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Meine Themen für die AKH

Geschrieben am 18. September 2023



Ich möchte, dass sich die Kammer mit den Problemen und den Themen der hessischen Architekten beschäftigt und nicht versucht die ganze Welt zu retten. Die Kammer soll Selbstverwaltung und Dienstleister sein für die Architekten in Hessen. Die Interessen der hessischen Architekten sollen im Mittelpunkt stehen.

Hintergrund: Klimapolitik ist Thema vieler Vorworte und Ansprachen der Kammer. Zu wenig wird beispielsweise berichtet darüber, ob wir auf einem guten Weg sind, einen landesweit einheitlichen digitalen Bauantrag bis Jahresende hinzubekommen. Oder wie die Bemühungen der Kammer aussahen, Forderungen nach Änderungen der Vergabeordnung von Planungsleistungen bereits auf europäischer Ebene entgegenzuwirken. Wieso muß in Hessen der HBO-Bauleiter in der Fertigstellungsmeldung an die Bauaufsicht Erklärungen zur EU-Verordnung 305/2011 abgeben und in anderen Bundesländern nicht?




Ich möchte die Themen der baugewerblichen Architekten und der bauleitenden Architekten in der Kammer besser vertreten sehen.
Architektur ist nicht nur Kunst, sondern auch reales Bauen mit entsprechenden Problemen.

Hintergrund: Das Ansinnen der Kammer, Nachweise in Bauleitungstätigkeit und Erfahrungen bei der Objektüberwachung für die Eintragung als Architekt nicht mehr zu fordern, läßt eine Geringschätzung für die Leistungsphase mit dem höchsten Vergütungsprozentsatz vermuten.




Ich möchte eine Meldestelle, bei der Architekten Städte und Gemeinden, die sich mit besonders unkooperativem und architektenfeindlichem Verhalten hervorgetan haben (z.B.Honorar unterhalb der Mindestsätzen, Nichteinhaltung von Zahlungszielen, Forderung von abstrusen Nachweisen), melden können.

Hintergrund: Betroffene Architekten nehmen Missstände oftmals als Erste war. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße bekannt werden. Die Kenntnis von Vorfällen unterhalb einer Strafbarkeitsgrenze ermöglicht ein Lagebild zu gewinnen.



Ich möchte, dass die Kammer sich um die Einführung eines Architektenparkausweises bemüht. Das würde zu einer erheblichen Zeiteinsparung für uns Architekten führen. Alle Handwerksfirmen können einen besonderen „Handwerkerparkausweis“ beantragen.

Hintergrund: Der Handwerkerparkausweis wurde mit der starken Forderung der Handwerkskammern durchgesetzt und erleichtert die Arbeit der Handwerker im Ballungsraum. Der Architekt, der Handwerkerleistungen überwachen soll und oft nicht nur eine Baustelle im städtischen Raum am Tag anfahren muß, sondern mehrere, muß einen regulären Parkplatz suchen oder nimmt einen Strafzettel in Kauf.



Dipl.-Ing. Architekt BDB Martin Pletz BSc
Mitglied der Vertreterversammlung der Architektenkammer Hessen

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