LOW TECH HIGH RISE – studentische Entwürfe für Wohnhochhäuser aus Ziegeln

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Architekturstudenten der TU Darmstadt unter Leitung von Gastprofessor Armin Behles hatten die Aufgabe, diese These im Rahmen eines Wettbewerbs mit Entwürfen zur innerstädtischen Verdichtung zu belegen. Vom 19. Oktober bis 2. November werden die Preisträgerarbeiten im Atrium des Stadtplanungsamts in Frankfurt zu sehen sein.

 

Hintergrund des Wettbewerbs: Die Ausloberin Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) wollte ihre Standorte in Berlin-Friedrichshain weiterentwickeln und zügig neuen Wohnraum schaffen. Die Studenten widmeten sich deshalb punktförmigen Hochhäusern mit zeitgemäßen Wohnformen.

 

logo-lthr-web-286x286_tudProf. Behles legte bei der Materialauswahl großen Wert auf Nachhaltigkeit, Ökologie und Recyclebarkeit. Das war ausschlaggebend für die Planung monolithischer Konstruktionen aus perlitverfüllten Poroton-Ziegeln von Wienerberger. In Verbindung mit mineralischen Putzen entstehen dauerhafte, ökonomisch sinnvolle sowie attraktive Gebäude. Die Studenten machten die Erfahrung, dass gebrannter Ton auch im Hochhausbau seine Leistungsfähigkeit in puncto Statik, Wärme- und Schallschutz unter Beweis stellt, sofern man die Regeln des Lastabtrages berücksichtigt. Die Entwürfe zeigen, dass dies durchaus mit gestalterischer Vielfalt vereinbar ist.

 

Großmaßstäblicher Wohnungsbau
Pro Haus standen jeweils 400 Quadratmeter Fläche zur Verfügung. Um sie optimal zu überbauen, sahen die Planungen einen meist innenliegenden Erschließungskern mit ringförmig angeordneten Wohnungen vor. Die Sockelbereiche dienen komplementären Nutzungen wie Läden, Gastronomie oder Kindertagesstätten.

 

Wienerberger




Novellierung HBO – Baustandards nicht weiter erhöhen

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Ulrich Caspar, MdL, Verkehrs- und Wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im hessischen Landtag (zweiter v.r.), Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, 1.Vorsitzender BDB Frankfurt Rhein Main e.V. (erster v.r.), Architekt BDB Tobias Rösinger, Referat Baumeister (Projektentw./gewerbl. Arch.) BDB Frankfurt Rhein Main e.V. (zweiter v. l.), Dipl.-Ing. (FH) BDB Carsten Steiner, Referat Ingenieure BDB Frankfurt Rhein Main e.V. (erster v.l.)

 

Das Baurecht vereinfachen, Planungs- und Rechtssicherheit schaffen und die Kosten reduzieren um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen – das sind zentrale Forderungen, die bei der Novellierung der HBO Berücksichtigung finden sollten. Die Baustandards dürfen deshalb nicht weiter erhöht werden.

 

Vertreter des BDB-Frankfurt Rhein Main haben sich mit Ulrich Caspar, Verkehrs- und Wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, zu einem Gedankenaustausch getroffen und über die bevorstehende Novellierung der HBO gesprochen.

 

Wichtiger Kritikpunkt ist dabei das umfangreiche Einbeziehen von Technischen Baubestimmungen in das Baurecht der HBO: „Die hessische Bauordnung wird turnusmäßig alle fünf Jahre novelliert. Nur wenige Sachverhalte sind aber so wichtig, dass sie unverzüglich baurechtlich eingeführt werden müssten. Das System der bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen macht das Baurecht der HBO unübersichtlich und unstetig. Für Bauherren und Planer sind das Unsicherheiten, die immer schwerer kalkulierbar werden.“ so Dipl.-Ing. Architekt BDB Tobias Rösinger (Referat Baumeister, Projektentwickler/gewerbl. Architekten im BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.)

