Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn – 37 Jahre im hessischen Landtag

Unser 1. Schatzmeister, Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, verlies mit Beginn der neuen Legislaturperiode nach 37 erfolgreichen Jahren die große politische Bühne.
Bereits mit 17 Jahren begann sein politisches Engagement. Alleine 9 Jahre war er Landesvorsitzender der hessischen FDP ( 2005 bis 2014).

Für die unzähligen Ehrenämter und politischen Funktionen des studierten Juristen in Land und Staat seien stellvertretend genannt seine Zeit als Staatsminister der Justiz und Vizeministerpräsident unter Roland Koch von 2009 bis 2014, oder seine Mitgliedschaft im Bundesvorstand der FDP, sowie die zuletzt eingenommen Position als Vizepräsident des hessischen Landtags, die er mit hohem Engagement ausfüllte.

Wer ihn näher kennt weiß, dass er nicht nur sagt was er denkt, und selten mit seiner Meinung hinter dem Berg hält, sondern vor allem auch tut was er sagt.
Er hat nach seinem Amtsantritt als Schatzmeister des BDB-HESSENFRANKFURT in kurzer Zeit die Finanzstruktur unseres Verbandes reorganisiert und eine gesunde finanzielle Basis für eine breitgefächerte Verbandsarbeit geschaffen, die allen Mitgliedern zu Gute kommt.

Für einen Berufsverband ist der Weg zur Politik ein wichtiger und zu pflegender, ja unverzichtbarer Teil der Verbandsarbeit.
Auf der politischen Ebene werden durch die Legislative die Bedingungen geschaffen, die uns alle unmittelbar betreffen.
Dort den entsprechenden Zugang zu haben um Gehör zu finden, ist elementar.
Hier können und konnten wir immer auf Jörg-Uwe Hahn bauen.

Auch wenn für ihn nun ein neuer Lebensabschnitt beginnt, hoffen das wir noch viele Jahre auf seinen geschätzten Rat zählen können.




Kann das weg? – Gesetze und Vorschriften, die wir nicht brauchen

IHRE MITWIRKUNG IST ERFORDERLICH!

Schon vor über fünf Jahren hat der BDB-HESSENFRANKFURT im Rahmen der Jahresauftaktveranstaltung der hessischen Bauwirtschaft festgestellt: 20.000 Vorschriften und mehr – Das Wettrüsten bei Standards durch immer schärfere Anforderungen aufgrund von Partikularinteressen muß aufhören!

Mittlerweile gibt es dazu bei allen Akteuren der Branche und in der Politik Konsens: Noch mehr gesetzliche Vorgaben verträgt die Bau- und Immobilienwirtschaft nicht! Ganz im Gegenteil: Soll die Branche wieder erfolgreich zur Wirtschaftsleistung in Deutschland beitragen, müssen wir von überzogenen Standards runter und es müssen Gesetze wegfallen.

Schwierig wird es, wenn es konkret werden soll. Dann brechen sich teilweise unterschiedliche Blickwinkel und Sichtweisen Bahn und es gibt dann doch wieder von der einen oder anderen Seite vorgetragene Bedenken, gesetzliche Regelungen nicht abzuschaffen, Verordnungen nicht wegfallen zu lassen und Beschlüsse nicht zurück zu nehmen.

Wir wollen als BDB-HESSENFRANKFURT klar Position beziehen und konkret benennen, was weg kann.

In diesem Sinne treten wir in einen Diskussionsprozess ein, an dessen Ende eine Liste diverser Normen, Vorgaben, Satzungen und Gesetzesparagraphen stehen soll, die aufzeigt, was entfallen soll und was weg kann.

Besonders freut uns, daß die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) im Rahmen der letzten Sitzung des Bau- und Immobilienausschuss entschieden hat, einen entsprechenden Prozess unter den Ausschussmitgliedern anzustoßen, sodaß dann auch auf hessischer Ebene unter den wesentlichen Akteueren der privatwirtschaftlichen Bauwirtschaft ein Positionspapier vorliegen wird, mit Gesetzen, Vorschriften, Normen und Erlassen, die weg können.

