BDB-Seminar Baukonfliktmanagement

LOGO BDB-Bildungswerk BG Gießen Wetzlar

 

 

Baukonfliktmanagement und außergerichtliche Streitbeilegungen

 

Bauen = ist ein hoch risikobehaftetes Geschäft
– latent nachsteuerungsbedürftige Verträge
– unklare rechtliche Rahmenbedingungen und hoher Preis- und Zeitdruck
– spekulative Preisgestaltung und Nachtragswesen

 

Ergebnis: Die Abwicklung von Bauvorhaben ist sehr streitanfällig
– Konfrontative Vertragsgestaltung und –abwicklung kostet Geld und Zeit
– Schreckensszenario Baustillstand, hohe Transaktionskosten
– zähe Gerichtsverfahren mit überlangen Prozessdauern
– teilweise nicht ausreichend (baufach)-kompetente Richter

 

Lösung: Vertragliche Implementierung von Deeskalation- und Streitbeilegungsmechanismen im Vorfeld
– Schiedsgericht, Schiedsgutachten, Schlichtung, Adjudikation und Mediation
– Vor- und Nachteile der o.g. Streitbeilegungsverfahren
– Richtschnur: Vermeidung von Bauablaufstörungen und Sicherung der Liquidität des Unternehmers sowie Beschleunigung von Streitbeilegungen und Konfliktvermeidung

 

Anerkannte Regeln der Technik (a.R.d.T. bzw. allgemein a.R.d.T.)
– Was sind a.R.d,T. im Bauwesen und Status von DIN+VOB/C-ATV-Normen u.a.?
– Wie sind a.R.d.T. baurechtlich zu verstehen und welche Rechtswirkung haben sie?

 

Baurecht Aktuell (2014 – 2015)
– Vorstellung interessante und wegweisende aktuelle Baurechtsentscheidungen

 

=> Ziel des Seminars ist es, die o.g. Kernthemen, eingehend zu erörtern, um so die zum Entscheiden und Handeln notwendigen rechtlichen Kenntnisse zu vermitteln.

 

 

Referenten
Professor Stefan Leupertz, Stuttgart, Richter am BGH a.D:, Schiedsrichter u.a.
Rechtsanwalt Thomas Steiger BDB, Staufen, Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht

 

Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)

 

FP/UE
8

 

Infoblatt BDB-Seminar Baukonfliktmanagement_BDB-Gießen-Wetzlar

 

Bitte melden Sie sich mit vorstehender Anmeldung direkt bei den Kollegen des BDB-Gießen-Wetzlar an.

 

Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Veranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch die Veranstalter verbunden.