Bauwirtschaft sieht 2016 große Herausforderungen

 

 

Bauministerin Priska Hinz stellt 10.000 neue Wohnungen für niedrige Einkommen in Hessen in Aussicht

 

Bereits zum zweiten Mal luden am 26. Januar der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V., der Verband beratender Ingenieure sowie der Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein Main e.V. und weitere Verbände zur gemeinsamen Jahresauftaktveranstaltung ein.

 

Peter Hübner, Vorsitzender des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen e.V., begrüßte rund 250 Gäste aus Wirtschaft, Verbänden und Politik im Plenarsaal der Industrie- und Handelskammer Frankfurt. Er betonte in seiner Rede die Bedeutung der Bauwirtschaft als Schlüsselbranche in Hessen: „Ohne Bauwirtschaft ließe sich die sicherlich größte Herausforderung unserer Zeit, die Bewältigung der Asylbewerberströme, nicht meistern. Wir benötigen innerhalb kürzester Zeit geeignete Asylbewerberunterkünfte als Basis für ein geordnetes und friedliches Miteinander aller Menschen unserer Gesellschaft. Hierfür bedarf es neben der Bereitstellung von geeignetem Bauland vor allem auch unkonventioneller und zügiger Genehmigungsverfahren. Hier sehen wir noch deutliches Verbesserungspotential.“

 

Der Vize-Präsident des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., Frank Dittmar, machte deutlich, dass die Bauwirtschaft als Partner der Politik bereitstehe, die Herausforderungen anzupacken. Er appellierte an die anwesenden Politiker, Bürokratiehürden abzubauen und Gelder sowie Fachpersonal bereitzustellen: „Um weiterhin Konjunkturlokomotive zu sein, bedarf es Investitionen in die Infrastruktur, in Wohnungen und in Bildung und Integration. Das alles kann nur gelingen, wenn Politik, Wirtschaft und die Bürger eingebunden sind und miteinander an den Herausforderungen arbeiten.“

 

16_01_26 Jahresauftaktveranstaltung2 (web 600x286)_VbUH

 

Hübner und Dittmar forderten als Anreiz für Investoren im Wohnungsbau erneut die generelle Erhöhung der Abschreibung im Mietwohnungsneubau. Solche Anreize müssten allerdings langfristig wirken können und sollten nicht nur auf wenige Jahre begrenzt sein.

 

16_01_26 Priska Hinz (web 200x267)_VbUHHessens Wohnungsbauministerin Priska Hinz sieht in diesem Jahr die soziale Wohnraumförderung als wichtigsten Baustein der Arbeit der Landesregierung und ihres Ministeriums. Um während der Niedrigzinsphase Bauen weiter zu fördern, unterstütze das Ministerium private Investoren im sozialen Wohnungsbau neben der bisherigen Darlehensförderung mit einem zusätzlichen Zuschuss. Das Sonderprogramm für den Wohnungsbau schütte im Jahr 230 Millionen zusätzlich als kommunales Investitionsprogramm aus, in vier Jahren könnten so etwa 10.000 Wohnungen für niedrige Einkommen gebaut werden. Auch für mittlere Einkommen, besonders in Ballungsgebiete, sehe das Ministerium Förderungen vor. Um weiteren Wohnraum auch in dicht besiedelten Gebieten zu schaffen, wolle das Ministerium die Umnutzung und Sanierung von bisher nicht als Wohnraum genutzten Gebäuden in den Kommunen unterstützen.

Im Rahmen der Novellierung der Hessischen Bauordnung kündigte Priska Hinz die Absicht der Landesregierung an, für Erleichterungen beim Wohnungsbau zu sorgen, unter anderem durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Überprüfung von Standards.

 

16_01_26 Rainer Bomba (web 200x267)_VbUHRainer Bomba, Staatssekretär im Bundeministerium für Verkehr und digitale beschrieb in seiner Rede die Infrastruktur als Rückgrat der Wirtschaft. Deshalb müsse in den nächsten Jahren der Erhalt, Ausbau und Neubau der Infrastruktur besonders auch in der Mitte Deutschlands weiter vorangetrieben werden. Nach der neuen Verkehrsprognose sei mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs bis 2030 zu rechnen, alleine im Güterkraftverkehr um etwa 40%. Dafür müsse die Infrastruktur fit gemacht werden. Als besonders belastet bezeichnete Bomba die Brücken, auf denen teilweise der 5-fache Verkehr herrsche, als beim Bau geplant. In diesem Sinne reiche vielerorts eine Sanierung nicht aus, viele Brücken gelte es in Deutschland neu zu errichten. Dank der Erhöhung der Haushaltsmittel, Sonderprogrammen und dem Ausbau der Nutzerfinanzierung sehe er die mittelfristige Finanzierung sichergestellt. Bomba machte deutlich, dass sein Ziel sei, Gelder für die Infrastruktur langfristig konkret einzuplanen und kündigte für Frühjahr 2016 den Bundesverkehrswegeplan 2016-2030 an. Er solle in diesem Zuge auch ein sich veränderndes Mobilitätsverhalten berücksichtigen. Nach seiner Ansicht werde sich die Technik in Bezug auf neue Straßenbeläge, die Straße als Kommunikator und hochautomatisierte Fahrzeuge enorm wandeln.

 

In den anschließenden Unternehmer-Gesprächen unter der Moderation von Dr. Matthias Alexander von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung diskutierte Erich Allgeier, Referatsleiter im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mit den Unternehmern Dipl. Ing. Dieter Hanek und Dipl.-Ing. (FH) Kai Emmeluth zum Thema „Umwelt- und Verbraucherschutz versus kostengünstiges Bauen – aktuelle Entwicklungen und Lösungsansätze“. Die Unternehmer forderten von der Politik, die Abschreibungsmöglichkeiten für Investoren attraktiver zu gestalten und bei der Ansetzung von Standards die Kosten und Machbarkeit im Auge zu behalten.

