Ad-hoc Papier anläßlich der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages

Richtige Anreize setzen – Wohnungsbaukrise bewältigen – soziale Schieflage vermeiden

Der Absturz im Wohnungsbau setzt sich fort: Die Zahl der Baugenehmigungen für neuerrichtete Wohnungen dürfte 2023 mit gut 210.000 ein Drittel unter dem Vorjahresniveau gelegen haben, die Auftragseingänge im Wohnungsbau haben sich von Januar bis Oktober 2023 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls deutlich um real 22 Prozent reduziert. Perspektivisch ist ein Absinken der Fertigstel- lungszahlen im Wohnungsbau auf unter 200.000 pro Jahr möglich. Das Ziel der Bundesregierung, pro Jahr 400.000 Wohnungen (davon 100.000 Sozialwohnungen) zu bauen, erscheint für die nächsten Jahre nicht mehr realisierbar. Die negative Entwicklung im Wohnungsbau bringt erhebliche soziale Implikationen mit sich und lässt die Bauwirtschaft weiter in die Krise rutschen; der drohende Kapazitätsabbau dürfte mittelfristig den Fachkräftemangel deutlich verschärfen.

Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der Krise Ende September 2023 im Rahmen des Bündnistages Bezahlbarer Wohnraum ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das als erster Schritt zur konjunkturellen Stabilisierung zu begrüßen ist. Allerdings wurde das Paket bislang nur zu einem kleinen Teil realisiert, die Umsetzung vieler Punkte ist ins Stocken geraten. Hinzu kommen weitere konjunkturdämpfende Entwicklungen, etwa das erneute Aussetzen der Neubauförderung oder der Stopp mehrerer Programme u.a. für die Förderung von Energieberatungen oder seriellen Sanierungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Modernisierung des Gebäudebestands. Bereits beschlossene Maßnahmen wie die Anhebung der Einkommensgrenzen bei der Wohneigentumsförderung und die Aussetzung der ursprünglich für 2025 vorgesehenen Verschärfung von Energieeffizienzstandards können kaum zu einer Trendumkehr beitragen.

Angesichts dieser Entwicklung bestehen maximale Verunsicherung und erheblicher Investitionsattentismus. Trotz aller Haushaltszwänge bedarf es planbarer und verlässlicher Rahmenbedingungen. Bund und Länder müssen in ihrem Handeln der sozialen und wirtschaftlichen Dimension des Wohnungsbaus gerecht werden und die Investitionen in den Bau bezahlbarer Wohnungen stärken. Daher sind die schnelle Umsetzung von auf dem Wohnungsbaugipfel im September 2023 präsentierten Maßnahmen sowie die Ergänzung um weitere Instrumente dringend erforderlich.

Der Wohnungsbau ist gesellschaftlich und wirtschaftlich von größter Bedeutung, denn der Bedarf an Wohnraum wird immer drängender. Gleichzeitig haben die aktuellen Rahmenbedingungen zum schnellsten Absturz der Bautätigkeit seit der Wiedervereinigung geführt. Die Aktion Impulse für den Wohnungsbau fordert ein schnelles Umsteuern mit folgenden Maßnahmen:

  1. Degressive AfA umgehend einführen
    Angesichts der Rahmenbedingungen am Markt ist es trotz des hohen Wohnungsbedarfs vielfach schwierig, geplante Projekte im vorgesehenen Kostenrahmen zu realisieren. Die als Teil des Wachstumschancengesetzes vorgesehene erhöhte degressive Abschreibungsrate von 6% p.a. kann dazu beitragen, noch nicht realisierte Vorhaben doch noch zu bauen. Allerdings wurde das Wachstumschancengesetz im Bundesrat gestoppt. Hier sind Bundestag und Bundesrat aufgefordert, im Vermittlungsausschuss schnellstmöglich eine Einigung zu erzielen. Darüber hinaus ist die Einführung einer Zuschusskomponente für nicht gewinnorientierte Vermieter erforderlich.
  2. Sozialen Wohnungsbau weiter stärken
    Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau sukzessive deutlich ausgeweitet hat und mit jeweils 3,5 Mrd. Euro 2025 und 2026 den jährlichen Mitteleinsatz gegenüber 2021 mehr als verdreifachen will. Während die Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus angesichts der prekären Lage auf dem freien Wohnungsmarkt steigt, reicht die Bautätigkeit allerdings nicht aus, um den Sozialwohnungsbestand zu stabilisieren: 2022 wurden 22.500 neue Sozialwohnungen gebaut, aber 36.500 fielen aus der Preisbindung. Die soziale Wohnraumförderung muss daher – flankiert durch entsprechende Mittel der Länder – weiter signifikant erhöht und auf lange Sicht verstetigt werden.
  3. Förderung des Klimafreundlichen Neubaus (KFN) verlässlich finanzieren
    Seit Wegfall der EH 55-Förderung zum Jahresanfang 2022 ist die Neubau-Förderkulisse von erheblicher Unsicherheit geprägt. Nun wurde die ambitionierte Förderung des klimafreundli- chen Neubaus aufgrund aufgebrauchter Mittel Ende 2023 kurzfristig gestoppt – zusätzliche Verunsicherung im Markt ist die Folge. Investoren und Bauherren brauchen Verlässlichkeit. Die KFN-Mittel müssen aufgestockt und verstetigt werden, damit sie langfristig planbar Investitionen auslösen können und kurzfristige Förderabbrüche vermieden werden.
  4. „Jung kauft Alt“ und „Gewerbe zu Wohnen“ schnell und unbürokratisch einführen
    Die Nutzung leerstehender Gewerbeflächen für Wohnzwecke und die Erleichterung der Bildung von Wohneigentum für Familien durch Erwerb und Sanierung von Bestandsgebäuden kann zur Entschärfung der Wohnungsknappheit beitragen und die ressourceneffiziente Weiternutzung des vorhandenen Gebäudebestands forcieren. Die im Rahmen des Maßnahmenpakets geplan- ten Förderprogramme sind daher zu begrüßen. Nun sind die schnelle Umsetzung und die auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Maßnahmen erforderlich.
  5. Sanierungsförderung verbessern
    Die Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz ist für die Transformation des Immobiliensektors hin zur Klimaneutralität essenziell. Umso kritischer sind Fehlanreize oder Unsicherheiten im Fördersystem – etwa im Hinblick auf deutlich unterschiedliche Fördersätze für die Ertüchtigung von Gebäudehülle bzw. Gebäudetechnik. Für die ökologisch und ökonomisch effiziente Transformation ist das Zusammenspiel aus Sanierung der Hülle und CO2-neutraler Deckung des verbleibenden Wärmebedarfs erforderlich. Der im Zuge der Haushaltskrise beschlossene Wegfall höherer Fördersätze für Effizienzmaßnahmen und die Ungleichbehandlung von Selbstnutzern bzw. Vermietern beim Speed-Bonus für den Heizungstausch sowie der Stopp der Förderung serieller Sanierungen sind daher fatal. Für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor sind Verlässlichkeit, die Angleichung der Förderung von Maßnahmen an Gebäudehülle bzw. -technik sowie die förderrechtliche Gleichbehandlung von Vermietern und Selbst- nutzern von größter Bedeutung. Die neue BEG-Förderrichtlinie muss entsprechend an- gepasst und zur Vermeidung erneuter Förderstopps gesichert ausfinanziert werden.
  6. Planungs- und baurechtliche Rahmenbedingungen schnell reformieren
    Die planungs- und baurechtlichen Vorgaben sind an vielen Stellen kompliziert und kostentreibend. Ansätze zur Planungs- und Baubeschleunigung sind aufgrund der föderalen Struktur häufig nicht einfach umzusetzen. Die aktuellen Pläne zur Beschleunigung und Vereinfachung des Planens und Bauens, etwa in Bezug auf die Stärkung der Typengenehmigung, die Angleichung der Landesbauordnungen oder die Digitalisierung des Genehmigungsprozesses, sind daher sehr zu begrüßen. Weiterhin muss die Möglichkeit zur Abweichung von technischen Baubestimmungen und darüberhinausgehenden anerkannten Regeln der Technik ausgebaut und rechtssicher ausgestaltet werden. Bund und Länder müssen die beim Wohnungsbaugipfel, dem Bund-Länder-Pakt zur Baubeschleunigung und der Bauministerkonferenz beschlossenen Maßnahmen nun schnell und vollständig realisieren.

