Reimann: „Bodenwertsteuer wäre Anreiz für Wohnungsbau, weil Brachland nicht mehr steuerlich begünstigt würde. Land soll auf rasche Reform drängen.“
Frankfurt am Main. „Die Grundsteuer muss rasch und unbürokratisch reformiert werden. Sie sollte als Bodenwertsteuer ausgestaltet werden. Bemessungsgrundlage der Steuer sollte allein das Grundstück sein, unabhängig davon, ob ein Gebäude drauf steht oder nicht. Der Vorteil wäre, dass bebaute und unbebaute Flächen gleich besteuert werden.
Das wäre ein Anreiz für mehr Wohnungsbau, weil unbebaute Flächen nicht länger steuerlich begünstigt würden. Zudem wäre das nahezu eine ‚Null-Bürokratie-Lösung‘, da nicht Millionen Neubewertungen nötig würden. Dafür sollte sich das Land Hessen im Bundesrat einsetzen“, sagte Thomas Reimann, Vorstandsvorsitzender der ALEA Hoch- und Industriebau AG, Frankfurt, und Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Da unbebaute Grundstücke derzeit niedriger besteuert werden als bebaute Grundstücke, gebe es aktuell für Eigentümer einen Anreiz, sie nicht zu bebauen. Reimann: „Gerade im Ballungsraum fehlen günstige Wohnungen – da ist es unverständlich, warum Investoren bislang steuerlich belohnt werden, wenn sie Baugenehmigungen auf Vorrat einholen und nicht bauen.“ Eine Bodenwertsteuer würde dies ändern, indem Brachflächen und bebaute Flächen gleich besteuert würden.
Eine Bodenwertsteuer wäre viel leichter als die bisherige Grundsteuer im Sinne des Bundesverfassungsgerichts umsetzbar, weil nicht jahrelang aufwändig 35 Millionen Immobilien bewertet werden müssten, sagte Reimann. Denn mit den sogenannten Bodenrichtwerten stünden flächendeckend Daten für die Bewertung von Grundstücken zur Verfügung.
Im Jahr 2014 erklärte der Bundesfinanzhof die Grundsteuer für verfassungswidrig, weil sie auf veralteten Einheitswerten aus 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland basiert.
Dr. h.c. Thomas M. Reimann, VhU