgungssicherheit mit Baumaterialien zu gewährleisten und extremen Preisschwankungen vorzubeugen, bedarf es einer zielgenauen Rohstoffstrategie, die auf die Ausschöpfung nationaler Rohstoffabkommen ebenso setzt wie auf eine effektive Kreislaufwirtschaft mit schlanken Zulassungsverfahren für Recyclingbaustoffe. Eine Vorfestlegung auf einzelne Baustoffe wäre kontraproduktiv, es muss Technologieoffenheit gewährleistet werden.


10. Für schnelle Umsetzung der Wohngeldreform

Um soziale Härte zu vermeiden, sollte die Wohngeldreform schnell und umfassend umgesetzt werden.


11. Mehr Klimaschutz – aber mit intelligenten Maßnahmen

Weitere Belastungen privater Bauherren und Unternehmen zur Verbesserung des Klimaschutzes bedürfen eines Kosten-TÜVs unter der Kontrolle des Bundeskanzleramts. Kostengünstigere Maßnahmen zum Erreichen von mehr Nachhaltigkeit erhalten den Vorzug, reine Energieeffizienzmaßnahmen wie EH 40 werden nicht eingeführt. Die Qualifizierung der Freiräume als Klimaanpassungsstrategie ist unverzichtbar.


12. Praxischeck einführen

Zahlreiche Maßnahmen aus dem Bundeswirtschaftsministerium werden nicht oder mit geringen Reaktionszeiten mit der Branche abgestimmt. Wieder droht Chaos beim Bundesprogramm für Effiziente Gebäude (BEG). Die KfW plant das für die Antragsstellung notwendig BEG-Prüftool zwei Wochen vor dem eigentlichen Programmende zu schließen. Es bedarf eines Dialoges, der sich orientiert am positiven Beispiel des Bundesbauministeriums.


Berlin, den 2. Dezember 2022


Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA)
Bundesarchitektenkammer
Bundesingenieurkammer e.V.
Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.
Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB)
Bundesverband Deutscher Baustoff- Fachhandel e.V.
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen
Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft (BID)
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)
Haus & Grund
Immobilienverband Deutschland IVD
Verband Beratender Ingenieure
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Verband deutscher Pfandbriefbanken
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

CO2-Preis auf Holz ab 2023 – Ampel macht jetzt auch Holz als Energieträger teuer

Geschrieben am 13. September 2022


Die Besteuerung des klimaneutralen Energieträgers Holz zu Anfang 2023 ist in der aktuellen Situation kontraproduktiv. Wenn Gas teuer ist, am Kohleausstieg grundsätzlich festgehalten wird und Atomkraft Anfang 2023 abgeschaltet werden soll, dann muß Holzenergie bezahlbar bleiben.


Altholz fällt bei verschiedenen Produktionsprozessen ohnehin an. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat bereits festgestellt, daß eine CO2-Bepreisung von Altholz keinen Lenkungseffekt hat, sondern nur dazu führt, daß ein alternativer Energieträger teuer gemacht wird.


„Aktuell ist vielen unklar, welche Heizung für einen Neubau oder eine Sanierung gewählt werden soll,“ sagt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, 1. Vorsitzender des BDB-HESSENFRANKFURT. „Immer mehr Energieträger teuer zu machen oder ganz zu verbieten ohne ein tragfähiges Konzept für eine Alternative zu haben, das ist in der jetzigen Situation gefährlich für die Wirtschaft und verspielt Akzeptanz bei allen, die sich teure Energie nicht leisten können.“


BDB-HESSENFRANKFURT

Bauwirtschaft braucht Baustoffe

Geschrieben am 15. Januar 2022

Versorgungssicherheit nicht gefährden
Recyclingquote bei Schotter und Sand erhöhen


In Hessen sind die Baupreise für Wohngebäude 2021 um über acht Prozent gestiegen. Das vermeldete das statistische Landesamt Anfang des Jahres und veröffentlicht eine Liste mit ausgewählten Preisindizes für Bauwerke nach Bauwerksarten und Bauarbeiten. Die größte Zunahme verzeichnen darin die Zimmer- und Holzbauarbeiten. Aber auch für die Rohbauarbeiten haben die Preise überdurchschnittlich zugenommen.

www.statistik.hessen.de/pressemitteilungen/pm-01-2022-bauleistungspreise-in-hessen-2021


Bezahlbar Bauen scheint damit weiter in unerreichbare Ferne zu rücken. Grund für die massiven Preissteigerungen ist letztendlich eine stark reduzierte Materialverfügbarkeit. Das Prinzip von Angebot und Nachfrage läßt den Preis nach oben schnellen.