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Wohnungsbau stärken – Konjunktureinbruch vermeiden – Bezahlbarkeit gewährleisten

Die Akteure des Wohnungsbaus in Deutschland fordern ein schnelles, konsequentes und effektives Umsteuern der Wohnungsbaupolitik von Bund und Ländern. Hierzu legt das Bündnis folgendes Positionspapier vor.

Deutliche Rückgänge im Wohnungsneubau absehbar

Die durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten volkswirtschaftlichen Verwerfun- gen haben mit Blick auf die Energiepreise und die damit weiter steigenden Material- und Bau- preise zu einer sprunghaft erhöhten Inflation geführt. Durch die Zinserhöhungen der Europäi- schen Zentralbank kommt ein deutlich verschlechtertes Finanzierungsumfeld hinzu. In der Folge ergeben sich hohe Belastungen für private Haushalte, Unternehmen und deren Beschäf- tigte. Anders als während der Corona-Krise ist diesmal auch die Bauwirtschaft betroffen. Dabei ist der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ungebrochen hoch. Damit der Bau wieder als wirt- schaftlicher Stabilitätsanker wirken kann, müssen Bauprojekte für Investoren wieder plan- und kalkulierbar werden – ansonsten dürften viele bereits genehmigte Projekte nicht realisiert wer- den, und der Wohnungsneubau wird deutlich geschwächt. Die ambitionierten und zu begrü- ßenden Wohnungsbauziele der Bundesregierung würden damit in weite Ferne rücken. Gleich- zeitig führen nicht realisierte Bauvorhaben zu weniger Nachfrage und damit unweigerlich zu einem Kapazitätsabbau bei Fachkräften, die in der vergangenen Dekade aufgebaut wurden.

Soziale und wirtschaftliche Folgen

Die Folge eines nachhaltigen Rückgangs der Bautätigkeit wäre eine weitere Verschärfung der ohnehin schon angespannten Situation auf den Wohnungsmärkten. Zwar kann die zum Jah- resanfang in Kraft getretene Wohngeldreform der Bundesregierung soziale Folgen teilweise abfedern; für eine nachhaltige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt ist aber eine deutliche Ausweitung insbesondere des geförderten und bezahlbaren Wohnungsangebots erforderlich. Zur Erreichung dieses Ziels muss die Bautätigkeit trotz negativer Schocks stabilisiert werden, damit der Wohnungsbau seine unverzichtbaren Beiträge zur sozialen Sicherheit, regionalen Wertschöpfung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen leisten kann.

Anpassung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau erforderlich

In dieser Lage ist es notwendig, dass die politischen Rahmenbedingungen für den Bau planbar und verlässlich ausgestaltet sind: Baurechtliche Anforderungen müssen möglichst weit ver- schlankt sowie die richtigen Anreize für den Bau von neuem und die Modernisierung von be- stehendem Wohnraum gesetzt werden. Die von der Bundesregierung bereits eingeleiteten Maßnahmen wie z.B. die Erhöhung der linearen AfA im Mietwohnungsbau auf 3 Prozent p.a. sowie die schrittweise Umsetzung des im Bündnis bezahlbarer Wohnraum verabredeten Maß- nahmenpakets sind richtig, reichen aber angesichts der dramatischen Lage nicht aus. Es be- darf zusätzlicher Schritte, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, die Baukonjunktur zu stabilisieren und die in den vergangenen Jahren aufgebauten Kapazitäten in der Bauwirt- schaft zu erhalten.

Die Aktion Impulse für den Wohnungsbau, der die untenstehenden Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Planer und Verbraucher, der Deutsche Mieterbund sowie die Indust- riegewerkschaft BAU angehören, schlägt folgende Maßnahmen vor:

1. Neubau-Förderkulisse attraktiv, effizient und technologieoffen gestalten

Der nachhaltige Wohnungsneubau braucht wieder transparente, attraktive und umsetz- bare Förderbedingungen. Daher ist die seit März 2023 greifende BEG-Neubauförderung für das nachhaltige und klimafreundliche Bauen unter Einbeziehung des Lebenszyklus- gedankens grundsätzlich richtig. Allerdings bedarf es spürbarer Förderanreize: Mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Mrd. Euro, davon 350 Mio. Euro für das nachhaltige selbstge- nutzte Wohneigentum, ist die Förderung angesichts hoher Baupreise und signifikanter Mehrkosten des EH 40 NH-Niveaus gegenüber dem GEG-Standard dramatisch unterfi- nanziert. Um spürbare Wirkung zu entfalten, müsste das Volumen für die Neubauförde- rung auf mindestens 10 Mrd. Euro pro Jahr erhöht werden. Zusätzlich ist eine Sozialkom- ponente erforderlich, um damit auch eine Sonderförderung für den bezahlbaren Mietwoh- nungsneubau in Verbindung mit einer Mietpreisobergrenze zu ermöglichen. Ziel ist, die Bezahlbarkeit der Mieten zu gewährleisten. Außerdem muss ein effizientes, kostenneut- rales und innovationsfreundliches Förder- und Nachweisverfahren sichergestellt sein.

