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Category Archives: IW-Bund

BDB begrüßt Forderung von Bundesministerin Dr. Hendricks zur weiteren Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau auf jährlich 2 Mrd. Euro

Geschrieben am 22. Januar 2016

Wohnungsbau, Dr. Barbara Hendricks (web 600x286)

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) begrüßt die Forderung von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks, wonach die Bundesmittel an die Länder für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus von derzeit rund 1 Mrd. Euro pro Jahr auf jährlich 2 Mrd. Euro erhöht werden müssen, um zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Deutschland die Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau schnellstmöglich massiv zu erhöhen.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner betont: „Der BDB und die Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau“ vertreten bereits seit Monaten die Ansicht, dass die jetzt beschlossene Erhöhung der Bundesmittel an die Länder für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus auf etwa 1 Mrd. Euro auch angesichts des anhaltenden Flüchtlingszustroms bei weitem nicht ausreicht. Eine weitere Aufstockung der Mittel auf die von der Bundesbauministerin genannte Summe ist daher unerlässlich. Nur so kann der soziale Wohnungsbau in Deutschland bereits kurzfristig spürbar gestärkt und ein wirklicher Neustart erreicht werden.“

 

Neben einer weiteren Erhöhung der Mittel ist es aber zudem zwingend notwendig, dass eine Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau durch die Länder künftig unabdingbar ist. Es ist angesichts der dramatischen Situation auf dem Wohnungsmarkt unverantwortlich, dass die zweckgebundene Verwendung der Mittel momentan nur in 4 Bundesländern umgesetzt wird.

 

BDB-Bund

SPD-Parteivorsitzender Sigmar Gabriel schließt sich BDB-Forderung an: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr sind dringend notwendig

Geschrieben am 22. Januar 2016

Wohnungsbau, Sigmar Gabriel (web 600x286)

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) begrüßt das Bekenntnis des SPD-Parteivorsitzenden und Vizekanzlers Sigmar Gabriel im Anschluss an die Klausurtagung der Partei am vergangenen Wochenende, wonach die Anstrengungen im Wohnungsbau schnellstmöglich massiv erhöht und jährlich 400.000 neue Wohnungen in Deutschland gebaut werden müssen.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner betont: „Damit greift der Vizekanzler eine zentrale Forderung auf, die der BDB und die Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau“ bereits seit Monaten vertreten. Notwendig ist nun aber auch eine schnelle Umsetzung dieser Ankündigung. In der Verantwortung stehen nach dem Bekenntnis ihres Parteivorsitzenden dabei ganz besonders die SPD-geführten Bundesländer.“

 

Für den Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr ist es für den BDB unerlässlich, dass preiswerte Grundstücke von Bund, Länder, Kommunen, aber auch den Kirchen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Zur Linderung der Wohnungsnot in Deutschland ist zudem ein grundlegender Neustart des sozialen Wohnungsbaus vonnöten. Die den Ländern vom Bund derzeit zur Verfügung gestellte ca. 1 Mrd. Euro jährlich für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus reicht dabei nicht ansatzweise aus. Eine Erhöhung um mindestens weitere 500 Mio. Euro ist dringend geboten, um den Wohnungsmangel intensiver bekämpfen zu können.
Unerlässlich ist darüber hinaus eine Verbesserung der steuerlichen Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus für private Investoren, um hier verbesserte Anreize zu setzen. So muss die lineare Abschreibung für Abnutzungen (AfA) umgehend von derzeit linear 2% auf 3% erhöht und in besonderen Bedarfsregionen zudem ein zusätzliches Prozent aufgesattelt werden.

 

BDB-Bund

2016 soll „Wohnungsbau-Jahr“ werden – Neues Positionspapier der Aktion Impulse zu erforderlichen Maßnahmen für eine Wohnungsbauoffensive

Geschrieben am 7. Januar 2016

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Die Bau- und Immobilienbranche hat Bund und Länder aufgefordert, 2016 zum „Wohnungsbau-Jahr“ zu machen. Hierzu legte die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, der neben dem BDB über 30 weitere wichtige Verbände und Organisationen der Planungs-, Bau- und Wohnungswirtschaft angehören, darunter die Bundesarchitekten- und die Bundesingenieurkammer, die IG BAU, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Wohnungsverband GdW, Anfang Januar 2016 ein neues Positionspapier vor. Dieses umfasst zentrale Kernforderungen für eine Wohnungsbau-Offensive.

