BDB begrüßt Forderung von Bundesministerin Dr. Hendricks zur weiteren Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau auf jährlich 2 Mrd. Euro

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Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) begrüßt die Forderung von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks, wonach die Bundesmittel an die Länder für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus von derzeit rund 1 Mrd. Euro pro Jahr auf jährlich 2 Mrd. Euro erhöht werden müssen, um zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Deutschland die Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau schnellstmöglich massiv zu erhöhen.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner betont: „Der BDB und die Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau“ vertreten bereits seit Monaten die Ansicht, dass die jetzt beschlossene Erhöhung der Bundesmittel an die Länder für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus auf etwa 1 Mrd. Euro auch angesichts des anhaltenden Flüchtlingszustroms bei weitem nicht ausreicht. Eine weitere Aufstockung der Mittel auf die von der Bundesbauministerin genannte Summe ist daher unerlässlich. Nur so kann der soziale Wohnungsbau in Deutschland bereits kurzfristig spürbar gestärkt und ein wirklicher Neustart erreicht werden.“

 

Neben einer weiteren Erhöhung der Mittel ist es aber zudem zwingend notwendig, dass eine Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau durch die Länder künftig unabdingbar ist. Es ist angesichts der dramatischen Situation auf dem Wohnungsmarkt unverantwortlich, dass die zweckgebundene Verwendung der Mittel momentan nur in 4 Bundesländern umgesetzt wird.

 

BDB-Bund




SPD-Parteivorsitzender Sigmar Gabriel schließt sich BDB-Forderung an: 400.000 neue Wohnungen pro Jahr sind dringend notwendig

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Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) begrüßt das Bekenntnis des SPD-Parteivorsitzenden und Vizekanzlers Sigmar Gabriel im Anschluss an die Klausurtagung der Partei am vergangenen Wochenende, wonach die Anstrengungen im Wohnungsbau schnellstmöglich massiv erhöht und jährlich 400.000 neue Wohnungen in Deutschland gebaut werden müssen.

 

BDB-Präsident Hans Georg Wagner betont: „Damit greift der Vizekanzler eine zentrale Forderung auf, die der BDB und die Aktion ‚Impulse für den Wohnungsbau“ bereits seit Monaten vertreten. Notwendig ist nun aber auch eine schnelle Umsetzung dieser Ankündigung. In der Verantwortung stehen nach dem Bekenntnis ihres Parteivorsitzenden dabei ganz besonders die SPD-geführten Bundesländer.“

 

Für den Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr ist es für den BDB unerlässlich, dass preiswerte Grundstücke von Bund, Länder, Kommunen, aber auch den Kirchen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Zur Linderung der Wohnungsnot in Deutschland ist zudem ein grundlegender Neustart des sozialen Wohnungsbaus vonnöten. Die den Ländern vom Bund derzeit zur Verfügung gestellte ca. 1 Mrd. Euro jährlich für die Zwecke des sozialen Wohnungsbaus reicht dabei nicht ansatzweise aus. Eine Erhöhung um mindestens weitere 500 Mio. Euro ist dringend geboten, um den Wohnungsmangel intensiver bekämpfen zu können.
Unerlässlich ist darüber hinaus eine Verbesserung der steuerlichen Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus für private Investoren, um hier verbesserte Anreize zu setzen. So muss die lineare Abschreibung für Abnutzungen (AfA) umgehend von derzeit linear 2% auf 3% erhöht und in besonderen Bedarfsregionen zudem ein zusätzliches Prozent aufgesattelt werden.

 

BDB-Bund




BDB-Präsident Wagner setzt intensiven berufspolitischen Dialog mit dem Präsidenten der Bundesingenieurkammer Kammeyer fort

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Hans-Ullrich Kammeyer, Hans Georg Wagner (v.l.)