 

Unter dem Motto „Verkehrs – und Infrastrukturplanung in der Mitte Deutschlands – Wege für morgen“ kamen Rainer Bomba, Dipl. Ing. Jochen Ludewig und Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch. Ing. Jochen Wachenfeld-Teschner ins Gespräch. Sie diskutierten die Überlegungen zur Schaffung einer Bundesfernstraßengesellschaft ins Leben zu rufen, um Mittel langfristig zu binden und unabhängig vom Haushalt einzusetzen. Die Unternehmer waren sich darin einig, dass in Deutschland immer noch viel zu lange Planungszeiten herrschten, bevor tatsächlich gebaut werden könne.

 

Die gemeinsame Jahresauftaktveranstaltung soll einen fortgesetzten Dialog zwischen Bauwirtschaft und Politik unterstützen und wird in weiteren Veranstaltungen und Gesprächen fortgeführt.

 

VbUH, Bauindustrie, BDB, VBI

 

 

 

 

16_01_26 Jahresauftaktveranstaltung4 (web 600x400)_VbUH

16_01_26 Jahresauftaktveranstaltung6 (web 600x400)_VbUH

16_01_26 Jahresauftaktveranstaltung3 (web 600x400)_VbUH

16_01_26 Jahresauftaktveranstaltung5 (web 600x400)_VbUH

16_01_26 Jahresauftaktveranstaltung7 (web 600x400)_VbUH

 




auf ein WORT: Christopher Dürselen

auf ein Wort - Chrisopher Dürselen (web 600x286)

 

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

es ist soweit, manchmal holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit schneller und vor allem schmerzhafter ein, als ursprünglich angenommen. Mittlerweile ist es leider erwähnenswert, dass uns dies in Deutschland umso mehr trifft, wenn politische Instanzen mitarbeiten oder gar Lösungen für Probleme beisteuern sollen.

 

Dies ist kein Vorwurf an einzelne Personen, vielmehr zeigt unser gesamtes System immer wieder enorme Schwächen und steht konkreten und schnellen Lösungen für dringliche aktuelle Probleme mehr im Wege als diese zielführend zu unterstützen.

 

Der BDB Frankfurt-Rhein-Main ist bereits seit längerer Zeit als federführender Part bei der „Initiative für den Wohnungsbau – Hessen“ engagiert. Unzählige Gespräche, Termine mit den politischen Entscheidern, Aktionen mit unseren Partnern aus der Immobilienwirtschaft, Vorträge und diverse mediale Veröffentlichungen wurden mit erheblichem Engagement des Verbands begleitet, organisiert oder selbst umgesetzt. Immer wieder hat gerade der BDB auf die Dringlichkeit zur Veränderung z.B. des Baurechts hingewiesen, um schnell und effektiv neuen – und bezahlbaren – Wohnraum schaffen zu können.

 

Ich selbst habe im Rahmen eines Vortrags im vergangenen Jahr, noch vor der Flüchtlingswelle, alleine im Bereich Riederwald und Fechenheim (Frankfurt-Ost) Grundstücke mit einer Fläche von fast 50.000 m² ausgewiesen, die sich für eine Wohnbebauung bestens eignen sollten. Aufgrund des bereits damals bestehenden inländischen Nachfragehochs nach Wohnraum war unsere Forderung die umgehende rechtliche Machbarkeit von Umwidmungen in geeigneten Gebieten.

 

In Deutschland fehlen ca. 800.000 bezahlbare Wohnungen. 30% der Bevölkerung (ohne den Flüchtlingsanteil!) hätten das Recht auf geförderten Wohnraum. Lediglich für 8% steht dieser Wohnraum bereit (Quelle: FAZ/21.01.16). Diese Zahlen dokumentieren die dramatischen Versäumnisse und Fehler der Vergangenheit.

 

Es ist kaum zu glauben, dass die Schaffung dieser Flächen noch immer durch ein hinfälliges Baurecht blockiert wird und diverse Bauvorschriften mit ihrer Kleinlichkeit und völlig überzogenen bürokratischen Hindernisläufen (z.B. Thema EnEv) dafür Sorge tragen, dass Baumaßnahmen mindestens erheblich verzögert werden, wenn sie denn überhaupt zur Genehmigungsreife geführt werden können.

 

Aus allen Bereichen sind Forderungen zum schnellen Bau von Wohnraum hörbar. Nur die Umsetzung kann niemand zeitnahe herbeiführen und wir steuern – mittlerweile absehbar – auf ein nicht gekanntes Chaos zu. Wann wird die Politik endlich erkennen, dass wir hier nicht länger warten können und den Unternehmen größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Herstellung neuen Wohnraums geben?

 

Wir als BDB jedenfalls stehen auch weiter als ansprechbarer Partner zur Verfügung und sind bereit, schnelle Lösungen zu identifizieren und umzusetzen – wie übrigens auch schon in der Vergangenheit!

 

 

Ihr Christopher Dürselen

Immobilienökonom
Vorstand/Referent für Immobilienwirtschaft im BDB Frankfurt Rhein-Main e.V.
Partner, NDI Schumann Immobiliengesellschaft, Frankfurt am Main




BDB-Präsident Wagner setzt intensiven berufspolitischen Dialog mit dem Präsidenten der Bundesingenieurkammer Kammeyer fort

16_01 Kammeyer, Wagner (web 600x286)_BDB-Bund
Hans-Ullrich Kammeyer, Hans Georg Wagner (v.l.)

