auf ein WORT: Till Marwede
DER DIGITALE BAUANTRAG IST DA
Ein erster Erfahrungsbericht
Mit dem Start des Pilotprojekts „Digitaler Bauantrag“ bei der Bauaufsicht Frankfurt haben wir den ersten Antrag für den Neubau einer Kindertagesstätte digital eingereicht. Ein spannender Meilenstein – doch wie läuft das Verfahren ab? Hier unser Erfahrungsbericht:
Schritt 1: Authentifizierung
Aktuell gibt es zwei Methoden zur Identifikation, wobei zukünftig ausschließlich die Authentifizierung über ELSTER vorgesehen ist.
1. Einfaches Verfahren:
Persönliche oder firmenspezifische Daten werden über eine vorgegebene Eingabemaske direkt eingegeben.
2. ELSTER-Verfahren:
Hier ist eine Anmeldung bei ELSTER notwendig. Diese wurde von uns im Pilotversuch nicht verwendet, ist aber langfristig für alle Bauherren und Firmen Voraussetzung. Allerdings stellt sich die Frage, wie gemeinnützige Organisationen (z.B. kirchliche Träger oder Vereine), die keine Steuernummer besitzen, integriert werden sollen.
Wer muss sich anmelden?
Sowohl der Entwurfsverfasser als auch der Bauherr benötigen eine Anmeldung. Gerade für Bauherren wird häufig Unterstützung durch Architekten notwendig sein.
Schritt 2: Hochladen der Unterlagen
Die Einreichung erfolgt über das Bauportal Hessen, das die Daten automatisch an die zuständige Bauaufsicht weiterleitet. Die Bedienung ist intuitiv: Unterlagen werden in vorgegebenen Ordnerstrukturen hochgeladen, die logisch aufgebaut sind und den bisherigen analogen „Laufzetteln“ entsprechen. Formulare können direkt im Portal ausgefüllt werden, ohne als separates PDF hochgeladen werden zu müssen. Ein großer Vorteil: Bauherren können alle hochgeladenen Dokumente online einsehen und prüfen und geben diese dann auch frei.
Probleme im Testlauf:
- Grundstück mit mehreren Flurstücken: Das Portal akzeptierte dies zunächst, erlaubte aber keine korrekte Zuordnung der Flurstücke zu verschiedenen Straßennamen. Eine Korrektur war im Portal nicht möglich, sodass auf ein klassisches PDF-Formular zurückgegriffen werden musste.
- Bauherren können Dokumente eigenständig löschen oder ersetzen, ohne dass der Architekt eine Benachrichtigung erhält. Das muss geändert werden, um eine klare rechtliche Zuständigkeit sicherzustellen.
Künftig sollte nur eine autorisierte Partei Dokumente verwalten dürfen.
Schritt 3: Abschluss des Antrags
Nachdem der Architekt und der Bauherr den Antrag digital bestätigt hatten, wurde dieser direkt an die Bauaufsicht weitergeleitet.
Ein großer Vorteil: Die sonst üblichen mehrfachen Ausfertigungen entfallen vollständig. Auch die digitale Bestätigung durch den Bauherrn ist zeitsparend, da ihm alle Unterlagen unmittelbar zur Verfügung stehen.
Ein Stolperstein:
Nach vollständiger Einreichung konnten dennoch nachträglich Dokumente hochgeladen werden – für Architekten nützlich, für die Bauaufsicht weniger erfreulich. Ebenso ist die Regelung der Benachrichtigung des Architekten im Antragsprozess unklar, wird er immer zusammen mit dem Bauherren informiert oder nicht? Wer legt dies fest?
Hier sind klare Regelungen nötig, um Verwirrung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zu vermeiden.
Fazit
Der digitale Bauantrag ist ein zeitgemäßes, praktisches Werkzeug, das den Prozess der Bauantragstellung erheblich vereinfacht. Besonders positiv fällt der Wegfall von Mehrausfertigungen und die unkomplizierte Nachreichung von Unterlagen auf.
Optimierungsbedarf:
- Verbesserte Funktionalität bei Grundstücksangaben.
- Strikte Rechteverwaltung für Dokumentenbearbeitung (Einreichung durch Architekten oder Bauherren, die andere Partei muss bestätigen).
- Eine einheitliche, digitale Kommunikation mit der Bauaufsicht über das Portal (aktuell noch nicht möglich)
- Der Schritt über die Antragsannahme könnte in Zukunft mit dem digitalen Bauantrag entfallen.
Trotz kleinerer Mängel ist der digitale Bauantrag ein großer Schritt in Richtung effizienter und moderner Bauverwaltung und bringt Erleichterungen für die Beteiligten!
Till Marwede
ARCHITEKT BDB
2. Schatzmeister BDB-HESSENFRANKFURT