Deshalb:

Teilen Sie uns mit, welche gesetzliche Regelung kann weg? Welche Norm sollte entfallen? Welche Satzung ist überflüssig?

Lassen Sie uns Ihre konkreten Vorschläge an die Geschäftsstelle des BDB-HESSENFRANKFURT zukommen. Bitte geben Sie dabei auch an, welches Gesetzgebungsorgan zuständig ist und was Sie sich von einer Abschaffung der Vorgaben erwarten.

BDB-HESSENFRANKFURT




Brauchen wir eine Bauen-Quote?

Kein Abgeordneter mit Bauberufshintergrund im Hessischen Landtag

Parität ist wichtig in der Parteipolitik. Wenn Wahllisten für die Wahlen aufgestellt werden, dann wird geschaut, dass aus jedem Landesteil jemand vertreten ist. Es sollen auch möglichst zur Hälfte Frauen sein. Integration und Teilhabe wird am Besten vermittelt, wenn Mitglieder mit Migrationshintergrund dabei sind.
Aber wie relevant ist Berufserfahrung, Branchenwissen und Verankerung im ausführenden Gewerbe für die parteipolitische Laufbahn noch?

Angela Merkel wurde von Kohl insbesondere gefördert, weil sie eine Frau aus dem Osten war. Zum Grund, warum Robert Habeck auf die Kanzlerkandidatur verzichten mußte, sagte er einmal: „Dass Annalena eine Frau ist in einem ansonsten männlichen Wahlkampf, war ein zentrales Kriterium.“ Und Sawsan Chebli, ehemalige Sprecherin des Auswärtigen Amtes formuliert ganz offen: „Ich bin natürlich auf diesem Migrantenticket da wo ich bin.“

Und wie steht es mit der Parität der Berufsbilder?

Schaut man sich die Mitglieder des 20. Hessischen Landtags an, dann gibt es keinen, der eine Ausbildung in der Baubranche abgeschlossen hat, niemand der Bauingenieur ist, auch keinen Architekten oder Bauunternehmer. Wenn in anderen Belangen es so wichtig ist, den gesellschaftlichen Querschnitt abzubilden, warum gibt es kein Gespür dafür, daß Diversität auch dann leidet, wenn Juristen, Politologen und Soziologen überproportional von den Parteien in die Parlamente entsendet werden?

Das war nicht immer so. Die Abgeordneten des 1. Hessischen Landtags waren Ihre berufliche Herkunft betreffend viel diverser, viel bunter als der heutige Landtag. Damals gab es neben Juristen, promovierten Volkswirtschaftlern und habilitierten Staatsrechtlern auch ausgebildete Zimmerer, Maurermeister, Tiefbauer und Pflasterer unter den Abgeordneten. Auch einfache Bauhandwerker und Bautechniker waren Mitglieder des Landtags.

Darüber hinaus gab es Abgeordnete, die berufliche Tätigkeit als Vermessungsgehilfe, Ziegelarbeiter oder Tischler vorweisen konnten.
Der Ausbildungsberuf Schlosser war damals besonders häufig unter den Abgeordneten vertreten.

Auffällig, wie oft der Weg aus der Ausbildung über die berufliche Praxis und Weiterbildung in die Berufsvertretung führte und dann auch in die politische Vertretung im Parlament. Ein Beispiel dafür ist Wilhelm Bauer (MdL), der nach der Mittelschule eine Lehre als Spengler und Installateur machte, seine Meisterprüfung ablegte und Obermeister, Kreishandwerksmeister und Landesinnungsmeister wurde.

Karl Reitz (MdL), legte nach Volksschule, Fortbildungsschule und Höherer Baugewerkeschule die Meisterprüfung ab und war dann Mitinhaber und Geschäftsführer einer Dampfziegelei und eines Dampfsägewerks.

Heinrich Achenbach (MdL) machte nach der Volksschule eine Maurerlehre und arbeitete dann als Polier.

