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EU-Kommission beschließt Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof

Geschrieben am 18. November 2016

Im Rahmen ihres monatlichen Pakets zu Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission am gestrigen Tag mitgeteilt, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagt und den Europäischen Gerichtshof angerufen hat. Mit dem im Jahr 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI hatte die Kommission für sich in Anspruch genommen, auch für die rein inländische Niederlassungsfreiheit zuständig zu sein. Aus Sicht der Kommission behindert die Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit durch ihre verbindlichen Mindestsätze. Gäbe es die Mindestsätze nicht, so die EU-Argumentation, würden sich mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen. Dies komme der Wirtschaft und dem Wettbewerb zugute.

 

Der BDB hatte im Verbund mit den Kammern und den weiteren wichtigen Planerverbänden mit einer umfangreichen Argumentation die Bundesregierung von der Bedeutung der verbindlichen Honorarordnung insbesondere für die Qualität und damit den Verbraucherschutz überzeugt.

 

Mit dem Beschluss der EU-Kommission ist noch nicht die Klageeinreichung verbunden. Diese erfolgt erfahrungsgemäß ca. 1 – 3 Monate nach dem Klagebeschluss, so dass realistisch frühestens Anfang 2017 mit der Klageeinreichung gerechnet werden kann. Im Anschluss hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums 2 Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauert abhängig von der Komplexität  des Verfahrens bis zu 24 Monate, so dass voraussichtlich in der ersten Hälfte 2019 mit einer Entscheidung des EuGH gerechnet werden kann.

 

Selbstverständlich werden Sie zu diesem zentralen Thema fortlaufend über die BDB-Medien auf dem Laufenden gehalten.

 

BDB-Bund

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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof – BDB kritisiert Attacke gegen die bewährte Honorarordnung aufs Schärfste »





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