 

Am Rande des gestrigen Parlamentarischen Abends des Bundesverbandes Freier Berufe (BFB) hat BDB-Präsident Hans Georg Wagner einen intensiven berufspolitischen Meinungsaustauch mit seinem Amtskollegen bei der Bundesingenieurkammer (BIngK), Hans-Ullrich Kammeyer, geführt. Thematische Schwerpunkte waren hierbei die Berücksichtigung von Ingenieurinteressen im Rahmen der Baukultur, die aktuellen Herausforderungen bei der HOAI insbesondere vor dem Hintergrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Honorarordnung sowie die neue Vergabeverordnung (VgV) und die Novellierung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts. Der beständige, vertrauensvolle Dialog zwischen BDB und BIngK soll auch im laufenden Jahr fortgesetzt und weiter intensiviert werden. In Vorbereitung ist für das Frühjahr 2016 daher ein umfassender Dialog zwischen BDB und BIngK im Rahmen eines Termins in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin, an dem neben den beiden Präsidenten auch die jeweiligen Hauptgeschäftsführer teilnehmen werden.

 

Weitere wichtige berufspolitische Gespräche führte BDB-Präsident Wagner im Rahmen des Parlamentarischen Abends unter anderem auch mit der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, sowie dem Vorstandsvorsitzenden des AHO, Dr. Erich Rippert.

 

BDB-Bund




auf ein WORT: Udo Meckel

auf ein Wort - Udo Meckel (web 600x286)

 

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

Am 30. Juli 2015 eröffnete die Hessische Architektenkammer eine bilaterale Gesprächsrunde mit den Verbänden zur Reformierung des Kammerbeitrages.

 

Damit greift die Kammer eine Diskussion auf, die von Seiten des BDB bereits in der Vergangenheit angesprochen wurde. In dem Treffen der Vertreter des BDB (die Herren Volk und Meckel sowie Frau Diefenbach) und der AKH (vertreten durch den Hauptgeschäftsführer Herrn Dr. Kraushaar und dem Schatzmeister Herrn Joachim Exler) wurde der derzeitige Stand der Diskussion in der Kammer an Hand von ersten Modellen erläutert und diskutiert.

 

Die Debatte um die Beitragshöhe ist nicht neu, sie wiederholt sich in regelmäßigen Abständen. Zum einen erhöhen sich die Kosten der Kammer aufgrund allgemeiner Preissteigerungen, zum anderen durch Lohn-und Gehaltsanpassungen.
Aber auch durch zunehmende Aufgaben oder Verpflichtungen, welche die Kammer bewusst und mit Billigung Ihrer Mitglieder bzw. der Vertreterversammlung angenommen hat, wie beispielsweise die Führung der Listen der Nachweisberechtigten, oder die Möglichkeit, Sachverständige zu bestellen. Letztlich auch aus Aufgaben heraus, die den Kammern insgesamt aus Ihrer notwendigen Präsenz in Europa entstehen: z.B. die Verteidigung der freien Berufe, die Selbstbestimmung und Selbstverwaltung, nicht zuletzt die Verteidigung der Gebührenordnung, die von anderen in Europa immer wieder hinterfragt wird.

 

Das historisch gewachsene System einer nach Beschäftigungsart differenzierten Beitragsordnung ist nicht zukunftsfähig.
So verringert sich das Beitragsaufkommen der Kammer durch den prozentual wachsenden Anteil an angestellten Kolleginnen und Kollegen. Nach dem derzeitigen Beitragsschlüssel zahlen Angestellte die Hälfte des jährlichen Beitragssatzes der Selbständigen. Bei fortschreitender Verschiebung hin zu einem höheren Anteil an Angestellten in der Kammer wächst die Unterdeckung aus diesem geringeren Beitrag, derzeit mit jährlich ca. 1%. Dies erscheint zunächst wenig.

 

Die Ursachen dafür sind vielfältig: die zunehmende Komplexität des Bauens, die formalen Anforderungen an Büros führt eher zu größeren Büros als zu kleineren, die gute Konjunkturlage vor allem in den Ballungszentren mag „Zwangsselbständige“ zurück in angestellte Positionen bringen, die Erwerbsbiografien ändern sich generell und werden immer wieder durch Abschnitte angestellter Tätigkeit ergänzt.

 

Nach dem bisherigen Verfahren wurden notwendige Beitragsanpassungen durch eine lineare Beitragserhöhung abgebildet, die das Prinzip des hälftigen Beitrages für angestellte und beamtete Architekt*innen nicht durchbrach und bislang nicht durchbrechen wollte.

 

Alle Ansätze und Modelle gehen zunächst durchaus von einem gleichbleibenden Kammerhaushalt aus.
Im Rahmen einer vorgreifenden Umfrage unter denjenigen Mitgliedern des BDB- Hessen, welche selbst auch Mitglieder der Kammer sind, wurde versucht „die Stimmung abzufragen“. Die Umfrage bot die Möglichkeit, zwischen drei Richtungsentscheidungen zu votieren:

– Beibehalt des bisherigen Schlüssels von 50% zu 100% zwischen Angestellten und Selbstständigen und lineare Steigerungen, um die Differenz aufzufangen,

– Angleichung der Beiträge zwischen Selbstständigen und Angestellten, entweder unmittelbar oder über eine längere Periode verteilt,

– Bemessung der Beiträge an Hand persönlicher Leistungsfähigkeit, alternativ einkommens- , umsatz- oder gewinnorientierte Berechnungen.

Der letzte Ansatz wurde gleichwohl deutlich bevorzugt.
Dies löst nicht den Einwand, dass angestellte Mitglieder von der Kammer weniger profitierten. Die folgenden Betrachtungen blenden dies zunächst aus.

 

Die Architektenkammer hat nun erste Vorschläge erarbeitet und begonnen, diese den Verbänden einzeln vorzustellen. Am 27.10.2015 wird nun ein erstes multilaterales Verbände- Gespräch stattfinden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der BDB entscheiden, welchem Modell er prinzipiell folgen möchte und welche Modifikationen er anstrebt. Dies erfolgt durch die Vertreter des BDB in der Vertreterversammlung der AKH.

