Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrags einschließlich HOAI-Abrechnungssystem
Vertragsanbahnung – Vertragsinhalte – richtige und vollständige Abrechnung
Eine sehr entscheidende Phase bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurleistungen ist der Einstieg, die sogenannte Akquisitionsphase. Der nächste wichtige Schritt ist die rechtliche Verbindlichkeit der Auftragserteilung. Planungsbüros müssen daher von Anfang an klare rechtliche Strukturen schaffen, um ihre Vergütungsansprüche zu sichern.
Grundsätzliche Bedeutung und Bewertung der EuGH-Entscheidung vom 4. Juli 2019 zum Wegfall des zwingenden preisrechtlichen Rahmens (Mindest- und Höchstsätze) der HOAI.
Themen:
1. Welche Besonderheiten sind bei Anbahnung des Planervertrags zu beachten?
– Was versteht die Rechtsprechung unter Akquisitionsphase?
– Wer trägt die Beweislast für eine Auftragserteilung?
– Was ist, wenn Planerleistungen ohne Auftragserteilung verwertet werden?
– Welche Möglichkeiten bieten sich, um die kostenfreie Akquisition zu verkürzen?
– Was versteht man unter Bedarfsplanung und wann ist sie sinnvoll?
– Wann ist eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und welche Folgen hat deren Unterlassung?
2. Welche Inhalte des Planervertrags sind wichtig?
– Welche rechtlichen Folgewirkungen hat das Erreichen des werkvertraglichen Leistungserfolges?
– Nach welchen Kriterien bestimmt sich das Leistungsziel?
– Worauf ist bei Kostenangaben zu achten? Ist eine Baukostenvereinbarung zulässig?
– Ist eine generelle Bezugnahme auf HOAI-Leistungen sinnvoll?
– Welche Haftungsbeschränkungen sind möglich und zulässig?
3. Wie wird das Planerhonorar wirksam vereinbart?
– Wie sollte die Honorarfestlegung erfolgen?
– Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Wegfall des gesetzlichen Preisrahmens der HOAI-Mindest- und Höchstsätze (EuGH vom 4.7.2019)?
– Können Pauschal- und Zeithonorare vereinbart werden?
– Ist auch eine bedingte Beauftragung möglich?
4. Was ist wichtig bei Vergabe öffentlicher Planungsaufträge (Grundzüge)
– Wann muss eine Ausschreibung nach vergaberechtlichen Grundsätzen erfolgen?
– Wie wird der Schwellenwert ermittelt? Gilt HOAI-Preisrecht?
5. Welche Bedeutung hat die Prüffähigkeit der Honorarrechnung?
– Wann wird die Honorarforderung fällig?
– Welche Kriterien gelten für die Prüffähigkeit?
– Was ist bei fehlender Prüffähigkeit der Rechnung?
6. Welche Abrechnungsgrundlagen sind inhaltlich wichtig?
– Nach welchen Vorgaben sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?
– Was ist, wenn der Bauherr die anrechenbaren Kosten vorgibt?
– Warum ist die objektbezogene Trennung wichtig?
– Wann sind die anrechenbaren Kosten der technischen Ausrüstung bei Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu berücksichtigen?
– Wann kommt eine Honorarreduzierung bei Teilleistungen in Betracht?
7. Welche Vereinbarungen sind für das „Bauen im Bestand“ zu treffen?
– Inwieweit ist mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigungsfähig?
– Wann und in welcher Höhe kommt ein Umbauzuschlag in Betracht?
– Was ist, wenn kein Umbauzuschlag vereinbart ist?
– Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch den Wegfall des verbindlichen Preisrechts infolge der EuGH-Entscheidung vom 4.7.2019?
8. Wie werden planerische Nachtragsleistungen abgerechnet?
– Was sind überhaupt Nachträge im Planungsbereich?
– Wo liegen die Unterschiede zwischen Varianten und Alternativen?
– Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungserweiterungen?
– Wie gestaltet sich die Vergütung bei Leistungsänderungen?
– Wie wirkt sich die EuGH-Entscheidung vom 4.7.2019 auf die Vergütung von planerischen Nachtragsleistungen aus?
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch oder
Rechtsanwalt Markus Bettingen oder
Rechtsanwalt Thomas Huber
Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen als .pdf-Datei
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)
FP/UE
8
Infoblatt HOAI-Grundlagenseminar
die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt !
verbindliche Anmeldungen bitte ausschließlich über unser Internetportal www.baumeister-akademie.de
Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Seminarveranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter verbunden
Datum/Zeit
03.09.2025
9:30 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
BAUMEISTER AKADEMIE
Ginnheimer Straße 48
60487 Frankfurt
Deutschland
BDB-Service