 

Die in der Aktion Impulse zusammengeschlossenen Verbände machen darin deutlich, dass „Bund und Länder dringend zusätzliche Steueranreize für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen schaffen müssen“. Ebenso verlässliche Rahmenbedingungen, um einen Neustart beim bezahlbaren und beim sozialen Wohnungsbau zu erreichen. Dieser Forderungskatalog zum Wohnungsneubau wurde an die wichtigsten Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages sowie an alle Ministerpräsidenten verschickt.

 

Gerade in Großstädten und Ballungsräumen habe sich das schon bestehende Wohnungsdefizit in 2015 noch einmal enorm vergrößert. Der Zuzug nach Deutschland stelle den Wohnungsmarkt vor eine zusätzliche Herausforderung. Die „Wohnungsbau-Zielmarke“, so die Aktion Impulse, liegt deshalb in den kommenden Jahren bei 400.000 Wohnungen, die neu gebaut werden müssen – und zwar pro Jahr. Über den schon bestehenden, aber viel zu geringen Wohnungsneubau hinaus seien damit jährlich rund 80.000 neue Sozialmietwohnungen notwendig. Zusätzlich erforderlich sind weitere 60.000 bezahlbare Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies mache einen Kurswechsel bei der Wohnungsbaupolitik notwendig. „Bund und Länder dürfen dabei keine Zeit verlieren. Sie müssen gleich zu Beginn des neuen Jahres die Pflöcke für eine neue Wohnungsbaupolitik einschlagen“, forderte der Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, Dr. Ronald Rast.

 

Konkret sei es spätestens mit der erneuten Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit dem 1. Januar 2016 notwendig, für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum die lineare Abschreibung von 2 auf insgesamt 4 Prozent zu erhöhen. Der BDB und die weiteren Verbände und Organisationen der Aktion Impulse begründen die beiden zusätzlich erforderlichen Prozentpunkte damit, dass die anteilige Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent einer sachgerechten Anpassung der Abschreibung an die sich verändernde, deutlich abnehmende technische Nutzungsdauer der Gebäude entspreche. Ein weiteres Prozent sei als Sonderabschreibung für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ausschließlich in Ballungsgebieten dringend erforderlich, um insbesondere private Investoren für den Wohnungsneubau zu motivieren.

 

Alternativ wird der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Vorschlag, zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 Prozent eine gezielte Sonderabschreibung für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten einzuführen, ausdrücklich begrüßt. Danach soll es zeitlich und regional begrenzt für zwei Jahre eine 10-prozentige und ein Jahr lang eine 9-prozentige Sonderabschreibung geben. Mit diesem steuerlichen Instrument könnten Bund und Länder zügig genau dort einen Effekt erzielen, wo Wohnraum Mangelware ist und Mieten explodieren. Aus Sicht der Aktion Impulse ist es daher äußerst wichtig, dass sich Bund und Länder jetzt schnell darauf einigen, damit so Impulse für bezahlbaren Wohnungsneubau gesetzt werden können.

 

Um einen Neustart beim sozialen Wohnungsbau zu schaffen, plädieren die Verbände und Organisationen der Aktion Impulse auch hier dringend für eine Sonderabschreibung. Die Wohnungsbau-Experten fordern dazu die Wiedereinführung des Paragrafen 7k im Einkommensteuergesetz. Damit könne es gelingen, den Neubau von Sozialmietwohnungen regional gezielt anzukurbeln. Gleichzeitig müsse der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau 1,5 Milliarden Euro jährlich – und damit 500 Millionen Euro mehr als bislang zugesagt – bereitstellen, so die eindeutige Forderung der Aktion Impulse. Zudem muss der Bund dabei auf Nummer sicher gehen, dass die Länder das Geld auch tatsächlich ausschließlich für den Bau von Sozialwohnungen verwenden und es nicht, wie in der Vergangenheit oftmals passiert, zweckentfremdet eingesetzt wird.

 

Scharfe Kritik richtet die Aktion Impulse in ihrem neuen Positionspapier an die Adresse einiger Bundesländer, denn diese haben die Grunderwerbsteuer als neue Geldquelle entdeckt und inzwischen teilweise schon mehrfach nach oben geschraubt. Erforderlich ist daher, ab 2016 die Grunderwerbsteuer für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum in den kommenden fünf Jahren auf 3,5 Prozent zu begrenzen. In keinem Fall sollte eine weitere Erhöhung der Grunderwerbssteuer erfolgen, da das die Impulswirkung einer Sonderabschreibung gleich wieder erheblich gefährden würde.

