Eine sehr entscheidende Phase bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurleistungen ist der Einstieg, die sogenannte Akquisitionsphase. Der nächste wichtige Schritt ist die rechtliche Verbindlichkeit der Auftragserteilung. Planungsbüros müssen daher von Anfang an klare rechtlichen Strukturen schaffen, um ihre Vergütungsansprüche zu sichern.
Themen:
1. Welche Besonderheiten sind bei Anbahnung des Planervertrags zu beachten?
– Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
– Wer trägt die Beweislast für eine Auftragserteilung?
– Ist auch eine bedingte Beauftragung möglich?
– Was ist, wenn Planerleistungen ohne Auftragserteilung verwertet werden?
– Welche Möglichkeiten bieten sich, um die kostenfreie Akquisition zu verkürzen?
– Wann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und welche Folgen hat deren Unterlassung?
2. Was ist wichtig bei VgV-Verfahren?
(Grundzüge)
– Wann muss eine Ausschreibung nach VgV erfolgen?
– Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?
– Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?
3. Welche Inhalte des Planervertrags sind wichtig?
– Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen des werkvertraglichen Leistungserfolges?
– Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
– Worauf ist bei Kostenangaben zu achten?
– Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen?
– Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
– Können Pauschal- und Zeithonorare vereinbart werden?
– Welche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?
4. Welche Auswirkungen hat der Mindestpreischarakter der HOAI?
– Was bedeutet gesetzliches Preisrecht?
– Was ist bei unzulässiger Unterschreitung der Mindestsätze?
– Wann ist das nachträgliche Verlangen von Mindestsätzen treuwidrig?
– Welche Folgen hat ein Unterschreiten der HOAI-Mindestsätze in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht?
– Greift die Mindestsatzproblematik auch bei Subplanerverträgen ein?
5. Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?
– Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
– Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
– Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
6. Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit der Honorarrechnung?
– Wann wird die Honorarforderung fällig?
– Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
– Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?
7. Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?
– Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
– Was ist, wenn der Bauherr die anrechenbaren Kosten vorgibt?
– Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?
– Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
– Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?
8. Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?
– Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
– Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
– Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
– Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
– Wie werden „Besondere Leistungen“ abgerechnet?
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch oder
Rechtsanwalt Markus Bettingen oder
Rechtsanwalt Tobias Jaeger
Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen als .pdf-Datei
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)
FP/UE
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Infoblatt Planervertrag, HOAI
die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt !
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Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Seminarveranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter verbunden
Datum/Zeit
26.07.2019
9:30 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Courtyard by Marriott Munich City East
Orleansstraße 81-83
81667 München
Deutschland
BDB-Service
Buchung
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