2. Geförderten Wohnungsbau schneller vorantreiben

Mit weniger als 22.000 neu gebauten geförderten Wohnungen ist der Sozialmietwoh- nungsbestand 2021 aufgrund der zahlreichen auslaufenden Belegungsbindungen auf nur noch 1,1 Mio. Einheiten geschrumpft. Die Entwicklung ist angesichts der bestehenden Engpässe auf dem Wohnungsmarkt und den perspektivisch weiter steigenden Marktmie- ten besorgniserregend. Aus diesem Grund ist der deutliche Hochlauf bei der sozialen Wohnraumförderung des Bundes von 1 Mrd. Euro (2021) auf 3,5 Mrd. Euro (2025/26) positiv, aber nicht ausreichend: Wegen der schwierigen Lage auf dem Baumarkt, den stark gestiegenen Preisen und den weitaus höheren Finanzierungskosten muss der Hochlauf gestrafft und an die Preisentwicklung angepasst werden, um signifikante Effekte auslösen zu können. Daher ist die deutliche Ausweitung der Bundesförderung sowie die entsprechende Ergänzung durch Landesmittel erforderlich. Ziel muss sein, den Bestand an Sozialwohnungen bis 2030 durch den Neubau von jährlich 100.000 Sozialwohnungen sowie den Ankauf von Preis- und Belegungsbedingungen im Bestand auf mindestens 2 Millionen Wohnungen aufzustocken.

3. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums breiter ausgestalten

Die Schaffung einer an Einkommensgrenzen gekoppelten Förderung für das selbstge- nutzte Wohneigentum für Schwellenhaushalte ist ein wichtiger Baustein zum Erreichen der Wohnungsbauziele und grundsätzlich zu begrüßen. Da diese jedoch ausschließlich auf partielle Zinsverbilligungen im Neubau ausgerichtet sein soll, fehlen Erleichterungen für die Schaffung des bei jungen Familien häufig noch nicht ausreichend vorhandenen Eigenkapitalanteils – z.B., wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, durch eigenkapitalerset- zende Darlehen. Für Bezieher niedriger Einkommen wäre darüber hinaus ein Förderbo- nus sinnvoll, damit der aufwendige EH 40 NH-Standard im Neubau erreicht werden kann. Um Schwellenhaushalten die Wohneigentumsbildung auf breiter Ebene zu ermöglichen, sollte auch der Erwerb von Bestandsgebäuden förderfähig gemacht werden, sofern an- schließend eine energetische Modernisierung erfolgt.

4. Impulse für energetische Modernisierungen verstärken – Sanierungs-Booster einführen

Die Modernisierungsrate im Immobilienbestand reicht aktuell bei weitem nicht aus, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Um den Gebäudebestand bis 2045 de- karbonisieren zu können, sind die Sanierung der Gebäudehülle und die Umstellung der Heiztechnik auf erneuerbare Energien auf breiter Basis notwendig, wobei die Belastung für Mieterhaushalte im Blick zu behalten ist. Ziel muss sein, bei der Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen annähernd Warmmietenneutralität zu erreichen und damit Sozialverträglichkeit zu gewährleisten. Es bedarf dabei zusätzlicher Impulse für die kurzfristige deutliche Ausweitung der Sanierungstätigkeit. Die Angleichung der Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle an das Niveau der Heizungsför- derung sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung umfang- reicher energetischer Sanierungsmaßnahmen im vermieteten Gebäudebestand kann da- bei ebenso zur Steigerung der Modernisierungsrate beitragen wie die Einführung einer zusätzlichen Modernisierungsförderung für weniger einkommensstarke Haushalte und Familien mit Kindern im selbstgenutzten Wohneigentum.

5. Baurecht entschlacken und bürokratische Fesseln lösen

Die baurechtlichen Vorgaben sind an vielen Stellen kompliziert und kostentreibend und erschweren das effiziente Bauen. Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse müssen schlanker und schneller werden – durch mehr Personal in den Behörden, digitalisierte Verfahren und die Stärkung von Typengenehmigungen. Darüber hinaus sollte es möglich werden, im Rahmen einer Experimentierklausel unter bestimmten Voraussetzungen durch Abweichung von Gesetzen, Normen und Standards vereinfacht bauen zu können, wenn Gebäudefunktion und -sicherheit gleichermaßen gewährleistet sind. Dies kann z.B. bestimmte Schallschutzanforderungen bei Neu- und Umbaumaßnahmen oder gebäude- technische Vorgaben betreffen. Damit Innovationen nicht verzögert werden, ist darüber hinaus die Beschleunigung der Nachweiserteilung für bestimmte Bauprodukte und Bau- arten notwendig. Schließlich ist für die Erreichung der Wohnungsbau-Ziele auch die be- darfsgerechte Versorgung mit Baurohstoffen dauerhaft zu gewährleisten. Dafür muss die heimische Rohstoffgewinnung verbindlich gesichert werden. Hier gilt es, Genehmigungs- verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie den Einsatz von Sekundärmate- rialien wie z.B. Recyclingbaustoffen zu erleichtern.

6. Fachkräftebedarf nachhaltig sichern

Auch wenn die Baunachfrage kurzfristig sinken dürfte, bleibt die Fachkräftesicherung an- gesichts der bereits bestehenden Kapazitätsengpässe, des weitergehenden demographi- schen Wandels und der umfangreichen künftigen Herausforderungen am Bau eine zent- rale gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Neben der optimierten Nutzung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials spielt dabei auch die Zuwanderung eine wesentliche Rolle. Ent- sprechend gilt es Hürden abzubauen, um interessierten und qualifizierten Menschen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu fairen, tariflich abgesicherten Bedingungen zu ermöglichen. Daher ist die an qualifizierter Zuwanderung orientierte Reform des Fach- kräfteeinwanderungsrechts grundsätzlich zu begrüßen. Konkret müssen darüber hinaus Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse vereinfacht und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch für junge Menschen geöffnet werden, die hierzu- lande eine Ausbildung z.B. in einem handwerklichen Beruf absolvieren wollen.

Impulse für den Wohnungsbau




BDB begrüßt Forderung von Bundesministerin Dr. Hendricks zur weiteren Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau auf jährlich 2 Mrd. Euro

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Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) begrüßt die Forderung von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks, wonach die Bundesmittel an die Länder für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus von derzeit rund 1 Mrd. Euro pro Jahr auf jährlich 2 Mrd. Euro erhöht werden müssen, um zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Deutschland die Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau schnellstmöglich massiv zu erhöhen.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner betont: „Der BDB und die Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau“ vertreten bereits seit Monaten die Ansicht, dass die jetzt beschlossene Erhöhung der Bundesmittel an die Länder für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus auf etwa 1 Mrd. Euro auch angesichts des anhaltenden Flüchtlingszustroms bei weitem nicht ausreicht. Eine weitere Aufstockung der Mittel auf die von der Bundesbauministerin genannte Summe ist daher unerlässlich. Nur so kann der soziale Wohnungsbau in Deutschland bereits kurzfristig spürbar gestärkt und ein wirklicher Neustart erreicht werden.“

 

Neben einer weiteren Erhöhung der Mittel ist es aber zudem zwingend notwendig, dass eine Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau durch die Länder künftig unabdingbar ist. Es ist angesichts der dramatischen Situation auf dem Wohnungsmarkt unverantwortlich, dass die zweckgebundene Verwendung der Mittel momentan nur in 4 Bundesländern umgesetzt wird.