 

Darüber hinaus sprechen sich der BDB und die weiteren Verbände und Organisationen der Aktion Impulse für die Bereitstellung von kostengünstigem Bauland für den Neubau von bezahlbarem und von sozialem Wohnraum durch Bund und Länder aus. Der Bund solle hier beim Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesimmobilienanstalt Vorbild sein. Auch die Länder sollten Vorschriften für ihre Gemeinden erlassen, die eine kostengünstige Abgabe von Bauland ermöglichen, so die Forderung der Aktion Impulse.

 

Das vollständige Positionspapier können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Steuerliche Zusatzförderung des Wohnungsbaus in greifbarer Nähe – Staatssekretär Dr. Meister bestätigt Pläne des Finanzministeriums

Geschrieben am 10. Dezember 2015

15_12_09 Dr. Meister, BDB-Präsident Wagner_BDB-Bund

Die seit Jahren von der Aktion Impulse für den Wohnungsbau und dem BDB vertretene Kernforderung nach Abschreibungsverbesserungen für den bezahlbaren Wohnungsbau in Ballungsregionen ist nach langjähriger politischer und öffentlicher Überzeugungsarbeit in der Bundespolitik angekommen. Dies ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs, das unter der Leitung des BDB-Präsidenten Hans Georg Wagner mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, MdB, im Bundesfinanzministerium am 4. Dezember 2015 geführt wurde. Präsident Wagner wurde durch den BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton und den Koordinator der Aktion Impulse, Dr. Ronald Rast, begleitet. Der Staatssekretär hatte zum Gesprächstermin als Experten des Ministeriums den Leiter des Referats für Grundsatzfragen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Mittelstand und Bau- und Wohnungswirtschaft, Dr. Richard Köhler, hinzugezogen.

 

Nach Vorstellung der Aktion Impulse und des BDB bemängelte Hans Georg Wagner in seinem Eingangsstatement die mangelnde Erfolgskontrolle der zweckgebundenen Verwendung der vom Bund an die Länder bereitgestellten finanziellen Mittel für die Soziale Wohnraumförderung in Höhe von derzeit 518 Mio. Euro pro Jahr. Es sei bekannt, dass nur 4 Bundesländer diese Mittel auch tatsächlich zweckgebunden einsetzen und durch Ländermittel entsprechend ergänzen. Wenn diese Kompensationszahlungen ab nächstem Jahr auf über 1 Mrd. Euro jährlich erhöht werden, ist die Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung unabdinglich. Darüber hinaus sprach er sich vehement für eine Verbesserung der Abschreibung für den Wohnungsbau von derzeit linear 2 % auf generell 3 % aus, wobei in Wachstumsregionen für den bezahlbaren Wohnungsbau nochmals 1 % linear aufgesattelt werden sollte. Dies sei zur Mobilisierung privaten Kapitals für den Wohnungsbau dringend erforderlich.
Er beendete sein Statement mit der Forderung, dass auch die BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) und die großen christlichen Kirchen einbezogen werden sollten, Bauland für Zwecke des bezahlbaren Wohnungsbaus kostengünstig bereit zu stellen.

 

Dr. Meister zeigte sich nicht überrascht von diesen Forderungen und fragte nach, ob vor dem Hintergrund der guten wirtschaftlichen Lage der Betriebe der Bauwirtschaft und deren hohen konjunkturellen Auslastung nicht die Gefahr entstehe, dass zusätzliche Anreize in Preissteigerungen endeten, ohne dass die Kapazitäten der Branche ausgebaut würden. Außerdem verwies er auf die sehr unterschiedlichen Wohnungsmärkte in Deutschland, die von Regionen mit Leerständen bis zu Wachstumsregionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf reichen, so dass eine Erhöhung der linearen Abschreibung in der Wirkung nicht zielgenau sei. Zur Bereitstellung von kostengünstigem Bauland für Zwecke des bezahlbaren Wohnungsbaus verwies er darauf, dass die BIMA diese Aufgabenstellung mittlerweile erfüllen dürfe.

 

Er bestätigte aber auch, dass das Bundesfinanzministerium mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und den Ländern sich in Gesprächen befinde, eine Sonderabschreibung über 3 Jahre für die Städte mit Wohngeldstufen IV bis VI einzuführen. Grundvoraussetzung dafür sei aber, dass die Bundesländer bei diesem Vorschlag mitziehen und auch die Sonderabschreibung mit finanzieren. Ebenso sei es notwendig, dass die Länder gleichzeitig einem Moratorium für die Festlegung der Grunderwerbssteuer zustimmen. Aber es sei derzeit erkennbar, dass bei diesen Vorschlägen nicht alle Länder mitziehen wollten, was höchst bedauerlich sei. Dr. Köhler bestätigte Präsident Wagner darin, dass die Verpflichtung auf Gegenfinanzierung und Führung von Statistiken für die zweckgebundene Verwendung der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau nicht von allen Bundesländern eingehalten werden und pflichtete ihm in der Beanstandung bei.