Fritz Catta (MdL) legte nach Mittelschule und höherer Privatschule die Meisterprüfung als Maurer und Zimmerer ab, besuchte die Baugewerkeschule in Kassel und war als Architekt tätig.

Der bauberufliche Erfahrungsschatz war damals in allen Parteien im Landtag vertreten.

Ein Landtag, dessen Abgeordnete bereits aufgrund eigener beruflicher Werdegänge stärker im handwerklichen Bereich verankert sind, die als Fachkräfte in der Wirtschaft gearbeitet haben oder als Unternehmer die Probleme bei der Ausbildung junger Menschen selbst kennengelernt haben, erhält andere Impulse, führt Diskussionen anders und trifft andere Entscheidungen. Bisweilen könnten Ergebnisse handfester und klarer ausfallen.
Wir brauchen mehr Diversität was die beruflichen Hintergründe der politischen Vertreter der Parteien im Landtag betrifft.

BDB-HESSENFRANKFURT




Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, der durch eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben.

Die Verfahren werden sowohl für die Auftraggeber – wie für die Auftragnehmerseite – deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.

Der geplanten Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerverbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. Mehrere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, blieben aber bei der heutigen Abstimmung in der Minderheit.

„Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden,“ meint Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden jetzt mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, unsere Gespräche weiter fortsetzen und intensivieren, mit welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich gehalten werden können.“

Auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Es ist überaus bedauerlich, dass sich sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden,“ so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Unterzeichnende Kammern und Verbände:

Bundesarchitektenkammer
Bundesingenieurkammer
Bund Deutscher Architektinnen und Architekten
Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure
Bund Deutscher Innenarchitekten
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten
Bundesverband Freier Berufe
Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik
DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine
Deutsche Akdademie für Städtebau und Landesplanung
Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung
Förderverein der Bundesstiftung Baukultur
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung
Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands
Verband Beratender Ingenieure
Verband Deutscher Vermessungsingenieure
Zentralverband der Ingenieurvereine




keine Grunderwerbsteuer für die erste eigene Immobilie – Politik kann handeln! Wann kommt der Eigenheimbooster?

zum BILD-Interview mit Ministerpräsident Boris Rhein vom 13. April (siehe ganz unten) nimmt der BDB-HESSENFRANKFURT wie folgt Stellung:

Vergleichsweise wenige Deutsche besitzen ein Eigenheim. Die Wohneigentumsquote in Deutschland liegt um 50%. In der europäischen Union liegt die durchschnittliche Wohneigentumsquote bei rund 70%.

„Der BDB-HESSENFRANKFURT setzt sich seit vielen Jahren für die Erhöhung der Eigentumsquote und für das Eigenheim – auch insbesondere das Einfamilienhaus –ein,“ sagt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann. „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ankündigung von Ministerpräsident Boris Rhein sehr, auf die erste eigene Immobilie keine Grunderwerbsteuer erheben zu wollen.“

Die steigenden Zinsen und die Verteuerung der Baupreise versperren vielen Familien derzeit den Weg zu einer eigenen Immobilie. Eine Trendwende dieser Rahmenbedingungen ist aktuell nicht in Sicht.

Ein Wegfall der Grunderwerbsteuer wirkt sich direkt auf die Finanzierbarkeit von Immobilienkäufen aus und macht somit für mehr Menschen ein Eigenheim möglich. Das erhöht die Nachfrage und regt Bautätigkeit an, die gebraucht wird um den Bedarf an Wohnraum zu decken.

BDB-HESSENFRANKFURT

BILD-Interview mit Ministerpräsident Boris Rhein vom 13.04.2023:

Bürger sollen Zehntausende Euro sparen
Erster Landeschef will Immo-Kauf billiger machen

Die Bauzinsen steigen immer weiter und die eigenen vier Wände werden für die meisten Deutschen unbezahlbar.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (51, CDU) will deshalb Käufern einer privat genutzten Immobilie die Grunderwerbssteuer beim Kauf komplett erlassen.