 

BDB-Bund




SPD-Parteivorsitzender Sigmar Gabriel schließt sich BDB-Forderung an: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr sind dringend notwendig

Wohnungsbau, Sigmar Gabriel (web 600x286)

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) begrüßt das Bekenntnis des SPD-Parteivorsitzenden und Vizekanzlers Sigmar Gabriel im Anschluss an die Klausurtagung der Partei am vergangenen Wochenende, wonach die Anstrengungen im Wohnungsbau schnellstmöglich massiv erhöht und jährlich 400.000 neue Wohnungen in Deutschland gebaut werden müssen.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner betont: „Damit greift der Vizekanzler eine zentrale Forderung auf, die der BDB und die Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau“ bereits seit Monaten vertreten. Notwendig ist nun aber auch eine schnelle Umsetzung dieser Ankündigung. In der Verantwortung stehen nach dem Bekenntnis ihres Parteivorsitzenden dabei ganz besonders die SPD-geführten Bundesländer.“

 

Für den Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr ist es für den BDB unerlässlich, dass preiswerte Grundstücke von Bund, Länder, Kommunen, aber auch den Kirchen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Zur Linderung der Wohnungsnot in Deutschland ist zudem ein grundlegender Neustart des sozialen Wohnungsbaus vonnöten. Die den Ländern vom Bund derzeit zur Verfügung gestellte ca. 1 Mrd. Euro jährlich für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus reicht dabei nicht ansatzweise aus. Eine Erhöhung um mindestens weitere 500 Mio. Euro ist dringend geboten, um den Wohnungsmangel intensiver bekämpfen zu können.
Unerlässlich ist darüber hinaus eine Verbesserung der steuerlichen Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus für private Investoren, um hier verbesserte Anreize zu setzen. So muss die lineare Abschreibung für Abnutzungen (AfA) umgehend von derzeit linear 2% auf 3% erhöht und in besonderen Bedarfsregionen zudem ein zusätzliches Prozent aufgesattelt werden.

 

BDB-Bund




2016 soll „Wohnungsbau-Jahr“ werden – Neues Positionspapier der Aktion Impulse zu erforderlichen Maßnahmen für eine Wohnungsbauoffensive

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Die Bau- und Immobilienbranche hat Bund und Länder aufgefordert, 2016 zum „Wohnungsbau-Jahr“ zu machen. Hierzu legte die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, der neben dem BDB über 30 weitere wichtige Verbände und Organisationen der Planungs-, Bau- und Wohnungswirtschaft angehören, darunter die Bundesarchitekten- und die Bundesingenieurkammer, die IG BAU, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Wohnungsverband GdW, Anfang Januar 2016 ein neues Positionspapier vor. Dieses umfasst zentrale Kernforderungen für eine Wohnungsbau-Offensive.

 

Die in der Aktion Impulse zusammengeschlossenen Verbände machen darin deutlich, dass „Bund und Länder dringend zusätzliche Steueranreize für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen schaffen müssen“. Ebenso verlässliche Rahmenbedingungen, um einen Neustart beim bezahlbaren und beim sozialen Wohnungsbau zu erreichen. Dieser Forderungskatalog zum Wohnungsneubau wurde an die wichtigsten Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages sowie an alle Ministerpräsidenten verschickt.

 

Gerade in Großstädten und Ballungsräumen habe sich das schon bestehende Wohnungsdefizit in 2015 noch einmal enorm vergrößert. Der Zuzug nach Deutschland stelle den Wohnungsmarkt vor eine zusätzliche Herausforderung. Die „Wohnungsbau-Zielmarke“, so die Aktion Impulse, liegt deshalb in den kommenden Jahren bei 400.000 Wohnungen, die neu gebaut werden müssen – und zwar pro Jahr. Über den schon bestehenden, aber viel zu geringen Wohnungsneubau hinaus seien damit jährlich rund 80.000 neue Sozialmietwohnungen notwendig. Zusätzlich erforderlich sind weitere 60.000 bezahlbare Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies mache einen Kurswechsel bei der Wohnungsbaupolitik notwendig. „Bund und Länder dürfen dabei keine Zeit verlieren. Sie müssen gleich zu Beginn des neuen Jahres die Pflöcke für eine neue Wohnungsbaupolitik einschlagen“, forderte der Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, Dr. Ronald Rast.

 

Konkret sei es spätestens mit der erneuten Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit dem 1. Januar 2016 notwendig, für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum die lineare Abschreibung von 2 auf insgesamt 4 Prozent zu erhöhen. Der BDB und die weiteren Verbände und Organisationen der Aktion Impulse begründen die beiden zusätzlich erforderlichen Prozentpunkte damit, dass die anteilige Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent einer sachgerechten Anpassung der Abschreibung an die sich verändernde, deutlich abnehmende technische Nutzungsdauer der Gebäude entspreche. Ein weiteres Prozent sei als Sonderabschreibung für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ausschließlich in Ballungsgebieten dringend erforderlich, um insbesondere private Investoren für den Wohnungsneubau zu motivieren.

 

Alternativ wird der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Vorschlag, zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 Prozent eine gezielte Sonderabschreibung für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten einzuführen, ausdrücklich begrüßt. Danach soll es zeitlich und regional begrenzt für zwei Jahre eine 10-prozentige und ein Jahr lang eine 9-prozentige Sonderabschreibung geben. Mit diesem steuerlichen Instrument könnten Bund und Länder zügig genau dort einen Effekt erzielen, wo Wohnraum Mangelware ist und Mieten explodieren. Aus Sicht der Aktion Impulse ist es daher äußerst wichtig, dass sich Bund und Länder jetzt schnell darauf einigen, damit so Impulse für bezahlbaren Wohnungsneubau gesetzt werden können.

 

Um einen Neustart beim sozialen Wohnungsbau zu schaffen, plädieren die Verbände und Organisationen der Aktion Impulse auch hier dringend für eine Sonderabschreibung. Die Wohnungsbau-Experten fordern dazu die Wiedereinführung des Paragrafen 7k im Einkommensteuergesetz. Damit könne es gelingen, den Neubau von Sozialmietwohnungen regional gezielt anzukurbeln. Gleichzeitig müsse der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau 1,5 Milliarden Euro jährlich – und damit 500 Millionen Euro mehr als bislang zugesagt – bereitstellen, so die eindeutige Forderung der Aktion Impulse. Zudem muss der Bund dabei auf Nummer sicher gehen, dass die Länder das Geld auch tatsächlich ausschließlich für den Bau von Sozialwohnungen verwenden und es nicht, wie in der Vergangenheit oftmals passiert, zweckentfremdet eingesetzt wird.

