BDB begrüßt Forderung von Bundesministerin Dr. Hendricks zur weiteren Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau auf jährlich 2 Mrd. Euro

Wohnungsbau, Dr. Barbara Hendricks (web 600x286)

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) begrüßt die Forderung von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks, wonach die Bundesmittel an die Länder für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus von derzeit rund 1 Mrd. Euro pro Jahr auf jährlich 2 Mrd. Euro erhöht werden müssen, um zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Deutschland die Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau schnellstmöglich massiv zu erhöhen.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner betont: „Der BDB und die Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau“ vertreten bereits seit Monaten die Ansicht, dass die jetzt beschlossene Erhöhung der Bundesmittel an die Länder für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus auf etwa 1 Mrd. Euro auch angesichts des anhaltenden Flüchtlingszustroms bei weitem nicht ausreicht. Eine weitere Aufstockung der Mittel auf die von der Bundesbauministerin genannte Summe ist daher unerlässlich. Nur so kann der soziale Wohnungsbau in Deutschland bereits kurzfristig spürbar gestärkt und ein wirklicher Neustart erreicht werden.“

 

Neben einer weiteren Erhöhung der Mittel ist es aber zudem zwingend notwendig, dass eine Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau durch die Länder künftig unabdingbar ist. Es ist angesichts der dramatischen Situation auf dem Wohnungsmarkt unverantwortlich, dass die zweckgebundene Verwendung der Mittel momentan nur in 4 Bundesländern umgesetzt wird.

 

BDB-Bund




SPD-Parteivorsitzender Sigmar Gabriel schließt sich BDB-Forderung an: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr sind dringend notwendig

Wohnungsbau, Sigmar Gabriel (web 600x286)

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) begrüßt das Bekenntnis des SPD-Parteivorsitzenden und Vizekanzlers Sigmar Gabriel im Anschluss an die Klausurtagung der Partei am vergangenen Wochenende, wonach die Anstrengungen im Wohnungsbau schnellstmöglich massiv erhöht und jährlich 400.000 neue Wohnungen in Deutschland gebaut werden müssen.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner betont: „Damit greift der Vizekanzler eine zentrale Forderung auf, die der BDB und die Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau“ bereits seit Monaten vertreten. Notwendig ist nun aber auch eine schnelle Umsetzung dieser Ankündigung. In der Verantwortung stehen nach dem Bekenntnis ihres Parteivorsitzenden dabei ganz besonders die SPD-geführten Bundesländer.“

 

Für den Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr ist es für den BDB unerlässlich, dass preiswerte Grundstücke von Bund, Länder, Kommunen, aber auch den Kirchen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Zur Linderung der Wohnungsnot in Deutschland ist zudem ein grundlegender Neustart des sozialen Wohnungsbaus vonnöten. Die den Ländern vom Bund derzeit zur Verfügung gestellte ca. 1 Mrd. Euro jährlich für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus reicht dabei nicht ansatzweise aus. Eine Erhöhung um mindestens weitere 500 Mio. Euro ist dringend geboten, um den Wohnungsmangel intensiver bekämpfen zu können.
Unerlässlich ist darüber hinaus eine Verbesserung der steuerlichen Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus für private Investoren, um hier verbesserte Anreize zu setzen. So muss die lineare Abschreibung für Abnutzungen (AfA) umgehend von derzeit linear 2% auf 3% erhöht und in besonderen Bedarfsregionen zudem ein zusätzliches Prozent aufgesattelt werden.

 

BDB-Bund




2016 soll „Wohnungsbau-Jahr“ werden – Neues Positionspapier der Aktion Impulse zu erforderlichen Maßnahmen für eine Wohnungsbauoffensive

LOGO IW-Bund (web 600x286)_IW-Bund

Die Bau- und Immobilienbranche hat Bund und Länder aufgefordert, 2016 zum „Wohnungsbau-Jahr“ zu machen. Hierzu legte die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, der neben dem BDB über 30 weitere wichtige Verbände und Organisationen der Planungs-, Bau- und Wohnungswirtschaft angehören, darunter die Bundesarchitekten- und die Bundesingenieurkammer, die IG BAU, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Wohnungsverband GdW, Anfang Januar 2016 ein neues Positionspapier vor. Dieses umfasst zentrale Kernforderungen für eine Wohnungsbau-Offensive.

