IHK-Wahl ab 17. Januar 2019: Kompetenz und Erfahrung für klare Positionen

Dr. h.c. Thomas M. Reimann, (links) und Ulrich Caspar (rechts), Kandidaten für die IHK-Wahl 2019 in der Wahlgruppe 10: Bau und Immobilienwirtschaft

 

 

Gemeinsam für klare Positionen in der Bau- und Immobilienwirtschaft setzen sich Ulrich Caspar und Thomas M. Reimann ein. Die beiden erfahrenen Unternehmer werben anlässlich der anstehenden IHK-Wahl in Frankfurt am Main, sowie dem Hoch- und Main-Taunus-Kreis für eine rege Wahlbeteiligung. Erstmals hat sich die IHK dazu entschieden, die Kandidaten auch ONLINE wählen zu können. Gewählt wird ab 17. Januar 2019.

 

Ulrich Caspar, Neumitglied beim BDB-HESSENFRANKFURT, wirbt für einen Bürokratieabbau und eine Deregulierung innerhalb der Branche, um den Herausforderungen der Wohnungswirtschaft gerecht zu werden.
Thomas M. Reimann, verantwortliches Vorstandsmitglied für die Öffentlichkeitsarbeit beim Verband, fordert die Ausweisung von mehr Bauland und die Inkraftsetzung der Beschleunigungsgesetze aus Wiedervereinigungszeiten, um der angespannten Situation in der Metropolregion sinnvoll zu begegnen.

 

Ulrich Caspar ist seit 1972 in der Wohnungswirtschaft und seit 1981 als Immobilienprojektentwickler aktiv. Thomas M. Reimann ist seit 1985 in der Bauwirtschaft und führt seit 2004 als Vorstandsvorsitzender ein Bauunternehmen. Beide Herren verfügen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeiten über ein Höchstmaß an Fach- und Sachkompetenz innerhalb der Bau- und Immobilienbranche und stellen sich für eine weitere Wahlperiode der Wiederwahl.

 

BDB-HESSENFRANKFURT




AIV schließt sich Initiative ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ an

Der Länderinitiative ‘Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ hat sich ein weiterer Verband angeschlossen:

 

„Wir haben uns entschieden, der Initiative Impulse für den Wohnungsbau beizutreten, weil wir der Überzeugung sind, im Verbund mit den anderen Verbänden und Institutionen zum Wohnungsbau mit starker gemeinsamer Stimme sprechen zu können,“ sagt Axel Bienhaus, 1. Vorsitzender des Architekten- und Ingenieur Verein Frankfurt am Main (AIV).

 

Die Aufnahme wurde in der Sitzung der Initiative ‘Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ am 12.12.2018 förmlich beschlossen.

 

BDB-HESSENFRANKFURT




IHK-Wahl 2019: #GEMEINSAMentscheiden2019 Thomas M. Reimann, Wahlgruppe 10: Bau- und Immobilienwirtschaft

Die IHK-Wahl findet vom Versand der Wahlunterlagen (ab dem 17. Januar 2019) bis zum 19. Februar 2019, 12:00 Uhr, statt.


S
ie können auch Online wählen. Näher Infos dazu unter: www.frankfurtmain.ihk.de/ihkwahl/

 

 

 

Wahlgruppe 10: Bau- und  Immobilienwirtschaft

 

Thomas Reimann
Vorsitzender des Vorstands

ALEA Hoch- und Industriebau AG
Tucholskystraße 20
60598 Frankfurt

 

 

Zur Person:

Geboren in Frankfurt am Main, Dipl.-Betriebswirt, 57 Jahre, verheiratet, zwei erwachsene Kinder, seit 1985 in der Bauwirtschaft tätig

Zum Unternehmen:

ALEA ist Familienunternehmen seit 1899 und kompetenter Partner, wenn es um den Rohbau geht

Mein Motiv für die Kandidatur:

Bau- und immobilienpolitische Positionen für die Metropolregion formulieren, branchenübergreifend aktiv sein

 

Kandidatenflyer

 

 

 

 

Demokratische Interessenvertretung – fair und ausgewogen

 

Die Teilnahme an den IHK-Wahlen ist ein wichtiger Beitrag zu einer demokratischen Entscheidungsfindung in der Wirtschaft am Standort und darüber hinaus.  Mit der Wahl der Vertreter ihrer Wahlgruppe bestimmen die Unternehmerinnen und Unternehmer die Personen, die in den kommenden Jahren ihre Belange in der IHK sachkundig entscheiden und das Umfeld für alle Unternehmen in der Region mitgestalten.