 

Scharfe Kritik richtet die Aktion Impulse in ihrem neuen Positionspapier an die Adresse einiger Bundesländer, denn diese haben die Grunderwerbsteuer als neue Geldquelle entdeckt und inzwischen teilweise schon mehrfach nach oben geschraubt. Erforderlich ist daher, ab 2016 die Grunderwerbsteuer für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum in den kommenden fünf Jahren auf 3,5 Prozent zu begrenzen. In keinem Fall sollte eine weitere Erhöhung der Grunderwerbssteuer erfolgen, da das die Impulswirkung einer Sonderabschreibung gleich wieder erheblich gefährden würde.

 

Darüber hinaus sprechen sich der BDB und die weiteren Verbände und Organisationen der Aktion Impulse für die Bereitstellung von kostengünstigem Bauland für den Neubau von bezahlbarem und von sozialem Wohnraum durch Bund und Länder aus. Der Bund solle hier beim Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesimmobilienanstalt Vorbild sein. Auch die Länder sollten Vorschriften für ihre Gemeinden erlassen, die eine kostengünstige Abgabe von Bauland ermöglichen, so die Forderung der Aktion Impulse.

 

Das vollständige Positionspapier können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.




Steuerliche Zusatzförderung des Wohnungsbaus in greifbarer Nähe – Staatssekretär Dr. Meister bestätigt Pläne des Finanzministeriums

15_12_09 Dr. Meister, BDB-Präsident Wagner_BDB-Bund

Die seit Jahren von der Aktion Impulse für den Wohnungsbau und dem BDB vertretene Kernforderung nach Abschreibungsverbesserungen für den bezahlbaren Wohnungsbau in Ballungsregionen ist nach langjähriger politischer und öffentlicher Überzeugungsarbeit in der Bundespolitik angekommen. Dies ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs, das unter der Leitung des BDB-Präsidenten Hans Georg Wagner mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, MdB, im Bundesfinanzministerium am 4. Dezember 2015 geführt wurde. Präsident Wagner wurde durch den BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton und den Koordinator der Aktion Impulse, Dr. Ronald Rast, begleitet. Der Staatssekretär hatte zum Gesprächstermin als Experten des Ministeriums den Leiter des Referats für Grundsatzfragen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Mittelstand und Bau- und Wohnungswirtschaft, Dr. Richard Köhler, hinzugezogen.

 

Nach Vorstellung der Aktion Impulse und des BDB bemängelte Hans Georg Wagner in seinem Eingangsstatement die mangelnde Erfolgskontrolle der zweckgebundenen Verwendung der vom Bund an die Länder bereitgestellten finanziellen Mittel für die Soziale Wohnraumförderung in Höhe von derzeit 518 Mio. Euro pro Jahr. Es sei bekannt, dass nur 4 Bundesländer diese Mittel auch tatsächlich zweckgebunden einsetzen und durch Ländermittel entsprechend ergänzen. Wenn diese Kompensationszahlungen ab nächstem Jahr auf über 1 Mrd. Euro jährlich erhöht werden, ist die Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung unabdinglich. Darüber hinaus sprach er sich vehement für eine Verbesserung der Abschreibung für den Wohnungsbau von derzeit linear 2 % auf generell 3 % aus, wobei in Wachstumsregionen für den bezahlbaren Wohnungsbau nochmals 1 % linear aufgesattelt werden sollte. Dies sei zur Mobilisierung privaten Kapitals für den Wohnungsbau dringend erforderlich.
Er beendete sein Statement mit der Forderung, dass auch die BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) und die großen christlichen Kirchen einbezogen werden sollten, Bauland für Zwecke des bezahlbaren Wohnungsbaus kostengünstig bereit zu stellen.

 

Dr. Meister zeigte sich nicht überrascht von diesen Forderungen und fragte nach, ob vor dem Hintergrund der guten wirtschaftlichen Lage der Betriebe der Bauwirtschaft und deren hohen konjunkturellen Auslastung nicht die Gefahr entstehe, dass zusätzliche Anreize in Preissteigerungen endeten, ohne dass die Kapazitäten der Branche ausgebaut würden. Außerdem verwies er auf die sehr unterschiedlichen Wohnungsmärkte in Deutschland, die von Regionen mit Leerständen bis zu Wachstumsregionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf reichen, so dass eine Erhöhung der linearen Abschreibung in der Wirkung nicht zielgenau sei. Zur Bereitstellung von kostengünstigem Bauland für Zwecke des bezahlbaren Wohnungsbaus verwies er darauf, dass die BIMA diese Aufgabenstellung mittlerweile erfüllen dürfe.

 

Er bestätigte aber auch, dass das Bundesfinanzministerium mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und den Ländern sich in Gesprächen befinde, eine Sonderabschreibung über 3 Jahre für die Städte mit Wohngeldstufen IV bis VI einzuführen. Grundvoraussetzung dafür sei aber, dass die Bundesländer bei diesem Vorschlag mitziehen und auch die Sonderabschreibung mit finanzieren. Ebenso sei es notwendig, dass die Länder gleichzeitig einem Moratorium für die Festlegung der Grunderwerbssteuer zustimmen. Aber es sei derzeit erkennbar, dass bei diesen Vorschlägen nicht alle Länder mitziehen wollten, was höchst bedauerlich sei. Dr. Köhler bestätigte Präsident Wagner darin, dass die Verpflichtung auf Gegenfinanzierung und Führung von Statistiken für die zweckgebundene Verwendung der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau nicht von allen Bundesländern eingehalten werden und pflichtete ihm in der Beanstandung bei.

 

Seitens der Aktion Impulse wurde durch Dr. Rast dem Ministerium eine umfassende Faktenmappe zum Thema einschließlich verschiedener aktueller Modellrechnungen übergeben. Dr. Rast betonte dabei, dass nach Feststellung der Bauwirtschaft die Kapazitäten derzeit zu ca. 80 % ausgelastet seien. Auch die Baustoffindustrie verfüge noch über ausreichende Reserven, die Wohnungsbautätigkeit im erforderlichen Umfange zu steigern. Die notwendigen Kapazitäten zur Produktionssteigerung seien vorhanden.

