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Fahrradabstellplatz-VO der hessischen Landesregierung macht Bauen noch teuerer und Wohnen noch unbezahlbarer

Geschrieben am 12. Oktober 2018

 

Zum Entwurf einer Fahrradabstellplatz-VO nimmt Thomas M. Reimann, verantwortliches Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit beim BDB-HESSENFRANKURT, wie folgt Stellung:

 

 

Als völlig falsches Signal bezeichnet der BDB-HESSENFRANKFURT die neue hessische Fahrradabstellplatz-Verordnung. Das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, erreicht eine neue Eskalationsstufe. Zwar wurde mit dem Gesetz zur Neufassung der HBO vom 28.05.2018 die Rechtsgrundlage geschaffen, doch führt die neue Verordnung nach Auffassung des Verbandes zu weiteren bürokratischen Hemmnissen. Nach den vorliegenden Plänen werden 2-4 Fahrradabstellplätze pro Wohnung gefordert, unabhängig von der Größe der Wohnung. Bei den vielen Klein- und Kleinstwohnungen, die aufgrund der durchschnittlichen Haushaltsgröße in hessischen Städten entstehen, ist das völlig überzogen. Zusätzlich erschwert wird die Sache noch durch Vorgaben für die Größe der Stellplätze.

 

Der BDB-HESSENFRANKFURT fordert seit geraumer Zeit konkrete Maßnahmen, um bezahlbaren Wohnraum herzustellen, hat sich wiederholt mit entsprechenden Vorschlägen geäußert und warnt ausdrücklich vor weiteren Kostensteigerungen aufgrund der neuen Verordnung. Es entstehen abermals zusätzlichen Kosten, die sich in höheren Mieten niederschlagen werden.

 

Der Verband weißt in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es bereits eine Vielzahl von kommunalen Satzungen zu Fahrradabstellplätzen gibt und es keiner neuen hessischen Verordnung bedarf.

 

BDB-HESSENFRANKFURT, Thomas M. Reimann

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