 

Am Rande des gestrigen Parlamentarischen Abends des Bundesverbandes Freier Berufe (BFB) hat BDB-Präsident Hans Georg Wagner einen intensiven berufspolitischen Meinungsaustauch mit seinem Amtskollegen bei der Bundesingenieurkammer (BIngK), Hans-Ullrich Kammeyer, geführt. Thematische Schwerpunkte waren hierbei die Berücksichtigung von Ingenieurinteressen im Rahmen der Baukultur, die aktuellen Herausforderungen bei der HOAI insbesondere vor dem Hintergrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Honorarordnung sowie die neue Vergabeverordnung (VgV) und die Novellierung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts. Der beständige, vertrauensvolle Dialog zwischen BDB und BIngK soll auch im laufenden Jahr fortgesetzt und weiter intensiviert werden. In Vorbereitung ist für das Frühjahr 2016 daher ein umfassender Dialog zwischen BDB und BIngK im Rahmen eines Termins in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin, an dem neben den beiden Präsidenten auch die jeweiligen Hauptgeschäftsführer teilnehmen werden.

 

Weitere wichtige berufspolitische Gespräche führte BDB-Präsident Wagner im Rahmen des Parlamentarischen Abends unter anderem auch mit der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, sowie dem Vorstandsvorsitzenden des AHO, Dr. Erich Rippert.

 

BDB-Bund




Pestel-Studie zum sozialen Wohnungsbau und zum Flüchtlingswohnungsbau sorgt für bundesweites Aufsehen

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Die vom Pestel-Institut bearbeitete und vom BDB zentral als Mitinitiator erstellte regionalisierte Studie zum bezahlbaren Wohnungsbau im Zusammenhang mit dem notwendigen Flüchtlingswohnungsbau hat zu einem gewaltigen bundesweiten Medienecho geführt. Unter namentlicher Nennung des BDB sind von Oberbayern bis zur Ostsee und von Aachen bis Frankfurt/Oder nach aktuellem Stand allein in den Google News über 150 Presseberichte mit weiter steigender Tendenz in den Schlagzeilen der führenden Regionalzeitungen flächendeckend aufgelistet. Daneben hat der Leiter des vom BDB mitbeauftragten Pestel-Instituts, Christian Günther, unzählige Hörfunk- und Fernsehinterviews zum Thema gegeben.

 

Es lässt sich feststellen, dass die Medienkampagne des BDB gemeinsam mit den Partnern IG BAU, DGfM und dem Baustoff-BDB ein riesiger Erfolg war. Der BDB konnte zudem alle berufspolitischen Forderungen in Richtung Wohnungsbau, Sozialer Wohnungsbau und bezahlbarer Wohnungsbau/Flüchtlingswohnungsbau von der Bundes- bis zur regionalen Ebene bestmöglich kommunizieren und damit einen enormen Handlungsdruck auf die Politik ausüben.

BDB-Bund




Balthasar-Neumann-Preis 2016 ausgelobt

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BDB und DBZ loben Balthasar-Neumann-Preis 2016 aus

 

Der Balthasar-Neumann-Preis ist eine der hochkarätigsten Auszeichnungen für Architektur und Bauingenieursleistungen in Deutschland und mit 10.000 Euro dotiert – Auslobung findet bereits zum zehnten Mal statt

 

