Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrags einschl. Honorar-Abrechnungssystem (inkl. HOAI)
Grundsätzliche Bedeutung und Bewertung der EuGH-Entscheidung vom 4. Juli 2019 zum Wegfall des zwingenden preisrechtlichen Rahmens (Mindest- und Höchstsätze) der HOAI.
Themen:
1. Welche Besonderheiten sind bei Anbahnung des Planervertrags zu beachten?
– Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
– Wer trägt die Beweislast für eine Auftragserteilung?
– Ist auch eine bedingte Beauftragung möglich?
– Was ist, wenn Planerleistungen ohne Auftragserteilung verwertet werden?
– Welche Möglichkeiten bieten sich, um die kostenfreie Akquisition zu verkürzen?
– Was versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?
– Wann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen, welche Folgen hat deren Unterlassung?
2. Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge? (Grundzüge)
– Wann muss eine Ausschreibung nach GWB und VgV erfolgen?
– Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?
– Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?
3. Welche Inhalte des Planervertrags sind wichtig?
– Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen des werkvertraglichen Leistungserfolges?
– Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
– Worauf ist bei Kostenangaben zu achten? Ist eine Baukostenvereinbarung zulässig?
– Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen?
– Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (EuGH vom 4.7.2019)?
– Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
– Können Pauschal- und Zeithonorare vereinbart werden?
– Welche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?
4. Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?
– Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
– Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
– Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
– Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch den Wegfall des verbindlichen Preisrechts infolge der EuGH-Entscheidung vom 4.7.2019?
5. Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit der Honorarrechnung?
– Wann wird die Honorarforderung fällig?
– Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
– Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?
6. Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?
– Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
– Was ist, wenn der Bauherr die anrechenbaren Kosten vorgibt?
– Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?
– Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
– Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?
7. Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?
– Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
– Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
– Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
– Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
– Wie werden „Besondere Leistungen“ abgerechnet?
– Wie wird die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen vergütet?
– Wie wirkt sich die EuGH-Entscheidung vom 4.7.2019 auf die Vergütung von planerischen Nachtragsleistungen aus?
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch oder
Rechtsanwalt Markus Bettingen oder
Rechtsanwalt Tobias Jaeger
Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen als .pdf-Datei
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)
FP/UE
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Infoblatt HOAI-Grundlagenseminar
die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt !
verbindliche Anmeldungen bitte ausschließlich über unser Internetportal www.bdb-baumeister.de
Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Seminarveranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter verbunden
Datum/Zeit
18.08.2020
9:30 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Köln
Köln
Deutschland
BDB-Service
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