 

Die in der Aktion Impulse zusammengeschlossenen Verbände machen darin deutlich, dass „Bund und Länder dringend zusätzliche Steueranreize für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen schaffen müssen“. Ebenso verlässliche Rahmenbedingungen, um einen Neustart beim bezahlbaren und beim sozialen Wohnungsbau zu erreichen. Dieser Forderungskatalog zum Wohnungsneubau wurde an die wichtigsten Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages sowie an alle Ministerpräsidenten verschickt.

 

Gerade in Großstädten und Ballungsräumen habe sich das schon bestehende Wohnungsdefizit in 2015 noch einmal enorm vergrößert. Der Zuzug nach Deutschland stelle den Wohnungsmarkt vor eine zusätzliche Herausforderung. Die „Wohnungsbau-Zielmarke“, so die Aktion Impulse, liegt deshalb in den kommenden Jahren bei 400.000 Wohnungen, die neu gebaut werden müssen – und zwar pro Jahr. Über den schon bestehenden, aber viel zu geringen Wohnungsneubau hinaus seien damit jährlich rund 80.000 neue Sozialmietwohnungen notwendig. Zusätzlich erforderlich sind weitere 60.000 bezahlbare Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies mache einen Kurswechsel bei der Wohnungsbaupolitik notwendig. „Bund und Länder dürfen dabei keine Zeit verlieren. Sie müssen gleich zu Beginn des neuen Jahres die Pflöcke für eine neue Wohnungsbaupolitik einschlagen“, forderte der Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, Dr. Ronald Rast.

 

Konkret sei es spätestens mit der erneuten Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit dem 1. Januar 2016 notwendig, für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum die lineare Abschreibung von 2 auf insgesamt 4 Prozent zu erhöhen. Der BDB und die weiteren Verbände und Organisationen der Aktion Impulse begründen die beiden zusätzlich erforderlichen Prozentpunkte damit, dass die anteilige Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent einer sachgerechten Anpassung der Abschreibung an die sich verändernde, deutlich abnehmende technische Nutzungsdauer der Gebäude entspreche. Ein weiteres Prozent sei als Sonderabschreibung für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ausschließlich in Ballungsgebieten dringend erforderlich, um insbesondere private Investoren für den Wohnungsneubau zu motivieren.

 

Alternativ wird der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Vorschlag, zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 Prozent eine gezielte Sonderabschreibung für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten einzuführen, ausdrücklich begrüßt. Danach soll es zeitlich und regional begrenzt für zwei Jahre eine 10-prozentige und ein Jahr lang eine 9-prozentige Sonderabschreibung geben. Mit diesem steuerlichen Instrument könnten Bund und Länder zügig genau dort einen Effekt erzielen, wo Wohnraum Mangelware ist und Mieten explodieren. Aus Sicht der Aktion Impulse ist es daher äußerst wichtig, dass sich Bund und Länder jetzt schnell darauf einigen, damit so Impulse für bezahlbaren Wohnungsneubau gesetzt werden können.

 

Um einen Neustart beim sozialen Wohnungsbau zu schaffen, plädieren die Verbände und Organisationen der Aktion Impulse auch hier dringend für eine Sonderabschreibung. Die Wohnungsbau-Experten fordern dazu die Wiedereinführung des Paragrafen 7k im Einkommensteuergesetz. Damit könne es gelingen, den Neubau von Sozialmietwohnungen regional gezielt anzukurbeln. Gleichzeitig müsse der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau 1,5 Milliarden Euro jährlich – und damit 500 Millionen Euro mehr als bislang zugesagt – bereitstellen, so die eindeutige Forderung der Aktion Impulse. Zudem muss der Bund dabei auf Nummer sicher gehen, dass die Länder das Geld auch tatsächlich ausschließlich für den Bau von Sozialwohnungen verwenden und es nicht, wie in der Vergangenheit oftmals passiert, zweckentfremdet eingesetzt wird.

 

Scharfe Kritik richtet die Aktion Impulse in ihrem neuen Positionspapier an die Adresse einiger Bundesländer, denn diese haben die Grunderwerbsteuer als neue Geldquelle entdeckt und inzwischen teilweise schon mehrfach nach oben geschraubt. Erforderlich ist daher, ab 2016 die Grunderwerbsteuer für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum in den kommenden fünf Jahren auf 3,5 Prozent zu begrenzen. In keinem Fall sollte eine weitere Erhöhung der Grunderwerbssteuer erfolgen, da das die Impulswirkung einer Sonderabschreibung gleich wieder erheblich gefährden würde.