 

Die Modelle der Kammer, die im Übrigen zunächst von einem gleichbleibendem Kammerhaushalt und gleichbleibender Mitgliederzahl ausgehen, untersuchen Alternativen zum Gehabten: ein „robustes Modell“ mit schrittweiser Angleichung der Beiträge, sowie ein „konditioniertes Modell“, welches die Beiträge der Angestellten jeweils um den Betrag erhöht, der sich aus der Verschiebung als Unterdeckung im Kammerhaushalt ergibt. Ergänzend hierzu wurden mehrere „kollegiale Modelle“ untersucht, welchen gemeinsam ist, die Beiträge leistungsabhängig zu erheben.

 

Alle Modelle, welche die Kammer verfolgt, versuchen ein jeweils transparentes, aber auch einfaches System zu entwickeln, dass seine Wirksamkeit nicht durch überhöhte Verwaltungsaufwendungen verliert.

 

So wurde bei den kollegialen Modellen geprüft, eine leistungsorientierte Bemessung anhand der Beiträge der Mitglieder zum Versorgungswerk vorzunehmen. Dies hat den Charme, eben nicht etwa auf zu „versteuernde Einkommen“ abzuzielen, quasi „Einkommenssteuererklärungen“ zu erbitten, sondern sich auf Beiträge zu beziehen, die einerseits einkommensbasiert sind und Mindestbeiträge abverlangen, andererseits auch freiwillig höher eingezahlt werden können und letztlich deklariert sind.

 

Vielleicht wären auch andere Ansätze denkbar, etwa die Orientierung an den Versicherungsmeldungen, wie dies in Rheinland-Pfalz vorgenommen wird, die aber dann von den Angestellten Kolleginnen und Kollegen letztlich doch wieder Einkommenserklärungen erfordern würden.
Die Entwicklung der Überlegungen wurde durch Untersuchungen hinsichtlich bezahlter Beiträge zum Versorgungswerk begleitet.

Für den Zweck die Untersuchungen wurden 5 Beitragsgruppen unterschieden und untersucht:
– Gruppe 1 Mitglieder, die Beiträge unter 169,00 € monatlich zahlen
– Gruppp 2 mit monatlich bis zu 378,00 €
– Gruppe 3 mit monatlich bis zu 499,00 €
– Gruppe 4 mit monatlich bis zu 1.124,53 € (Höchstbeitrag)
– Gruppe 5 mit über 1.124,53 €

 

Dabei kristallisierten sich folgende Ergebnisse heraus:
– die Gruppen 4 und 5 stellen fast 60% der Mitglieder,
– die Gruppen 1,2,3 entsprechend 40%,
– die Gruppe 1 mit eher niedrigen Beiträgen stellt ca. 25% der Beitragszahler.
In dieser 1. Gruppe werden vermutlich auch viele teilzeitarbeitende Kolleginnen oder
Kollegen sein.

– Die Gruppe 5 teilt sich ca. 46/54 % in Selbständige und Angestellte, bei geringer Überzahl der angestellten Beitragszahler*innen.
In der Gruppe 4 mit bis zu 1.124,53 € stellen die angestellten Kolleginnen und Kollegen über 75% der Beitragszahler.
In den Gruppen 1-3 halten sich die beiden Beschäftigungsformen mehr oder minder die Waage.

 

Aus unserer Mitgliederumfrage unter den BDB-Architekten ergeben sich Argumente dafür, einem kollegialen System den Vorzug zu geben, auch wenn dabei sicherlich nicht fünf Beitragsgruppen entstehen würden oder entstehen sollten. Dies wiederspräche der Forderung nach Einfachheit. Der BDB favorisiert ein maximal dreistufiges Beitragssystem.

 

Es kann eine Gruppe identifiziert werden, die schon jetzt an Hand Ihrer Selbsteinstufung zum Versorgungswerk angibt, mit den Beiträgen stark gefordert zu sein. Diese Mitglieder zu entlasten, erscheint geboten. Alle anderen „Beitrags-Gruppen“ bzw. Mitglieder der Kammer könnten dann einen einheitlichen, höheren Beitrag zahlen. Alternativ kann geprüft werden, zum Beispiel Mitgliedern der Gruppe 5 einen nochmals höheren Betrag zuzumessen, also somit einen maximal dreigestuften Beitrag zu entwickeln, oder diesen freiwillig zu ermöglichen.

 

In allen Fällen führt dies zu einer Angleichung der Beiträge zwischen angestellten und selbständigen Architekten, allerdings aus einer anderen Motivation heraus. Die Frage „Was habe ich von der Kammer“, die die angestellten Kollegen oft unbefriedigt beantwortet finden, tritt in den Hintergrund, zumindest in der Frage nach Beitragshöhe und Form der Erhebung. Die Diskussion um den Nutzen für Angestellte versus Selbständigen ist auch so nur bedingt möglich zu führen, wenngleich die Kammer gut beraten wäre, spezifische Angebote für angestellten Mitglieder zu entwickeln bzw. ausbauen.

 

 

Udo Meckel
Architekt Dipl.-Ing. BDB
2. Vorsitzender BDB Landesverband Hessen

 




auf ein WORT: Carsten R. Kulbe

14-3 auf ein Wort - Carsten Kulbe

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

die Binsenweisheit, dass ein Haus in erster Linie zum Wohnen dient, bestätigt sich mehr und mehr in dem enormen Bedarf an preiswertem Wohnraum in unseren Ballungszentren. Die technischen Themen geraten dabei mehr und mehr in den Hintergrund. Philosophien und Ideologien zu preiswerten und rationellen Bauen werden derzeit nahezu täglich entwickelt. Dabei werden Widersprüche zu bestehendem Planungsrecht und einzuhaltenden Normen immer deutlicher.