Gestiftet wird der alle zwei Jahre ausgelobte Balthasar-Neumann-Preis vom Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB) und der Deutschen BauZeitschrift (DBZ). Er ist mit 10.000 Euro dotiert und wurde im Jahr 1994 erstmalig verliehen.
Mit dem Balthasar-Neumann -Preis wird die beispielhafte, innovative und über technisch etablierte Standards hinausgehende Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen an einem Bauwerk ausgezeichnet, das aufgrund dieser Zusammenarbeit, ganz im Sinne Balthasar Neumanns, herausragende baukulturelle und technische Qualitäten aufweist.
Diese Zusammenarbeit bezieht sich nicht allein auf partnerschaftliche Kooperationen zwischen Architekten und Tragwerksplanern bei der Realisierung eines Hochbauentwurfes oder eines Verkehrswegebauprojektes, sondern auch auf die Zusammenarbeit von Architekten und planenden Ingenieuren aus verschiedenen Fachdisziplinen. Ein Schwerpunkt liegt hier bei der Zusammenarbeit mit den TGA-Ingenieuren, um ein energetisch optimiertes Konzept zu erstellen.
Insgesamt sollen beim Balthasar-Neumann-Preis die Parameter des nachhaltigen Bauens erfüllt sein. Das heißt, dass neben den soziokulturellen Anforderungen auch die technischen Aspekte über den gesamten Lebenszyklus dargestellt werden.
An dem zur Prämierung eingereichten Bauwerk muss die durch partnerschaftliche Planung, im Sinne von integrierten und integralen Prozessen, erreichte Qualität nachvollziehbar und ablesbar sein. Der Preis wird verliehen für die gelungene Zusammenarbeit im Bereich Architektur, Tragwerk und Energie-/Nachhaltigkeitskonzept und wird an die Planer dieser drei Bereiche sowie den Bauherrn überreicht.

 

Teilnahmebedingungen und Einreichung:

Berechtigt zur Teilnahme am Balthasar-Neumann-Preis sind Architekten und Ingenieure, deren Büro sich in einem europäischen Land befindet. Das eingereichte Bauwerk kann entweder in einem europäischen Land oder auch in einem außereuropäischen Land errichtet worden sein, wobei die Fertigstellung des Objektes nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. In der Dokumentation des eingereichten Projektes sind der hauptverantwortlich zeichnende Architekt und Ingenieur zu benennen. Zudem sind die an der Planung beteiligten TGA-Ingenieure sowie die Fachingenieure der anderen beteiligten Disziplinen anzugeben sowie der Bauherr.
Das Bauwerk soll durch die zum Verständnis der Zusammenarbeit erforderlichen Grundrisse, Schnitte und Fotografien dargestellt werden. Dabei beschreiben die Kooperationspartner die Zusammenarbeit aus ihrer Sicht jeweils prägnant auf einer DIN A4-Seite und die Arbeiten selbst sollen auf bis zu vier DIN A1-Tafeln dargestellt werden. Pläne, Zeichnungen und Fotos sollen auf Pappe oder anderen leichten Materialien mit einer maximalen Dicke von 10 mm aufgezogen werden, wo hingegen Glas und Plexiglas als Untergrund oder Rahmen nicht zulässig sind.

 

Die Auslobungsunterlagen und das Projektdaten-Formular erhalten Sie auf Anfrage bei den Auslobern. Weitere Informationen finden Sie hier

 

Jury:

Prof. Brian Cody, TU Graz
Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Engelsmann Peters, Stuttgart
Prof. Dr.-Ing. Christoph Gengnagel, UdK, Berlin
Dipl.-Ing. Christian Heuchel, Ortner & Ortner Baukunst, Köln
Prof. Dr.-Ing. Harald Kloft, osd – office for structural design, Frankfurt a.M.
Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen
Dipl.-Ing. Gerhard Wittfeld, kadawittfeldarchitektur, Aachen

 

Auslober:

Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V.,
vertreten durch BDB-Präsidiumsmitglied Dipl.-Ing. Hartmut Miksch,

Bauverlag BV GmbH, DBZ – Deutsche BauZeitschrift,
vertreten durch DBZ-Chefredakteur Dipl.-Ing. Burkhard Fröhlich.

 

Einsendeschluss: 01. Februar 2016
Jurysitzung: 23. Februar 2016, Berlin
Preisverleihung: 21. April 2016, Frankfurt/Main

 

Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt an folgende Adresse:

BDB-Geschäftsstelle
Stichwort: Balthasar-Neumann-Preis 2016
Willdenowstraße 6
12203 Berlin

BDB-Bund, Hr. Hintersatz




BDB CAMP LEIPZIG.2015

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Studierende und Jungabsolventen des BDB gehen auf Entdeckungsreise nach Leipzig.