 

Darüber hinaus sprechen sich der BDB und die weiteren Verbände und Organisationen der Aktion Impulse für die Bereitstellung von kostengünstigem Bauland für den Neubau von bezahlbarem und von sozialem Wohnraum durch Bund und Länder aus. Der Bund solle hier beim Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesimmobilienanstalt Vorbild sein. Auch die Länder sollten Vorschriften für ihre Gemeinden erlassen, die eine kostengünstige Abgabe von Bauland ermöglichen, so die Forderung der Aktion Impulse.

 

Das vollständige Positionspapier können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.




Steuerliche Zusatzförderung des Wohnungsbaus in greifbarer Nähe – Staatssekretär Dr. Meister bestätigt Pläne des Finanzministeriums

15_12_09 Dr. Meister, BDB-Präsident Wagner_BDB-Bund

Die seit Jahren von der Aktion Impulse für den Wohnungsbau und dem BDB vertretene Kernforderung nach Abschreibungsverbesserungen für den bezahlbaren Wohnungsbau in Ballungsregionen ist nach langjähriger politischer und öffentlicher Überzeugungsarbeit in der Bundespolitik angekommen. Dies ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs, das unter der Leitung des BDB-Präsidenten Hans Georg Wagner mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, MdB, im Bundesfinanzministerium am 4. Dezember 2015 geführt wurde. Präsident Wagner wurde durch den BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton und den Koordinator der Aktion Impulse, Dr. Ronald Rast, begleitet. Der Staatssekretär hatte zum Gesprächstermin als Experten des Ministeriums den Leiter des Referats für Grundsatzfragen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Mittelstand und Bau- und Wohnungswirtschaft, Dr. Richard Köhler, hinzugezogen.

 

Nach Vorstellung der Aktion Impulse und des BDB bemängelte Hans Georg Wagner in seinem Eingangsstatement die mangelnde Erfolgskontrolle der zweckgebundenen Verwendung der vom Bund an die Länder bereitgestellten finanziellen Mittel für die Soziale Wohnraumförderung in Höhe von derzeit 518 Mio. Euro pro Jahr. Es sei bekannt, dass nur 4 Bundesländer diese Mittel auch tatsächlich zweckgebunden einsetzen und durch Ländermittel entsprechend ergänzen. Wenn diese Kompensationszahlungen ab nächstem Jahr auf über 1 Mrd. Euro jährlich erhöht werden, ist die Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung unabdinglich. Darüber hinaus sprach er sich vehement für eine Verbesserung der Abschreibung für den Wohnungsbau von derzeit linear 2 % auf generell 3 % aus, wobei in Wachstumsregionen für den bezahlbaren Wohnungsbau nochmals 1 % linear aufgesattelt werden sollte. Dies sei zur Mobilisierung privaten Kapitals für den Wohnungsbau dringend erforderlich.
Er beendete sein Statement mit der Forderung, dass auch die BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) und die großen christlichen Kirchen einbezogen werden sollten, Bauland für Zwecke des bezahlbaren Wohnungsbaus kostengünstig bereit zu stellen.

 

Dr. Meister zeigte sich nicht überrascht von diesen Forderungen und fragte nach, ob vor dem Hintergrund der guten wirtschaftlichen Lage der Betriebe der Bauwirtschaft und deren hohen konjunkturellen Auslastung nicht die Gefahr entstehe, dass zusätzliche Anreize in Preissteigerungen endeten, ohne dass die Kapazitäten der Branche ausgebaut würden. Außerdem verwies er auf die sehr unterschiedlichen Wohnungsmärkte in Deutschland, die von Regionen mit Leerständen bis zu Wachstumsregionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf reichen, so dass eine Erhöhung der linearen Abschreibung in der Wirkung nicht zielgenau sei. Zur Bereitstellung von kostengünstigem Bauland für Zwecke des bezahlbaren Wohnungsbaus verwies er darauf, dass die BIMA diese Aufgabenstellung mittlerweile erfüllen dürfe.

 

Er bestätigte aber auch, dass das Bundesfinanzministerium mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und den Ländern sich in Gesprächen befinde, eine Sonderabschreibung über 3 Jahre für die Städte mit Wohngeldstufen IV bis VI einzuführen. Grundvoraussetzung dafür sei aber, dass die Bundesländer bei diesem Vorschlag mitziehen und auch die Sonderabschreibung mit finanzieren. Ebenso sei es notwendig, dass die Länder gleichzeitig einem Moratorium für die Festlegung der Grunderwerbssteuer zustimmen. Aber es sei derzeit erkennbar, dass bei diesen Vorschlägen nicht alle Länder mitziehen wollten, was höchst bedauerlich sei. Dr. Köhler bestätigte Präsident Wagner darin, dass die Verpflichtung auf Gegenfinanzierung und Führung von Statistiken für die zweckgebundene Verwendung der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau nicht von allen Bundesländern eingehalten werden und pflichtete ihm in der Beanstandung bei.