Die stärksten Preisschwankungen gab es dabei beim Holzpreis. Zwar verfügt Hessen mit 42% bewaldeter Landesfläche über den höchsten Waldanteil und mit HessenForst über einen der größten ForstbetriebeDeutschlands. Die starke Nachfrage auf dem Weltmarkt und dann auch spekulative Materialkäufe und –verkäufe haben den Holzpreis und damit davon abhängige Preise für Zimmer- und Holzbauarbeiten unkalkulierbar werden lassen.


Bei Sand, Kies und Schotter scheinen die Probleme hausgemacht. Hier wurde aus politischen Gründen auf die nachhaltige Rohstoffgewinnung aus regionalen Vorkommen verzichtet. Mehr als die Hälfte des in Hessen für die Bauwirtschaft benötigten Sand, Kies und Schotter wird von außerhalb angefahren. Gut ist das nicht.
Nachhaltig wäre, benötigte mineralische Rohstoffe im eigenen Bundesland zu gewinnen. Die daraus resultierenden Zielkonflikte auszutragen gehört dazu, wenn man den Anspruch hat, Okonomie und Ökologie zusammen zu denken.


In diesem Zusammenhang muß eine weitere unangenehme Wahrheit ausgesprochen werden: Die Verwendung von Recyclingmaterial ist im öffentlichen Hoch- und Tiefbau bisher immer noch die Ausnahme. Im Sinne einer wirklichen Kreislaufwirtschaft muß insbesondere die öffentliche Hand die Verwendung von Recyclingmaterialien vorrangig ausschreiben und ausführen lassen. Die überwiegende Forderung zur Verwendung von Naturschotter oder –sand ist nicht ressourceschonend und insbesondere aufgrund der fehlenden Gewinnungsstätten in Hessen unehrlich.


Beim Stahl haben wir insgesamt leicht über dem Durchschnitt liegende Preissteigerungen zu verzeichnen. Aktuell vollzieht die Preisentwicklung eher eine Seitwärtsbewegung auf hohem Niveau. Deutschland ist hier beim Preis und bzgl. Verfügbarkeit vom Weltmarkt abhängig. Die Produktionsbedingungen in Deutschland sind nicht wettbewerbsfähig und werden sich mit den zu erwartenden Energiekostensteigerungen weiter verschlechtern.


Wenn unser Ziel die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist, dann müssen wir auch eine interessenorientierte Wirtschaftspolitik betreiben, die Versorgungssicherheit und Preisstabilität in der bauwirtschaftlichen Materialwirtschaft mit einbezieht. Dazu gehört auch wieder mehr Produktion von Baumaterialien im eigenen Land. Eine verlässliche Baustoffverfügbarkeit und damit verbunden eine Baupreisstabilität ist für alle Bauschaffende – gleich ob Architekt, Ingenieur oder ausführender Unternehmer – notwendige Voraussetzung für bezahlbaren Wohnraum. Ohne geht es nicht.


BDB-HESSENFRANKFURT

Auswirkungen der Ampel-Vorhaben – LIVE-Interview mit Thomas M. Reimann

Geschrieben am 25. November 2021


„Ich gehe davon aus, daß Bauen weiterhin stattfinden wird und stattfinden muß. Ob alle die, die bauwillig sind, sich das dann noch leisten können, was da zum Tragen kommt, das wage ich schon ein Stück weit zu bezweifeln. Ich habe auch sorge, daß der dringend notwendige Geschosswohnungsbau – also das Bauen von Eigentumswohnungen – in gerade den Ballungsgebieten ein Stück weit mehr zum Erliegen kommen wird, weil die Finanzierbarkeit in Zukunft deutlich schlechter sein wird.“


Thomas M. Reimann
Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit
BDB-HESSENFRANKFURT

Digitalisierung nicht mit BIM gleichsetzen

Geschrieben am 31. Oktober 2021


Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die verbindliche Einführung von BIM für alle öffentlichen Baumaßnahmen. Es soll ein Stufenplan ausgearbeitet und die Landesbehörden sollen mit den personellen und technischen Ressourcen für den Einsatz von BIM ausgestattet werden.
Dabei wird auf entsprechende Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen verwiesen.




