Zum Bericht der Wetterauer Zeitung vom 10.08.2018 bezüglich eines 45-Millionen-Auftrages der Salus-Klinik in Bad Nauheim nimmt Thomas M. Reimann, Pressesprecher des BDB-HESSENFRANKURT, wie folgt Stellung:
Die Kapazitäten der hessenweiten Bauwirtschaft sind auch für das beschriebene Bauvorhaben bei Architekten und Bauunternehmen vorhanden. Die Zeiten haben sich allerdings geändert, was auch an die Ausschreibenden neue Anforderungen stellt. Es ist nicht mehr zweckmäßig, die Vorhaben als GU-Auftrag auszuschreiben. Ausschreibungen sind oft zu umfangreich, was den potentiellen Bewerber abschreckt und letztendlich auf den Ausschreibenden zurückfällt. Immer öfter kehren Ausschreibende heute zur gewerksweisen Ausschreibung und Vergabe zurück, schnüren beispielsweise Pakete für Rohbau, Ausbau und Haustechnik, erfahren so einen erheblich größeren Rücklauf an Angeboten und können damit auch Unternehmen aus der Region stärker berücksichtigen. Der vermeintliche Vorteil der GU-Ausschreibung, nur einen Ansprechpartner zu haben, kann durch qualifizierte Bauleitungsbüros kompensiert werden. Bauen wird damit auch oft günstiger, da die Kosten für ein Bauleitungsbüro deutlich unterhalb der GU-Zuschläge liegt. Ergänzend wird sich immer öfter dem Präqualifizierungsregister bedient. In Hessen ist es zum Beispiel die DQB Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbH in Wiesbaden, die eine umfangreiche Liste von präqualifizierten Bauunternehmen führt. Es handelt sich dabei um Unternehmen, die die fachlichen Anforderungen an die Eignung und gesetzlichen Vorgaben, wie Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben erfüllen. Wir können als BDB-HESSENFRANKFURT nur empfehlen, sich dem Register zu bedienen und über eine gewerksweise Ausschreibung nachzudenken. Ein freier und fairer Wettbewerb mit einem höheren Rücklauf an Angeboten ist somit wahrscheinlicher. Seit langer Zeit verweisen auch der VbUH Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. mit seinem Hauptgeschäftsführer Rainer von Borstel auf die Bedeutung der Präqualifizierung in der Bauwirtschaft hin. „Wir empfehlen den Ausschreibenden, viel stärker auf das Register der DQB Bezug zu nehmen“, sagt Andreas Ostermann, 1. Vorsitzender des BDB-HESSENFRANKFURT und Mitglied im Aufsichtsrat des mittelständischen Bauunternehmens ALEA AG in Frankfurt.
BDB-HESSENFRANKFURT, Dr. h.c. Thomas M. Reimann