 

In meinen Augen lohnt es sich in diesem Zusammenhang auch den Begriff der Nachhaltigkeit näher zu beleuchten.

Unlängst sind mir hierzu Ausführungen von Prof. Manfred Hegger in die Hände gekommen, der auch den schon fast inflationären Gebrauch des Begriffes anprangert. Die meist aufgeführten sektoralen Ergebnisse, wie Materialen und Energieeffizienz reichen da nicht aus, um ein ganzheitliches nachhaltiges Konzept aufzuzeigen. Losgelöst von dem marktgängigen Begriff gilt es genau zu prüfen, ob ein praktischer Nutzen vorliegt und ob nicht etwa eine erhebliche Verteuerung der Baukosten damit verbunden ist. Es steht zu befürchten, dass ohne entsprechende Förderung und Spezialisierung von Planern, Ingenieuren und Unternehmern die Thematik in den Kinderschuhen quasi stecken bleibt.

 

Ich sehe durchaus ein Potenzial nachhaltig und trotzdem bezahlbar zu bauen. Hierzu ist langfristig sicher auch ein neues Bild der Architektur erforderlich. Nachhaltigkeit zeichnet sich auch darin ab, dass ein gut betreibbares und attraktives Gebäude entsteht. Ganz wichtig ist es in diesem Zusammenhang robust und zweckdienlich zu bauen. Die Planer sind gefordert dies mit Ästhetik und gelungen Formen zu kombinieren. Stimmig, intelligente Technik, wirtschaftliche Bauweise zählen hier genauso mit dazu. Allerdings auch Komponenten die ich für Allgemeingut des vernünftigen Bauens halte, wie Boden, Flächenverbrauch, Materialien und ein vernünftiger Umgang mit Energie.

 

Naturverträgliche Technologien und eine Kreislaufwirtschaft sind im Bezug auf den Begriff der Nachhaltigkeit nicht unbedingt als vorrangig anzusehen. Intelligente Lösungen für eine preiswerte und zeitgemäße Bauweise dienen unserer Gesellschaft dabei soziale Missstände zu beseitigen. Das symbolisiert für mich in erster den Begriff der Nachhaltigkeit.

 

Solche Lösungen zu finden und sie zu realisieren fordert die ganze Baufamilie heraus. Wir im BDB Frankfurt Rhein-Main eV vertreten mit Leidenschaft die Interessen aller Bauschaffenden und setzen alles daran sie bei der Lösung dieser Problematik zu unterstützen. Besuchen sie, wann immer sich die Gelegenheit bietet, unsere Fachvorträge zu diesem und natürlich auch den anderen Themen zum Bauen.

 

Ihr Carsten R. Kulbe

 

Dipl.-Ing. Architekt BDB
Vorstand für Finanzen im BDB Frankfurt Rhein-Main e.V.
Vorsitzender der AG Energie der Architektenkammer Hessen
Mitglied im Haushaltsausschuss der Architektenkammer Hessen




auf ein WORT: Carsten R. Kulbe

14-3 auf ein Wort - Carsten Kulbe

 

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

 

schnell waren zwei Jahre vergangen und die Deutsche-Energie-Agentur GmbH meldete sich per E-Mail bei mir. Die Verlängerung meines Eintrags in die Expertenliste des Bundes für die Kfw-Förderprogramme stand an. Die im Regelheft aufgeführten Nachweise zu den Projekten und erforderlichen Unterrichtseinheiten (16 x 45 Min) waren zu erbringen.

Dies alles noch zusätzlich zu den für den Erhalt meiner Nachweisberechtigung für den Wärmeschutz bei der Architektenkammer Hessen nötigen Fortbildungseinheiten.

Hinzu kommt, dass deren Inhalte definitiv die gleichen, bzw. ähnlichen sind. So läuft das nebeneinander her, geschuldet der Situation, dass die Politik gegen die Kompetenz der Kammern und Verbände ihr eigenes Label kreieren wollte. Die Kompetenz für die Sanierungsbegleitung und Beantragung von Fördermitteln wurde uns Architekten und Ingenieuren von höchster Stelle einfach abgesprochen und ausschließlich auf die Kollegen, die sich als Energieexperten bei der Dena listen lassen, verlagert. Wer da nicht mitspielen wollte, bzw. mitspielt, kann keine Förderanträge mehr bearbeiten. Denn er war durch diesen Akt von heute auf Morgen unqualifiziert!

 

Da sich die bezuschussten vor-Ort-Beratungen wenig bis gar nicht rechnen, haben in den letzten Jahren Wenige diesen Bereich ausgefüllt.

Die Kreditvarianten der Kfw-Programme unterscheiden sich bzgl. der Kreditkosten mittlerweile nur noch imaginär vom Marktzins. Auch ist die Antragstellung nicht jedermanns Sache. Die Hausbanken sehen sich als durchleitende und damit haftende Institute eh lieber er in der angestammten Rolle der direkter Darlehensgeber.

 

Bleiben noch die dazugehörigen Zuschussvarianten. Zum Beispiel das Programm 430, daß bei Erreichen diverser energetischer Standards bis zu 30% der förderfähigen Kosten je Wohneinheit verspricht. Dies gilt allerdings nur für Gebäude, die mit 55% des erlaubten Primärenergiebedarfs der bereits mehrfach verschärfte EnEV auskommen. Die Kosten und der Aufwand dafür sind meines Erachtens damit nicht zu deckeln. Einem Bauherrn überzeugt zuzuraten fällt mir schwer.

 

Vorgenanntem geschuldet habe ich die Konsequenzen gezogen und meinen Eintrag gekündigt.

 

Damit stehe ich nicht alleine. Im Rahmen der Themenvorschläge für die AG Energie der hessischen Architektenkammer ist dieses Thema nun auch präsent. Viele bisher in diesem Bereich engagierte Kollegen halten den Aufwand für unverhältnismäßig und ziehen sich aus diesem Aufgabenfeld zurück.