Rhein sagt zu BILD: „Wir brauchen einen Teuerstopp gegen den Teuerschock beim Traum von den eigenen vier Wänden. Wenn junge Familien und Alleinerziehende sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen, sollte der Staat ihnen unter die Arme greifen, anstatt sie zur Kasse zu bitten.“

Und der Landeschef kündigt an: „Wir als CDU wollen deshalb in Hessen auf die erste eigene Immobilie keine Grunderwerbssteuer erheben – nach der klaren Maßgabe: Grunderwerbssteuer geht aufs Haus und nicht in den Staats-Haushalt.“

Bei einem Kaufpreis von 300 000 Euro würden in Hessen bei einem Steuersatz von sechs Prozent 18 000 Euro fällig.

Die Bundesregierung habe laut Rhein versprochen, den Ländern dafür Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer zu ermöglichen, aber bislang nichts geliefert. „Stattdessen dreht die Ampel weiter an der Preisschraube beim Eigenheim, indem sie die Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer verschleppt, das Baukindergeld stoppt und einen Teuerschock beim Heizungsausbau beschließt“, so der hessische Ministerpräsident.

Rhein will Käufern 10 000 Euro Prämie zahlen

Das Warten auf die angekündigten Freibeträge dauert Rhein zu lange. Bis die Grunderwerbssteuer-Reform komme, „wollen wir als CDU ein Hessengeld zahlen für die ersten eigenen vier Wände mit 10 000 Euro pro Erwerber und zusätzlich 5000 Euro pro Kind.“ Die Politik solle laut Rhein dazu beitragen, „Wohnträume zu erfüllen, statt sie platzen zu lassen“.

Hintergrund: Die Grunderwerbssteuer liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und muss beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils gezahlt werden. Sie ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können.




versprochen – gebrochen: Ziel 400.000 neue Wohnungen nicht erreicht

– aber bis zu 700.000 neue Wohnungen gebraucht

Der Handlungsbedarf beim Wohnungsbau und in der Wohnungswirtschaft ist in den zurückliegenden Jahren immer größer geworden. Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft haben daher vor der letzten Bundestagswahl ein eigenes Bundesbauministerium gefordert. Bekommen haben sie jetzt aber eine zusätzliche Mitstreiterin für die Mietpreisbremse.

Von dem selbstgesteckten Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen, hat sich Bundesbauministerin Klara Geywitz mittlerweile selbst verabschiedet. Nach über 300.000 neuen Wohnungen in 2020 waren es 2021 und 2022 deutlich unter 300.000 neue Wohnungen und für 2023 werden voraussichtlich nur rund 250.000 Wohnungen neu gebaut – das dritte Jahr in Folge eine Reduzierung.

Dabei ist der Bedarf aber nicht kleiner geworden. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagt Geywitz selbst: „Eigentlich brauchen wir wahrscheinlich sogar 500.000 bis 600.000 Wohnungen im Jahr, weil die Flüchtlinge aus der Ukraine hinzugekommen sind.“ Nach einer Studie des Pestel-Instituts fehlen 2023 sogar 700.000 Wohnungen.

Die Bundesministerin steht in der Pflicht, durch geeignete Rahmenbedingungen einen entsprechenden Wohnungsbau auch zu ermöglichen.

Dass nach den Verunsicherungen durch das Wirtschaftsministerium im Hinblick auf die KfW-Förderungen die Zuständigkeit für den Neubau von Habeck zu Geywitz gewandert ist, ist richtig und gut. Das mit der Zuständigkeit keine entsprechende Mittelübertragung an das Bauministerium erfolgt ist, macht die Aufgabe schwer lösbar.

10 Milliarden EUR für die Neubauförderung fordern in einem Appell an die Bundesregierung 17 Verbände und Kammern der Bau- und Wohnungswirtschaft – darunter auch der BDB. Mieterbund, Baugewerkschaft und Sozialverbände fordern sogar 50 Milliarden bis 2025 für den Bau von Sozialwohnungen.

Tatsächlich verringert das Bauministerium die Neubauförderung aber ab März auch noch. Bisher gewährte Tilgungszuschüsse fallen für den privaten Häuslebauer oder Wohnungserwerber weg. Es werden nur noch zinsverbilligte Kredite gewährt.