 

Seitens der Aktion Impulse wurde durch Dr. Rast dem Ministerium eine umfassende Faktenmappe zum Thema einschließlich verschiedener aktueller Modellrechnungen übergeben. Dr. Rast betonte dabei, dass nach Feststellung der Bauwirtschaft die Kapazitäten derzeit zu ca. 80 % ausgelastet seien. Auch die Baustoffindustrie verfüge noch über ausreichende Reserven, die Wohnungsbautätigkeit im erforderlichen Umfange zu steigern. Die notwendigen Kapazitäten zur Produktionssteigerung seien vorhanden.

 

Dr. Rast verwies auf die aktuelle Pestel-Studie, die vor dem Hintergrund des schon bestehenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum sowie des hohen Zuzugs von Flüchtlingen für die nächsten Jahre eine jährliche Wohnungsbaufertigstellung von bis zu 400 Tsd. Wohnungen ermittelte. Demnach müssten gegenüber dem derzeitigen Stand ca. 80 Tsd. Sozialmietwohnungen und ca. 60 Tsd. weitere Wohnungen im frei finanzierten Wohnungsbau in Ballungsräumen gebaut werden. Diese Wohnungsbauleistung sei nur über den Weg steuerlicher Anreize möglich und legte dazu eine Vergleichsrechnung vor. Danach sind über den von der Aktion Impulse vorgeschlagenen Weg der Erhöhung der linearen Abschreibung von 2 auf 4 % fast die gleichen Effekte wie über den Weg der vom BMF vorgeschlagenen zusätzlichen Sonderabschreibungen in Höhe von jeweils 10 % für 2 Jahre und dann 9 % für 1 weiteres Jahr erzielbar. Insofern wurden die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich begrüßt.

 

Dennoch wurde seitens der Aktion Impulse und des BDB der dringende Appell an das Bundesfinanzministerium gerichtet:

• nochmals die Kompensationszahlungen für Zwecke des sozialen Miet-wohnungsneubaus um weitere 500 Mio. Euro auf nunmehr ca. 1,5 Mrd. Euro jährlich zu erhöhen;
• die bisher angedachte zeitliche Begrenzung der Sonderabschreibung von 3 auf 5 Jahre im Sinne verlässlicher Rahmenbedingungen zu erhöhen;
• statt der Beschränkung auf Städte mit Wohngeldstufen IV bis VI diese auf III bis VI zu erweitern oder ein anderes geeignetes Kriterien zu wählen, damit alle Regionen mit angespannten Wohnungsmärken in den Genuss der Sonderabschreibung kommen;
• die KfW-Förderung zum Effizienzhaus 70 vorerst beizubehalten;
• die Länder zu einem Moratorium bei der Grunderwerbssteuer für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu veranlassen.

 

Last but not least wurde die Bedeutung des Wohnungsbestandes für die Erreichung der Energie- und CO2-Ziele der Bundesregierung hervorgehoben. Bei einer jährlichen Neubauquote von nur ca. 0,6 % sei es dringend erforderlich, auch hier steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen. Diesbezügliche Vorhaben der Bundesregierung waren in der Vergangenheit bereits mehrfach am Widerstand der Länder im Bundesrat gescheitert, was von beiden Seiten mit großem Bedauern gesehen wird.

 

Das Gespräch endete mit dem Appell, diesen Widerstand seitens der Bundesländer aufzugeben und in dem Wunsch, in absehbarer Zeit den Dialog zu den behandelten Fragen des Wohnungsbaus und der steuerlichen Förderung fortzusetzen.

 

BDB-Bund




Solidarität mit Frankreich

15_11 Anteilnahme Terroranschläge Paris_BDB-Bund

 

Nach den menschenverachtenden Anschlägen in Paris bekundet der BDB seine Solidarität und sein Mitgefühl mit dem französischen Volk. Diese feigen Anschläge treffen alle freien und demokratischen Völker in Europa und sind ein Angriff auf unsere Freiheit. Unsere Trauer gilt allen Opfern und unsere Gedanken sind bei ihren Angehörigen und Freunden.

 

BDB-Bund




Jahresauftaktveranstaltung der hessisch-thüringischen Bauwirtschaft

 

Jahresauftaktveranstaltung der hessischen Bauwirtschaft 2016 in Frankfurt

Bereits zum zweiten Mal laden der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen sowie der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein Main e.V., zu einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung nach Frankfurt am Main ein.