 

Seitens der Aktion Impulse wurde durch Dr. Rast dem Ministerium eine umfassende Faktenmappe zum Thema einschließlich verschiedener aktueller Modellrechnungen übergeben. Dr. Rast betonte dabei, dass nach Feststellung der Bauwirtschaft die Kapazitäten derzeit zu ca. 80 % ausgelastet seien. Auch die Baustoffindustrie verfüge noch über ausreichende Reserven, die Wohnungsbautätigkeit im erforderlichen Umfange zu steigern. Die notwendigen Kapazitäten zur Produktionssteigerung seien vorhanden.

 

Dr. Rast verwies auf die aktuelle Pestel-Studie, die vor dem Hintergrund des schon bestehenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum sowie des hohen Zuzugs von Flüchtlingen für die nächsten Jahre eine jährliche Wohnungsbaufertigstellung von bis zu 400 Tsd. Wohnungen ermittelte. Demnach müssten gegenüber dem derzeitigen Stand ca. 80 Tsd. Sozialmietwohnungen und ca. 60 Tsd. weitere Wohnungen im frei finanzierten Wohnungsbau in Ballungsräumen gebaut werden. Diese Wohnungsbauleistung sei nur über den Weg steuerlicher Anreize möglich und legte dazu eine Vergleichsrechnung vor. Danach sind über den von der Aktion Impulse vorgeschlagenen Weg der Erhöhung der linearen Abschreibung von 2 auf 4 % fast die gleichen Effekte wie über den Weg der vom BMF vorgeschlagenen zusätzlichen Sonderabschreibungen in Höhe von jeweils 10 % für 2 Jahre und dann 9 % für 1 weiteres Jahr erzielbar. Insofern wurden die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich begrüßt.

 

Dennoch wurde seitens der Aktion Impulse und des BDB der dringende Appell an das Bundesfinanzministerium gerichtet:

• nochmals die Kompensationszahlungen für Zwecke des sozialen Miet-wohnungsneubaus um weitere 500 Mio. Euro auf nunmehr ca. 1,5 Mrd. Euro jährlich zu erhöhen;
• die bisher angedachte zeitliche Begrenzung der Sonderabschreibung von 3 auf 5 Jahre im Sinne verlässlicher Rahmenbedingungen zu erhöhen;
• statt der Beschränkung auf Städte mit Wohngeldstufen IV bis VI diese auf III bis VI zu erweitern oder ein anderes geeignetes Kriterien zu wählen, damit alle Regionen mit angespannten Wohnungsmärken in den Genuss der Sonderabschreibung kommen;
• die KfW-Förderung zum Effizienzhaus 70 vorerst beizubehalten;
• die Länder zu einem Moratorium bei der Grunderwerbssteuer für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu veranlassen.

 

Last but not least wurde die Bedeutung des Wohnungsbestandes für die Erreichung der Energie- und CO2-Ziele der Bundesregierung hervorgehoben. Bei einer jährlichen Neubauquote von nur ca. 0,6 % sei es dringend erforderlich, auch hier steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen. Diesbezügliche Vorhaben der Bundesregierung waren in der Vergangenheit bereits mehrfach am Widerstand der Länder im Bundesrat gescheitert, was von beiden Seiten mit großem Bedauern gesehen wird.

 

Das Gespräch endete mit dem Appell, diesen Widerstand seitens der Bundesländer aufzugeben und in dem Wunsch, in absehbarer Zeit den Dialog zu den behandelten Fragen des Wohnungsbaus und der steuerlichen Förderung fortzusetzen.

 

BDB-Bund

BDB und Aktion Impulse im Dialog mit dem Bundesfinanzministerium – Staatssekretär Gatzer empfängt BDB-Präsident Wagner im Ministerium

Geschrieben am 8. Juni 2015
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Herbert Barton, Hans Georg Wagner, Werner Gatzer, Dr. Ronald Rast (v.l.)