Die Erfolgsgeschichte geht weiter: das sechste BDB Camp steht an.

Vom 03. – 06. September 2015 geht es mit rund 30 Studierenden und Jungabsolventen in den Osten der Republik. Dieses Jahr feiert Leipzig 1.000 Jahre Ersterwähnung. Zeit, dass auch wir uns die sächsische Metropole einmal genauer anschauen. Hier trifft Geschichte auf Zeitgeist und befinden sich Kunstgenuss und Naturerlebnis nur wenige Schritte voneinander entfernt.

Wir haben für euch ein abwechslungsreiches und einmaliges Programm zusammengestell:

  • Leipzig im Wandel – Sanierung und zeitgenössische Architektur: Mädlerpassage, Speckshof, Höfe am Brühl (Grüntuch Ernst, Berlin), City-Tunnel, Museum für Bildende Künste (Hufnagel Pütz Rafaelian, Berlin)
  • Architektur in der DDR von den 50er bis 80er Jahre
  • Besichtigung des Universitätscampus mit Paulinum und Augusteum (Erick van Egeraat Rotterdam)
  • Plagwitz – ein ehemaliger Industriestandort im Wandel: eines der größten Industriedenkmäler der Gründerzeit (Sanierung Fuchshuber Architekten, Leipzig)
  • Leipziger Süden – zwischen Forschung und Wissen, Kunst und Kultur: Erweiterung der Deutschen National Bibliothek (Gabriele Glöckler mit ZSP Archtekten, Stuttgart), Galerie für zeitgenössische Kunst (Umbau Peter Kulka, Käl und Dresden), Trinitatiskirche (Schulz und Schulz, Leipzig)

Das alles und noch viel mehr bekommt ihr für nur 40 € *

* für Mitglieder, Nicht-Mitglieder zahlen 100 €.

Also sei clever und werde schnell Mitglied, dann hast du gleich den Mehrwert und profitierst noch von vielen weiteren Vorteilen.

Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Faust. Wir sind gerne bei der Vermittlung oder Bildung von Fahrgemeinschaften behilflich oder tauscht euch bei unserer facebook-Seite aus.

“Gecampt” wird im Central Globetrotter Hostel & Jugendherberge Leipzig Hauptbahnhof.

HIER GEHTS ZUR ANMELDUNG!!!

Wir freuen uns auf Euch und sehen uns in Leipzig!

 

BDB-CAMPUS




BDB und Aktion Impulse im Dialog mit dem Bundesfinanzministerium – Staatssekretär Gatzer empfängt BDB-Präsident Wagner im Ministerium

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Herbert Barton, Hans Georg Wagner, Werner Gatzer, Dr. Ronald Rast (v.l.)

 

Die Reihe der Gesprächsrunden zwischen dem BDB, zusammen mit der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, und dem Bundesfinanzministerium wurde am 20. Mai 2015 in Berlin fortgesetzt. Dazu hatte der Finanzstaatssekretär Werner Gatzer den BDB-Präsidenten Hans Georg Wagner sowie den Koordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast und den BDB-Hauptgeschäftsführer Herbert Barton ins Bundesfinanzministerium eingeladen. Neben dem Staatssekretär war das Ministerium durch den zuständigen Referatsleiter Dr. Möhlenbock und den Referenten Sattler in dem rund 75-minütigen Gespräch bestens vertreten.