Die Bau- und Immobilienverbände halten die Förderung für viel zu gering. Sofern die Mittel nicht drastisch aufgestockt werden geht die Talfahrt beim Wohnungsbau weiter.

Dabei verfügt die Bauwirtschaft über die notwendigen Kapazitäten. Mit zuletzt in 2020 über 300.000 fertiggestellten Wohnungen hat die Bauwirtschaft gezeigt, daß sie entsprechend leistungsfähig ist. Der unklare Kurs und die sich eintrübende Auftragslage verunsichert aber viele Bauunternehmer wieder und wirkt sich damit kontraproduktiv aus.

Gegen hohe Mieten hilft indes nur die Vergrößerung des Angebotes an Wohnungen. Gemessen an den Zielen aus dem Koalitionsvertrag ist das gescheitert. Die Bauministerin weiß das – und definiert einfach Ihre eigene Zielsetzung neu: In den Fokus ihrer Arbeit stellt sie jetzt den Sozialwohnungsbau. Daran will sie sich jetzt messen lassen.
Und gegen die hohen Mieten fordert sie nun kurzerhand Tempo bei der Mietpreisbremse vom Koalitionspartner.

BDB-HESSENFRANKFURT




Dramatische Lage im Wohnungsbau – was jetzt zu tun ist

Gemeinsamer Appell von 17 Verbänden und den Kammern zum Wohnungsbau

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist alarmierend. Während der Wohnungsneubau weiterhin stark rückläufig ist, besteht in Deutschland nach wie vor ein enormer Bedarf an (kostengünstigem) Wohnraum – vor allem in den Ballungszentren. Hohe Bau-, Energie- und Materialkosten, gestiegene Zinsen, langwierige Bau- und Planverfahren sowie eine mehrfach zusammengebrochene Wohnungsbauförderung führen zu einer Abwärtsspirale im Wohnungsbau mit gravierenden Folgen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung dagegen zu steuern, sind bislang unzureichend, zumal der Bedarf allein angesichts der Millionen von Menschen, die der Krieg in der Ukraine in die Flucht treibt, in den nächsten Monaten weiter anwachsen wird.

Es braucht einen neuen, entschiedenen Kraftakt. Und zwar Jetzt.

Im Jahr 2021 wurden nur noch 293.393 Wohnungen neu gebaut. 2022 wird diese Zahl aller Voraussicht noch unterschritten. Alle Vorzeichen deuten darauf hin, dass es im Jahr 2023 einen dramatischen Einbruch geben wird. Das Ziel der Koalition, jährlich 400.000 Wohnungen zu bauen, droht zum Wunschdenken zu werden.

Dieser fortschreitende Abstieg muss gestoppt werden. Dringend.

Die Mitglieder der Verbände und Kammern der Planungs-, Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft wollen bauen, sollen bauen, aber können unter den aktuellen Bedingungen oft nicht bauen. Wohnraum ist ein entscheidender Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, weshalb die Bundesregierung alles unternehmen muss, den Menschen in Deutschland bezahlbaren und ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir unterstützen sie dabei mit voller Kraft, brauchen aber die richtigen Rahmenbedingungen in Verbindung mit echter Deregulierung.

Wir fordern die Bundesregierung gemeinsam auf, nachfolgende Schritte schnellstmöglich gemeinsam anzugehen:

1. Wohnungsbau muss Chefsache werden

Der tatkräftige Einsatz von Bundesbauministerin Klara Geywitz braucht Unterstützung aller beteiligten Ressorts der Bundesregierung. Es ist Zeit für eine mutige Steuerung auf oberster Ebene. Bundeskanzler Olaf Scholz muss den Wohnungsbau als Chefsache angehen und sein Kabinett zu einer gemeinsamen Offensive antreiben.

