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BDB begrüßt Wiederbelebung des KfW-Zuschusses zum Programm für das „Altersgerechte Umbauen“

Geschrieben am 10. Oktober 2014

Logo BDB-Bundesgeschäftsstelle

 

Seit dem 1. Oktober 2014 gibt es sie endlich wieder: die Zuschussvariante im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Programmnummer 455). Dieser Zuschuss wurde 2012 nur ein Jahr nach seiner Einführung wieder aus dem Bundeshaushalt gestrichen, was seinerzeit vom BDB hart kritisiert worden war.

 

Nun müssen private Eigentümer und Mieter nicht mehr zwangsläufig einen Kredit aufnehmen, wenn sie die Beseitigung von Barrieren in ihrer Wohnung nicht vom Ersparten bezahlen können, sondern können stattdessen einen Zuschuss über die KfW-Förderbank beantragen. Hierfür stellt der Bund bis zum Jahr 2018 insgesamt 54 Millionen Euro zur Verfügung, davon 10 Millionen Euro noch im laufenden Jahr. „Angesichts eines Defizits von mindestens 2,5 Millionen altersgerechten Wohnungen in Deutschland ist die Wiedereinführung des Zuschuss-Modells eine zwingend notwendige und wichtige Entscheidung“, betont BDB-Präsident Hans Georg Wagner.

 

Der Zuschuss, für den derselbe Förderstandard wie für das bestehende Kreditprogramm gilt, kann unabhängig vom Alter und Vermögen des Antragstellers in Anspruch genommen werden. Antragsberechtigt für die KfW-Förderung zum Altersgerechten Umbauen sind sowohl private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen als auch Mieter. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 8 Prozent der förderfähigen Kosten, insgesamt maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit. Im Standard „Altersgerechtes Haus“, der eine Bündelung von Einzelmaßnahmen vorsieht, sind es bis zu 10 Prozent und maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Gegenüber dem früheren Zuschussmodell wurde die Fördersumme pro Vorhaben damit erfreulicherweise mehr als verdoppelt. Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ werden dabei beispielsweise bodengleiche und moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume sowie schwellenlose Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Zudem werden fortan auch Maßnahmen zum Einbruchsschutz, wie Bewegungsmelder, Videokameras oder eine verbesserte Beleuchtung, im Rahmen des KfW-Programms 455 gefördert.

 

„Sehr positiv“, so stellt BDB-Präsident Wagner dar, „ist auch die Tatsache zu bewerten, dass der Zuschuss künftig flexibel mit anderen KfW-Förderprogrammen, z.B. ‚Energieeffizient Sanieren‘, ergänzt werden kann. Umbauwillige Wohneigentümer können so ihre Immobilie in einer Sanierungsmaßnahme energieeffizient, komfortabel und sicher gestalten.“

BDB-Bund

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