Hinzu kommt für mich und meine Berufskollegen die Frage, wie wir als freischaffende Architekten kompetent und unabhängig beraten können, wenn wir vorgenannte Förderprogramme präferieren, nur um als Energieexperten mit der Befähigung zur Begleitung von Kfw-geförderten Bauten die Sinnigkeit eines solchen Eintrags unter Beweis zu stellen.

Wohlüberlegt habe ich diese Diskussion bereits letzten Herbst als Teilnehmer einer Podiumsdiskussion anlässlich einer Veranstaltung der Kfw in der hessischen Architektenkammer angestoßen.
Noch am 07.Mai 2012 wurde eine gemeinsame Initiative, die die Kompetenz der Architekten zu diesem Thema betonte, von Kfw-Förderbank und der Bundesarchitektenkammer ins Leben gerufen. Von den damals angeschlagenen Tönen ist nach meiner Wahrnehmung heute nichts mehr zu hören.

 

Fördern heißt aber auch lenken. – Fragt sich nur wohin ?

 

Intelligente, nachhaltige Lösungen für die Menschen, insbesondere unsere Bauherren zu suchen, muss Ziel und Aufgabe der Architekten sein. Ein möglichst hoher Zuschuss kann nicht die Aufgabe an den Planer sein. Vielmehr sind bezahlbare Bauten zu erstellen, die dem Wohnungsmarkt entsprechen und den so dringend benötigten Wohnraum bezahlbar machen. Hierfür machen wir uns im BDB Frankfurt Rhein-Main stark. Wir haben das Aktionsbündnis Impulse für den Wohnungsbau nach Hessen geholt um mit den regionalen Kompetenzträgern Vorschläge zu machen und geeignet Konzepte zu erarbeiten. Zuspruch und Beachtung geben uns Recht.

 

Energetisches Bauen muss bezahlbar sein!

 

Verbände und Kammern stellen sich gemeinsam dieser Aufgabe. Dafür hat der BDB gemeinsam mit allen etablierten Berufsverbänden die Gründung der Arbeitsgruppe Energie innerhalb der hessischen Architektenkammer erfolgreich unterstützt.

Mein Anliegen ist es möglichst viel Fachleute für diese Arbeit zu gewinnen.
Darum mein Apell an Sie:

– Engagieren Sie sich ! Werden Sie Mitglied im BDB Frankfurt Rhein-Main e.V.

Wir sind gefordert der Stimme der Bauschaffenden in der Politik und in den Kammern Nachdruck zu verleihen. Dazu brauchen wir ihre Unterstützung.

 

 

Ihr Carsten R. Kulbe

 

Dipl.-Ing. Architekt BDB
Vorstand für Finanzen im BDB Frankfurt Rhein-Main e.V.
Vorsitzender der AG Energie der Architektenkammer Hessen
Mitglied im Haushaltsausschuss der Architektenkammer Hessen

 




BDB und Aktion Impulse im Dialog mit dem Bundesfinanzministerium – Staatssekretär Gatzer empfängt BDB-Präsident Wagner im Ministerium

20. Bild (web645x307)
Herbert Barton, Hans Georg Wagner, Werner Gatzer, Dr. Ronald Rast (v.l.)

 

Die Reihe der Gesprächsrunden zwischen dem BDB, zusammen mit der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, und dem Bundesfinanzministerium wurde am 20. Mai 2015 in Berlin fortgesetzt. Dazu hatte der Finanzstaatssekretär Werner Gatzer den BDB-Präsidenten Hans Georg Wagner sowie den Koordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast und den BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton ins Bundesfinanzministerium eingeladen. Neben dem Staatssekretär war das Ministerium durch den zuständigen Referatsleiter Dr. Möhlenbock und den Referenten Sattler in dem rund 75-minütigen Gespräch bestens vertreten.

Zu Beginn des Treffens berichtete mit Schwerpunkt Bauhaushalt des Bundes der Staatssekretär über die jüngsten Entscheidungen im Haushaltsausschuss des Bundestages im Hinblick auf die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Zwecke des Flüchtlings- und Wohnungsbaues sowie einen nachhaltigen Wohnungsbau für Auszubildende und Studenten. In den Vorjahren sei man noch von jährlich ca. 100.000 Flüchtlingen ausgegangen. Diese Zahl habe sich aktuell auf deutlich über 300.000 erhöht, so dass die gesellschaftspolitisch wichtigen Ziele in der Flüchtlingspolitik durch Wohnungsbau in Form fester Unterkünfte stärkere Bereitstellung finanzieller Bundesmittel erfordere. Im Hinblick auf den nachhaltigen Wohnungsbau für Azubis und Studenten wolle der Bund ebenfalls verschiedene Modellprojekte durchführen.

Herr Wagner stellte in Aussicht, dass der BDB zusammen mit der Aktion Impulse und ggf. der Wohnungswirtschaft beabsichtige, im Herbst 2015 zu der Problematik des Flüchtlingswohnungsbaus in Berlin zu einer Informationsveranstaltung mit Länder- und kommunaler Beteiligung einzuladen.

Sodann stellte Dr. Rast für die Aktion Impulse die neuesten Daten und Erkenntnisse zum Wohnungs- und Städtebau vor. Er betonte, dass in den Jahren zwischen 1996 und 2006 systematisch alle steuerlichen Förderinstrumente für den Wohnungsbau abgebaut wurden und seitdem nur noch eine 2-prozentige lineare Abschreibung möglich ist. Danach ist die Wohnungsbautätigkeit in den Jahren von 2007 bis 2009 auf das niedrigste Niveau in der Nachkriegszeit gefallen. Zwar sei die Zahl der Wohnungsfertigstellungen im Mehrfamilienhausbau seit 2011 wieder angestiegen, aber mehr als 80 % dieser Wohnungsbautätigkeit betreffe das gehobene bzw. Luxussegment. Hier werden mit Kaltmieten zum Teil deutlich über 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erzielt, während für Bezieher mittlerer Einkommen in dem Segment bis zu 8 Euro Kaltmiete kaum noch und für Bezieher unterer Einkommen in dem Segment bis zu 6 Euro Kaltmiete gar kein Wohnungsneubau mehr stattfinde.

