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Einführung eines Architekten-Parkausweis – Antrag an die AKH Vertreterversammlung

Geschrieben am 13. Mai 2026



Für die Handwerker in der Region Rhein-Main Region und anderen Regionen in Hessen gibt es einen „Handwerker-Parkausweis“. Für die bauleitenden Architekten gibt es keine vergleichbare Regelung. Gerade bei innerstädtischen Baustellen in Ballungszentren gibt es für den Bauleiter einen großen Zeitverlust, wenn zuerst ein Parkhaus angefahren werden muss damit der PKW ordnungsgemäß geparkt werden kann. Auch hier gilt: Zeit ist Geld! Diese hier verbrauchte Zeit muss natürlich in den Projektkosten erfasst werden. Eine gute Maßnahme zu Kostenreduzierung damit preiswerter gebaut werden kann wäre die Einführung eines „Architekten-Parkausweises“. Der Architekten-Parkausweis für die Region Frankfurt RheinMain sollte in Form einer vereinheitlichten Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt werden.

Der Architekten-Parkausweis sollte beispielhaft für das Rhein-Main Gebiet den gleichen Geltungsbereich wie der Handwerker-Parkausweis haben und zwar in den Städten


– Aschaffenburg
– Bad Homburg v. d. Höhe
– Darmstadt
– Frankfurt am Main
– Hanau
– Mainz
– Offenbach am Main
– Rüsselsheim
– Wiesbaden
– Worms

 
und den Städten und Gemeinden in den Kreisen


– Alzey-Worms
– Aschaffenburg
– Bad Kissingen
– Bergstraße
– Darmstadt-Dieburg
– Fulda
– Groß-Gerau
– Hochtaunus
– Main-Kinzig
– Main-Taunus
– Mainz-Bingen (ohne Stadt Bingen)
– Miltenberg
– Odenwaldkreis
– Offenbach
– Rheingau-Taunus
– Vogelsberg
– Wetterau


Wir möchten den Vorstand der Architekten- und Stadtplanerkammer bitten, für ganz Hessen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden die entsprechenden Verhandlungen aufzunehmen, so dass auch den Architekten eine solche Zeit und damit kostensparende Möglichkeit des Parkens gestattet wird. Durch diese Maßnahme kann ein kleiner Beitrag zur Baukostensenkung geleistet werden.



ARCHITEKT BDB Martin Pletz
BDB-HESSENFRANKFURT

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« auf ein WORT: Sascha Querbach

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