2. Gesicherte Förderkulisse und moderne Beschluss-Tools endlich vorlegen

Nach mehrfachen Förderstopps muss die Bundesregierung die bis Ende des Jahres angekündigte Gesamtplanung fürs Fördern von Neubau und Sanierung endlich vorlegen. Ohne ein rundes Konzept werden bezahlbarer Wohnraum und die Sanierung des Gebäudebestands unmöglich. Dazu zählen auch moderne Beschluss-Tools wie die Online-Eigentümerversammlung.

3. Zielgenaue Neubauförderung – verlässliche Bedingungen bis Jahresbeginn schaffen

Beim Neubau müssen Förderung und Anreize die Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Benötigt wird eine Neubauförderung zu Jahresbeginn in Höhe von 10 Milliarden Euro jährlich für bezahlbaren Wohnraum.

4. Zügig Grundstücke bereitstellen

Baureife Grundstücke, geeignete Konversionsflächen und Bestandsflächen sind entscheidend. Sie sind laut Bundesregierung vorhanden und müssen nur aktiviert werden. Mit einem digitalen Liegenschafts- und Gebäudekataster für potentiellen Wohnraum sowie einer Vereinfachung von Grundstücksvergabeverfahren könnte schnell Wohnraum geschaffen werden. Vergabe- und Genehmigungsverfahren dürfen nicht mehr als drei Monate dauern, vom Erbbaurecht soll nur in einem ausgewogenen Verhältnis Gebrauch gemacht werden.

5. Durch eine Experimentierklausel Verfahren erleichtern

Über eine Experimentierklausel, wie beispielsweise dem Gebäudetyp E, oder Reallabore, sollte für den Wohnungsbau ein Abweichen von Gesetzen, Normen und Standards ermöglicht werden. Damit wird signalisiert, dass trotzdem gefahrlos und zügig Wohnungen gebaut werden können – auch umwelt- und klimaschonend. Die Bundesregierung hat in Krisensituationen schon mehrfach gezeigt, schnelle regulatorische Entscheidung treffen zu können und sollte dies auch für den Wohnungsbau tun.

6. Umwidmung und Umbau erleichtern

Gebäude, deren Nutzung entfallen ist (zum Beispiel Büro– oder Handelsimmobilien) zu sanieren und zu qualifizieren statt sie abzureißen, ermöglicht, dass eingesetzte Rohstoffe und Materialien weiter genutzt werden und bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Auch bei Veränderung und Umnutzung sollte für die technischen Baubestimmungen Bestandsschutz gelten und somit die Kosten der Umnutzung reduziert werden. Im Einzelfall ist von der Aufsichtsbehörde zu begründen, wenn die Erfüllung aktueller Vorschriften gefordert wird. Die Verpflichtung zur Einhaltung der primären Schutzziele der Bauordnungen bleibt unberührt.

7. Flächendeckend serielles, modulares und typisiertes Bauen ermöglichen

Modulare, serielle und typisierte Bauweise können in
Kombination mit digitalen Tools einen Beitrag zur Schaffung vieler bezahlbarer qualitätvoller und klimaschonender Wohnungen leisten. Darauf muss das Bundes- und Landesrecht zügig ausgerichtet werden. Typisierte Wohngebäude, die in den Landesbauordnungen verankert sind, beschleunigen darüber hinaus die Errichtung von neuen Wohngebäuden, weil der Planungszeitraum dadurch wesentlich verkürzt wird.

8. Baukosten durch Steuerpolitik senken

Es gilt, steuerliche Belastungen – wie etwa die Grunderwerbsteuer – aktuell auszusetzen da sie Eigentumsbildung gerade für Familien unnötig erschwert. Zusätzliche Anreizwirkung schafft eine degressive Sonder-AfA, welche die zugesagte Erhöhung der linearen Abschreibung ergänzt. Zudem sollte der Mehrwertsteuersatz für den sozialen Wohnungsbau auf 7% reduziert werden.