 

Termin: Dienstag, der 26. Januar 2016

Veranstaltungsort: Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Veranstaltungsbeginn: 16 Uhr

Veranstaltungsende: 18.15 Uhr mit gemeinsamem Imbiss

 

Link zur Anmeldung




BDB-Präsident Wagner im Pressegespräch zur Studie „Wohnungsbedarf und Neustart des sozialen Wohnungsbaus“

Pressegespräch Studie 'Wohnungsbedarf und Neustart des sozialen Wohnungsbaus' (web 600x286)_BDB-Bund
Prominente Teilnehmer an der Seite von Hans Georg Wagner: Mieterbund Bundesdirektor Lukas Siebenkotten und Hauptgeschäftsführer Baugewerbe Felix Pakleppa

 

Das Thema des sozialen Wohnungsbaus gewinnt durch den Zustrom an Flüchtlingen weiter an Aktualität. Nun berechnet erstmals eine vom BDB mitbeauftragte Studie in der Hochphase des Flüchtlingszuzugs den Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Als Teil des „Verbändebündnisses sozialer Wohnungsbau“ hatte der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure neben der IG Bau, dem Deutschen Mieterbund und anderen Verbänden aus der Immobilien- und Bauwirtschaft am 15. September 2015 in Berlin zum Pressegespräch geladen. In diesem Rahmen wurden die Ergebnisse des Pestel-Instituts zu folgenden Themen vorgestellt:

· Wohnprognose, wie viele Wohnungen angesichts der aktuellen Flüchtlingszahlen gebaut werden müssen

· das aktuelle Wohnungsdefizit – die Zahl der Wohnungen, die von 2009 bis heute zu wenig gebaut wurden

· spezielle „Mietwohnungsnot“ – fehlende Sozialwohnungen und der Mangel an bezahlbaren Wohnungen

· Maßnahmen zum Neustart des sozialen Wohnungsbaus

· Wohnungsneubau als „milliardenschweres Wachstumsprogramm“ mit allen relevanten Faktoren – Steuer-Anreiz, Kosten, zusätzliche Steuereinnahmen

 

Zahlreiche Journalisten namhafter Hauptstadtmedien nutzten die Gelegenheit, Hintergrundinformationen von den Akteuren der Bau-, Wohnungs-, Immobilien- und Planungsgewirtschaft zu erfragen. Die Positionen von Architekten und Ingenieuren wurden durch den BDB vertreten.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner, Hauptgeschäftsführer Herbert Barton und Referent Tim Ladiges nahmen für den BDB an dem Pressegespräch teil. Unter den Branchenvertretern herrschte Einigkeit, dass unter günstigeren Voraussetzungen, das Wohnungsdefizit gedeckt und 400.000 Wohneinheiten pro Jahr bis 2020 gebaut werden können. Zum Vergleich: 2014 wurden in Deutschland 250.000 Wohneinheiten errichtet. Eine Senkung der Grunderwerbssteuer, eine bessere Koordination in den Kommunen, verstärkter Mehrgeschosswohnungsbau, schnellere Baugenehmigungen und die Senkung der Baukosten sind Anreize für einen den Bedarf deckenden, sozialen Wohnungsbau. Sicherheits- und Energiestandards sollen bei dem Bau von neuen Wohneinheiten auf dem aktuellen Niveau bleiben.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner wiederholte die Forderung an die Bundesregierung nach einem fünf Jahre EnEV-Moratorium, das auf dem Baumeistertag in Halle 2015 von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. In dem Zeitraum von fünf Jahren sollen die Auswirkungen bisheriger Verordnungen wissenschaftlich untersucht und in Bezug auf ihre Wirksamkeit validiert werden – die EneV 2014 soll dabei als „letzter“ einzuhaltender Energiestandard zunächst festgeschrieben werden.

 

Herr Wagner betonte außerdem, dass die den Bundesländern vom Bund zur Verfügung gestellten 518 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau einer Zweckbindung unterliegen sollten, damit diese Gelder nur in den sozialen Wohnungsbau fließen. Bisher gibt es diese Zweckbindung nur in den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin. Er unterstützte in dem Pressegespräch weiterhin massiv den von der Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks eingebrachten Vorschlag auf Verdoppelung der Mittel auf gut 1 Milliarde Euro jährlich.

