BDB-Seminar Das neue Bauvertragsrecht

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Das neue Bauvertragsrecht – Was ändert sich, was kommt neu ab 2017?

 

Am 2. März 2016 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mangelhaftung“ beschlossen. Das neue Gesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten.

 

Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag
– Zweiteilung in gewerbliches Baurecht und Verbraucherbaurecht
– Verbraucherschutz und Modernisierung des Werkvertragsrechts im Bauwesen
– Widerrufsrecht von Bauverträgen für Verbraucher
– Kündigungsregelungen für beide Seiten aus wichtigen Gründen
– Baubeschreibungspflicht (z.B. Angabe von vereinbarten Beschaffenheiten)
– Änderungsmöglichkeiten für Auftraggeber während des Bauablaufes
– Regelungen zum Bauablauf, Bauzeit und Begrenzung von Abschlagsrechnungen
– Pflicht zur Herausgabe von notwendigen Bauunterlagen an den Auftraggeber/Käufer
– Änderungen zur Haftung von Zulieferunternehmen für Mängel an Baustoffen u.v.a.m..

 

Architekten- und Ingenieurverträge
– Regelungen zu Architekten- und Ingenieurverträgen im neuen Bauvertragsrecht

 

Baurecht Aktuell (2015 – 2016)
– Vorstellung interessanter und wegweisender aktueller Baurechtsentscheidungen

 

=> Ziel des Seminars ist es, die o.g. Kernthemen, eingehend vorzustellen, um so die zum Entscheiden und Handeln notwendigen baurechtlichen Kenntnisse zu vermitteln.

 

 

Referenten
Rechtsanwalt Thomas Steiger BDB, Staufen, Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht

 

Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)

 

FP/UE
8

 

Infoblatt BDB-Seminar Das neue Bauvertragsrecht

 

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Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Veranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch die Veranstalter verbunden.