Hierzu nimmt der BDB-HESSENFRANKFURT wie folgt Stellung:



BIM ist nicht, was der Bau am Dringendsten braucht  

Digitalisierung nicht mit BIM gleichsetzen


Der Nutzen von BIM im Bauwesen ist insbesondere bei kleinen und mittleren Baumaßnahmen und Bauherren, die nur eine überschaubare Anzahl von Bauwerken mit mäßigem Wartungsaufwand betreuen, umstritten. Trotz mittlerweile rund 30 Jahre BIM hat sich die Planungsmethode – anders als bspw. die Nutzung von CAD – bisher nicht von selbst durchsetzen können.
Grund dafür ist, daß schon früh im Planungsprozess eine Vielzahl an Informationen aufwendig erfaßt werden müssen, deren Erfassung sich nur bei einem umfangreichen Wartungsbedarf des Gebäudes später auszahlt. Für kleine und mittlere Baumaßnahmen wie bspw. eine Kita mit ggf. nur ein paar Obentürschließern und einer Wärmepumpe ist das unrentabel.


Problematisch ist zudem die Monopolstellung durch einige wenige Softwarekonzerne, die einer offenen und allseits kompatiblen Softwarelösung entgegensteht.


„BIM ist nicht, was unseren freiberuflich tätigen Architekten oder Ingenieuren als wichtiges Problem unter den Nägeln brennt,“ sagt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, 1. Vorsitzender des BDB-HESSENFRANKFURT. „Kleine und mittlere Bauunternehmen schrecken zudem eher vor dem zusätzlichen Kostenaufwand zurück, den BIM mit sich bringt.“


Sie sehen derzeit ohnehin andere Fragen im Vordergrund stehen:



Fachkräftemangel Hauptproblem in der Bauwirtschaft


Als derzeit drängendstes Problem in der Bauwirtschaft stellt sich der Fachkräftemangel dar. Es wurde versäumt, benötigte Fachkräfte auszubilden und Ihnen die Perspektiven in der Branche aufzuzeigen. Die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK-Frankfurt  bestätigt das, wenn sie feststellt: ‘Das Risiko des Fachkräftemangels in der Bauwirtschaft so hoch wie noch nie‘.
Der BDB-HESSENFRANKFURT empfiehlt, mehr Anstrengungen im Bereich der Fachkräfteausbildung zu unternehmen.



Digitalisierung in anderen Bereichen vorantreiben


Sinnvoller sind dagegen Bestrebungen zur Digitalisierung bspw. des Baugenehmigungsprozesses. In Hessen ist hier Oberursel Vorreiter und hat wertvolle Pionierarbeit geleistet. In Frankfurt heißt es auf der Internetseite der Bauaufsicht aber leider immer noch:

‘Sie geben Ihren Antrag oder Ihre Mitteilung bei der „Beratung und Antrags­annahme“ der Bauaufsicht Frankfurt persönlich ab.
Oder Sie schicken Ihren Antrag oder Ihre Mitteilung mit der Post.‘


Das Einreichen von mehreren Ordnern Baugenehmigungsunterlagen zudem noch in mehrfacher Ausfertigung ist tatsächlich anachronistisch.


Maßnahmen des Landes, die eine stufenweise Einführung/Umsetzung eines digitalisierten Baugenehmigungsprozesses bei den Bauaufsichtsbehörden fördern, hätten sicher die Unterstützung aller Verbände und Kammern der Branche.


Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann
BDB-HESSENFRANKFURT

Mehr Barrierefreiheit macht Wohnen unbezahlbar

Geschrieben am 21. Juni 2021


Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert eine Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO), um insbesondere bei Gebäuden mit vier oder weniger Geschossen die Anzahl der barrierefrei zu errichtenden Wohnungen zu erhöhen. Die SPD Fraktion stützt sich dabei  u. a. auf eine Studie der Landesregierung, die eine Erhöhung des Bedarfs an altengerechten Wohnungen auf 300.000 Einheiten bis zum Jahr 2040 prognostiziert.





Hierzu nimmt der BDB-HESSENFRANKFURT wie folgt Stellung nehmen:


Begrifflichkeit und regulative Ausformung


Grundsätzlich ist immer wieder festzustellen, dass selbst in Fachkreisen bei der vorliegenden Thematik Begriffe wie Behindertengerechtigkeit, Barrierearmut oder Altersgerechtigkeit häufig nicht entsprechend differenziert werden und unter dem Schlagwort Barrierefreiheit subsumiert werden. Dies ist insofern nicht zielführend, da es hier tatsächlich große Unterschiede gibt und die regulative Ausformung für Barrierefreiheit ohnehin schon völlig überbordend und teilweise nicht praktikabel ist. Jeder Praktiker weiß, dass die Anforderungen an Barrierefreiheit schon jetzt durch die bauaufsichtlich eingeführte DIN 18040 sowie der Hessischen Bauordnung selbst nicht nur übermäßig hoch, sondern teilweise auch zwangsläufig zum Verstoß gegen diverse anerkannte Regeln der Bautechnik führen, was immer häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Hier wäre eine Überarbeitung dringend angezeigt.


Bezahlbarkeit


Eine der wesentlichsten Anforderungen an den Wohnungsbau – nämlich seine Bezahlbarkeit – wird durch immer weiter zunehmende Partikularforderungen verhindert. Wie allzu oft, wenn einzelne Lobbygruppen auf Gesetzesinitiativen drängen, werden die Auswirkungen auf die Bezahlbarkeit im besten Fall beschönigt und im schlechtesten schlicht negiert. So auch hier: Jedem, der eine Verschärfung an die Anforderungen an Barrierefreiheit fordert, muss dabei klar sein, dass er eine weitere Verteuerung von Wohnraum zu verantworten hat.


Der Hessische Gesetzgeber hat aus gutem Grund bislang Gebäude mit bis zu 4 Geschossen bei den Anforderungen an Barrierefreiheit geschont, da ansonsten der Einbau eines Aufzugs zwangsläufig auch in dieser Gebäudekategorie zwingend erforderlich würde, was die Hessischen Bauordnung jedoch bislang eben ausdrücklich nicht vorsieht. Diese Schonung aufzugeben, würde eine immense Verteuerung von Wohnraum bedeuten, da nicht nur der Einbau eines Fahrstuhls Bau- und Opportunitätskosten mit sich bringt und damit die notwendige Kaltmiete erhöht, sondern gerade bei kleinen Gebäuden ganz erhebliche Betriebskosten mit sich bringt, da diese nur auf eine geringe Anzahl an Wohnungen umgelegt werden können. Dies betrifft in der Regel „bezahlbaren Wohnraum“, da hochwertigere Wohnhäuser meist Fahrstühle besitzen, da hier die Höhe der Nebenkosten nicht im selben Maß entscheidend ist.


In diesem Zusammenhang ist generell zu bemängeln, dass bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu den Auswirkungen von Vorschriften der Barrierefreiheit meist nur auf die Baukosten abgezielt wird. Das ist grob falsch, da die sogenannten Opportunitätskosten in Form von Wohnflächenverlust, durch z.B. größere Treppenhäuser und sonstigen Erschließungsflächen, in der Regel wirtschaftlich viel stärker ins Gewicht fallen und damit die Wohnkosten nach oben treiben. Zudem ist zu bedenken, dass nur ein geringer Teil der  barrierefrei hergestellten Wohnungen von der entsprechenden Zielgruppe bewohnt wird. Gerade bei Eigentumswohnungen ist der Verkauf einer barrierefreien Wohnung an einen „passenden“ Käufer die absolute Ausnahme.


Aus all den benannten Gründen ist die Barrierefreiheit (zumindest in ihrer derzeitigen gesetzlichen Definition) mittlerweile zu einem der größten Kostentreiber im Wohnungsbau geworden, ohne dass hier wirklich ein breiter Allgemeinnutzen zu erkennen wäre.