 

Mit der Wahl der Vertreter Ihrer Branche in die Vollversammlung sorgen Sie dafür, dass sachkundige Stimmen diese Entscheidungen treffen. Mit der Wahl nutzen Sie ein wichtiges Recht in Ihrer Rolle als Unternehmerin und Unternehmer. Das Wahlrecht, so wissen wir aus unserer Geschichte, ist eine Verantwortung, die manchmal gering scheinen mag, am Ende aber von großer Wirkung sein kann.

 

 

 

 

Geben Sie den Belangen der Wirtschaft eine Stimme

 

Mit der Wahl bestimmen die Unternehmerinnen und Unternehmer im IHK-Bezirk Frankfurt am Main die 89 Mitglieder ihrer IHK-Vollversammlung. Die Zusammensetzung der Vollversammlung bildet die Wirtschaftsstruktur am jeweiligen Standort ab. Die Blickwinkel möglichst  aller Wirtschaftszweige sollen in die Entscheidungen der Vollversammlung einfließen.

 

Um diese Spiegelbildlichkeit der Wirtschaft im jeweiligen IHK- Bezirk abzubilden, werden die Mitglieder der Vollversammlung in Wahlgruppen gewählt. Einzelhändler wählen zum Beispiel die Kandidaten aus der Gruppe der Einzelhändler, Industriebetriebe wählen die Kandidaten aus der Gruppe der Industriebetriebe. Die Kandidaten, die als Mitglieder der Vollversammlung gewählt werden, vertreten in der Vollversammlung zwar die Interessen ihrer Wahlgruppe, sind dort aber dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft am Standort verpflichtet.

 

 

 

 

Eine Stimme pro Mitglied – gelebte Demokratie

 

Die IHKs versenden die schriftlichen Wahlunterlagen ab dem 17. Januar 2019 an die Wahlberechtigten. Jedes Mitglied erhält die Unterlagen mit den Kandidaten seiner Wahlgruppe.

 

Jedes IHK-Mitglied ist wahlberechtigt und jede Stimme zählt gleich. Dieses Prinzip führ t dazu, dass kleine und mittlere Unternehmen das gleiche Gewicht haben wie große. Bei den IHK-Wahlen zählen also nicht Umsatz und Marktanteil, sondern nur die Tatsache der unternehmerischen Tätigkeit im jeweiligen IHK-Bezirk.

 

Die IHK Frankfurt bietet auch eine Online-Wahl an. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Wahl-Webseite: www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-wahl/

 

Die ausgefüllten Wahlunterlagen beziehungsweise die Stimmabgabe via Online-Wahl müssen bis zum 19. Februar 2019 um 12 Uhr bei der IHK vorliegen. Anschließend werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis fest und macht die Namen der Gewählten bekannt. Im April/Mai 2019 treten die gewählten Mitglieder der neuen Vollversammlung zur konstituierenden Sitzung zusammen und wählen aus ihrer Mitte das Präsidium für die neue fünfjährige Amtsperiode.

 

IHK-Frankfurt




Reimann in das VhU-Präsidium gewählt

Andreas Ostermann – Vorsitzender BDB-HESSENFRANKURT, Rainer von Borstel – Hauptgeschäftsführer Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen, Nikolaus Jung – Geschäftsführer Haus & Grund Frankfurt, Thomas M. Reimann – CEO ALEA AG und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit BDB-HESSENFRANKFURT

 

Die VhU-Mitgliederversammlung hat am 30.10.2018 in Wiesbaden den heimischen Unternehmer Thomas M. Reimann in das VhU-Präsidium gewählt. Reimann war bereits seit Januar 2017 stellvertretender Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses und wurde im März 2018 zum Vorsitzenden gewählt. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit verlangt er von den Verantwortlichen in der Politik ein schlüssiges Konzept für bezahlbaren Wohnraum. Lösungen sieht Reimann in einer deutlich verstärkten Ausweitung von Bauland und dem Abbau von Normen und Vorschriften, die Bauen unsinnig verteuern. Ferner spricht er sich für eine Modifizierung beim kommunalen Finanzausgleich aus, um bauwillige Gemeinden, Kommunen und Städte von den Folgekosten für Infrastruktur zu entlasten.