 

Die Reihe der Gesprächsrunden zwischen dem BDB, zusammen mit der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, und dem Bundesfinanzministerium wurde am 20. Mai 2015 in Berlin fortgesetzt. Dazu hatte der Finanzstaatssekretär Werner Gatzer den BDB-Präsidenten Hans Georg Wagner sowie den Koordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast und den BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton ins Bundesfinanzministerium eingeladen. Neben dem Staatssekretär war das Ministerium durch den zuständigen Referatsleiter Dr. Möhlenbock und den Referenten Sattler in dem rund 75-minütigen Gespräch bestens vertreten.

Zu Beginn des Treffens berichtete mit Schwerpunkt Bauhaushalt des Bundes der Staatssekretär über die jüngsten Entscheidungen im Haushaltsausschuss des Bundestages im Hinblick auf die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Zwecke des Flüchtlings- und Wohnungsbaues sowie einen nachhaltigen Wohnungsbau für Auszubildende und Studenten. In den Vorjahren sei man noch von jährlich ca. 100.000 Flüchtlingen ausgegangen. Diese Zahl habe sich aktuell auf deutlich über 300.000 erhöht, so dass die gesellschaftspolitisch wichtigen Ziele in der Flüchtlingspolitik durch Wohnungsbau in Form fester Unterkünfte stärkere Bereitstellung finanzieller Bundesmittel erfordere. Im Hinblick auf den nachhaltigen Wohnungsbau für Azubis und Studenten wolle der Bund ebenfalls verschiedene Modellprojekte durchführen.

Herr Wagner stellte in Aussicht, dass der BDB zusammen mit der Aktion Impulse und ggf. der Wohnungswirtschaft beabsichtige, im Herbst 2015 zu der Problematik des Flüchtlingswohnungsbaus in Berlin zu einer Informationsveranstaltung mit Länder- und kommunaler Beteiligung einzuladen.

Sodann stellte Dr. Rast für die Aktion Impulse die neuesten Daten und Erkenntnisse zum Wohnungs- und Städtebau vor. Er betonte, dass in den Jahren zwischen 1996 und 2006 systematisch alle steuerlichen Förderinstrumente für den Wohnungsbau abgebaut wurden und seitdem nur noch eine 2-prozentige lineare Abschreibung möglich ist. Danach ist die Wohnungsbautätigkeit in den Jahren von 2007 bis 2009 auf das niedrigste Niveau in der Nachkriegszeit gefallen. Zwar sei die Zahl der Wohnungsfertigstellungen im Mehrfamilienhausbau seit 2011 wieder angestiegen, aber mehr als 80 % dieser Wohnungsbautätigkeit betreffe das gehobene bzw. Luxussegment. Hier werden mit Kaltmieten zum Teil deutlich über 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erzielt, während für Bezieher mittlerer Einkommen in dem Segment bis zu 8 Euro Kaltmiete kaum noch und für Bezieher unterer Einkommen in dem Segment bis zu 6 Euro Kaltmiete gar kein Wohnungsneubau mehr stattfinde.

Konzentrierte Forderungen der Aktion Impulse seien deshalb, mehr bezahlbaren (Miet-)Wohnungsbau in Großstädten zu initiieren und einen „Neustart“ des Sozialen Wohnungsbaus in Angriff zu nehmen. Dazu sei es notwendig, die Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus mit einer Anhebung der linearen Abschreibung von derzeit 2 % p.a. auf generell 3 % und einer zusätzlichen „sozialen Komponente“ von 1 %, temporär und regional begrenzt, zu verbessern. Die Weitergabe der Vorteile einer solchen Sonder-AfA könnten wie bei der früheren Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch die Vorlage der entsprechenden Mietverträge überprüft werden.

Für den Sozialen Wohnungsbau sei die Wiedereinführung des in der Vergangenheit schon bewährten § 7 K EKStG ein geeigneter Weg, diesen Neustart einzuleiten. Außerdem sei es eine Forderung, dass der Bund die den Ländern bereitzustellenden Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumversorgung zweckgebunden von derzeit jährlich 518 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro erhöht, diese durch Kofinanzierung der Länder in gleicher Höhe aufgestockt werden sollten sowie die zweckgebundene Verwendung für Sozialen Wohnungsbau nachgewiesen werden müsse. Gerade der letzte Punkt des Nachweises der zweckgebundenen Verwendung der Mittel durch die Länder fand die Zustimmung des Staatssekretärs auch vor dem Hintergrund des Hinweises von Hans Georg Wagner, dass nur 4 Länder (Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin) diese Mittel tatsächlich zweckgebunden einsetzen.