 

Dr. Rast verwies auf die aktuelle Pestel-Studie, die vor dem Hintergrund des schon bestehenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum sowie des hohen Zuzugs von Flüchtlingen für die nächsten Jahre eine jährliche Wohnungsbaufertigstellung von bis zu 400 Tsd. Wohnungen ermittelte. Demnach müssten gegenüber dem derzeitigen Stand ca. 80 Tsd. Sozialmietwohnungen und ca. 60 Tsd. weitere Wohnungen im frei finanzierten Wohnungsbau in Ballungsräumen gebaut werden. Diese Wohnungsbauleistung sei nur über den Weg steuerlicher Anreize möglich und legte dazu eine Vergleichsrechnung vor. Danach sind über den von der Aktion Impulse vorgeschlagenen Weg der Erhöhung der linearen Abschreibung von 2 auf 4 % fast die gleichen Effekte wie über den Weg der vom BMF vorgeschlagenen zusätzlichen Sonderabschreibungen in Höhe von jeweils 10 % für 2 Jahre und dann 9 % für 1 weiteres Jahr erzielbar. Insofern wurden die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich begrüßt.

 

Dennoch wurde seitens der Aktion Impulse und des BDB der dringende Appell an das Bundesfinanzministerium gerichtet:

• nochmals die Kompensationszahlungen für Zwecke des sozialen Miet-wohnungsneubaus um weitere 500 Mio. Euro auf nunmehr ca. 1,5 Mrd. Euro jährlich zu erhöhen;
• die bisher angedachte zeitliche Begrenzung der Sonderabschreibung von 3 auf 5 Jahre im Sinne verlässlicher Rahmenbedingungen zu erhöhen;
• statt der Beschränkung auf Städte mit Wohngeldstufen IV bis VI diese auf III bis VI zu erweitern oder ein anderes geeignetes Kriterien zu wählen, damit alle Regionen mit angespannten Wohnungsmärken in den Genuss der Sonderabschreibung kommen;
• die KfW-Förderung zum Effizienzhaus 70 vorerst beizubehalten;
• die Länder zu einem Moratorium bei der Grunderwerbssteuer für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu veranlassen.

 

Last but not least wurde die Bedeutung des Wohnungsbestandes für die Erreichung der Energie- und CO2-Ziele der Bundesregierung hervorgehoben. Bei einer jährlichen Neubauquote von nur ca. 0,6 % sei es dringend erforderlich, auch hier steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen. Diesbezügliche Vorhaben der Bundesregierung waren in der Vergangenheit bereits mehrfach am Widerstand der Länder im Bundesrat gescheitert, was von beiden Seiten mit großem Bedauern gesehen wird.

 

Das Gespräch endete mit dem Appell, diesen Widerstand seitens der Bundesländer aufzugeben und in dem Wunsch, in absehbarer Zeit den Dialog zu den behandelten Fragen des Wohnungsbaus und der steuerlichen Förderung fortzusetzen.

 

BDB-Bund




BDB und Aktion Impulse im Dialog mit dem Bundesfinanzministerium – Staatssekretär Gatzer empfängt BDB-Präsident Wagner im Ministerium

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Herbert Barton, Hans Georg Wagner, Werner Gatzer, Dr. Ronald Rast (v.l.)

 

Die Reihe der Gesprächsrunden zwischen dem BDB, zusammen mit der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, und dem Bundesfinanzministerium wurde am 20. Mai 2015 in Berlin fortgesetzt. Dazu hatte der Finanzstaatssekretär Werner Gatzer den BDB-Präsidenten Hans Georg Wagner sowie den Koordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast und den BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton ins Bundesfinanzministerium eingeladen. Neben dem Staatssekretär war das Ministerium durch den zuständigen Referatsleiter Dr. Möhlenbock und den Referenten Sattler in dem rund 75-minütigen Gespräch bestens vertreten.

Zu Beginn des Treffens berichtete mit Schwerpunkt Bauhaushalt des Bundes der Staatssekretär über die jüngsten Entscheidungen im Haushaltsausschuss des Bundestages im Hinblick auf die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Zwecke des Flüchtlings- und Wohnungsbaues sowie einen nachhaltigen Wohnungsbau für Auszubildende und Studenten. In den Vorjahren sei man noch von jährlich ca. 100.000 Flüchtlingen ausgegangen. Diese Zahl habe sich aktuell auf deutlich über 300.000 erhöht, so dass die gesellschaftspolitisch wichtigen Ziele in der Flüchtlingspolitik durch Wohnungsbau in Form fester Unterkünfte stärkere Bereitstellung finanzieller Bundesmittel erfordere. Im Hinblick auf den nachhaltigen Wohnungsbau für Azubis und Studenten wolle der Bund ebenfalls verschiedene Modellprojekte durchführen.

Herr Wagner stellte in Aussicht, dass der BDB zusammen mit der Aktion Impulse und ggf. der Wohnungswirtschaft beabsichtige, im Herbst 2015 zu der Problematik des Flüchtlingswohnungsbaus in Berlin zu einer Informationsveranstaltung mit Länder- und kommunaler Beteiligung einzuladen.

Sodann stellte Dr. Rast für die Aktion Impulse die neuesten Daten und Erkenntnisse zum Wohnungs- und Städtebau vor. Er betonte, dass in den Jahren zwischen 1996 und 2006 systematisch alle steuerlichen Förderinstrumente für den Wohnungsbau abgebaut wurden und seitdem nur noch eine 2-prozentige lineare Abschreibung möglich ist. Danach ist die Wohnungsbautätigkeit in den Jahren von 2007 bis 2009 auf das niedrigste Niveau in der Nachkriegszeit gefallen. Zwar sei die Zahl der Wohnungsfertigstellungen im Mehrfamilienhausbau seit 2011 wieder angestiegen, aber mehr als 80 % dieser Wohnungsbautätigkeit betreffe das gehobene bzw. Luxussegment. Hier werden mit Kaltmieten zum Teil deutlich über 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erzielt, während für Bezieher mittlerer Einkommen in dem Segment bis zu 8 Euro Kaltmiete kaum noch und für Bezieher unterer Einkommen in dem Segment bis zu 6 Euro Kaltmiete gar kein Wohnungsneubau mehr stattfinde.

Konzentrierte Forderungen der Aktion Impulse seien deshalb, mehr bezahlbaren (Miet-)Wohnungsbau in Großstädten zu initiieren und einen „Neustart“ des Sozialen Wohnungsbaus in Angriff zu nehmen. Dazu sei es notwendig, die Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus mit einer Anhebung der linearen Abschreibung von derzeit 2 % p.a. auf generell 3 % und einer zusätzlichen „sozialen Komponente“ von 1 %, temporär und regional begrenzt, zu verbessern. Die Weitergabe der Vorteile einer solchen Sonder-AfA könnten wie bei der früheren Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch die Vorlage der entsprechenden Mietverträge überprüft werden.

