Bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen hat der Planer sehr zentrale Aufgaben zu erledigen. Jede Baumaßnahme ist anders und muss daher sehr genau mit allen spezifischen Besonderheiten in die Bearbeitung einbezogen werden. Ausschreibungsfehler führen zu Nachträgen und Mängeln, die später nicht mehr korrigierbar sind. Auch das Erstellen von Bauverträgen gehört zu den Grundleistungen der Leistungsphase 7. Falsche oder unwirksame Vertragsklauseln erhöhen das Haftungsrisiko. Investieren Sie daher mehr Zeit und Sorgfalt in die Leistungsphasen 6 und 7.
Themen:
1. Welche Grundsätze sind bei der Ausschreibung von Bauleistungen zu beachten?
– Wie definiert sich die Leistungsbeschreibung?
– Welche Voraussetzungen sollten vor der Bauauftragsvergabe erfüllt sein?
– Welche Konsequenzen können sich aus fehlerhaften Leistungsbeschreibungen ergeben?
2. Wie sollte die Leistungsbeschreibung struk-turiert und gegliedert werden?
– Was gehört in die Vorbemerkungen – was in das Leistungsverzeichnis?
– Wie ist die Leistungsbeschreibung zu gliedern?
– Was geht vor: Vorbemerkung oder konkrete Leistungsposition? Textbeschreibung oder Pläne?
– Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel, um Fehler in der Leistungsbeschreibung zu vermeiden?
– Ist eine funktionale Leistungsbeschreibung zulässig?
3. Welche Auslegungsgrundsätze sind bei Unklarheiten und Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung zu beachten?
– Was ist, wenn Fehler, Lücken und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung vorhanden sind?
– Bestehen grundsätzlich vorvertragliche Hinweispflichten des AN?
– Muss immer „produktneutral“ ausgeschrieben werden? Gibt es Ausnahmen?
4. Vergabearten und Vergabeverfahren der öffentlichen Auftragsvergabe (Grundzüge)
– Welche Vergabearten gibt es?
– Vergabearten oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
– Grundsätze des Vergabeverfahrens
– Prüfen und Werten der Angebote
5. Rechtsschutz des Bieters
– Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
– Wie sieht Primärrechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte aus?
Wie sieht der Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte aus?
6. Welche Rechte und Pflichten hat der Planer im Zusammenhang mit der Bauvertragsgestaltung?
– Ist Bauvertragsgestaltung unzulässige Rechtsberatung?
– Wo besteht ein Zusammenhang der Bauvertragsgestaltung mit der Haupttätigkeit des Planers?
– Kann der Bauherr vom Planer das Mitliefern von Bauverträgen verlangen?
– Haftet der Planer für die Gestaltung fehlerhafter Bauverträge?
– Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch Fehler in der Rechtsberatung und der Vertragsgestaltung ab?
7. Welche grundlegenden Anforderungen sind bei der Bauvertragsgestaltung zu beachten?
– Wo liegen die Unterschiede zwischen BGB und VOB/B?
– Was ist ein Eingriff in die VOB/B?
– Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Eingriff in die VOB/B?
– Ist die VOB/B für Verbraucherverträge zu empfehlen?
– Welche Grundsätze sollten Planer bzw. Auftraggeber für einen möglichst rechtssicheren Bauvertrag beachten?
– Gibt es Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung für den Planer?
– Muss ein Bauvertrag schriftlich geschlossen werden?
– Welche Vertragsmuster sind empfehlenswert?
– Wie sieht die Bauvertragsgestaltung bei öffentlichen Auftraggebern aus?
8. Welche Detailregelungen sind bei der Bauvertragsgestaltung zu beachten?
– Die Bauvertragsparteien vollständig und richtig bezeichnen
– Die Leistungsinhalte – detailliert oder funktional beschreiben?
– Wichtig: die Geltungsreihenfolge vorgeben
– Welche Vergütungsart soll gewählt werden? (z.B. EP- oder Pauschalvertrag; Stundenlohnvergütung?)
– Wer erhält welche Vollmachten im Rahmen der Auftragsabwicklung?
– Warum ist die Funktion des AN-Bauleiters so wichtig?
– Das Gefahrtragungsrisiko – welche Bauversicherungen sind zu empfehlen?
– Die Bauzeit – Festlegung von Ausführungsbeginn, Zwischen- und Endfristen
– Vorlage eines Bauablaufplans durch den AN – warum?
– Ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe sinnvoll?
– Ist die Vereinbarung von besonderen Gewährleistungsfristen empfehlenswert?
– Welche Fälligkeiten und Prüffristen für Rechnungen sollten festgelegt werden?
– Welche Sicherheitsleistungen sind wichtig? Wie werden sie vereinbart?
9. Besprechung und Erläuterung eines Musterbauvertrags
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch oder
Rechtsanwalt Markus Bettingen oder
Rechtsanwalt Tobias Jaeger
Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen als .pdf-Datei
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)
FP/UE
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Infoblatt Ausschreibung, Vergabe, Bauvertrag
die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt !
verbindliche Anmeldungen bitte ausschließlich über unser Internetportal www.bdb-baumeister.de
Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Seminarveranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter verbunden
Datum/Zeit
06.09.2019
9:30 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Hamburg
Hamburg
Deutschland
BDB-Service
Buchung
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