Zu Beginn des Treffens berichtete mit Schwerpunkt Bauhaushalt des Bundes der Staatssekretär über die jüngsten Entscheidungen im Haushaltsausschuss des Bundestages im Hinblick auf die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Zwecke des Flüchtlings- und Wohnungsbaues sowie einen nachhaltigen Wohnungsbau für Auszubildende und Studenten. In den Vorjahren sei man noch von jährlich ca. 100.000 Flüchtlingen ausgegangen. Diese Zahl habe sich aktuell auf deutlich über 300.000 erhöht, so dass die gesellschaftspolitisch wichtigen Ziele in der Flüchtlingspolitik durch Wohnungsbau in Form fester Unterkünfte stärkere Bereitstellung finanzieller Bundesmittel erfordere. Im Hinblick auf den nachhaltigen Wohnungsbau für Azubis und Studenten wolle der Bund ebenfalls verschiedene Modellprojekte durchführen.

Herr Wagner stellte in Aussicht, dass der BDB zusammen mit der Aktion Impulse und ggf. der Wohnungswirtschaft beabsichtige, im Herbst 2015 zu der Problematik des Flüchtlingswohnungsbaus in Berlin zu einer Informationsveranstaltung mit Länder- und kommunaler Beteiligung einzuladen.

Sodann stellte Dr. Rast für die Aktion Impulse die neuesten Daten und Erkenntnisse zum Wohnungs- und Städtebau vor. Er betonte, dass in den Jahren zwischen 1996 und 2006 systematisch alle steuerlichen Förderinstrumente für den Wohnungsbau abgebaut wurden und seitdem nur noch eine 2-prozentige lineare Abschreibung möglich ist. Danach ist die Wohnungsbautätigkeit in den Jahren von 2007 bis 2009 auf das niedrigste Niveau in der Nachkriegszeit gefallen. Zwar sei die Zahl der Wohnungsfertigstellungen im Mehrfamilienhausbau seit 2011 wieder angestiegen, aber mehr als 80 % dieser Wohnungsbautätigkeit betreffe das gehobene bzw. Luxussegment. Hier werden mit Kaltmieten zum Teil deutlich über 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erzielt, während für Bezieher mittlerer Einkommen in dem Segment bis zu 8 Euro Kaltmiete kaum noch und für Bezieher unterer Einkommen in dem Segment bis zu 6 Euro Kaltmiete gar kein Wohnungsneubau mehr stattfinde.

Konzentrierte Forderungen der Aktion Impulse seien deshalb, mehr bezahlbaren (Miet-)Wohnungsbau in Großstädten zu initiieren und einen „Neustart“ des Sozialen Wohnungsbaus in Angriff zu nehmen. Dazu sei es notwendig, die Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus mit einer Anhebung der linearen Abschreibung von derzeit 2 % p.a. auf generell 3 % und einer zusätzlichen „sozialen Komponente“ von 1 %, temporär und regional begrenzt, zu verbessern. Die Weitergabe der Vorteile einer solchen Sonder-AfA könnten wie bei der früheren Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch die Vorlage der entsprechenden Mietverträge überprüft werden.

Für den Sozialen Wohnungsbau sei die Wiedereinführung des in der Vergangenheit schon bewährten § 7 K EKStG ein geeigneter Weg, diesen Neustart einzuleiten. Außerdem sei es eine Forderung, dass der Bund die den Ländern bereitzustellenden Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumversorgung zweckgebunden von derzeit jährlich 518 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro erhöht, diese durch Kofinanzierung der Länder in gleicher Höhe aufgestockt werden sollten sowie die zweckgebundene Verwendung für Sozialen Wohnungsbau nachgewiesen werden müsse. Gerade der letzte Punkt des Nachweises der zweckgebundenen Verwendung der Mittel durch die Länder fand die Zustimmung des Staatssekretärs auch vor dem Hintergrund des Hinweises von Hans Georg Wagner, dass nur 4 Länder (Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin) diese Mittel tatsächlich zweckgebunden einsetzen.