 

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände vertritt die branchenübergreifenden Interessen von 80 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in Hessen, in denen 150.000 Unternehmen mit 1,5 Millionen Beschäftigten Mitglied sind.

 

Thomas M. Reimann




Hans-Joachim Rosenbaum bei ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘

Initiative ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘

 

 

Impulsdialog Hans-Joachim Rosenbaum

Nominierter Wohnbauminister der SPD-Hessen

 

Hans-Joachim Rosenbaum tritt zur Landtagswahl in Hessen im Regierungsteam von Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) als Wohnbauminister an. In dieser Funktion hat Rosenbaum in einem Impulsdialog seine Positionspunkte der Initiative ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ vorgestellt:

 

 

Hans-Joachim Rosenbaum

Rosenbaum sieht den Faktor Boden als wesentlichen Faktor für eine Steuerung der Kosten im Wohnungsbau an und spricht sich für eine langfristig ausgelegte Bodenbevorratungspolitik aus.

 

Derzeit könnte ausreichend Bauland ausgewiesen werden. Es fehlt aber der politische Wille bei den Gemeinden, es auch zu tun. Rosenbaum will das durch einen intensiven Dialog des Landes mit den Kommunen ändern.

 

Rosenbaum spricht sich für einen völlig neuen Landes­entwick­lungsplan aus. Dieser solle Perspektiven für ländliche Räume stärker in den Fokus nehmen, um einer Entvölkerung ländlicher Räume entgegen zu wirken.

 

Dr. Martin Kraushaar, Dr. Axel Tausendpfund

Er will zudem Grund und Boden stärker bei der öffentlichen Hand belassen und Bauland über Erbbaurecht vergeben.

Bodenwertsteigerungen sollen der Allgemeinheit zugute kommen und direkt im Projekt investiert werden müssen.

 

Rosenbaum plädiert auch für die Senkung der Grunderwerb­steuer: „6% sind zu hoch“.

 

Zudem müssen die Abschreibungszeiten verkürzt werden. Aufgrund des immer höher werdenden Anteils an technischer Gebäudeausstattung bei den Bauleistungen bilden die aktuellen Abschreibungszeiten nicht mehr den tatsächlichen Werteverzehr ab.

 

Hans-Joachim Rosenbaum

Die Regelungen zur Vergabe von Bauleistungen müssen nach Ansicht Rosenbaums reformiert werden. Das aktuelle Vergaberecht mache es Unternehmen, die sich an Tariflöhne halten, schwer.

 

Rosenbaum setzt sich auch für eine Internationale Bauausstellung (IBA) in Hessen ein. Eine solche Bauaus­stellung könnte den Interdisziplinären Diskurs fördern und neue Denkansätze für Bauen und Wohnen und Infrastruktur aufzeigen.

 

Dr. h.c. Thomas M. Reimann, Rainer von Borstel, Irmtraud Swoboda

 

Die Initiative ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ bedankt sich bei Hans-Joachim Rosenbaum für den anregenden Dialog.

 

 

IW-Hessen

 




BDB-Vorstand Reimann im ZDB-Ausschuss Berlin

Nach der Wahl von Rüdiger Otto zum Vorsitzenden des Ausschusses Recht und Wirtschaft ZDB

 

BDB-Vorstand Reimann war im ZDB-Ausschuss Wirtschaft und Recht am 27. + 28.09.2018 in Berlin aktiv und hatte Gelegenheit, mit dem Staatsekretär Christian Hirte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu sprechen.

 

In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses Wirtschaft und Recht und des Mittelstandsausschusses des HDB wurde ein reger Austausch zu den Themen Mantelverordnung, Bauprodukteverordnung und Wiedereinführung der Meisterpflicht in Bauhandwerken geführt. Gerade die Mantel- und Bauprodukteverordnung sind nach Auffassung von Reimann für die Mitglieder des BDB-HESSENFRANKFURT von großer Bedeutung.

 

Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand angepasst werden. Die vorliegende Mantelverordnung besteht aus mehreren Teilen. Den Kern des Regelungsvorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

 

Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung sollen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt werden. Mit der Neufassung werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt.