 

Eine weitere Möglichkeit, Planungs- und Rechts- und Investitionssicherheit – auch gerade im Wohnungsbau – zu erhöhen, ist, die Kriterien für Sonderbauten hochzusetzen. Nicht alles, was nach HBO ein Sonderbau ist, ist wirklich ein besonderer Bau.
„Krankenhäuser, Flughäfen, Hochhäuser sind Sonderbauten – gar keine Frage. Aber Geschosswohnungsbauten mit Tiefgarage sind in Frankfurt mittlerweile die Regel. Solche Gebäude können mit den Vorgaben aus der HBO und ggf. mit ein paar noch zu ergänzenden Festlegungen als Regelbau errichtet werden. Das macht Bauen sicherer und reduziert die Kosten.“ sagt Carsten Steiner (Referat Ingenieure im BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.)

 

Und auch ein wichtiger städtebaulicher Ansatz sollte in die Diskussion um die Novellierung der HBO einfließen: Gerade in Frankfurt sind neue Stadtteile umstritten. Politisch will sich die Stadt nicht auf neu geplantes Wachstum an den Rändern festlegen.
Zudem gibt es in vielen Köpfen von Stadtplanern noch ein negatives Bild von Dichte und Nutzungsmischung.
„Es liegt an uns Architekten und Bauschaffenden, hier herauszustellen, dass Dichte nichts Negatives sein muss, sondern vielmehr Ressourcen schonen hilft und für ein funktionierendes städtisches Gefüge unabdingbar ist.“ sagt Rösinger.

 

Hierfür müssen diverse Regelungen der HBO auf den Prüfstand: Sind die vorgegebenen Abstandsflächenregelungen, insbesondere auf dem eigenen Grundstück, zwingend erforderlich? Muss für einen Dachausbau ein neuer Aufzug gebaut werden? Wer nutzt einen bei Nachverdichtung geforderten Kinderspielplatz wirklich? Bedarf es bei einer Nutzungsmischung innerhalb eines Gebäudes tatsächlich eines separaten Zugangs zu den Wohnungen?

 

Einige Regelungen der HBO gehen zudem mittlerweile an der Lebenswirklichkeit vorbei, weiß Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann (1.Vorsitzender des BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.): „Kaum ein größeres Gebäude wird noch komplett im Rohbau erstellt und der Ausbau erst nach der Rohbaufertigstellungsmeldung an die Bauaufsicht begonnen.
Die Gewerke laufen parallel. Das muss auch in der HBO ankommen.“

 

Caspar signalisiert Verständnis, weiß aber dass trotz der intensiven Diskussion um bezahlbaren Wohnraum die Bürger selbst kaum Abstriche bei den Ansprüchen an die Wohnstandards machen wollen. „Hier gilt es, das Mögliche auszutarieren.“ so Caspar.

 

BDB-HessenFrankfurt




Studenten entwerfen das Stadtleben von morgen

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Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann (dritter v.l.), Dr. h.c. Thomas M. Reimann (fünfter v.l) und Jan-Niklas Reimann (erster v.l.), alle BDB-Frankfurt Rhein Main e.V., mit Bürgermeister Frieder Gebhard (erster v. r.), Prof. Jean Heemskerk (zweiter v. r.) und Frank Tekkilic vom Regionalverband FrankfurtRheinMain (zweiter v.l.) mit den Preisträgerinnen Edda Krücke, Marielle Theobald, Elisa Traut und Masina Terella

 

 

Ideen für Wohngebiet Liebigstraße sind im Langener Rathaus zu sehen

 

Ein Semester lang haben sie recherchiert, analysiert und entworfen – nun haben Studenten der Frankfurt University of Applied Science (ehemals Fachhochschule Frankfurt) am Montag, 19. September, im Langener Rathaus für ihre Ideen zum zukünftigen Wohngebiet „Liebigstraße“ Preise, Lob und Anerkennung erhalten. Die Gewinner sind Elisa Traut (1. Preis, 500 Euro), Marielle Theobald (2. Preis, 300 Euro) und Edda Krücke (3. Preis, 200 Euro). Anerkennungspreise, also Ehrenurkunden, erhielten Masina Terella sowie die Gruppe von Alice Arnold und Victoria Pfeil.

