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Lasst uns bauen wollen

Geschrieben am 14. Mai 2026

WARUM DIE GENERELLE FORDERUNG EINES ABRISSMORATORIUMS UNEHRLICH IST


Die Erhaltung von Gebäudestrukturen muss den gesamten Baube­stand umfassen. Jeder Abriss bedarf einer Genehmigung unter der Maßgabe des Gemeinwohls. Nicht der Erhalt von Gebäude­strukturen ist erklärungsbedürftig, sondern ihr Abriss.


Das ist – verkürzt zusammengefaßt – die aus vorwiegend akademischen Kreisen initiierte Forderung eines Abriss­moratoriums aus dem Jahr 2022, motiviert durch die Energie- und Klimakrise und gedacht als Antwort auf die Woh­nungs­frage. Es soll zudem ein Beitrag sein für die Wertschätzung von Pflege und Reparatur des Bestehenden in seinem ganzen baukulturellen und geschichtlichen Reichtum.


Entsprechende Gedanken prägen mittlerweile viele architektonische und städtebauliche Diskussionen – zumindest in ihrem akademischen Ansatz.
Es war daher keine Frage, daß auch beim Wettbewerb um das Matthäus­areal letztes Jahr der Erhalt der Kirche mit Ihrem Ikonischen Kirchturm in Mitten der Frankfurter Hochhäuser berücksichtigt werden sollte.
Anders als in der Fakultät Statik lernt jeder Architekturstudent beginnend mit dem ersten Stehgreif im akademischen Betrieb: Wer sich an die Aufgabenstellung hält, landet auf den Plätzen. Und so gewann auch hier der Entwurf, der Altar, Altarwandrelief, Fenster und Kreuz in den Neubau integriert und die Kirche abreißt. Für die Jury, der auch Unterstützende des Abbruchmoratoriums angehörten, reicht das wohl an Wertschätzung von Pflege und Reparatur des Bestehenden in seinem ganzen baukulturellen und geschichtlichen Reichtum.
Und da Abbruch mittlerweile erklärungsbedürftig ist, wurde von der evangelischen Kirche auch erklärt, warum nicht erhalten wird: „Das war mal so angedacht, aber die Dinge ändern sich nun mal im Laufe der Zeit.“


Bemerkenswert auch der Umgang mit dem Abriss der KWU-Türme am Kaiserlei. Es gibt großen Konsens, daß die jetzt dort vorgesehene Projektierung eine gute städtebauliche Lösung ist. Ein Problem ist der Abriss nicht. Er findet sich nicht mal im Abriss-Atlas, der Abrissmaß­nahmen in Deutschland erfassen soll und auf den seitens des Abriss­moratoriums verwiesen wird. Problematisiert wird im Abriss-Atlas in Offen­bach alleinig nur das 4-stöckige Haus Frankfurter Straße 76-82.


Die Liste kann beliebig verlängert werden: Der Abriß des Klinikgebäudes Frankfurt-Höchst wird nicht groß bzgl. grauer Energie diskutiert. Es entsteht ja was Besseres. Das reicht als Erklärung.
Und wenn die Frankfurter Sparkasse weichen soll, weil das Schauspiel an der Stelle sich dann in eine Kulturmeile einreiht, dann steht auch da die gespeicherte graue Energie im Gebäudebestand nicht auf der Agenda.


Wird das Klimaargument so selektiv herangezogen wie zu beobachten, verliert es zwangsläufig an Glaubwürdigkeit und damit auch an Bedeutung.


Tatsächlich ist aber auch nicht Abriss an sich das Problem, sondern die fehlende Kreislaufwirtschaft und die Deklaration des Abbruchmaterials als Abfall. Hier muss angesetzt werde. Abbruchmaterial muß viel stärker in den Baukreislauf zurück. Es ist aber gerade die öffentliche Hand, die überwiegend noch Primärbaustoffe ausschreibt und nicht grundsätzlich Recyclingbaustoffe fordert. Das beim Gebäudeabriss gewonnene Material muß zurück in den Kreislauf der Baustoffhersteller.


Stadtentwicklung braucht Neuordnung. Bedarfe ändern sich, die Gesellschaft ändert sich und damit auch die Architektur und die Stadtgestalt. Den Status Quo dauerhaft einfrieren zu wollen, wird nicht funktionieren. Ein Abrissverbot führt gesellschaftlich und gestalterisch und städtebaulich in die Sackgasse.


Das Wesen eines Moratoriums ist es, dass es auf Zeit gilt. Die Initiatoren des Abrissmoratoriums von 2022 hatten keinen Ablauf vorgegeben. In Hessen hat der Gesetzgeber gemeinsam mit Verbänden und Kammern eine Antwort gefunden: Seit der HBO-Novelle vom Oktober 2025 ist Abriss genehmigungsfrei.



Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann
BAUMEISTER DIALOG

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