Abnahme, Abrechnung und Rechnungsprüfung – Abschluss der Baumaßnahme
Mit der Abnahme der Bauleistung sind erhebliche Rechtsfolgen verbunden. Daher obliegen dem mit der Bauüberwachung beauftragten Planer gesteigerte Hinweis- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Bauherrn.
Die Rechnungsprüfung ist für Architekten und Ingenieure eine der wichtigsten Aufgaben in der Leistungsphase 8, denn es geht um das Geld des Bauherrn.
Themen:
1. Welche Rechtsfolgen hat die Abnahme und wer nimmt ab?
– Was folgt aus dem Ende des Erfüllungsstadiums?
– Warum ist die Abnahme die entscheidende Schnittstelle im Rahmen der Bauabwicklung?
– Wer erklärt die Abnahme der Bauleistung?
2. Wann ist die Bauleistung abnahmereif?
– Wann muss abgenommen werden? Wann ist die Abnahme zu verweigern?
– Was ist ein wesentlicher Mangel? Kann ein optischer Mangel wesentlich sein?
– Was ist, wenn eine Fülle geringfügiger Mängel vorliegt, die einzeln betrachtet nicht gravierend sind?
– Was ist, wenn nur die Dokumentation fehlt?
3. Was ist zu beachten bei Organisation und Durchführung des Abnahmetermins?
– Muss der Planer beim Abnahmetermin anwesend sein? Muss der Auftragnehmer anwesend sein?
– Wer führt das Abnahmeprotokoll? Was muss zwingend in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden?
– Welche Abnahmevorbehalte gibt es und welche Bedeutung haben sie?
4. Welche Formen der Abnahme sind möglich?
– Was ist das Kennzeichen der förmlichen Abnahme?
– Wie findet eine fiktive Abnahme statt?
– Wie kann eine fiktive Abnahme verhindert werden?
– Was ist Abnahme durch schlüssiges Verhalten?
– Wann sind Teilabnahmen möglich?
5. Entstehung und Fälligkeit der Schlussrechnungsforderung
– Welche Erfordernisse sind nach BGB und VOB/B zu beachten?
– Welche Zahlungsfristen gelten? Was ist Verzug und welche Rechtsfolgen können eintreten?
– Wann ist eine Rechnung prüffähig? Ist ein Aufmaß für die Prüffähigkeit erforderlich?
– Welche Folgen hat die fehlende Prüffähigkeit?
– Wann beginnt die Verjährung der Schlussrechnungsforderung? Innerhalb welcher Frist tritt Verjährung ein?
– Welche Bedeutung hat der Prüfvermerk des Planers (Rechnungsprüfers)?
– Wer erhält die geprüfte Rechnung?
– Muss der Rechnungsprüfer auch zugunsten des AN prüfen?
6. Richtigkeit der Rechnung
– Wie wirken sich Mängel auf die Rechnungsprüfung aus?
– Wie sind Nachlässe und Sicherheiten zu berücksichtigen?
– Wann ist Skontoabzug zulässig?
– Ist das gemeinsame Aufmaß Pflicht? Welche rechtliche Bedeutung hat das gemeinsame Aufmaß?
– Wer trägt die Beweislast für die Richtigkeit der abgerechneten Mengen und Massen?
– Welche Folgen kann eine fehlerhafte Rechnungsprüfung haben?
7. Welche Wirkungen hat eine VOB-Schlusszahlung?
– Wann können trotz Schlussrechnung Nachforderungen gestellt werden?
– Welche Wirkungen hat eine Schlusszahlung?
– Wie ist eine Schlusszahlung zu leisten?
8. Stundenlohnarbeiten
– Ist eine ausdrückliche Vereinbarung notwendig?
– Reicht die LV-Bedarfsposition?
– Kann „Unvorhergesehenes“ über Stundenlohn abgerechnet werden?
– Welche Wirkung haben unterzeichnete Rapportzettel?
9. Kündigungsabrechnung beim Bauvertrag
– Wie wird bei freier AG-Kündigung abgerechnet?
– Was sind die Folgen einer Insolvenzkündigung?
– Wie wird bei AG-Kündigung aus wichtigem Grund abgerechnet?
– Welche Ansprüche bestehen bei einer AN-Kündigung aus wichtigem Grund?
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch oder
Rechtsanwalt Markus Bettingen oder
Rechtsanwalt Tobias Jaeger
Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen als .pdf-Datei
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)
FP/UE
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Infoblatt Abnahme Rechnungsprüfung
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Datum/Zeit
10.11.2022
9:30 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
EBL Bildungszentrum Frankfurt
Am Poloplatz 4
60528 Frankfurt
Deutschland
BDB-Service
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