Konzentrierte Forderungen der Aktion Impulse seien deshalb, mehr bezahlbaren (Miet-)Wohnungsbau in Großstädten zu initiieren und einen „Neustart“ des Sozialen Wohnungsbaus in Angriff zu nehmen. Dazu sei es notwendig, die Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus mit einer Anhebung der linearen Abschreibung von derzeit 2 % p.a. auf generell 3 % und einer zusätzlichen „sozialen Komponente“ von 1 %, temporär und regional begrenzt, zu verbessern. Die Weitergabe der Vorteile einer solchen Sonder-AfA könnten wie bei der früheren Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch die Vorlage der entsprechenden Mietverträge überprüft werden.

Für den Sozialen Wohnungsbau sei die Wiedereinführung des in der Vergangenheit schon bewährten § 7 K EKStG ein geeigneter Weg, diesen Neustart einzuleiten. Außerdem sei es eine Forderung, dass der Bund die den Ländern bereitzustellenden Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumversorgung zweckgebunden von derzeit jährlich 518 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro erhöht, diese durch Kofinanzierung der Länder in gleicher Höhe aufgestockt werden sollten sowie die zweckgebundene Verwendung für Sozialen Wohnungsbau nachgewiesen werden müsse. Gerade der letzte Punkt des Nachweises der zweckgebundenen Verwendung der Mittel durch die Länder fand die Zustimmung des Staatssekretärs auch vor dem Hintergrund des Hinweises von Hans Georg Wagner, dass nur 4 Länder (Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin) diese Mittel tatsächlich zweckgebunden einsetzen.

Anhand neuerer Untersuchungen des Pestel-Instituts im Auftrag der Aktion Impulse konnte vorgestellt werden, dass die notwendige Kaltmiete für heute in Ballungszentren errichtete Mietwohnungsbauten durchschnittlich 10,05 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Im Falle der Veränderung des linearen Abschreibungssatzes von 2 auf 3 % linear, könnte die Kaltmiete auf 8,43 Euro und bei 4 % sogar auf 7,42 Euro gesenkt werden. soweit die Abschreibungsverbesserung in den Mieten weiter gegeben werden. Dr. Rast betonte, dass schon allein durch den derzeitigen durchschnittlichen Anteil von 54 % Gebäudetechnik im Wohnungsbau ein Abschreibungssatz von 3 % dem tatsächlichen Werteverzehr gerecht werde, da die Lebensdauer der Technik weit unter 50 Jahre – wie bei derzeit 2 % Abschreibungssatz angenommen – liege.

Diese Darlegungen wurden vom Staatssekretär Werner Gatzer mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Informationsmappe sowie eine spezielle CD mit dem vorgestellten Zahlenwerk wurde den anwesenden Experten des Hauses zur Prüfung durch das Ministerium übergeben.

In seinem Schlusswort wies der Staatssekretär auf die Bedeutung der Bundesländer bei der Veränderung der Abschreibungsbedingungen im Wohnungsbau hin. Der Bund werde sicherlich in dieser Frage nicht initiativ werden, wenn die Länder hier nicht mitzögen. Er appellierte deshalb dringend an den BDB und die Aktion Impulse, an die Länder heranzutreten und um Unterstützung der Abschreibungsverbesserungen nachzusuchen. Hans Georg Wagner sagte zu, den Kontakt zu den Landesregierungen in dieser Frage zu suchen.

 

BDB-Bund




BDB und BVFI planen Kooperation

15_01_27 Kooperation bvfi BDB-Frankfurt (web 600x286)_BDB-Frankfurt

 

Beide Verbände haben etwa 11.000 Mitglieder und gehören damit zu den starken Interessensvertretern ihrer Branchen. Die Verbände sind in der Immobilienwirtschaft zuhause, dennoch sind die Tätigkeitsfelder höchst unterschiedlich. Während der BDB die berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder in den technischen und bauausführenden Bereichen vertritt, widmet sich der BVFI den Berufsgruppen um die Vermarktung und Verwaltung von Immobilien.

 

Durch eine Kooperation ergeben sich sinnvolle Ergänzungen der eigenen Dienstleistungen, mehr Kraft in der politischen Wahrnehmbarkeit und vor allem die Steigerung der Mitgliederqualität durch die jeweiligen Angebote an Fort- und Weiterbildungen.

 

Neben der politischen Interessensvertretung ihrer Mitglieder haben beide Verbände hier einen gemeinsamen Schwerpunkt gesetzt. Die Seminar- und Weiterbildungsangebote des BDB und die Ausbildungsgänge der eigenen Akademie des BVFI können sinnvoll ergänzt und durch den jeweiligen Verband gegenseitig genutzt werden. So ist z.B. die Ausbildung zum „Fachmakler der Immobilienwirtschaft BVFI®“ nicht nur eine kostengünstige Alternative, sondern sogar orts- und zeitunabhängig per Video-on-Demand zu absolvieren. Weiterhin führt der BVFI auch Sachkundenachweise für Marktteilnehmer der Immobilienbranche durch; eine gute Möglichkeit, das Kompetenzniveau der Mitglieder hoch zu halten und Vertrauen aufzubauen. Der BDB bietet seinen Mitgliedern bereits seit Jahrzehnten ein umfangreiches Angebot an Fort- und Weiterbildungen an, die als Fortbildungsmaßnahmen auch bei den jeweiligen Berufskammern akzeptiert sind.