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Rund 20 Studentinnen und Studenten des Master-Kurses „Entwerfen“ aus den Fachrichtungen Architektur sowie Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen haben Konzepte für das Wohnen in der Zukunft ausgearbeitet. Sie befassten sich – unter Leitung von Professor Jean Heemskerk – mit dem ehemaligen Gewerbegebiet Liebigstraße an der Bahnlinie Frankfurt-Darmstadt, wo auf 28 Hektar gut 3000 Menschen leben könnten. Zurzeit befindet sich dort eine Brachfläche und ein Betonschwellenwerk. Professor Heemskerk über den Siegerbeitrag: „Die Arbeit von Elisa Traut überzeugt durch einen interessanten Mix von Variationen innerhalb eines Blocks aus hochwertigem Wohnungsbau, gemeinschaftlichem Wohnen und raffinierten Reihenhaustypen mit Splitlevel, also Wohnen auf verschiedenen Ebenen.“

 

Andreas Ostermann, Vorstand des BDB – Bund Deutscher Baumeister FrankfurtRheinMain e.V., stellte während der Urkundenübergabe zum Städtebau-Wettbewerb fest: „Wir sehen heute hier tolle Entwürfe für neues Wohnen in Langen. Die Vorschläge der Studenten sind ein kreativer Beitrag für eine Architekturdiskussion der Stadt. Nach dem Wettbewerb zum städtebaulichen Entwurf im April sind jetzt Ideen für einzelne Gebäude entstanden, die Wohnsituationen konkret abbilden. Das ist ein gelungener Beitrag des ‘Runden Tischs Wohnen‘ für das Leben im Rhein-Main-Gebiet.“ Gemeinsam überreichten Ostermann und Dr. Thomas M. Reimann (ALEA AG/BDB-FrankfurtRheinMain e.V.) den besten drei Wettbewerbern Geldpreise im Wert von insgesamt 1000 Euro. Davon sponserte der BDB 500 Euro und die andere Hälfte Thomas Reimann als Vertreter der ALEA Hoch- und Industriebau AG.

 

Im vergangenen Semester lag der Schwerpunkt des Wettbewerbs beim Städtebau. Nun konnten die Studierenden an diese Erkenntnisse und an die prämierten städtebaulichen Entwürfe anknüpfen. Ihre Aufgabe bestand darin, den existierenden Ansatz des Bebauungsplans anzupassen, gegebenenfalls zu ändern und Hochbauten zu entwerfen. Dabei waren unterschiedliche Wohnungstypen samt Grundrissen, Schnitte und Ansichten zu entwickeln. Während der Projektarbeit erhielten sie eine umfassende fachliche Unterstützung vom Regionalverband, dem BDB und der Langener Stadtverwaltung.

 

Hinter dem Wettbewerb stehen der Regionalverband und der BDB, die in der Initiative „Runden Tisch Wohnen“ (siehe unten) zusammenarbeiten. Dr. Raschke, Fachbereichsleiter Regionalentwicklung beim Verband, sagte über die Wettbewerbsidee: „Wir möchten junge Stadtplaner fördern und den Kommunen Impulse zur sinnvollen Flächennutzung geben.“ Außerdem zeige der Wettbewerb wie leistungsfähig die Verbandsinitiative „Runder Tisch Wohnen“ sei. Die Studierenden bekämen jene Projekte als Wettbewerbsaufgabe gestellt, die die Initiative als besonders entwicklungswürdig ansehe.

 

Langens Bürgermeister Frieder Gebhardt sieht die Zusammenarbeit während des Wettbewerbs als sehr positiv für die Wohnbauentwicklung seiner Kommune an: „Unsere Stadtplaner, aber auch die Planungsbüros, die später einmal das Baugebiet umsetzen sollen, bekommen hier wertvolle Anregungen. Dass Langen gleich zweimal für den Wettbewerb ausgesucht wurde zeigt, wie wichtig die Entwicklung des Gebietes an der Liebigstraße ist und welches Potenzial darin steckt.“

 

Die studentischen Arbeiten werden bis Ende Oktober im Foyer des dritten Obergeschosses des Langener Rathauses, Südliche Ringstraße 80, zu den üblichen Öffnungszeiten für Besucher zu sehen sein.

