BDB-BAUMEISTER
069 - 49 50 500
info@bdb-baumeister.de
  • VERANSTALTUNGEN
    • BAUMEISTER AKADEMIE
      • ZERTIFIKATSLEHRGANG: QUALITÄTSMANAGER BAURECHT .BA
        • ABSOLVENTEN DES ZERTIFIKATSLEHRGANG QUALITÄTSMANAGER BAURECHT .BA
      • BAUSCHÄDEN-FORUM
    • DOZENTEN
  • BDB-HESSENFRANKFURT E.V.
    • WIR ÜBER UNS
    • VORSTAND
    • EHRENBAUMEISTERWÜRDE – BAUMEISTER BDB h.c.
    • MITGLIED WERDEN
    • CHRONIK
    • INITIATIVE ZUKUNFT FACHKRAFT
    • IMMOTALK AM GOLFPLATZ
    • DIALOG POLITIK
    • DIALOG VERBÄNDE, INSTITUTIONEN, KAMMERN
    • DIALOG WEITERE
    • BERICHTE
    • STUDENTEN
    • UNSERE MITGLIEDER
    • db – DEUTSCHE BAUZEITUNG
    • md INTERIOR | DESIGN | ARCHITECTURE
    • BAUMEISTER DIALOG
  • GESCHÄFTSSTELLE
    • SONDERKONDITIONEN (KOOPERATIONSPARTNER)
    • LOGOS
    • LINKS

Seminar HOAI-Grundlagenseminar

 

Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrags einschl. Honorar-Abrechnungssystem (inkl. HOAI)

Grundsätzliche Bedeutung und Bewertung der EuGH-Entscheidung vom 4. Juli 2019 zum Wegfall des zwingenden preisrechtlichen Rahmens (Mindest- und Höchstsätze) der HOAI.

 

Themen:

1. Welche Besonderheiten sind bei Anbahnung des Planervertrags zu beachten?

– Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
– Wer trägt die Beweislast für eine Auftragserteilung?
– Ist auch eine bedingte Beauftragung möglich?
– Was ist, wenn Planerleistungen ohne Auftragserteilung verwertet werden?
– Welche Möglichkeiten bieten sich, um die kostenfreie Akquisition zu verkürzen?
– Was versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?
– Wann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen, welche Folgen hat deren Unterlassung?

 

2. Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge? (Grundzüge)

– Wann muss eine Ausschreibung nach GWB und VgV erfolgen?
– Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?
– Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?

 

3. Welche Inhalte des Planervertrags sind wichtig?

– Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen des werkvertraglichen Leistungserfolges?
– Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
– Worauf ist bei Kostenangaben zu achten? Ist eine Baukostenvereinbarung zulässig?
– Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen?
– Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (EuGH vom 4.7.2019)?
– Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
– Können Pauschal- und Zeithonorare vereinbart werden?
– Welche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?

 

4. Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?

– Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den  anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
– Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
– Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
– Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch den Wegfall des verbindlichen Preisrechts infolge der EuGH-Entscheidung vom 4.7.2019?

 

5. Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit der Honorarrechnung?

– Wann wird die Honorarforderung fällig?
– Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
– Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?

 

6. Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?

– Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
– Was ist, wenn der Bauherr die anrechenbaren Kosten vorgibt?
– Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?
– Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
– Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?

 

7. Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?

– Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
– Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
– Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
– Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
– Wie werden „Besondere Leistungen“ abgerechnet?
– Wie wird die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen vergütet?
– Wie wirkt sich die EuGH-Entscheidung vom 4.7.2019 auf die Vergütung von planerischen Nachtragsleistungen aus?

 

Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch oder
Rechtsanwalt Markus Bettingen oder
Rechtsanwalt Tobias Jaeger

 

Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen als .pdf-Datei
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)

 

FP/UE
8

 

Infoblatt HOAI-Grundlagenseminar

 

 

die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt !
verbindliche Anmeldungen bitte ausschließlich über unser Internetportal www.bdb-baumeister.de
Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Seminarveranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter verbunden

 

 

Datum/Zeit
23.06.2020
9:30 Uhr - 17:00 Uhr

Veranstaltungsort
München

München
Deutschland

BDB-Service

Buchung

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.

image_print
« Seminar HOAI-Grundlagenseminar
Seminar HOAI-Grundlagenseminar »






IZFK

VERANSTALTUNGEN

  • Seminar Bauschäden A-Z
    • 10.05.2023
  • Seminar Nachtragsmanagement am Bau
    • 24.05.2023
  • Seminar HOAI-Grundlagenseminar
    • 19.07.2023
  • Weitere Veranstaltungen
  • KOOPERATIONEN

    Kooperation mit der Bau-Akademie Dr. Koch   mehr ….

    Kooperation mit der ABGnova   mehr ….

    Kooperation mit dem Bauschäden-Forum   mehr ….

    Kooperation mit der FKaF   mehr ….

    Kooperation mit der DGWZ   mehr ….

    Kooperation mit dem BVFI   mehr ….

    Don Justo Gallego Martinez: Die Kathedrale zu bauen ist für mich ein Akt des Glaubens

    ARCHIV

    Impulse für den Wohnungsbau
    Impulse für den Wohnungsbau - HESSEN


    db - deutsche bauzeitung
    BAUMEISTER AKADEMIE






     

     

    • BDB Aktuelles
    • VERANSTALTUNGEN
    • GESCHÄFTSSTELLE
    • IMPRESSUM
    • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
    © BDB-HESSENFRANKFURT - Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Hessen Frankfurt e.V.