 

Der BVFI ist im Rahmen seiner politischen Arbeit als Interessensvertretung im Deutschen Bundestag akkreditiert und hat somit direkten Zugang zu den politischen Instanzen. Ganz ähnlich verhält es sich auch mit dem BDB Frankfurt Rhein Main, der federführend in der „Initiative für den Wohnungsbau – HESSEN“ ist, dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt als Berater zur Seite steht und in den wichtigen Gremien der Ingenieurskammer Hessen sowie der Architektenkammer Hessen vertreten ist.

 

Beide Verbände bieten Ihren Mitgliedern dadurch einen umfangreichen Mehrwert in der Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte. Zu kooperieren bedeutet, diese Stärken durch die des anderen zu potenzieren. Der BDB und der BVFI haben damit begonnen. Nutzen Sie als Mitglied des einen Verbandes die Vorteile des anderen.

hier geht’s zum BVFI

 

Christopher Dürselen, Referent für Immobilienwirtschaft BDB-Frankfurt




Wo Wohnen Werte schafft . BDB im Gespräch mit OB Kaminsky

 

„In Frankfurt bei den Banken hat man früher sein Geld angelegt und es hat Ertrag ergeben. Mittlerweile kommen die Leute nach Hanau und investieren in Wohnen. Hier bezahlbaren Wohnraum schaffen rechnet sich. So schafft Wohnen Werte – für Hanau und für die Region.“ Claus Kaminsky, Oberbürgermeister der Stadt Hanau verrät im Gespräch mit dem BDB – Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein Main e.V., was zum Erfolgsrezept des Stadtumbaus in Hanau beiträgt.

„Von Hanau sind Sie schnell in Frankfurt. Gerade auch mit öffentlichem Nahverkehr. Das macht uns als Wohnstandort attraktiv. Die positive Entwicklung des Frankfurter Ostens mit dem EZB-Standort trägt ein Übriges dazu bei. Hanau wird davon mittelfristig sehr profitieren“ so Kaminsky weiter.

Vor über 6 Jahren hat die Stadt Hanau mit tiefgreifenden städtebaulichen Maßnahmen begonnen, die Hanau fit für die Zukunft machen sollen.

„Sicher gab es Zweifler, einen Stadtumbau in diesem Umfang im wettbewerblichen Dialog zu realisieren. Die derzeitigen Erfolge zeigen aber, daß damit schnell unheimlich viel bewegt wurde.“ stellt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann (2. Vorsitzender des BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.) fest.

Großes Potential hat Hanau zudem durch die Konversionsentwicklung von US-Militärgelände. Exemplarisch genannt seien hier die Pioneer-Kaserne und die Old Argonner Kaserne in Wolfgang. Die Umwandlung von Cordwell Area im Stadtteil Lamboy ist bereits beschlossen.
Aber Hanau setzt nicht nur auf Konversion:
„Wir wollen gezielt auch im Innenstadtbereich städtebaulich vorankommen.“ sagt Martin Bieberle, Geschäftsführer der Hanau Stadtmarketing GmbH. „Mit unserem Grundstücks- und Gebäudemanagementsystem ‘innen statt außen‘ erfassen wir Objekte, die sich zur Entwicklung eignen. Wir können Interessenten, die an uns herantreten, damit schnell und unbürokratisch weiterhelfen.“

Dipl.-Ing. Architekt BDB Carsten R. Kulbe (Vorstand für Finanzen im BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.) kann das bestätigen: „Ich kenne aus meiner Tätigkeit als Architekt und Projektentwickler die Zusammenarbeit mit der Stadt und den städtischen Gesellschaften. Das ist unkompliziert und zielführend.“

Projekte wie das Westcarré mit 150 Wohnungen zeigen, daß die Innenstadtlage auch für qualitativ höherwertige Neubauprojekte interessant ist und nachgefragt wird.

Ostermann, der auch Koordinator der Initiative ‚Impulse für den Wohnungsbau – HESSEN‘ ist, sieht große Chancen vor allem bei Nachverdichtung und Konversionsprojekten. „Das ist für uns interessant. Wir würden uns freuen, wenn wir hier in einem gemeinsamen Kompetenzgremium zusammenarbeiten können.“

Gerne nimmt Kaminsky das Angebot zur Zusammenarbeit beim Thema Wohnungsbau an: „Bis 2020 können 5000 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Wir wollen das als Stadt Hanau möglich machen und somit unseren wichtigen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Region Rhein-Main leisten.“

 

BDB-Frankfurt




BDB-Frankfurt auf Fireprotec in Frankfurt vertreten

15_03_26 Messestand fireprotec Bild 3127 (web 600x286)_kro

 

Auch dieses Jahr fand wieder das „Baurecht & Brandschutz Symposium“ mit angegliederter Fachausstellung unter dem gemeinsamen Namen „Fireprotec“ in Frankfurt statt.
Seminarteilnehmer und Besucher nutzten die beiden Tage, um sich über das neueste Branchenwissen zu informieren und Kontakte zu knüpfen.

 

Auch der BDB-Frankfurt Rhein Main war wieder mit personeller sowie ideeller Unterstützung der Ingenieurgesellschaft Endreß – Brandschutzsachverständige – auf der Messe vertreten.
Das Bild zeigt am zweiten Ausstellungstag Frau Sandra Krohn (BDB-Frankfurt Rhein Main / Ingenieurgesellschaft Endreß mbH) und Herrn Tobias Endreß (Geschäftsführer Ingenieurgesellschaft Endreß mbH).

 

15_03_26 Messestand fireprotec Bild 3127 (web 600x459)_bilVielen Dank auch an Richard Bill, Studentenvertreter im BDB-Frankfurt Rhein Main, der am ersten Tag den Stand besetzt hatte.

 

 

Sandra Krohn