Anhand neuerer Untersuchungen des Pestel-Instituts im Auftrag der Aktion Impulse konnte vorgestellt werden, dass die notwendige Kaltmiete für heute in Ballungszentren errichtete Mietwohnungsbauten durchschnittlich 10,05 Euro je Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Im Falle der Veränderung des linearen Abschreibungssatzes von 2 auf 3 % linear, könnte die Kaltmiete auf 8,43 Euro und bei 4 % sogar auf 7,42 Euro gesenkt werden. soweit die Abschreibungsverbesserung in den Mieten weiter gegeben werden. Dr. Rast betonte, dass schon allein durch den derzeitigen durchschnittlichen Anteil von 54 % Gebäudetechnik im Wohnungsbau ein Abschreibungssatz von 3 % dem tatsächlichen Werteverzehr gerecht werde, da die Lebensdauer der Technik weit unter 50 Jahre – wie bei derzeit 2 % Abschreibungssatz angenommen – liege.

Diese Darlegungen wurden vom Staatssekretär Werner Gatzer mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Informationsmappe sowie eine spezielle CD mit dem vorgestellten Zahlenwerk wurde den anwesenden Experten des Hauses zur Prüfung durch das Ministerium übergeben.

In seinem Schlusswort wies der Staatssekretär auf die Bedeutung der Bundesländer bei der Veränderung der Abschreibungsbedingungen im Wohnungsbau hin. Der Bund werde sicherlich in dieser Frage nicht initiativ werden, wenn die Länder hier nicht mitzögen. Er appellierte deshalb dringend an den BDB und die Aktion Impulse, an die Länder heranzutreten und um Unterstützung der Abschreibungsverbesserungen nachzusuchen. Hans Georg Wagner sagte zu, den Kontakt zu den Landesregierungen in dieser Frage zu suchen.

 

BDB-Bund




Bundestag aktuell: BDB und Aktion Impulse im Gespräch mit wichtigen Entscheidungsträgern der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion

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BDB-Präsident Wagner im Gespräch mit Josef Rief, dem Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den Bauhaushalt im Haushaltsausschuss

 

Schon wenige Tage nach seiner Wiederwahl als BDB-Präsident beim Deutschen Baumeistertag in Halle/Saale setzte Hans Georg Wagner die Reihe der berufspolitischen Gespräche mit führenden Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in Berlin fort. Gesprächspartner am 20. Mai 2015 waren dieses Mal die Bundestagsabgeordneten

• Eckhardt Rehberg, CDU, Vorsitzender der CDU/CSU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig haushaltspolitischer Sprecher der CDU;
• Josef Rief, CDU, Abgeordneter für Biberach (Baden-Württemberg) und Berichterstatter zum Bauhaushalt im Haushaltsausschuss;
• Antje Lezius, CDU, Abgeordnete für Kreuznach (Rheinland-Pfalz) und zuständig für „Wohnen/Bauen im ländlichen Raum“ in der Bundestagsfraktion;
• Johannes Kahrs, SPD, Hamburg, Vorsitzender der AG Haushalt der SPD-BT-Fraktion und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

 

Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Johannes Kahrs, Herbert Barton (v.l.)
Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Johannes Kahrs, Herbert Barton (v.l.)

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Herbert Barton, Hans Georg Wagner, Antje Lezius, Dr. Ronald Rast (v.l.)

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Eckhardt Rehberg, Josef Rief, Dr. Ronald Rast, Hans Georg Wagner, Herbert Barton (v.l.)

 

Begleitet wurde Präsident Wagner bei diesen Gesprächen wieder durch sein bewährtes Team an Beratern, dem Hauptgeschäftsführer des BDB, Herbert Barton, sowie dem Bundeskoordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau, Dr. Ronald Rast.

Allen Gesprächspartnern wurden aktuelle schriftliche Informationsunterlagen der Aktion Impulse für den Wohnungsbau mit Stand Mai 2015 ausgehändigt, diese eingehend erläutert und durch weiteres Hintergrundmaterial aus neueren Forschungsberichten, insbesondere des Pestel-Instituts Hannover und der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE), Kiel, zahlenmäßig belegt.