Anhand neuerer Untersuchungen des Pestel-Instituts im Auftrag der Aktion Impulse konnte vorgestellt werden, dass die notwendige Kaltmiete für heute in Ballungszentren errichtete Mietwohnungsbauten durchschnittlich 10,05 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Im Falle der Veränderung des linearen Abschreibungssatzes von 2 auf 3 % linear, könnte die Kaltmiete auf 8,43 Euro und bei 4 % sogar auf 7,42 Euro gesenkt werden. soweit die Abschreibungsverbesserung in den Mieten weiter gegeben werden. Dr. Rast betonte, dass schon allein durch den derzeitigen durchschnittlichen Anteil von 54 % Gebäudetechnik im Wohnungsbau ein Abschreibungssatz von 3 % dem tatsächlichen Werteverzehr gerecht werde, da die Lebensdauer der Technik weit unter 50 Jahre – wie bei derzeit 2 % Abschreibungssatz angenommen – liege.

Diese Darlegungen wurden vom Staatssekretär Werner Gatzer mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Informationsmappe sowie eine spezielle CD mit dem vorgestellten Zahlenwerk wurde den anwesenden Experten des Hauses zur Prüfung durch das Ministerium übergeben.

In seinem Schlusswort wies der Staatssekretär auf die Bedeutung der Bundesländer bei der Veränderung der Abschreibungsbedingungen im Wohnungsbau hin. Der Bund werde sicherlich in dieser Frage nicht initiativ werden, wenn die Länder hier nicht mitzögen. Er appellierte deshalb dringend an den BDB und die Aktion Impulse, an die Länder heranzutreten und um Unterstützung der Abschreibungsverbesserungen nachzusuchen. Hans Georg Wagner sagte zu, den Kontakt zu den Landesregierungen in dieser Frage zu suchen.

 

BDB-Bund

Bundestag aktuell: BDB und Aktion Impulse im Gespräch mit wichtigen Entscheidungsträgern der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion

Geschrieben am 8. Juni 2015
Hans Georg Wagner, Josef Rief (web645x307)
BDB-Präsident Wagner im Gespräch mit Josef Rief, dem Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den Bauhaushalt im Haushaltsausschuss

 

Schon wenige Tage nach seiner Wiederwahl als BDB-Präsident beim Deutschen Baumeistertag in Halle/Saale setzte Hans Georg Wagner die Reihe der berufspolitischen Gespräche mit führenden Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in Berlin fort. Gesprächspartner am 20. Mai 2015 waren dieses Mal die Bundestagsabgeordneten

• Eckhardt Rehberg, CDU, Vorsitzender der CDU/CSU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig haushaltspolitischer Sprecher der CDU;
• Josef Rief, CDU, Abgeordneter für Biberach (Baden-Württemberg) und Berichterstatter zum Bauhaushalt im Haushaltsausschuss;
• Antje Lezius, CDU, Abgeordnete für Kreuznach (Rheinland-Pfalz) und zuständig für „Wohnen/Bauen im ländlichen Raum“ in der Bundestagsfraktion;
• Johannes Kahrs, SPD, Hamburg, Vorsitzender der AG Haushalt der SPD-BT-Fraktion und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

 

Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Johannes Kahrs, Herbert Barton (v.l.)
Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Johannes Kahrs, Herbert Barton (v.l.)
15_05_21 Gespräch Lezius (web645x307)
Herbert Barton, Hans Georg Wagner, Antje Lezius, Dr. Ronald Rast (v.l.)
15_05_21 Gespräch Rehberg (web645x307)
Eckhardt Rehberg, Josef Rief, Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Herbert Barton (v.l.)

 

Begleitet wurde Präsident Wagner bei diesen Gesprächen wieder durch sein bewährtes Team an Beratern, dem Hauptgeschäftsführer des BDB, Herbert Barton, sowie dem Bundeskoordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast.

Allen Gesprächspartnern wurden aktuelle schriftliche Informationsunterlagen der Aktion Impulse für den Wohnungsbau mit Stand Mai 2015 ausgehändigt, diese eingehend erläutert und durch weiteres Hintergrundmaterial aus neueren Forschungsberichten, insbesondere des Pestel-Instituts Hannover und der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE), Kiel, zahlenmäßig belegt.