9. Mit zielgerichteter Rohstoffstrategie den Kostensteigerungen entgegenwirken

Um Versorgungssicherheit mit Baumaterialien zu gewährleisten und extremen Preisschwankungen vorzubeugen, bedarf es einer zielgenauen Rohstoffstrategie, die auf die Ausschöpfung nationaler Rohstoffabkommen ebenso setzt wie auf eine effektive Kreislaufwirtschaft mit schlanken Zulassungsverfahren für Recyclingbaustoffe. Eine Vorfestlegung auf einzelne Baustoffe wäre kontraproduktiv, es muss Technologieoffenheit gewährleistet werden.

10. Für schnelle Umsetzung der Wohngeldreform

Um soziale Härte zu vermeiden, sollte die Wohngeldreform schnell und umfassend umgesetzt werden.

11. Mehr Klimaschutz – aber mit intelligenten Maßnahmen

Weitere Belastungen privater Bauherren und Unternehmen zur Verbesserung des Klimaschutzes bedürfen eines Kosten-TÜVs unter der Kontrolle des Bundeskanzleramts. Kostengünstigere Maßnahmen zum Erreichen von mehr Nachhaltigkeit erhalten den Vorzug, reine Energieeffizienzmaßnahmen wie EH 40 werden nicht eingeführt. Die Qualifizierung der Freiräume als Klimaanpassungsstrategie ist unverzichtbar.

12. Praxischeck einführen

Zahlreiche Maßnahmen aus dem Bundeswirtschaftsministerium werden nicht oder mit geringen Reaktionszeiten mit der Branche abgestimmt. Wieder droht Chaos beim Bundesprogramm für Effiziente Gebäude (BEG). Die KfW plant das für die Antragsstellung notwendig BEG-Prüftool zwei Wochen vor dem eigentlichen Programmende zu schließen. Es bedarf eines Dialoges, der sich orientiert am positiven Beispiel des Bundesbauministeriums.

Berlin, den 2. Dezember 2022

Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA)
Bundesarchitektenkammer
Bundesingenieurkammer e.V.
Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.
Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB)
Bundesverband Deutscher Baustoff- Fachhandel e.V.
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen
Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft (BID)
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)
Haus & Grund
Immobilienverband Deutschland IVD
Verband Beratender Ingenieure
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Verband deutscher Pfandbriefbanken
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)




CO2-Preis auf Holz ab 2023 – Ampel macht jetzt auch Holz als Energieträger teuer

Die Besteuerung des klimaneutralen Energieträgers Holz zu Anfang 2023 ist in der aktuellen Situation kontraproduktiv. Wenn Gas teuer ist, am Kohleausstieg grundsätzlich festgehalten wird und Atomkraft Anfang 2023 abgeschaltet werden soll, dann muß Holzenergie bezahlbar bleiben.

Altholz fällt bei verschiedenen Produktionsprozessen ohnehin an. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat bereits festgestellt, daß eine CO2-Bepreisung von Altholz keinen Lenkungseffekt hat, sondern nur dazu führt, daß ein alternativer Energieträger teuer gemacht wird.

„Aktuell ist vielen unklar, welche Heizung für einen Neubau oder eine Sanierung gewählt werden soll,“ sagt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, 1. Vorsitzender des BDB-HESSENFRANKFURT. „Immer mehr Energieträger teuer zu machen oder ganz zu verbieten ohne ein tragfähiges Konzept für eine Alternative zu haben, das ist in der jetzigen Situation gefährlich für die Wirtschaft und verspielt Akzeptanz bei allen, die sich teure Energie nicht leisten können.“

BDB-HESSENFRANKFURT




Bauwirtschaft braucht Baustoffe

Versorgungssicherheit nicht gefährden
Recyclingquote bei Schotter und Sand erhöhen

In Hessen sind die Baupreise für Wohngebäude 2021 um über acht Prozent gestiegen. Das vermeldete das statistische Landesamt Anfang des Jahres und veröffentlicht eine Liste mit ausgewählten Preisindizes für Bauwerke nach Bauwerksarten und Bauarbeiten. Die größte Zunahme verzeichnen darin die Zimmer- und Holzbauarbeiten. Aber auch für die Rohbauarbeiten haben die Preise überdurchschnittlich zugenommen.

www.statistik.hessen.de/pressemitteilungen/pm-01-2022-bauleistungspreise-in-hessen-2021

Bezahlbar Bauen scheint damit weiter in unerreichbare Ferne zu rücken. Grund für die massiven Preissteigerungen ist letztendlich eine stark reduzierte Materialverfügbarkeit. Das Prinzip von Angebot und Nachfrage läßt den Preis nach oben schnellen.