 

„Von der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und der Altlastenverordnung sind aufgrund der dort vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer betroffen und somit die planenden Architekten, also unsere Mitglieder im Verband“, führt Reimann aus.

 

Staatssekretär Christian Hirte (2. v.L.) im Gespräch mit Dr. Andreas Geyer

Noch viel stärker sieht der BDB-HESSENFRANKFURT eine Vielzahl seiner Mitglieder von der Bauprodukteverordnung betroffen. Sie legt Bestimmungen fest für die Sicherheit von Gebäuden und anderen Bauwerken und behandelt Aspekte des Gesundheitswesens, der Dauerhaftigkeit und Energieeinsparung, des Umweltschutzes, sowie wirtschaftliche Aspekte und andere wichtige Belange des öffentlichen Interesses. Das aktuelle Problem liegt darin, dass die europäischen Normen nicht mehr um nationale Regelungen ergänzt werden dürfen, um sie tatsächlich handhabbar zu machen. Die europäisch harmonisierten Bauproduktnormen weisen jedoch größtenteils sicherheitsrelevante Mängel und Lücken auf.

 

Im vergangenen Jahr haben sich die Verbände der Bauwirtschaft intensiv in die Diskussion um die unabdingbare Fortentwicklung der EU-Bauprodukteverordnung eingebracht. Die Bundesregierung hat in der Folge zentrale Kritikpunkte aufgegriffen und gegenüber der europäischen Kommission gegen zunächst zwei mangelhaften Bauproduktnormen Klage erhoben.

 

Die HwO-Novelle 2004, mit der Meisterpflicht in mehreren Handwerken, hat dazu geführt, dass jeder der möchte, sich ohne Nachweis einer Qualifikation in einigen Bereichen des Handwerks selbständig machen kann. Mit der HwO-Novelle wurde das Tor zur Scheinselbständigkeit und damit zur Schwarzarbeit und Illegalität weit aufgemacht.

 

Thomas M. Reimann, Rüdiger Otto (Vizepräsident ZDB), Dr. Andreas Geyer (Hauptabteilungsleiter Wirtschaft)

Die mangelnde Qualifikation der Nicht-Meisterbetriebe führt immer häufiger zu Mängeln. So setzt sich der ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe) für die Wiedereinführung der Meisterpflicht ein. Reimann fand in diesem Zusammenhang deutliche Worte: „Akzeptanz und Attraktivität wird in der Bauwirtschaft vom Facharbeiter auch unmittelbar mit gerechter Entlohnung gesehen. Diese kann nur stattfinden, wenn auch die Vergabe zu fairen und gerechten Bedingungen erfolgt. Das ist meines Erachtens in vielen Fällen bei der öffentlichen Hand nicht der Fall. Ich rate daher an, die Vergabekriterien dahingehend zu ändern, dass ausschließlich präqualifizierte Unternehmen zu Teilnahme am öffentlichen Wettbewerb zugelassen werden und bei der Vergabe Berücksichtigung finden. Lässt es sich nicht kurzfristig aufgrund von europäischem Recht zeitnah umsetzen, so empfehle ich die freiwillige Selbstverpflichtung zu dieser Regelung. Das stärkt die Branche und sorgt für die notwendige Nachhaltigkeit und Qualität, verhindert andererseits Schwarzarbeit und Lohndumping.“

 

Erfreut zeigt sich Ostermann, dass mit Thomas M. Reimann, dem BDB-Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit, ein ehrenamtlich aktiver Unternehmer aus Hessen in Berlin im Ausschuss vertreten ist. „Ein gutes Beispiel, aus Netzwerken einen Mehrwert zu generieren. Das ist nur darstellbar, da der Kollege sowohl im Vorstand des VbUH (Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.), wie auch als Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der VhU (Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.) aktiv ist. Dieses Wirken ist für uns als Verband mehr als zu begrüßen. Natürlich ist es wichtig, dass wir zu diesen Fachthemen, die gerade auch unsere Architekten und Ingenieure mittelbar betreffen, die Informationen aus erster Hand bekommen.“

 

BDB-HESSENFRANKFURT, Thomas M. Reimann




Große Erwartungen der hessischen Bau- und Immobilienwirtschaft anlässlich des Wohnungsbaugipfels in Berlin

 

Führende hessische Verbände und Institutionen fordern vom Bund bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau

 

