Das Thema des sozialen Wohnungsbaus gewinnt durch den Zustrom an Flüchtlingen weiter an Aktualität. Nun berechnet erstmals eine vom BDB mitbeauftragte Studie in der Hochphase des Flüchtlingszuzugs den Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Als Teil des „Verbändebündnisses sozialer Wohnungsbau“ hatte der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure neben der IG Bau, dem Deutschen Mieterbund und anderen Verbänden aus der Immobilien- und Bauwirtschaft am 15. September 2015 in Berlin zum Pressegespräch geladen. In diesem Rahmen wurden die Ergebnisse des Pestel-Instituts zu folgenden Themen vorgestellt:
· Wohnprognose, wie viele Wohnungen angesichts der aktuellen Flüchtlingszahlen gebaut werden müssen
· das aktuelle Wohnungsdefizit – die Zahl der Wohnungen, die von 2009 bis heute zu wenig gebaut wurden
· spezielle „Mietwohnungsnot“ – fehlende Sozialwohnungen und der Mangel an bezahlbaren Wohnungen
· Maßnahmen zum Neustart des sozialen Wohnungsbaus
· Wohnungsneubau als „milliardenschweres Wachstumsprogramm“ mit allen relevanten Faktoren – Steuer-Anreiz, Kosten, zusätzliche Steuereinnahmen
Zahlreiche Journalisten namhafter Hauptstadtmedien nutzten die Gelegenheit, Hintergrundinformationen von den Akteuren der Bau-, Wohnungs-, Immobilien- und Planungsgewirtschaft zu erfragen. Die Positionen von Architekten und Ingenieuren wurden durch den BDB vertreten.
BDB-Präsident Hans Georg Wagner, Hauptgeschäftsführer Herbert Barton und Referent Tim Ladiges nahmen für den BDB an dem Pressegespräch teil. Unter den Branchenvertretern herrschte Einigkeit, dass unter günstigeren Voraussetzungen, das Wohnungsdefizit gedeckt und 400.000 Wohneinheiten pro Jahr bis 2020 gebaut werden können. Zum Vergleich: 2014 wurden in Deutschland 250.000 Wohneinheiten errichtet. Eine Senkung der Grunderwerbssteuer, eine bessere Koordination in den Kommunen, verstärkter Mehrgeschosswohnungsbau, schnellere Baugenehmigungen und die Senkung der Baukosten sind Anreize für einen den Bedarf deckenden, sozialen Wohnungsbau. Sicherheits- und Energiestandards sollen bei dem Bau von neuen Wohneinheiten auf dem aktuellen Niveau bleiben.
BDB-Präsident Hans Georg Wagner wiederholte die Forderung an die Bundesregierung nach einem fünf Jahre EnEV-Moratorium, das auf dem Baumeistertag in Halle 2015 von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. In dem Zeitraum von fünf Jahren sollen die Auswirkungen bisheriger Verordnungen wissenschaftlich untersucht und in Bezug auf ihre Wirksamkeit validiert werden – die EneV 2014 soll dabei als „letzter“ einzuhaltender Energiestandard zunächst festgeschrieben werden.
Herr Wagner betonte außerdem, dass die den Bundesländern vom Bund zur Verfügung gestellten 518 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau einer Zweckbindung unterliegen sollten, damit diese Gelder nur in den sozialen Wohnungsbau fließen. Bisher gibt es diese Zweckbindung nur in den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin. Er unterstützte in dem Pressegespräch weiterhin massiv den von der Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks eingebrachten Vorschlag auf Verdoppelung der Mittel auf gut 1 Milliarde Euro jährlich.
Pressemitteilung zum Pressegespräch
BDB-Bund