Ausgehend von einer aktuellen Situationsanalyse wurden die Fehlentwicklungen im Hinblick auf die stark angestiegenen Miet- und Kaufpreise in großstädtischen Regionen seit 2009 dargelegt sowie anhand der Fertigstellungsstatistik die ständig größer werdende Bedarfslücke in den Segmenten „Bezahlbarer Wohnungsbau“ und „Sozialer Wohnungsbau“ dargelegt. Um diese Bedarfslücke und die bereits in den Wohnungsmärkten bestehenden Defizite auszugleichen, ist in den Jahren 2015 bis 2025 nach gemeinsamen Überzeugungen eine Wohnungsbautätigkeit von ca. 300 Tsd. Wohnungen pro Jahr notwendig, bei einer derzeitigen Wohnungsbautätigkeit von ca. 250 Tsd. Wohneinheiten.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist es primär notwendig den bezahlbaren Mietwohnungsbau in Großstädten voranzubringen und einen Neustart des Sozialen Wohnungsbaus in Angriff zu nehmen. Den Abgeordneten wurde deshalb dringend empfohlen, die Abschreibungsbedingungen für die Erstellung von Wohnraum von jährlich derzeit 2 auf 4 Prozent linear anzupassen. Allein die bautechnische Entwicklung moderner Wohngebäude mit dem steigenden Anteil der Gebäudetechnik erfordert mittlerweile – gemessen am tatsächlichen Werteverzehr – eine Abschreibung von mindestens 3 Prozent linear.

Für den Sozialen Wohnungsbau wurde den Politikern vorgeschlagen, die Wiedereinführung des § 7 k des Einkommensteuergesetzes (in den Jahren 1989 bis 1996 geltendes Recht) als Sonderabschreibung für Wohnungsbau mit Sozialbindung ins Auge zu fassen, die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für die soziale Wohnraumförderung von 518 Mio. auf 700 Mio. Euro jährlich zu erhöhen und zu verstetigen sowie die zweckgebundene Verwendung durch die Länder zu überprüfen.

Diese Vorschläge wurden von den Abgeordneten durchweg mit großem Interesse entgegen genommen. Insbesondere von den Abgeordneten Rehberg, CDU, und Kahrs, SPD, wurde darauf hingewiesen, dass für die angesprochenen Zwecke des Wohnungs- und Städtebaus die Minister Gabriel (BMWi) und Dr. Hendricks (BMUB) durch die jüngsten Haushaltsentscheidungen 7 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Die angesprochenen steuerlichen Verbesserungen in der Umsetzung seien auch deshalb schwierig, so Eckhardt Rehberg, da die Bundesländer über den Bundesrat hier „mitziehen“ müssten.

Weitere Spezialprobleme waren in dem Gespräch mit Antje Lezius, CDU, das Thema der ländlichen Regionen, die mit den entgegengesetzten Rahmenbedingungen der Verdichtungsregionen, nämlich der Tendenz zum Bevölkerungsrückgang und dem demografischen Wandel, zu kämpfen hätten, sowie in dem Termin mit Johannes Kahrs, SPD, die Themen des Baus von Wohnungen für Studenten und Auszubildende sowie der ausreichenden finanziellen Ausstattung des Programms „altersgerechter Umbau“ durch den Bund mit Schwerpunkt in der Zuschussgewährung.

Der Gesamtzeitrahmen aller Gesprächsrunden im Paul-Löbe-Haus und Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages belief sich auf rund 3 ½ Stunden und war begleitet von hoher Sachkenntnis und großer Aufnahmebereitschaft der vorgetragenen Argumente seitens aller Bundestagsabgeordneten.

 

BDB-Bund

30 Verbände legen Positionspapier zur Energieeffizienz im Wohnungsbau vor

Geschrieben am 10. Oktober 2014

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4-Punkte-Plan für die energetische Sanierung: Bundesregierung muss Motivationsschub starten

 

Eine spürbare Steigerung der Energieeffizienz im Wohngebäudebereich ist eine der wichtigsten Säulen für Klimaschutz und Energiewende. Um den Energieverbrauch bei Gebäuden zu optimieren, hat ein breites Bündnis aus 30 Verbänden und Institutionen der Bau- und Immobilienbranche – die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ – jetzt einen 4-Punkte-Plan vorgelegt. Er richtet sich an die Bundespolitik. Im breitesten gesellschaftlichen Konsens wurde eine Art „Leitfaden zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich“ für die Bundesregierung aufgestellt.