 

Pressemitteilung zum Pressegespräch

BDB-Bund




Ankündigung einer Allianz macht alleine noch keinen Sommer

15_07_10 Allianz für Wohnen in Hessen (web 600x286)_IW-Hessen
 
• Bezahlbarer Wohnraum künftig noch knapper
• Potenziale in den Städten durch Nachverdichtung
• Verbändebündnis kündigt konkrete Projekte für Allianz an

 
„Wir betrachten die Ankündigung einer Allianz prinzipiell als einen positiven Schritt. Doch erst der weitere Prozess wird erweisen, ob die Allianz auch einen Beitrag zur Lösung der Probleme auf den Wohnungsmärkten leisten kann“, sagte Dr. Rudolf Ridinger, Sprecher des Bündnisses aus Kammern und Verbänden „Impulse für den Wohnungsbau“ und Vorstand des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft vor Vertretern der Medien in Wiesbaden.
 
Ridinger nahm damit zu den Erwartungen an die von der Landesregierung angekündigte „Allianz für Wohnen in Hessen“ Stellung. Zur ersten Sitzung der Allianz hat das für den Wohnungsbau zuständige Ministerium am 20. Juli eingeladen.
 
Prüfstein Landesbauordnung
Bündnisse zum Wohnen gebe es auf Bundesebene sowie in mehreren Bundesländern. Die Ergebnisse blieben allerdings bislang auf allen Ebenen weit hinter den Erwartungen zurück. In Hessen bestehe die Chance, dies besser zu machen. „Positiv nehmen wir die Ankündigung auf, dass die Landesregierung ihre Gesetzesvorhaben zur Diskussion und Folgenabschätzung in die Runde einbringen will“, so Ridinger. Das war in der Vergangenheit so nicht der Fall.
 
Ein zentraler Prüfstein wird nach Auffassung von Ridinger die angekündigte Novelle der Landesbauordnung sein. „Hier sehen wir vor dem Hintergrund der angekündigten Einführung einer ÖPNV-Abgabe erheblichen Diskussionsbedarf“, so Ridinger. Auch sei gerade die Landesbauordnung ein zentraler Ansatzpunkt, um überbordende Hemmnisse abzubauen oder zumindest einzugrenzen, etwa in den Bereichen Barrierefreiheit und Brandschutz.
 
Nachverdichtung bietet Potenziale
Die Allianz solle aber auch zur Beschleunigung und Ausweitung des Wohnungsbaus beitragen. Die jüngsten Baufertigstellungen bewegten sich 20 bis 30 Prozent unterhalb des erforderlichen Niveaus. Die Zahl der Baugenehmigungen sei sogar rückläufig.
 
Gerald Lipka vom BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen / Rheinland-Pfalz /Saarland e.V. unterstrich in diesem Zusammenhang, dass mehrere Engpässe wohnungswirtschaftliche Investitionen erschwerten. An erster Stelle stünden dabei Engpässe beim Bauland. Hier gebe es selbst in den Zentren noch erhebliche Potenziale. So liege etwa Frankfurt in der Einwohnerdichte weit hinter München. Niemand in Deutschland käme deshalb auf die Idee, München als unattraktiven Wohnstandort anzusehen.
 
Weitere Potenziale bestünden in der Nachverdichtung und der Konversion, insbesondere von Bürostandorten. Als sehr problematisch schätzt Lipka den Bau von preisgünstigen Wohnungen ein. Die Baukosten liefen schon seit Jahren „aus dem Ruder“. Diese stiegen kontinuierlich und außerdem wesentlich stärker an, als die Verbraucherpreise insgesamt.
 
Fördermittel für den Bau preisgünstiger Wohnungen nötig
Der Bau von mehr preisgünstigen Wohnungen sei dabei ein Haupterfordernis, ergänzte Wolfgang Hessenauer vom Mieterbund in Hessen. Das Land verliere immer mehr sozial gebundene Wohnungen, gleichzeitig werde der Engpass an bezahlbaren Wohnungen in den nächsten Jahren noch zunehmen, betonte der Mietervertreter vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen. Aber auch der Mittelstand habe immer größere Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das Land müsse dringend mehr tun, wenn sich die Dramatik auf den Wohnungsmärkten beim preisgünstigen Wohnen nicht weiter verschärfen solle. Ohne mehr Fördergelder gehe das nicht.
 
Verbände und Kammern werden konkrete Projekte vorschlagen
„Wir wollen einen konstruktiven Dialog“, so Ridinger, „der möglichst rasch zu konkreten Ergebnissen führt. Wir wollen dabei auch konkrete Projekte einbringen“, kündigte Ridinger an.
 