  • Aufstockung nur ein kleiner Hebel: Kommunen müssen mehr Bauland ausweisen
  • Steuerliche Verbesserung der Abschreibung insgesamt erforderlich
  • Verbesserte Förderkonditionen schaffen

 

 

Die in der Länderinitiative „Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN“ zusammengeschlossenen Verbände und Institutionen der Bau- und Immobilienwirtschaft fordern vom kommenden Wohnungsbaugipfel und der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen und ein stärkeres Engagement von Land und Kommunen. „In Hessen fehlen bis 2040 mehr als 500.000 Wohnungen. Damit wir für alle Bevölkerungs- und Einkommensgruppen angemessenen Wohnraum bereitstellen können, bedarf es endlich eines stärkeren politischen Rückenwinds für den Wohnungsbau“, erklärte am Dienstag Gerald Lipka, Sprecher der Initiative „Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN“ und Geschäftsführer des BFW Landesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen / Rheinland-Pfalz / Saarland.

 

Aufstockung allein löst den Wohnungsmangel nicht – deutlich mehr Flächen notwendig

 

In der Diskussion über den Wohnungsmangel wurde die Schaffung von 1,1 Millionen Wohnungen deutschlandweit durch Aufstockung skizziert. Für die Initiative ist dies aber nur eine Lösung im Mix aus vielen Maßnahmen: „Natürlich bevorzugen auch wir die Innen- vor der Außenentwicklung. Mit Nachverdichtung allein können wir aber die große Nachfrage nach Wohnungen nicht bewältigen. Daraus folgt, dass es ohne die Ausweisung von neuem Bauland nicht gehen wird. Schlüssel hierzu ist aus unserer Sicht eine verbesserte interkommunale Zusammenarbeit. Die Kommunen sollen sich untereinander verständigen und verbindlich einigen, wo der benötigte Wohnraum entstehen soll.“, so Andreas Ostermann, Koordinator der Impulse und Vorsitzender des BDB – HESSENFRANKFURT. Zudem gelte es, in Stadt und Land für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen: „Die Zusammenarbeit von Stadt und Land ist elementar zur Bewältigung der Herausforderungen der aktuellen Wohnungsmarktsituation. Wir fordern die hessische Politik auf, die Kommunen in die Pflicht zu nehmen, gleichzeitig jedoch auch verstärkt zu unterstützen. Ein Bonussystem als Anreiz für die Ausweisung von Bauland halten wir für wirkungsvollen ersten Schritt.“

 

 

Steuerliche Verbesserung der Abschreibung insgesamt erforderlich

 

Die Verbände und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) begrüßten ausdrücklich die aktuelle Überlegung der Großen Koalition, weitere steuerliche Anreize im Wohnungsbau zu schaffen. Hierbei könne es aber nicht nur um eine „besondere steuerliche Förderung“ für die Nachverdichtung bzw. Aufstockung gehen. Dr. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der AKH, erläuterte: „Wir fordern eine dauerhafte Erhöhung der Abschreibung im Mietwohnungsbau von 2 auf 3 % – nicht nur bis zum Jahr 2022. Das ist zu kurz gedacht.“ Auch auf Landesebene sehen die Vertreter der Impulse Handlungsbedarf: „Hessen hat in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer stetig erhöht und den Steuersatz auf nun sechs Prozent angehoben.  Wir fordern seit langem eine Senkung der Grunderwerbsteuer und begrüßen grundsätzlich die Ansätze hierzu in den Wahlprogrammen zur Landtagswahl in Hessen, auch wenn diese noch nicht weit genug gehen.“

Positiv sieht die Impulse-Gruppe den Vorschlag, nicht nur Sozialwohnungen staatlich zu fördern, sondern in neuen Wohngebieten auch Infrastruktur, wie Kitas oder eine Mobilitätszentrale, mit staatlicher Unterstützung zu schaffen. Viele Kommunen weisen aus Sorge vor diesen Folgekosten Bauland häufig nicht aus. Das Bündnis sieht daher Beihilfen zur Schaffung von Infrastruktur als möglichen Lösungsansatz.

