
Die Beschleunigung von Bauleitplanungs- und Genehmigungsverfahren ist eine wesentliche Voraussetzung zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Wohnungsbau sowie in der Stadt- und Infrastrukturentwicklung.
Mit Initiativen auf Bundesebene, insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten „Bauturbo“, wurden erste Maßnahmen zur Verkürzung von Verfahren auf den Weg gebracht. Deren Wirksamkeit hängt jedoch maßgeblich von der praktischen Umsetzung auf Ebene der Kommunen und Genehmigungsbehörden ab.
Darüber hinaus zeigt sich in der Praxis, dass insbesondere Bebauungsplanverfahren in vielen – gerade größeren – Kommunen häufig einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren in Anspruch nehmen. Diese Verfahrensdauern erschweren eine zeitgerechte Stadtentwicklung und stellen ein erhebliches Hemmnis für Investitionen und Projektentwicklungen dar. Für die planenden Berufe und ihre Bauherrschaften führt dies zu:
– verlängerten Verfahrensdauern
– steigenden Kosten und Risiken
– erschwerter Projektentwicklung
– verzögerter Realisierung dringend benötigten Wohnraums
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen kann vor diesem Hintergrund eine aktive und konstruktive Rolle einnehmen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfügt sie über die notwendige fachliche Kompetenz und Praxisnähe, um den Dialog zwischen Planung, Verwaltung und Politik zu unterstützen und zur Weiterentwicklung effizienter Verfahrensabläufe beizutragen.
Ziel ist es, die vorhandenen Spielräume in der Praxis besser zu nutzen und die Verfahren insgesamt effizienter zu organisieren.
Die Vertreterversammlung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen soll deshalb Vorstand und Geschäftsführung beauftragen,
1. Klare, aktive Positionierung
sich klar für die Beschleunigung von Bauleitplanungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren zu positionieren und die entsprechenden Zielsetzungen auf Bundes- und Landesebene fachlich zu unterstützen.
2. Dialog mit Kommunen und Behörden
den Austausch mit kommunalen Spitzenverbänden, Städten, Gemeinden sowie Genehmigungsbehörden gezielt zu intensivieren, mit dem Ziel,
– die Nutzung bestehender Beschleunigungsinstrumente zu fördern und
– bestehende Hemmnisse in der Umsetzung zu identifizieren und konstruktiv zu adressieren.
3. Fachliche Unterstützung und Wissenstransfer
die Expertise der Architektenschaft und Stadtplanung aktiv in die Diskussion einzubringen und geeignete Formate zu entwickeln, insbesondere:
– Fachdialoge, Workshops und Leitfäden,
– Vermittlung von Best-Practice-Beispielen,
– Unterstützung bei der Anwendung neuer Verfahrensinstrumente
4. Fokus auf Effizienz und Digitalisierung
Impulse zur Vereinfachung, Standardisierung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu setzen und entsprechende Ansätze in die fachpolitische Diskussion einzubringen.
5. Berichtspflicht
der Vertreterversammlung regelmäßig über die eingeleiteten Maßnahmen, gewonnenen Erkenntnisse und erzielten Fortschritte zu berichten.
ARCHITEKT BDB Sascha Querbach
BDB-HESSENFRANKFURT