Für den Sozialen Wohnungsbau sei die Wiedereinführung des in der Vergangenheit schon bewährten § 7 K EKStG ein geeigneter Weg, diesen Neustart einzuleiten. Außerdem sei es eine Forderung, dass der Bund die den Ländern bereitzustellenden Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumversorgung zweckgebunden von derzeit jährlich 518 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro erhöht, diese durch Kofinanzierung der Länder in gleicher Höhe aufgestockt werden sollten sowie die zweckgebundene Verwendung für Sozialen Wohnungsbau nachgewiesen werden müsse. Gerade der letzte Punkt des Nachweises der zweckgebundenen Verwendung der Mittel durch die Länder fand die Zustimmung des Staatssekretärs auch vor dem Hintergrund des Hinweises von Hans Georg Wagner, dass nur 4 Länder (Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin) diese Mittel tatsächlich zweckgebunden einsetzen.

Anhand neuerer Untersuchungen des Pestel-Instituts im Auftrag der Aktion Impulse konnte vorgestellt werden, dass die notwendige Kaltmiete für heute in Ballungszentren errichtete Mietwohnungsbauten durchschnittlich 10,05 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Im Falle der Veränderung des linearen Abschreibungssatzes von 2 auf 3 % linear, könnte die Kaltmiete auf 8,43 Euro und bei 4 % sogar auf 7,42 Euro gesenkt werden. soweit die Abschreibungsverbesserung in den Mieten weiter gegeben werden. Dr. Rast betonte, dass schon allein durch den derzeitigen durchschnittlichen Anteil von 54 % Gebäudetechnik im Wohnungsbau ein Abschreibungssatz von 3 % dem tatsächlichen Werteverzehr gerecht werde, da die Lebensdauer der Technik weit unter 50 Jahre – wie bei derzeit 2 % Abschreibungssatz angenommen – liege.

Diese Darlegungen wurden vom Staatssekretär Werner Gatzer mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Informationsmappe sowie eine spezielle CD mit dem vorgestellten Zahlenwerk wurde den anwesenden Experten des Hauses zur Prüfung durch das Ministerium übergeben.

In seinem Schlusswort wies der Staatssekretär auf die Bedeutung der Bundesländer bei der Veränderung der Abschreibungsbedingungen im Wohnungsbau hin. Der Bund werde sicherlich in dieser Frage nicht initiativ werden, wenn die Länder hier nicht mitzögen. Er appellierte deshalb dringend an den BDB und die Aktion Impulse, an die Länder heranzutreten und um Unterstützung der Abschreibungsverbesserungen nachzusuchen. Hans Georg Wagner sagte zu, den Kontakt zu den Landesregierungen in dieser Frage zu suchen.

 

BDB-Bund




Bundestag aktuell: BDB und Aktion Impulse im Gespräch mit wichtigen Entscheidungsträgern der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion

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BDB-Präsident Wagner im Gespräch mit Josef Rief, dem Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den Bauhaushalt im Haushaltsausschuss

 

Schon wenige Tage nach seiner Wiederwahl als BDB-Präsident beim Deutschen Baumeistertag in Halle/Saale setzte Hans Georg Wagner die Reihe der berufspolitischen Gespräche mit führenden Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in Berlin fort. Gesprächspartner am 20. Mai 2015 waren dieses Mal die Bundestagsabgeordneten

• Eckhardt Rehberg, CDU, Vorsitzender der CDU/CSU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig haushaltspolitischer Sprecher der CDU;
• Josef Rief, CDU, Abgeordneter für Biberach (Baden-Württemberg) und Berichterstatter zum Bauhaushalt im Haushaltsausschuss;
• Antje Lezius, CDU, Abgeordnete für Kreuznach (Rheinland-Pfalz) und zuständig für „Wohnen/Bauen im ländlichen Raum“ in der Bundestagsfraktion;
• Johannes Kahrs, SPD, Hamburg, Vorsitzender der AG Haushalt der SPD-BT-Fraktion und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

 

Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Johannes Kahrs, Herbert Barton (v.l.)
Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Johannes Kahrs, Herbert Barton (v.l.)

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Herbert Barton, Hans Georg Wagner, Antje Lezius, Dr. Ronald Rast (v.l.)

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Eckhardt Rehberg, Josef Rief, Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Herbert Barton (v.l.)

 

Begleitet wurde Präsident Wagner bei diesen Gesprächen wieder durch sein bewährtes Team an Beratern, dem Hauptgeschäftsführer des BDB, Herbert Barton, sowie dem Bundeskoordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast.

Allen Gesprächspartnern wurden aktuelle schriftliche Informationsunterlagen der Aktion Impulse für den Wohnungsbau mit Stand Mai 2015 ausgehändigt, diese eingehend erläutert und durch weiteres Hintergrundmaterial aus neueren Forschungsberichten, insbesondere des Pestel-Instituts Hannover und der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE), Kiel, zahlenmäßig belegt.

Ausgehend von einer aktuellen Situationsanalyse wurden die Fehlentwicklungen im Hinblick auf die stark angestiegenen Miet- und Kaufpreise in großstädtischen Regionen seit 2009 dargelegt sowie anhand der Fertigstellungsstatistik die ständig größer werdende Bedarfslücke in den Segmenten „Bezahlbarer Wohnungsbau“ und „Sozialer Wohnungsbau“ dargelegt. Um diese Bedarfslücke und die bereits in den Wohnungsmärkten bestehenden Defizite auszugleichen, ist in den Jahren 2015 bis 2025 nach gemeinsamen Überzeugungen eine Wohnungsbautätigkeit von ca. 300 Tsd. Wohnungen pro Jahr notwendig, bei einer derzeitigen Wohnungsbautätigkeit von ca. 250 Tsd. Wohneinheiten.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist es primär notwendig den bezahlbaren Mietwohnungsbau in Großstädten voranzubringen und einen Neustart des Sozialen Wohnungsbaus in Angriff zu nehmen. Den Abgeordneten wurde deshalb dringend empfohlen, die Abschreibungsbedingungen für die Erstellung von Wohnraum von jährlich derzeit 2 auf 4 Prozent linear anzupassen. Allein die bautechnische Entwicklung moderner Wohngebäude mit dem steigenden Anteil der Gebäudetechnik erfordert mittlerweile – gemessen am tatsächlichen Werteverzehr – eine Abschreibung von mindestens 3 Prozent linear.

Für den Sozialen Wohnungsbau wurde den Politikern vorgeschlagen, die Wiedereinführung des § 7 k des Einkommensteuergesetzes (in den Jahren 1989 bis 1996 geltendes Recht) als Sonderabschreibung für Wohnungsbau mit Sozialbindung ins Auge zu fassen, die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für die soziale Wohnraumförderung von 518 Mio. auf 700 Mio. Euro jährlich zu erhöhen und zu verstetigen sowie die zweckgebundene Verwendung durch die Länder zu überprüfen.

Diese Vorschläge wurden von den Abgeordneten durchweg mit großem Interesse entgegen genommen. Insbesondere von den Abgeordneten Rehberg, CDU, und Kahrs, SPD, wurde darauf hingewiesen, dass für die angesprochenen Zwecke des Wohnungs- und Städtebaus die Minister Gabriel (BMWi) und Dr. Hendricks (BMUB) durch die jüngsten Haushaltsentscheidungen 7 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Die angesprochenen steuerlichen Verbesserungen in der Umsetzung seien auch deshalb schwierig, so Eckhardt Rehberg, da die Bundesländer über den Bundesrat hier „mitziehen“ müssten.