Das Bündnis „Impulse für den Wohnungsbau“, das mit seinen 15 Kammern und Verbänden die komplette Wertschöpfungskette repräsentiere, habe seine Mitarbeit angeboten. „Die Ankündigung einer Allianz macht allerdings alleine noch keinen politischen Sommer. Es kommt auf konkrete Schritte zur Umsetzung des Ziels von mehr und dabei insbesondere auch bezahlbarem Wohnungsbau an“, so Ridinger.

 

IW-Hessen




EU leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

Logo BDB-Bundesgeschäftsstelle

Die Europäische Kommission hat vor wenigen Tagen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Verschiedene nationale Vorschriften des Landes würden unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen beinhalten, so die EU-Kommission in ihrer Begründung.

Deutschland wurde hierbei aufgefordert, die Regelungen zu verbindlichen Mindestpreisen zu ändern, da diese nach Auffassung der EU-Kommission zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig seien. Sie würden vielmehr verhindern, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Angriff nehmen können. Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens ist ein eindeutiger Angriff aus Brüssel auf die HOAI, gegen die sich der BDB im Verbund mit allen Organisationen der planenden und bauenden Berufen mit sämtlichen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen wird.

Vorausschauend hatte der BDB auf seinem jüngsten Baumeistertag im Mai 2015 bereits einstimmig eine Resolution hierzu verabschiedet. In dieser heißt es:

„Die Delegierten der Bundesdelegiertenversammlung des Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure lehnen den erneuten Versuch der EU zur Abschaffung der HOAI und der Abschaffung oder Lockerung der Kapitalbindung ab! Sie fordern die Bundesregierung auf, mit allen Mitteln die bewährten Strukturen der freiberuflichen Tätigkeit zu erhalten und allen Versuchen, diese abzuschaffen, entgegenzuwirken! Kein EU-Bürger wird durch die HOAI, die eine reine Inländer-HOAI ist, an der Tätigkeit in Deutschland gehindert.“

Das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren und stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren und diese möglichst mit stichhaltigen Argumenten im Sinne des Erhalts der HOAI zu entkräftigen.

Selbstverständlich wird Sie der BDB in seinen Medien über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens finden Sie hier.

BDB-Bund, Tobias Hintersatz




BDB und Aktion Impulse im Dialog mit dem Bundesfinanzministerium – Staatssekretär Gatzer empfängt BDB-Präsident Wagner im Ministerium

20. Bild (web645x307)
Herbert Barton, Hans Georg Wagner, Werner Gatzer, Dr. Ronald Rast (v.l.)

 

Die Reihe der Gesprächsrunden zwischen dem BDB, zusammen mit der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, und dem Bundesfinanzministerium wurde am 20. Mai 2015 in Berlin fortgesetzt. Dazu hatte der Finanzstaatssekretär Werner Gatzer den BDB-Präsidenten Hans Georg Wagner sowie den Koordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast und den BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton ins Bundesfinanzministerium eingeladen. Neben dem Staatssekretär war das Ministerium durch den zuständigen Referatsleiter Dr. Möhlenbock und den Referenten Sattler in dem rund 75-minütigen Gespräch bestens vertreten.

Zu Beginn des Treffens berichtete mit Schwerpunkt Bauhaushalt des Bundes der Staatssekretär über die jüngsten Entscheidungen im Haushaltsausschuss des Bundestages im Hinblick auf die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Zwecke des Flüchtlings- und Wohnungsbaues sowie einen nachhaltigen Wohnungsbau für Auszubildende und Studenten. In den Vorjahren sei man noch von jährlich ca. 100.000 Flüchtlingen ausgegangen. Diese Zahl habe sich aktuell auf deutlich über 300.000 erhöht, so dass die gesellschaftspolitisch wichtigen Ziele in der Flüchtlingspolitik durch Wohnungsbau in Form fester Unterkünfte stärkere Bereitstellung finanzieller Bundesmittel erfordere. Im Hinblick auf den nachhaltigen Wohnungsbau für Azubis und Studenten wolle der Bund ebenfalls verschiedene Modellprojekte durchführen.

Herr Wagner stellte in Aussicht, dass der BDB zusammen mit der Aktion Impulse und ggf. der Wohnungswirtschaft beabsichtige, im Herbst 2015 zu der Problematik des Flüchtlingswohnungsbaus in Berlin zu einer Informationsveranstaltung mit Länder- und kommunaler Beteiligung einzuladen.