 

 

Gezielte Fördermaßnahmen fehlen

 

Um mehr bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen zu schaffen, setzt sich die Initiative außerdem für attraktivere Förderkonditionen ein. Nach Meinung von Dr. Axel Tausendpfund, stellvertretender Sprecher der Initiative und Verbandsdirektor des VdW südwest (Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft), muss die Rendite-Lücke zwischen freier Finanzierung und Förderung geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund fordert der VdW Südwest, über eine weitere Erhöhung des Tilgungszuschusses nachzudenken: „Angesichts der momentanen Kapitalmarktsituation mit sehr niedrigen Kreditzinsen ist aus Investorensicht der Zuschuss der reizvollste Aspekt des Förderprogramms. Wenn dieser erhöht wird, werden wieder mehr Unternehmen sozialen Wohnungsbau betreiben und bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten anbieten können. Die gesamte Wohnraumförderung muss deutlich passgenauer als bislang auf die regionalen, idealerweise sogar auf die örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden“.

 

In der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sieht Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbands baugewerblicher Unternehmer Hessen, ein wichtiges Zukunftsthema: „Die Baufertigstellung eines Mehrfamilienhauses dauert derzeit rund vier Jahre – das ist etwa ein Jahr mehr als in den Vorjahren. Insbesondere ausufernde Standards und Normen, aber auch langwierige Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse führen zunehmend zu Problemen im Wohnungsbau. Das treibt die Baukosten- und zeiten unnötig in die Höhe.“ Außerdem räche sich, dass das Personal in den Bauämtern über viele Jahre stark abgebaut wurde. In Zeiten des Baubooms und des Fachkräftemangels sei es nun umso schwieriger, die Vakanzen wieder auszugleichen: „Die neue Hessische Landesregierung muss gemeinsam mit den Kommunen und Landkreisen dafür Sorge tragen, das Personal in den Bauämter qualifiziert aufzustocken und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, so dass schnell mehr neue Wohnungen gebaut werden können.“ fasste von Borstel zusammen.

 

 

Wichtige Zukunftsthemen für die hessische Wohnungspolitik

 

Insgesamt, so Impulse-Sprecher Gerald Lipka, fordere die hessische Bau-und Immobilienwirtschaft von der Politik eine Bündelung der Kräfte und deshalb auch die Schaffung eines hessischen Bau-und Infrastrukturministeriums, um für alle gesellschaftlichen Gruppen bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können: „Die aktuellen Herausforderungen können nur bewältigt werden, wenn der Wohnungsbau wieder Vorfahrt erhält. Dies fordern wir von der neuen Landesregierung, egal wie sie nach der Wahl aussieht. Nur so kann der dringend benötigte Wohnraum geschaffen werden, vor allem im bezahlbaren Segment. Die Impulse für den Wohnungsbau stehen bereit, die Wohnungspolitik der neuen Landesregierung konstruktiv zu begleiten. Unter dem Strich zählt für uns alle gleichermaßen die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

 

Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN




BAUMEISTER AKADEMIE in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank aufgenommen

 

 

Seit Anfang September ist die BAUMEISTER AKDEMIE in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank aufgenommen.

 

Die Anbieterpräsentation finden Sie hier.

Das Fort- und Weiterbildungsangebot finden Sie hier.

 

 

Das Landesportal ist das Dachportal des Portalnetzes Hessische Weiterbildungsdatenbank. Die Hessische Weiterbildungsdatenbank wird seit Januar 2007 von Weiterbildung Hessen e.V. für das Bundesland Hessen betrieben. Seit Januar 2008 ist die Hessische Weiterbildungsdatenbank eines der WISY Kursportale. WISY ist ein länderübergreifendes Netzwerk von Bildungsinformationsportalen. Ziel der Weiterbildungsdatenbank Hessen ist es, den Weiterbildungsmarktes in Hessen vergleichbarer und transparenter zu machen.

 

 

Bildung satt: Die passende Weiterbildung finden

 

Mit über 20.000 aktuellen Kursen von mehr als 1.000 hessischen Anbietern zeigt das Portal die vielfältigen Möglichkeiten der beruflichen, allgemeinen und politischen Weiterbildung in Hessen.

 

Die Datenbanken ermöglichen einen direkten Vergleich der Seminarangebote für Ihre individuelle Wahl.

 

Umfassende Informationen und Verlinkungen zu den hessischen Förderungen für Weiterbildungsinteressierte und Arbeitgeber runden das Wissensangebot ab.

 

Nutzen Sie Ihre Chance und greifen Sie nach den Früchten der Bildung!