Weitere Spezialprobleme waren in dem Gespräch mit Antje Lezius, CDU, das Thema der ländlichen Regionen, die mit den entgegengesetzten Rahmenbedingungen der Verdichtungsregionen, nämlich der Tendenz zum Bevölkerungsrückgang und dem demografischen Wandel, zu kämpfen hätten, sowie in dem Termin mit Johannes Kahrs, SPD, die Themen des Baus von Wohnungen für Studenten und Auszubildende sowie der ausreichenden finanziellen Ausstattung des Programms „altersgerechter Umbau“ durch den Bund mit Schwerpunkt in der Zuschussgewährung.

Der Gesamtzeitrahmen aller Gesprächsrunden im Paul-Löbe-Haus und Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages belief sich auf rund 3 ½ Stunden und war begleitet von hoher Sachkenntnis und großer Aufnahmebereitschaft der vorgetragenen Argumente seitens aller Bundestagsabgeordneten.

 

BDB-Bund




30 Verbände legen Positionspapier zur Energieeffizienz im Wohnungsbau vor

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4-Punkte-Plan für die energetische Sanierung: Bundesregierung muss Motivationsschub starten

 

Eine spürbare Steigerung der Energieeffizienz im Wohngebäudebereich ist eine der wichtigsten Säulen für Klimaschutz und Energiewende. Um den Energieverbrauch bei Gebäuden zu optimieren, hat ein breites Bündnis aus 30 Verbänden und Institutionen der Bau- und Immobilienbranche – die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ – jetzt einen 4-Punkte-Plan vorgelegt. Er richtet sich an die Bundespolitik. Im breitesten gesellschaftlichen Konsens wurde eine Art „Leitfaden zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich“ für die Bundesregierung aufgestellt.

 

Das Thema ist wichtig: Dass der Wohngebäudebereich einen bedeutenden Beitrag für Klimaschutz und Energiewende leisten kann, hat die Bundesregierung bereits erkannt. „Aber offensichtlich hat sie bisher noch nicht für die richtigen politischen Rahmenbedingungen gesorgt, die wirklich etwas voranbringen“, so die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“. Die Wohnungsneubauten sollen mit immer anspruchsvolleren energetischen Standards erreicht und die energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand auf 2 Prozent verdoppelt werden, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. So steht es zumindest seit 2010 im Energiekonzept der Regierung. In der Praxis sieht es allerdings anders aus. Bezogen auf die real fertiggestellten Wohnungseinheiten im Neubau beträgt die gegenwärtige Neubauquote nur rund 0,5 Prozent zum Wohnungsbestand. Nur durch immer anspruchsvollere energetische Vorgaben für Neubauten sind die politischen Ziele nicht zu erreichen – oder bei den gegenwärtigen Neubauaktivitäten rein rechnerisch erst in 200 Jahren. Und die energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand liegt nicht bei den angestrebten 2 Prozent. Tatsächlich werden jährlich weniger als 1 Prozent der rund 18 Millionen Wohngebäude energetisch saniert. „Ein Weiter-so funktioniert also nicht“, sagt Dr. Roland Rast, der Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“. Deshalb müsse die Bundesregierung einen Motivationsschub starten und konkrete Impulse geben, um eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erreichen.

 

Und so sieht der 4-Punkte-Plan der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ aus:

 

1. Haus- und Wohnungseigentümern bessere steuerliche Anreize bieten: Rund die Hälfte des gesamten Gebäudebestandes machen selbstgenutzte Wohnungsgebäude aus. Ganze zwei Drittel davon stufen Experten als energetisch sanierungsbedürftig ein. Fazit: Dies wird sich erst ändern, wenn es deutlich attraktivere Sanierungsanreize gibt – für Selbstnutzer genauso wie für Vermieter.

 

2. Mehr KfW-Fördermittel zur Verfügung stellen: Zurzeit unterstützt die KfW energieeffizientes Bauen und Sanieren mit 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist zu wenig, um langfristig dazu beizutragen, dass die Energiewende klappt. Mindestens 3 Milliarden Euro KfW-Fördermittel sind nötig. Außerdem müssen Förderverfahren vereinfacht werden, damit das Geld schneller genutzt werden kann.

 

3. Gebäudesanierung wirtschaftlich und sozialverträglich halten: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) darf nicht unnötig überzogen werden. Es ist notwendig, den Blick dafür zu behalten, was sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist. Die aktuelle EnEV wirkt bereits bis ins Jahr 2020. Die Messlatte über das Ordnungsrecht immer höher zu legen, geht an der Realität vorbei. Das Ziel, bei Wohngebäuden deutlich mehr Energie einzusparen, lässt sich nur durch eine attraktivere Förderung für möglichst viele Haus- und Wohnungseigentümer erreichen.

 

4. Erneuern, was nicht mehr zu halten ist: Es müssen Anreize dafür geschaffen werden, dass abgewirtschaftete, nicht ortsbildprägende und bereits leer stehende Wohnhäuser abgerissen und an gleicher Stelle durch energetisch effizientere und altersgerechte Neubauten ersetzt werden können. Für diesen Ersatzneubau muss es gezielte Rahmenbedingungen durch eine Novellierung des Baugesetzbuches (Erhalt der Bestandsrechte für diese Ersatzneubauten analog einer Vollsanierung) und eine Gleichstellung des Ersatzneubaus zur Vollsanierung in der KfW-Förderung geben.

 

„Die Bundesregierung muss jetzt in die Offensive gehen und die richtigen Weichen stellen, wenn sie noch in dieser Legislaturperiode wirklich etwas bewegen will“, betont Dr. Ronald Rast. Denn eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Gebäuden sei nicht nur eine wesentliche Voraussetzung zum Gelingen der Energiewende, sie helfe auch, Betriebskosten zu senken: 466 Milliarden Kilowattstunden seien laut Umwelt-und Bauministerium 2012 für die Raumwärme verbraucht worden – und damit immerhin 8,4 Prozent weniger als 2005. Allerdings sei bei den Familien von dieser Einsparung im Geldbeutel bisher nichts angekommen. Denn die Preise für Öl, Gas und Strom seien gleichzeitig enorm gestiegen. „Wenn die Bundesregierung energetische Sanierung vorantreibt, tut sie also nicht nur etwas für den Klima-schutz, sondern auch für bezahlbares Wohnen“, so Rast. Das Positionspapier der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ wird noch in dieser Woche an Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung verschickt.

 

14_10 Positionspapier Steigerung Energieeffizienz im Wohngebäudebereich_IW-Bund

 

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