Ausgehend von einer aktuellen Situationsanalyse wurden die Fehlentwicklungen im Hinblick auf die stark angestiegenen Miet- und Kaufpreise in großstädtischen Regionen seit 2009 dargelegt sowie anhand der Fertigstellungsstatistik die ständig größer werdende Bedarfslücke in den Segmenten „Bezahlbarer Wohnungsbau“ und „Sozialer Wohnungsbau“ dargelegt. Um diese Bedarfslücke und die bereits in den Wohnungsmärkten bestehenden Defizite auszugleichen, ist in den Jahren 2015 bis 2025 nach gemeinsamen Überzeugungen eine Wohnungsbautätigkeit von ca. 300 Tsd. Wohnungen pro Jahr notwendig, bei einer derzeitigen Wohnungsbautätigkeit von ca. 250 Tsd. Wohneinheiten.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist es primär notwendig den bezahlbaren Mietwohnungsbau in Großstädten voranzubringen und einen Neustart des Sozialen Wohnungsbaus in Angriff zu nehmen. Den Abgeordneten wurde deshalb dringend empfohlen, die Abschreibungsbedingungen für die Erstellung von Wohnraum von jährlich derzeit 2 auf 4 Prozent linear anzupassen. Allein die bautechnische Entwicklung moderner Wohngebäude mit dem steigenden Anteil der Gebäudetechnik erfordert mittlerweile – gemessen am tatsächlichen Werteverzehr – eine Abschreibung von mindestens 3 Prozent linear.

Für den Sozialen Wohnungsbau wurde den Politikern vorgeschlagen, die Wiedereinführung des § 7 k des Einkommensteuergesetzes (in den Jahren 1989 bis 1996 geltendes Recht) als Sonderabschreibung für Wohnungsbau mit Sozialbindung ins Auge zu fassen, die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für die soziale Wohnraumförderung von 518 Mio. auf 700 Mio. Euro jährlich zu erhöhen und zu verstetigen sowie die zweckgebundene Verwendung durch die Länder zu überprüfen.

Diese Vorschläge wurden von den Abgeordneten durchweg mit großem Interesse entgegen genommen. Insbesondere von den Abgeordneten Rehberg, CDU, und Kahrs, SPD, wurde darauf hingewiesen, dass für die angesprochenen Zwecke des Wohnungs- und Städtebaus die Minister Gabriel (BMWi) und Dr. Hendricks (BMUB) durch die jüngsten Haushaltsentscheidungen 7 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Die angesprochenen steuerlichen Verbesserungen in der Umsetzung seien auch deshalb schwierig, so Eckhardt Rehberg, da die Bundesländer über den Bundesrat hier „mitziehen“ müssten.

Weitere Spezialprobleme waren in dem Gespräch mit Antje Lezius, CDU, das Thema der ländlichen Regionen, die mit den entgegengesetzten Rahmenbedingungen der Verdichtungsregionen, nämlich der Tendenz zum Bevölkerungsrückgang und dem demografischen Wandel, zu kämpfen hätten, sowie in dem Termin mit Johannes Kahrs, SPD, die Themen des Baus von Wohnungen für Studenten und Auszubildende sowie der ausreichenden finanziellen Ausstattung des Programms „altersgerechter Umbau“ durch den Bund mit Schwerpunkt in der Zuschussgewährung.

Der Gesamtzeitrahmen aller Gesprächsrunden im Paul-Löbe-Haus und Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages belief sich auf rund 3 ½ Stunden und war begleitet von hoher Sachkenntnis und großer Aufnahmebereitschaft der vorgetragenen Argumente seitens aller Bundestagsabgeordneten.