 

Regionalverband FrankfurtRheinMain




Positionspapier zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

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Neues Positionspapier der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ kritisiert deutsche Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie – BDB als maßgeblicher Initiator für die Erstellung des Papiers

 

Das neueste Positionspapier der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ ist am heutigen Tag veröffentlicht worden, das sich intensiv mit der deutschen Umsetzung der EU-Wohnkreditimmobilienrichtlinie auseinandersetzt. Das Papier wird heute nicht nur breit in die Öffentlichkeit getragen, sondern zudem den relevanten politischen Entscheidungsträgern wie Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Kanzleramtsminister Peter Altmaier übermittelt. Der BDB war dabei maßgeblicher Initiator für die Entstehung und inhaltliche Ausrichtung des neuen Positionspapiers der Aktion Impulse, der neben dem BDB über 30 weitere wichtige Verbände und Organisationen der Planungs-, Bau- und Wohnungswirtschaft angehören, darunter die Bundesarchitektenkammer, die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.

 

Das neue Positionspapier befasst sich umfassend mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie durch die Bundesregierung mit dem seit 21. März 2016 gültigen Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften in deutsches Recht. Die damit verbundenen Verschärfungen für die Vergabe von Immobilienkrediten, insbesondere für Eigentümer und Bauherren als Selbstnutzer von Wohneigentum, führen zu massiver Besorgnis nicht nur in der Finanzbranche, sondern in immer stärkerem Maße auch in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Seit Inkrafttreten des Gesetzes melden verschiedene Sparkassenverbände im zweiten Quartal 2016 einen spürbaren Rückgang bei Immobilien-Darlehenszusagen. Demnach wurden in Bayern 10 Prozent, in Niedersachsen um 12 Prozent, in den neuen Bundesländern um 14 Prozent und in Baden-Württemberg sogar 20 Prozent weniger Immobilien-Darlehenszusagen als im zweiten Quartal des Vorjahres erteilt.

 

Zielsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/ЕU ist es unter anderem, den Schutz der Verbraucher auf europäischer Ebene im Bereich der Kreditvergabe für Wohnimmobilien zu erweitern und den europäischen Markt für die Vergabe und Inanspruchnahme dieser Kredite zu harmonisieren. Dabei ist eine verantwortungsvolle Darlehensvergabe für die Banken und Sparkassen mit erhöhten Beratungsanforderungen und der Pflicht verbunden, die Schuldendienstfähigkeit des Verbrauchers zu prüfen, um eine Überschuldung zu vermeiden. In der EU-Richtlinie ist dazu vermerkt, dass diese verschärften Regelungen nicht bei Kreditverträgen angewendet werden sollen, die zur Renovierung der eigenen Wohnimmobilie dienen. Aber genau diese Einschränkung hat die Bundesregierung bei der Umsetzung in nationales Recht nicht übernommen. Da eine nicht ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung beim Darlehensgeber zu empfindlichen Sanktionen führen kann und keine Verordnung für eine einheitliche Vergabepraxis der Banken und Sparkassen besteht, erfolgt seit Einführung des Gesetzes eine spürbar restriktivere Darlehnsvergabe. Besonders betroffen sind zum einen jüngere Menschen, die sich Wohneigentum schaffen wollen. Hier kommt zum Tragen, dass bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit ausschließlich die Bonität des Kreditnehmers und nicht die Bonität eines Bürgen oder weiteren persönlichen Sicherheitengebers berücksichtigt werden darf.

