Die Rechnungsprüfung ist für Architekten und Ingenieure eine der wichtigsten Aufgaben in der Leistungsphase 8, denn es geht um das Geld des Bauherrn. Auch ein professionelles Nachtragsmanagement ist für eine sachgerechte Abwicklung der Baumaßnahme unverzichtbar.
Themen:
1. Verfahrens- und Abwicklungsfragen
– Welche Bedeutung hat der Prüfvermerk des Planers (Rechnungsprüfers)?
– Wer erhält die geprüfte Rechnung?
– Muss der Rechnungsprüfer auch zugunsten des AN prüfen?
– Muss bei etwaigen Kürzungen für den Vorsteuerabzug eine neue Rechnung ausgestellt werden?
2. Besonderheiten bei Abschlagszahlungen
– Wann können Abschlagszahlungen nach VOB/B und BGB verlangt werden?
– Wann sind Abschlagszahlungen fällig?
– Welche Rechte hat der AN, wenn der AG nicht zahlt?
– Liegt in der Zahlung einer Abschlagsrechnung ein Anerkenntnis?
– Kann eine Abschlagsrechnung noch nach Fertigstellung geltend gemacht werden?
3. Prüffähigkeit der Rechnung
– Wann ist eine Rechnung prüffähig?
– Ist ein Aufmaß für die Prüffähigkeit erforderlich?
– Wie wirkt die Prüffähigkeit auf das Entstehen der Werklohnforderung?
– Innerhalb welcher Frist muss die fehlende Prüffähigkeit beanstandet werden?
– Wie lange sind inhaltliche Einwendungen gegen die Schlussrechnung möglich?
– Wann beginnt die Verjährung der Schlussrechnungsforderung?
– Innerhalb welcher Frist tritt Verjährung ein?
4. Richtigkeit der Rechnung
– Wie wirken sich Mängel auf die Rechnungsprüfung aus?
– Wie sind Nachlässe und Sicherheiten zu berücksichtigen?
– Wann ist Skontoabzug zulässig?
– Ist das gemeinsame Aufmaß Pflicht?
– Wer trägt die Beweislast für die Richtigkeit der abgerechneten Mengen und Massen?
– Welche rechtliche Bedeutung hat das gemeinsame Aufmaß?
– Was ist zu tun, wenn durch den laufenden Baufortschritt eine nachträgliche
Aufmaßfeststellung nicht mehr möglich sind?
5. Folgen fehlerhafter Rechnungsprüfung
– Muss der Planer Überzahlungen ausgleichen?
– Haftet der Planer auch, wenn ein Rückzahlungsanspruch gegen den AN besteht?
6. Welche Wirkungen hat eine VOB-Schlusszahlung ?
– Wann können trotz Schlussrechnung Nachforderungen gestellt werden?
– Welche Wirkungen hat eine Schlusszahlung?
– Wie ist eine Schlusszahlung zu leisten?
7. Stundenlohnarbeiten
– Ist eine ausdrückliche Vereinbarung notwendig?
– Reicht die LV-Bedarfsposition?
– Kann „Unvorhergesehenes“ über Stundenlohn abgerechnet werden?
– Welche Wirkung haben unterzeichnete Rapportzettel?
– Ist der Planer im Rahmen der Bauüberwachung berechtigt, Stundenlohnarbeiten anzuordnen?
8. Kündigungsabrechnung beim Bauvertrag
– Wie wird bei freier AG-Kündigung abgerechnet?
– Was sind die Folgen einer Insolvenzkündigung?
– Wie wird bei AG-Kündigung aus wichtigem Grund abgerechnet?
– Welche Ansprüche bestehen bei einer AN-Kündigung aus wichtigem Grund?
9. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen verlangen?
– Was versteht man unter einer Leistungsänderung?
– Was ist eine Zusatzleistung?
– Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?
10. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen zu vergüten?
– Muss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegt werden?
– Kann der AN die Ausführung der Leistung verweigern, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?
– Was ist, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?
– Nach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?
– Wer trägt das Kalkulationsrisiko?
11. Welche Kompetenzen und Vollmachten hat der Planer im Nachtragsbereich?
– Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
– Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
– Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?
12. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?
– Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
– Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
– Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
– Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?
13. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen
– Wann greift die 10%-Grenze?
– Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
– Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
– Gibt es Fristen zur Preisanpassung?
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch oder
Rechtsanwalt Markus Bettingen oder
Rechtsanwalt Tobias Jaeger
Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen als .pdf-Datei
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)
FP/UE
8
Infoblatt Rechnungsprüfung, Nachtragsmanagement
die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt !
verbindliche Anmeldungen bitte ausschließlich über unser Internetportal www.bdb-baumeister.de
Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Seminarveranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter verbunden
Datum/Zeit
17.05.2019
9:30 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Courtyard by Marriott Munich City East
Orleansstraße 81-83
81667 München
Deutschland
BDB-Service
Buchung
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