 

BDB-Bund




Das BDB-Jahrbuch 2015 zum Jahresleitthema „Bauen – innovativ und grün“ ist erschienen

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Das BDB-Jahrbuch 2015 ist zum diesjährigen Deutschen Baumeistertag erschienen. Neben einleitenden Vorworten von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks und BDB-Präsident Hans Georg Wagner umfasst es insgesamt sieben Beiträge renommierter Autoren, die allesamt eng an das BDB-Jahresleitthema 2015 „Bauen – innovativ und grün“ angelehnt sind. Mit diesem Jahrbuch hat der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure wieder ein bedeutendes gesellschaftliches und politisches Thema aufgegriffen und liefert damit einen wichtigen Beitrag zur Diskussion und Lösung aus Sicht der Architekten und Ingenieure.

 

Das BDB-Jahrbuch 2015 beinhaltet im Einzelnen folgende Artikel:

• „Klimagerechtes und energieeffizientes Bauen“, Prof. Dipl.-Ing. Thomas Auer, Transsolar Energietechnik, TU München
• „InnovationCity Ruhr – Energetische Quartiersbetrachtung am Beispiel der Stadt Bottrop“, Burkhard Drescher, Geschäftsführer, Innovation City Management GmbH
• „Modelle und Strategien für das nachhaltige und energieeffiziente Bauen“, Prof. Dipl.-Ing. Manfred Hegger, HHS Planer + Architekten AG
• „Nachhaltige Infrastruktur: Lebensqualität mit Grün in der Stadt“, Peter Menke, Vorstand Stiftung DIE GRÜNE STADT
• „Baukultur im Klimawandel – Mitigation, Adaption und Transformation“, Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender, Bundesstiftung Baukultur
• „Team Rooftop: Energieeffizientes Bauen über den Dächern Berlins“, Anna Madlener, Luise von Zimmermann, Team Rooftop, Universität der Künste (UdK) Berlin
• „Haftung für zugesicherte Energiewerte & Berufshaftpflichtversicherung“, Jochen Scholl, UNIT Versicherungsmakler GmbH

 

Zudem enthält das BDB-Jahrbuch 2015 umfassende Kontaktdaten sämtlicher BDB-Gliederungen, der Architekten- und Ingenieurkammern sowie weiterer Verbände für Architekten und Ingenieure. Darüber hinaus beinhaltet das Jahrbuch ein umfassendes Verzeichnis der Sachverständigen im BDB.

 

Das Jahrbuch kann in Einzelexemplaren wie in den Vorjahren wieder kostenfrei bezogen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Bundesgeschäftsstelle (Tel: 030/841897-0, Fax 030/841897-22, E-Mail: info@baumeister-online.de).

BDB-Bund, Tobias Hintersatz




BDB fordert von der Bundesregierung 5-jähriges EnEV-Moratorium

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Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) fordert von der Bundesregierung ein EnEV-Moratorium für einen Zeitraum von 5 Jahren. Dies beschloss die BDB-Mitgliederversammlung auf dem Deutschen Baumeistertag 2015 in Halle/Saale. In diesem Zeitraum sollen die Auswirkungen bisheriger Verordnungen wissenschaftlich untersucht und in Bezug auf ihre Wirksamkeit validiert werden – die EnEV 2014 soll dabei als „letzter“ einzuhaltender Energiestandard zunächst festgeschrieben werden.

Die EnEV hat mit ihren zunehmend erhöhten Anforderungen in den letzten 15 Jahren immer stärkere Anforderungen an Energieeinsparungen im Neu- und Altbau gestellt. Zwar ist unstrittig, dass energetische Maßnahmen im Gebäudebestand einen bedeutsamen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, mittlerweile aber ein Grad, insbesondere bei der Dämmung der Gebäude, erreicht ist, der insbesondere im Neubau zu keinen weiteren nennenswerten Verbesserungen, im Altbau zudem zu unverhältnismäßig hohen Kosten führt.

Ein Moratorium versetzt die Wissenschaft und die Baupraxis in die Lage, die Wirkungen der EnEV 2014 zu untersuchen und auch weitere als nur aus zusätzlicher Dämmung angewandte geeignete Verfahren zur Energieeinsparung zu entwickeln und anzuwenden.

 

BDB-Bund, Tobias Hintersatz