Partikularinteressen versus Allgemeinwohl


Beim Wohnungsbau müssen eine Vielzahl unterschiedlichster Interessen und Ziele gegeneinander abgewogen werden. Insofern wäre bei der Anhörung im Landtag zu erwarten, dass Verbände aus einem breiten Spektrum eingeladen werden. Betrachtet man die vorliegende Einladungsliste, sind jedoch schwerpunktmäßig Verbände eingeladen, die einschlägige Partikularinteressen hinsichtlich von Barrierefreiheit verfolgen und deswegen nicht eine neutrale bzw. themen- und fachübergreifende Einschätzung liefern können. Dies wird vom BDB-HESSENFRANKFURT ausdrücklich als unausgewogen und problematisch beanstandet.



Zusammenfassung

Um der in der Begründung der Gesetzesinitiative benannten Personengruppe der älteren Menschen tatsächlich ein besseres Wohnraumangebot machen zu können, ist es deshalb angezeigt, die bereits bestehenden schon sehr hohen Standards nicht noch weiter zu verschärfen. Denn dies würde letztendlich zu noch höheren Wohnkosten und in Folge zu weniger Wohnungsneubau führen. Neubauwohnungen sind verglichen mit Alt- bzw. Bestandsbauten in der Regel ohnehin schon sehr barrierearm und in der Praxis dadurch durchaus für ältere Menschen geeignet. Insofern muss gerade für die benannte Personengruppe das Ziel sein, überhaupt möglichst viele Neubauwohnungen zu schaffen. Die vorgeschlagene Verschärfung der Hessischen Bauordnung würde dies jedoch massiv erschweren.

BDB-HESSENFRANKFURT

neue Internetseite online – Bündnis für Bauland

Geschrieben am 28. Februar 2021

Mit der von der IHK Frankfurt initiierten Resolution möchten die beteiligten Institutionen darauf hinweisen, dass mehr Anstrengungen erforderlich sind, um die Engpässe bei der Flächenversorgung zu korrigieren. Die 22 Verbände und Institutionen bekennen sich dazu, dass – jenseits von Einzelinteressen – die Ausweisung von zusätzlichem Bauland und die Schaffung von Baurecht ein gemeinsames Projekt der Region ist.

Sie finden die Internetpräsenz künftig unter folgendem Link:

https://bauland-frankfurtrheinmain.de

Die Seite wird regelmäßig aktualisiert und dort werden künftig auch Presseartikel und Pressemeldungen zu diesem Thema hochgeladen.


Der BDB-HESSENFRANKFURT hat als einer der 22 Verbände und Institutionen die Resolution für mehr Bauland gezeichnet:

„Wir begrüßen außerordentlich, dass es durch die Initiative der IHK Frankfurt gelungen ist, die maßgebenden Akteure der Wirtschaftsregion hinter dieser klaren und prägnanten Forderung für mehr Bauland zu vereinen. Jenseits aller Einzelinteressen ist die Schaffung von mehr Bauland zentraler und wesentlicher Faktor für eine weiter positive Entwicklung der Metropolregion.“

Andreas Ostermann, 1. Vorsitzender, BDB – Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Hessen Frankfurt e.V.


BDB-HESSENFRANKFURT

Konjunkturpaket jetzt umsetzen

Geschrieben am 3. Juli 2020



Nachdem Bundestag und Bundesrat in dieser Woche wesentliche Bestandteile des Corona-Konjunkturpakets beschlossen haben, schlägt die Planungs- und Bauwirtschaft konkrete Maßnahmen zur schnellen und zielgerichteten Umsetzung konjunkturfördernder Aktivitäten vor. Der BDB ist Mitverfasser.


Die Verbände, Vereine und Berufskammern empfehlen Maßnahmen für das klimafreundliche Bauen, neue Förderprogramme für die öffentliche und digitale Infrastruktur und zur Stabilisierung städtischer und ländlicher Funktionen.


2020-07-03 Umsetzung des Konjunkturpakets – Massnahmenpapier der Planungs- und Bauwirtschaft (PDF)


BDB-Bund

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