 

 

BAUMEISTER AKADEMIE




Vergaberecht im Unterschwellenbereich nicht verschärfen

Dr. Martin Kraushaar, Dr. h.c. Thomas M. Reimann in der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

 

Der Vorsitzende des Bau- und Immobilienausschusses der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, der Unternehmer Thomas Reimann, und der Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Dr. Martin Kraushaar, haben sich über die Forderungen an die Landespolitik im Bereich der Planungs- und Bauwirtschaft in der kommenden Legislatur ausgetauscht.

 

Reimann betonte, dass man in der jetzigen Lage sowohl in stadtplanerischer Hinsicht als auch bei der Planung und Ausführung der Gebäude auf innovative Ansätze und Pilotprojekte angewiesen sei. „Wir müssen die Chancen ausloten, die sich mit der neuen Gebietstypologie „Urbanes Gebiet“ für eine neue Mischung von Gewerbe und Wohnen ergibt, gegebenenfalls auch im Bereich des Werkswohnungsbaus oder bei mehrstöckigen Gebäuden mit großen Einzelhandelsflächen“, so der Vorstandsvorsitzender der Alea Hoch- und Industriebau AG. Neue urbane Dichte sei ein Thema, fügte Dr. Kraushaar an.

 

Übereinstimmend stellten Reimann und Kraushaar fest, dass das Instrument der Konzeptvergabe von Grundstücken aus kommunaler Hand, wenn es sinnvoll und variabel eingesetzt wird, sehr zur zügigen Umsetzung städtebaulicher Entwicklungskonzepte beitragen kann.

 

Reimann stimmte Dr. Kraushaar zu, dass das hessische Vergaberecht im Unterschwellenbereich keinesfalls gegenüber dem jetzigen Status verschärft werden darf. Andernfalls würden sich die Bieter vom öffentlichen Sektor zurückziehen. Im Vordergrund sollte dagegen stehen, dass faire Auftragsbedingungen zwischen der öffentlichen Hand und den Auftragnehmern herrschen.

 

Reimann und Dr. Kraushaar haben verabredet, dass der Bau- und Immobilienausschuss der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und die Kammer auch künftig einen engen Austausch pflegen, um die Politik zu beraten. Die Kammer ist daher regelmäßig eingeladen, den Ausschusssitzungen beizuwohnen.

 

AKH, VhU




Wohnungsbau: 20.600 neue Wohnungen in 2017

 

Reimann: „Kommunen müssen mehr Wohngebiete ausweisen, damit mehr gebaut werden kann. Land soll Anreize im Kommunalen Finanzausgleich setzen.“

 

Frankfurt am Main. „Leider überhaupt keine Entwarnung“ sind die heute vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen zum Wohnungsbau in Hessen aus Sicht der VhU.

 

Zwar seien 20.600 Wohnungen, die im Jahr 2017 neu gebaut wurden, erfreulich, ebenso der Anstieg im Vergleich zum Jahr 2016 (18.400 neue Wohnungen). „Das ist weiterhin nicht genug, um den Mangel an günstigen Wohnungen und Häusern zu lindern. Es muss viel mehr gebaut werden, um den Anstieg der Mieten und Wohnungspreise zu dämpfen. Dazu müssen die Kommunen endlich mehr Neubaugebiete ausweisen“, sagte Thomas Reimann, Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses und Vorstandsvorsitzender der mittelständischen Bauunternehmung ALEA AG in Frankfurt.

 

„Viele Kommunen in den Ballungsräumen verzögern oder verweigern sogar die Ausweisung neuer Wohngebiete. Oft fehlen die Kapazitäten in den Verwaltungen und leider auch der politische Wille“, so Reimann. Denn viele Kommunalpolitiker sorgten sich um die Folgenkosten bei Kindergärten, Schulen und Verkehr. Diese Kosten würden vielerorts nicht durch die Steuermehreinnahmen dank neuer Einwohner gedeckt. Die VhU hat deshalb vorgeschlagen, dass das Land im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) hohe Anreize setzt, Neubaugebiete auszuweisen. Reimann: „Städte und Gemeinden, die gute städteplanerische Konzepte für ihr Wachstum vorlegen und Neubaugebiete umsetzen, sollten durch Extragelder aus dem KFA belohnt werden.“

 

 

VhU, Dr. h.c. Thomas M. Reimann