Sodann stellte Dr. Rast für die Aktion Impulse die neuesten Daten und Erkenntnisse zum Wohnungs- und Städtebau vor. Er betonte, dass in den Jahren zwischen 1996 und 2006 systematisch alle steuerlichen Förderinstrumente für den Wohnungsbau abgebaut wurden und seitdem nur noch eine 2-prozentige lineare Abschreibung möglich ist. Danach ist die Wohnungsbautätigkeit in den Jahren von 2007 bis 2009 auf das niedrigste Niveau in der Nachkriegszeit gefallen. Zwar sei die Zahl der Wohnungsfertigstellungen im Mehrfamilienhausbau seit 2011 wieder angestiegen, aber mehr als 80 % dieser Wohnungsbautätigkeit betreffe das gehobene bzw. Luxussegment. Hier werden mit Kaltmieten zum Teil deutlich über 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erzielt, während für Bezieher mittlerer Einkommen in dem Segment bis zu 8 Euro Kaltmiete kaum noch und für Bezieher unterer Einkommen in dem Segment bis zu 6 Euro Kaltmiete gar kein Wohnungsneubau mehr stattfinde.

Konzentrierte Forderungen der Aktion Impulse seien deshalb, mehr bezahlbaren (Miet-)Wohnungsbau in Großstädten zu initiieren und einen „Neustart“ des Sozialen Wohnungsbaus in Angriff zu nehmen. Dazu sei es notwendig, die Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus mit einer Anhebung der linearen Abschreibung von derzeit 2 % p.a. auf generell 3 % und einer zusätzlichen „sozialen Komponente“ von 1 %, temporär und regional begrenzt, zu verbessern. Die Weitergabe der Vorteile einer solchen Sonder-AfA könnten wie bei der früheren Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch die Vorlage der entsprechenden Mietverträge überprüft werden.

Für den Sozialen Wohnungsbau sei die Wiedereinführung des in der Vergangenheit schon bewährten § 7 K EKStG ein geeigneter Weg, diesen Neustart einzuleiten. Außerdem sei es eine Forderung, dass der Bund die den Ländern bereitzustellenden Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumversorgung zweckgebunden von derzeit jährlich 518 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro erhöht, diese durch Kofinanzierung der Länder in gleicher Höhe aufgestockt werden sollten sowie die zweckgebundene Verwendung für Sozialen Wohnungsbau nachgewiesen werden müsse. Gerade der letzte Punkt des Nachweises der zweckgebundenen Verwendung der Mittel durch die Länder fand die Zustimmung des Staatssekretärs auch vor dem Hintergrund des Hinweises von Hans Georg Wagner, dass nur 4 Länder (Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin) diese Mittel tatsächlich zweckgebunden einsetzen.

Anhand neuerer Untersuchungen des Pestel-Instituts im Auftrag der Aktion Impulse konnte vorgestellt werden, dass die notwendige Kaltmiete für heute in Ballungszentren errichtete Mietwohnungsbauten durchschnittlich 10,05 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Im Falle der Veränderung des linearen Abschreibungssatzes von 2 auf 3 % linear, könnte die Kaltmiete auf 8,43 Euro und bei 4 % sogar auf 7,42 Euro gesenkt werden. soweit die Abschreibungsverbesserung in den Mieten weiter gegeben werden. Dr. Rast betonte, dass schon allein durch den derzeitigen durchschnittlichen Anteil von 54 % Gebäudetechnik im Wohnungsbau ein Abschreibungssatz von 3 % dem tatsächlichen Werteverzehr gerecht werde, da die Lebensdauer der Technik weit unter 50 Jahre – wie bei derzeit 2 % Abschreibungssatz angenommen – liege.

Diese Darlegungen wurden vom Staatssekretär Werner Gatzer mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Informationsmappe sowie eine spezielle CD mit dem vorgestellten Zahlenwerk wurde den anwesenden Experten des Hauses zur Prüfung durch das Ministerium übergeben.

In seinem Schlusswort wies der Staatssekretär auf die Bedeutung der Bundesländer bei der Veränderung der Abschreibungsbedingungen im Wohnungsbau hin. Der Bund werde sicherlich in dieser Frage nicht initiativ werden, wenn die Länder hier nicht mitzögen. Er appellierte deshalb dringend an den BDB und die Aktion Impulse, an die Länder heranzutreten und um Unterstützung der Abschreibungsverbesserungen nachzusuchen. Hans Georg Wagner sagte zu, den Kontakt zu den Landesregierungen in dieser Frage zu suchen.

 

BDB-Bund