Mit Unverständnis nehmen Andreas Ostermann, 1. Vorsitzender des BDB Frankfurt Rhein Main und sein Vorstandskollege Thomas M. Reimann die Berichterstattung zur Diskussion um das Vergabegesetz in Hessen zur Kenntnis.
Nach den Worten von Reimann steht die Politik sich wieder einmal selbst im Weg, um ein großes Problem der Branche durch eine relativ einfache Maßnahme zu lösen. „Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, um ein erstes starkes Signal zu senden. Die Vergaberichtlinien gehören geändert!“
Schon länger weisen Verbände ihre Mitgliedsunternehmen darauf hin. So beispielsweise auch Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (VbUH), der jedem Verbandsmitglied rät, sich der Präqualifizierung zu unterziehen, da aufgrund der Präqualifizierung zugleich auch eine Fremdüberwachung des Unternehmens, also des möglichen Bieters stattfindet und zwar dauerhaft und nachhaltig. „Genau das ist der richtige Ansatz“, so Reimann, der auch im Gesamtvorstand des VbUH aktiv ist.
Ostermann führt mit einem Praxisbeispiel den Lösungsansatz aus: „Die öffentliche Hand macht es sich ja teilweise jetzt schon leicht, indem sie auf eine Vielzahl üblicher Erklärungen verzichtet, sofern man die Präqualifizierung nachweist. So müssen zum Beispiel Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Behörden nicht mehr vorgelegt werden, sofern man die Präqualifizierung nachweist.“ Und daher ist der 1. Vorsitzende des BDB davon überzeugt, dass die öffentliche Hand also offensichtlich das System verstanden hat, sich auf die Präqualifizierungsstelle zu verlassen. „Aber dann doch bitte die berechtige Frage, warum die öffentliche Hand sich nicht ausschließlich der präqualifizierten Unternehmen bedient?“
Ostermann und Reimann stellen sich nun aber eine ganz andere Frage: Sollte, wie bei privaten Auftraggebern durchsetzbar und auch praktiziert, über eine mögliche Durchgriffshaftung der öffentlichen Hand nachgedacht werden, sofern Abgaben durch den beauftragten Unternehmer nicht ordnungsgemäß abgeführt werden? Schnell würde erkannt werden, dass der billigste Bieter nicht die günstigste Lösung ist. „Man darf sich nicht aus der Verantwortung nehmen, indem man die Verantwortung für ordnungsgemäßes Handeln einem Generalunternehmer überträgt“, so Ostermann.
Auch sollte man, wie bei der Sachbezugsregelung der KFZ-Nutzung von Firmenfahrzeugen, eine vergleichbare Regelung für die Nutzung von sogenannten Wohncontainern für Beschäftigte nachdenken, um die Willkürlichkeit zu beenden. Es wird ohne eine staatliche Regelung bezüglich eines angemessenen (!) Verrechnungssatzes nicht gehen, aber dann ist es unstrittig und funktioniert. Es kann und darf nicht im Interesse aller Beteiligter sein, dass aufgrund von Umgehungstatbeständen ein Bauarbeiter mit einem Nettolohn von EUR 4,00 – EUR 5,00 nach Hause geht.
Dr. h.c. Thomas M. Reimann, BDB-HESSENFRANKFURT