 

Das Thema ist wichtig: Dass der Wohngebäudebereich einen bedeutenden Beitrag für Klimaschutz und Energiewende leisten kann, hat die Bundesregierung bereits erkannt. „Aber offensichtlich hat sie bisher noch nicht für die richtigen politischen Rahmenbedingungen gesorgt, die wirklich etwas voranbringen“, so die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“. Die Wohnungsneubauten sollen mit immer anspruchsvolleren energetischen Standards erreicht und die energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand auf 2 Prozent verdoppelt werden, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. So steht es zumindest seit 2010 im Energiekonzept der Regierung. In der Praxis sieht es allerdings anders aus. Bezogen auf die real fertiggestellten Wohnungseinheiten im Neubau beträgt die gegenwärtige Neubauquote nur rund 0,5 Prozent zum Wohnungsbestand. Nur durch immer anspruchsvollere energetische Vorgaben für Neubauten sind die politischen Ziele nicht zu erreichen – oder bei den gegenwärtigen Neubauaktivitäten rein rechnerisch erst in 200 Jahren. Und die energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand liegt nicht bei den angestrebten 2 Prozent. Tatsächlich werden jährlich weniger als 1 Prozent der rund 18 Millionen Wohngebäude energetisch saniert. „Ein Weiter-so funktioniert also nicht“, sagt Dr. Roland Rast, der Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“. Deshalb müsse die Bundesregierung einen Motivationsschub starten und konkrete Impulse geben, um eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erreichen.

 

Und so sieht der 4-Punkte-Plan der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ aus:

 

1. Haus- und Wohnungseigentümern bessere steuerliche Anreize bieten: Rund die Hälfte des gesamten Gebäudebestandes machen selbstgenutzte Wohnungsgebäude aus. Ganze zwei Drittel davon stufen Experten als energetisch sanierungsbedürftig ein. Fazit: Dies wird sich erst ändern, wenn es deutlich attraktivere Sanierungsanreize gibt – für Selbstnutzer genauso wie für Vermieter.

 

2. Mehr KfW-Fördermittel zur Verfügung stellen: Zurzeit unterstützt die KfW energieeffizientes Bauen und Sanieren mit 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist zu wenig, um langfristig dazu beizutragen, dass die Energiewende klappt. Mindestens 3 Milliarden Euro KfW-Fördermittel sind nötig. Außerdem müssen Förderverfahren vereinfacht werden, damit das Geld schneller genutzt werden kann.

 

3. Gebäudesanierung wirtschaftlich und sozialverträglich halten: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) darf nicht unnötig überzogen werden. Es ist notwendig, den Blick dafür zu behalten, was sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist. Die aktuelle EnEV wirkt bereits bis ins Jahr 2020. Die Messlatte über das Ordnungsrecht immer höher zu legen, geht an der Realität vorbei. Das Ziel, bei Wohngebäuden deutlich mehr Energie einzusparen, lässt sich nur durch eine attraktivere Förderung für möglichst viele Haus- und Wohnungseigentümer erreichen.

 

4. Erneuern, was nicht mehr zu halten ist: Es müssen Anreize dafür geschaffen werden, dass abgewirtschaftete, nicht ortsbildprägende und bereits leer stehende Wohnhäuser abgerissen und an gleicher Stelle durch energetisch effizientere und altersgerechte Neubauten ersetzt werden können. Für diesen Ersatzneubau muss es gezielte Rahmenbedingungen durch eine Novellierung des Baugesetzbuches (Erhalt der Bestandsrechte für diese Ersatzneubauten analog einer Vollsanierung) und eine Gleichstellung des Ersatzneubaus zur Vollsanierung in der KfW-Förderung geben.

 

„Die Bundesregierung muss jetzt in die Offensive gehen und die richtigen Weichen stellen, wenn sie noch in dieser Legislaturperiode wirklich etwas bewegen will“, betont Dr. Ronald Rast. Denn eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Gebäuden sei nicht nur eine wesentliche Voraussetzung zum Gelingen der Energiewende, sie helfe auch, Betriebskosten zu senken: 466 Milliarden Kilowattstunden seien laut Umwelt-und Bauministerium 2012 für die Raumwärme verbraucht worden – und damit immerhin 8,4 Prozent weniger als 2005. Allerdings sei bei den Familien von dieser Einsparung im Geldbeutel bisher nichts angekommen. Denn die Preise für Öl, Gas und Strom seien gleichzeitig enorm gestiegen. „Wenn die Bundesregierung energetische Sanierung vorantreibt, tut sie also nicht nur etwas für den Klima-schutz, sondern auch für bezahlbares Wohnen“, so Rast. Das Positionspapier der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ wird noch in dieser Woche an Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung verschickt.

 

14_10 Positionspapier Steigerung Energieeffizienz im Wohngebäudebereich_IW-Bund

 

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Don Justo Gallego Martinez: Die Kathedrale zu bauen ist für mich ein Akt des Glaubens

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