Nachtragsmanagement am Bau – Nachträge verhindern, Baukosten einhalten
Das Prüfen und Bewerten von Nachträgen gehört zu den alltäglichen Aufgaben eines jeden Planers. Ob eine Nachtragsleistung vorliegt und wie diese gegebenenfalls zu vergüten ist, darüber wird nicht selten gestritten. Hier gilt es, einerseits die Interessen des Bauherrn zu vertreten, andererseits eine objektive Sichtweise zu wahren, um unnötige und damit wiederum kostenintensive Streitigkeiten zu vermeiden. Ein wesentliches Ziel der Planungsleistungen sollte es jedoch sein, Nachträge gar nicht erst entstehen zu lassen.
Themen:
1. Grundlagen des Nachtragsrechts
– Was ist ein Nachtrag? – Begriffe und Definitionen
– Nachtragsvermeidung Nr. 1 – Vollständige, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung
– Welche (vor)vertraglichen Prüfungs- und Hinweispflichten hat der AN im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und welche Konsequenzen können sich ergeben?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B verlangen?
– Was versteht man unter einer Leistungsänderung?
– Was ist eine Zusatzleistung?
– Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?
– Welche Vertragsklauseln zum Nachtragsrecht sind (un)wirksam?
3. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?
– Muss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegt werden?
– Kann der AN die Ausführung der Leistung verweigern, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?
– Was ist, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?
– Nach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?
– Wer trägt das Kalkulationsrisiko?
4. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?
– Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
– Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
– Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?
5. Welche Formerfordernisse, Kompetenzen und Vollmachten sind bei der Anordnung und der Vergütung von Nachträgen zu beachten?
– Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
– Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
– Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?
6. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?
– Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
– Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
– Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
– Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?
7. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen
– Wann greift die 10%-Grenze?
– Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
– Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
– Gibt es Fristen zur Preisanpassung?
8. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?
– Ist Nachtragsprüfung generell eine „Besondere Leistung“ und damit vergütungspflichtig?
– Was ist, wenn Nachträge auf fehlerhafter Ausschreibung beruhen?
– Deckt die HOAI Nachtragsprüfungen im Rahmen der Vergütung für die LPh 7 und 8 ab?
Referenten
Rechtsanwalt Dr. Rainer Koch oder
Rechtsanwalt Markus Bettingen oder
Rechtsanwalt Thomas Huber
Sie erhalten
Vortrag und Seminarunterlagen als .pdf-Datei
(Speise und ein Getränk in der Mittagspause
sind enthalten)
FP/UE
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Infoblatt Nachtragsmanagement am Bau
die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt !
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Haftungsausschluß: Mit der Durchführung der Seminarveranstaltung ist keine Haftungsübernahme durch den Veranstalter verbunden
Datum/Zeit
05.02.2025
9:30 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
BAUMEISTER AKADEMIE
Ginnheimer Straße 48
60487 Frankfurt
Deutschland
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