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Baugewerbe und BDB kritisieren erneute Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hessen

Geschrieben am 17. Juli 2014

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Baugewerbe und BDB kritisieren erneute Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hessen

 

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. kritisiert den Beschluss des hessischen Landtags, die Grunderwerbsteuer im August 2014 erneut um 1 % anzuheben. Damit liegt Hessen mit einer Grunderwerbsteuer von 6 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Nur in Schleswig-Holstein (6,5 %) ist der Kauf von Grund und Boden noch teurer. Ebenso kommt Kritik vom BDB-Frankfurt Rhein Main e.V., mit dem in der Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ enge Zu-sammenarbeit besteht.

 

„Wir begrüßen es, dass sich beim Volksentscheid im Jahr 2011 eine deutliche Mehrheit der hessischen Bevölkerung für die Schuldenbremse ausgesprochen hat. Eine Rückführung der strukturellen Nettokreditaufnahme auf Null bis zum Jahr 2019 ist absolut notwendig und zukunftsorientiert,“ betont Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. „Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass eine Anhebung der Grunderwerbsteuer die Investitionsbereitschaft für Wohneigentum in Hessen bremsen könnte. Die Eigentumsquote in Hessen ist immer noch sehr niedrig und es bedarf – auch im Hinblick auf eine Vermeidung von Altersarmut – weiterhin Anstrengungen um die Bürger zu einem Erwerb von Wohneigentum zu motivieren,“ stellen von Borstel und Ostermann (BDB-Frankfurt Rhein Main) gemeinsam fest.

 

Auch angesichts der Rekordsteuereinnahmen der letzten Jahre, erscheinen Steu-ererhöhungen unnötig: „Anstatt die Investitions- und Kaufkraft mit Steuererhöhun-gen zu gefährden, ist es jetzt Aufgabe der Politik, mit den Einnahmen vernünftig umzugehen,“ betont von Borstel.

 

Steigende Nebenkosten im Wohnungsbau

 

Der Verband weist darauf hin, dass Baunebenkosten in den letzten Jahren rasant angestiegen sind. Die Gesamtaufwendungen für Makler, Notar, Grundbucheintra-gung und für die Grunderwerbsteuer müssen dabei direkt aus den Eigenmitteln der Käufer bezahlt werden. Sie werden von den finanzierenden Banken nicht in die Berechnung der Hypothek bzw. Grundschuld einbezogen.
„Eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer belastet letztlich nicht nur junge Familien als Eigentumserwerber, sondern auch Mieter, da die Käufer, die ihre Wohnungen vermieten, die erhöhten Kosten in einem knapper werdenden Angebot von Miet-wohnungen an die Mieter weitergeben,“ argumentiert von Borstel weiter.

 

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass ansteigende Abgabenlasten grundsätzlich immer eine Wohneigentumsbildung unattraktiver macht und manche Kaufent-scheidungen revidiert werden. Zugleich hat dies aber auch negative Auswirkungen auf den schon angespannten Mietmarkt in der Ballungsregion Rhein-Main, denn Käufer, die ihre Wohnung selbst nutzen, entlasten den angespannten Markt, da sie zukünftig keine Mietwohnungen mehr nachfragen.

 

Damit Hessen auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern weiterhin attraktiv bleibt, sind daher Erhöhungen abzulehnen. Vielmehr bedarf es einer Investitions-stimulation und klarer Begrenzungen auf der Ausgabenseite, um die angestrebte Reduzierung der strukturellen Neuverschuldung auf Null zu erreichen.

 

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