
Bundesweit stehen nach Recherchen der AKH im Jahr 2024 derzeit insgesamt rund 180 Förderprogramme, die die Baubranche betreffen, zur Verfügung. Die große Vielfalt und Unübersichtlichkeit entfaltet keine Anreizwirkung in Bezug auf dringend erforderliche Investitionen. Eine Investition in Wohnimmobilien erscheint im Vergleich mit anderen Anlagemöglichkeiten zu risikobehaftet. Der Markt zeigt bei diesen Rahmenbedingungen die rote Karte! Darüber hinaus sind sowohl die Preise für Leistungen des Bauhauptgewerbes als auch der Verbraucherpreisindex in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Bauhauptgewerbe waren Preissteigerungen wie letztmalig in den 1970er Jahren zu verzeichnen.
Im vergangenen Jahr forderte die AKH bereits deutliche Verbesserung zu Anreizen im Bereich des Wohnungsbaus. An den Argumenten hat sich bis heute nichts geändert. „Steuerrecht wirkt bedeutend rascher und unbürokratischer als Subventionen über Förderprogramme. Hier sind die Förderbedingungen häufig zu unübersichtlich, vielfach zu komplex und in der zeitlichen Gültigkeit nicht verlässlich. Eine schwankende und zu vielgestaltige Förderkulisse ist offensichtlich nicht das richtige Mittel, um dem aktuellen Stillstand im Wohnungsbau und der Flaute in anderen Bereichen des Bauens wirksam zu begegnen“ und „Wird nicht mit entschlossener Steuerpolitik gegengesteuert, drohen bei einer eklatant niedrigen Anzahl an Baugenehmigungen weiter explodierende Mieten. Nicht gestellte Bauanträge von heute sind nicht gebaute Wohnungen von morgen. Der vorhandene und eher wachsende Bedarf an Wohnungen wird nicht gedeckt!“ Dies formulierten vor einem Jahr Vertreter der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer anlässlich einer Pressekonferenz im Frankfurter Presseclub.
Positive Signale in diese Richtung sind in dieser Zeit weder aus der Hessischen Landesregierung noch aus den aktuell geführten Koalitionsverhandlungen erkennbar. Stattdessen sollen Mietendeckel und komplizierte Förderprogramme bezahlbaren Wohnraum schaffen. Sicher nicht ohne Grund erläutert Minister Masoori „Es kommt häufig vor, dass Fördermittel aus vorherigen Jahren nicht vollständig abgerufen werden. Bisher flossen diese ungenutzten Mittel in den Gesamtfonds für das kommende Jahr. In diesem Jahr jedoch werden sie erstmals für noch ausstehende Projekte verwendet.“ (Pressemitteilung Sozialer Wohnungsbau vom 28.03.2025)
VFA-Hessen und BDB-HESSENFRANKFURT werden dazu nun gemeinsam aktiv und beantragen, die AKH-Vertreterversammlung möge beschließen:
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen setzt sich bei der Hessischen Landesregierung dafür ein, dass unter Mitwirkung aller Bundesländer unter Einbeziehung der Bundesregierung folgende Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Sicherung der Kapazitäten auf dem Bausektor ergriffen werden.
Überprüfung sämtlicher Förderrichtlinien auf ihre Wirksamkeit und Bürokratieabbau bei der Nachweisführung im Falle der Inanspruchnahme von Fördermitteln.
Im Idealfall gegen sofort wirksame Maßnahmen ersetzen, wie Absenkung der Grunderwerbssteuer, Schuldzinsenabzug auch bei eigengenutzten Immobilien sowie eine Sonderabschreibung im Bereich des Mietwohnungsbaus und ggf. eine befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent für Planungs- und Bauleistungen, soweit sie für den Wohnungsbau bestimmt sind.
VFA-HESSEN
BDB-HESSENFRANKFURT