Die stärksten Preisschwankungen gab es dabei beim Holzpreis. Zwar verfügt Hessen mit 42% bewaldeter Landesfläche über den höchsten Waldanteil und mit HessenForst über einen der größten ForstbetriebeDeutschlands. Die starke Nachfrage auf dem Weltmarkt und dann auch spekulative Materialkäufe und –verkäufe haben den Holzpreis und damit davon abhängige Preise für Zimmer- und Holzbauarbeiten unkalkulierbar werden lassen.

Bei Sand, Kies und Schotter scheinen die Probleme hausgemacht. Hier wurde aus politischen Gründen auf die nachhaltige Rohstoffgewinnung aus regionalen Vorkommen verzichtet. Mehr als die Hälfte des in Hessen für die Bauwirtschaft benötigten Sand, Kies und Schotter wird von außerhalb angefahren. Gut ist das nicht.
Nachhaltig wäre, benötigte mineralische Rohstoffe im eigenen Bundesland zu gewinnen. Die daraus resultierenden Zielkonflikte auszutragen gehört dazu, wenn man den Anspruch hat, Okonomie und Ökologie zusammen zu denken.

In diesem Zusammenhang muß eine weitere unangenehme Wahrheit ausgesprochen werden: Die Verwendung von Recyclingmaterial ist im öffentlichen Hoch- und Tiefbau bisher immer noch die Ausnahme. Im Sinne einer wirklichen Kreislaufwirtschaft muß insbesondere die öffentliche Hand die Verwendung von Recyclingmaterialien vorrangig ausschreiben und ausführen lassen. Die überwiegende Forderung zur Verwendung von Naturschotter oder –sand ist nicht ressourceschonend und insbesondere aufgrund der fehlenden Gewinnungsstätten in Hessen unehrlich.

Beim Stahl haben wir insgesamt leicht über dem Durchschnitt liegende Preissteigerungen zu verzeichnen. Aktuell vollzieht die Preisentwicklung eher eine Seitwärtsbewegung auf hohem Niveau. Deutschland ist hier beim Preis und bzgl. Verfügbarkeit vom Weltmarkt abhängig. Die Produktionsbedingungen in Deutschland sind nicht wettbewerbsfähig und werden sich mit den zu erwartenden Energiekostensteigerungen weiter verschlechtern.

Wenn unser Ziel die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist, dann müssen wir auch eine interessenorientierte Wirtschaftspolitik betreiben, die Versorgungssicherheit und Preisstabilität in der bauwirtschaftlichen Materialwirtschaft mit einbezieht. Dazu gehört auch wieder mehr Produktion von Baumaterialien im eigenen Land. Eine verlässliche Baustoffverfügbarkeit und damit verbunden eine Baupreisstabilität ist für alle Bauschaffende – gleich ob Architekt, Ingenieur oder ausführender Unternehmer – notwendige Voraussetzung für bezahlbaren Wohnraum. Ohne geht es nicht.

BDB-HESSENFRANKFURT




Auswirkungen der Ampel-Vorhaben – LIVE-Interview mit Thomas M. Reimann

„Ich gehe davon aus, daß Bauen weiterhin stattfinden wird und stattfinden muß. Ob alle die, die bauwillig sind, sich das dann noch leisten können, was da zum Tragen kommt, das wage ich schon ein Stück weit zu bezweifeln. Ich habe auch sorge, daß der dringend notwendige Geschosswohnungsbau – also das Bauen von Eigentumswohnungen – in gerade den Ballungsgebieten ein Stück weit mehr zum Erliegen kommen wird, weil die Finanzierbarkeit in Zukunft deutlich schlechter sein wird.“

Thomas M. Reimann
Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit
BDB-HESSENFRANKFURT