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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof – BDB kritisiert Attacke gegen die bewährte Honorarordnung aufs Schärfste

Geschrieben am 24. November 2016

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Überraschend und mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagen und den Europäischen Gerichtshof anrufen wird. Mit dem im Jahr 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI hatte die EU-Kommission für sich in Anspruch genommen, auch für die rein inländische Niederlassungsfreiheit zuständig zu sein. Aus Sicht der Kommission behindert die Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit durch ihre verbindlichen Mindestsätze.

 

Diese Attacke aus Brüssel auf die HOAI als jahrzehntelangem bewährten Garanten für Qualität und Sicherheit beim Planen und Bauen wird von BDB-Präsident Hans Georg Wagner aufs Schärfste kritisiert: „Das Vorgehen der Kommission ist unverantwortlich und nicht ansatzweise nachvollziehbar. Sie will Qualität und Sicherheit für einen schrankenlosen Preiswettbewerb opfern. Architekten und Ingenieure modernisieren Häuser, planen Brücken und Schulen und haften für ihre Leistungen. Solche sensiblen Bereiche dürfen nicht ausschließlich dem Preiswettbewerb unterworfen werden! Die deutsche HOAI hat sich seit vielen Jahren bewährt. Sie garantiert höchste Qualität und sorgt für ein hohes Verbraucherschutzniveau. Solche gewachsenen Strukturen, die von großem Nutzen für den Verbraucher sind und Ideenreichtum und Innovationen fördern, müssen erhalten bleiben. Die Kommission verkennt vollkommen, dass es hier nicht um Wettbewerbsbeschränkungen, sondern um die Bewahrung eines notwendigen Maßes an Qualität geht.“

 

Die Tatsache, dass die Zahl der Architektenbüros in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen ist und nach Auskunft der Bundesarchitektenkammer bei mittlerweile über 41.000 liegt, macht aus Sicht des BDB bereits deutlich, dass die HOAI weder für Inländer noch für Ausländer ein Hindernis darstellt, um sich hier niederzulassen.

 

Der BDB wird sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, die HOAI vor der Attacke aus Brüssel zu verteidigen und sie auch künftig als bewährtes Instrument für qualitätsvolles Planen und Bauen in Deutschland vollständig zu erhalten.

BDB-Bund

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