BDB-Seminar Abnahme der Bauleistung

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Die Abnahme löst die wichtigsten Rechtswirkungen in der gesamten Bauabwicklung aus; schon kleinste Fehler können zu Haftungsrisiken führen. Architekten und Ingenieure müssen daher die wesentlichen Grundlagen beherrschen, um Fehler zu vermeiden. In unserem Seminar erhalten Sie notwendige Infor-mationen und praktische Hilfsmittel, mit denen Sie Abnahme richtig durchführen.

 

Themen:

1. Einleitung

– Was ist Ihre Aufgabe und Funktion als Planer bei der Abnahme?
– Haben Sie selbst die Verpflichtung zur Abnahme, wenn Sie mit der LPh 8 beauftragt sind?
– Brauchen Sie vom Bauherrn eine ausdrückliche Vollmacht zur Abnahme?

 

2. Abnahmepflicht / Abnahmeverweigerung

– Wann muss abgenommen werden?
– Wann ist die Abnahme zu verweigern?
– Was ist, wenn noch gravierende Mängel vorhanden sind?
– Was ist, wenn Restleistungen fehlen?
– Was ist überhaupt ein Mangel?
– Was ist ein wesentlicher, was ein geringfügiger Mangel und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die Abnahme?
– Was ist, wenn nur die Dokumentation fehlt?

 

3. Formen der Abnahme

– Wie findet die Abnahme statt?
– Können Teilleistungen selbständig abgenommen werden?
– Welche Wirkung hat eine Teilabnahme?
– Was versteht man unter einer fiktiven Abnahme?
– Was ist technische Abnahme?
– Welche Bedeutung hat die Ingebrauchnahme der Leistung durch den Bauherrn?

 

4. Abnahmetermin

– Muss es einen Abnahmetermin geben?
– Müssen Sie als Planer beim Abnahmetermin anwesend sein?
– Wer führt das Abnahmeprotokoll?
– Was muss zwingend in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden?
– Wer unterschreibt das Abnahmeprotokoll?
– Muss der Auftragnehmer anwesend sein?
– Was ist ein Vertragsstrafenvorbehalt?
– Wie muss ein Mangelvorbehalt erklärt werden?

 

5. Vertragsklauseln zur Abnahme

– Kann die fiktive Abnahme ausgeschlossen werden?
– Ist es zulässig, ausschließlich förmliche Abnahme zu vereinbaren?
– Kann die Abnahme nur bei kompletter Mängelfreiheit vereinbart werden?
– Kann die Abnahme der Subunternehmerleistung auf die Endfertigstellung hinausgeschoben werden?

 

6. Die Wirkung der Abnahme

– Welche Auswirkungen hat die Abnahme auf die Gewährleistungsfrist?
– Wie wird die Gewährleistungsfrist berechnet?
– Welche Gewährleistungsfristen können vereinbart werden?
– Muss die Gewährleistungsfrist im Abnahmeprotokoll stehen?
– Macht es einen Unterschied, ob Beschädigungen, Zerstörungen und Diebstahl am Bau vor oder nach der Abnahme auftreten?
– Welche Wirkung hat die Aufnahme eines Mangelvorbehalts im Abnahmeprotokoll?
– Kann die Schlussrechnung ohne Abnahme fällig werden?

 

Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch

 

Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)

 

FP/UE
8

 

Infoblatt Abnahme der Bauleistung

 

 

die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt !
verbindliche Anmeldungen bitte ausschließlich über unser Internetportal www.bdb-baumeister.de
Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Seminarveranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter verbunden