 

Zum anderen werden durch die neuen Regelungen insbesondere ältere Menschen benachteiligt, die einen Kredit zur energetischen Sanierung oder zum altersgerechten Umbau ihrer eigenen Wohnimmobilie benötigen. Bis zum 20. März 2016 wären solche Baumaßnahmen in der Regel finanziert worden, da das Darlehen durch den Grundbesitz besichert gewesen wäre. Doch das hauptsächliche Abstellen auf den Wert des Grundstücks ist für die Kreditwürdigkeitsprüfung jetzt nicht mehr zulässig. Folge ist, dass Immobilen-Darlehenszusagen erschwert werden oder gar nicht mehr gegeben werden können. Es kann aber nicht Absicht des Gesetzgebers sein, mit den neuen Regelungen bestimmte Verbrauchergruppen von der Finanzierung eigengenutzter Immobilien auszuschließen, weil sie oder die Bürgen ihre Immobilie nicht mehr wie bisher zur Kreditbesicherung einbringen können. Hier ist die derzeitige nationale Umsetzung auch unter dem Aspekt, dass die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie Ausnahmeregelungen für barrierefreie – also altersgerechte – Umbaumaßnahmen  zulässt, besonders zu kritisieren.

 

Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland jährlich über 400.000 neue Wohnungen gebaut werden müssten, ist die Vergabe von Immobilien-Darlehen an junge Menschen und Familien zum Aufbau von Wohneigentum als Altersvorsorge ein wichtiger Baustein, der zu mehr Wohnungen und somit zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte führt. Zudem besteht die Notwendigkeit, dass für die Umsetzung der in Deutschland angestrebten Ziele zur Energiewende wesentlich mehr energetisch saniert und unter Betrachtung der demografischen Entwicklung ein spürbarer Anstieg beim altersgerechten Umbau vorhandener Immobilien erreicht werden muss. Gerade in diesen Bereichen wird sich die restriktive Zusage von Immobiliendarlehen aber negativ auswirken. Vor diesem Hintergrund fordern die unterzeichnenden Verbände der Planer, der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie die Industriegewerkschaft BAU von der Bundesregierung die umgehende Anpassung des seit 21. März 2016 gültigen Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften an das Regelungsniveau der EU-Richtlinie. Um die mit dem Umsetzungsgesetz bereits eingetretene negative Entwicklung umzukehren, sollten die Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung schnellstmöglich korrigiert und die in der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie dafür gegebenen Regelungen genutzt werden.

Das vollständige neue Positionspapier der Aktion Impulse finden Sie hier.

 

BDB-Bund




Poesie des Wohnens – Symposium

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Andreas Hofer (mehr als wohnen, Zürich), Jörn Walter (Oberbaudirektor Hamburg), Mike Josef (Stadtrat und Dezernent für Planen und Wohnen, Frankfurt am Main) und Mechthild Harting (FAZ, Moderation)

 

Positionen und Diskussionen zur Poesie des Wohnens

 

Das Symposium fasst die Erfahrungen zum Ende des Projektes zusammen und stellt die Ergebnisse in einen öffentlichen Diskurs. Unter Beteiligung namhafter Experten soll hierdurch eine Grundlage für innovative Ideen zur nachhaltigen Stadt-, Regional- und Gebäudeplanung geschaffen werden.

 

unter anderem mit:

Mike Josef [Stadtrat und Dezernent für Planen und Wohnen, Frankfurt am Main]
Jörn Walter [Oberbaudirektor Hamburg]
Andreas Hofer [mehr als wohnen, Zürich]
Jagoda Szmytka [Komponistin und Medienkünstlerin]
Peter Cachola Schmal, [Direktor DAM Deutsches Architekturmuseum]
Tobias Rösinger [BDB-Frankfurt Rhein Main]

Mechthild Harting [FAZ, Moderation]

 

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Peter Cachola Schmal (Direktor DAM Deutsches Architekturmuseum)

 

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Tobias Rösinger (BDB-Frankfurt Rhein Main)

 

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Detlef Hans Franke

 

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Jörn Walter (Oberbaudirektor Hamburg)

 

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Poesie des Wohnens




ARCHITEKT BDB Klein+Kletti

ARCHITEKT BDB Klein+Kletti

 

ARCHITEKT BDB Klein+Kletti

 




Weniger EnEV wagen – Für mehr Baufreiheit für Hessen

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v.l.n.r.: Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann (1. Vorsitzender BDB-Frankfurt), Architekt BDB Carsten R. Kulbe (2. Vorsitzender BDB-Frankfurt), Dr. h.c. Thomas M. Reimann (Referat Unternehmer BDB-Frankfurt), Jürgen Lenders (MdL, stv. Vorsitzender FDP-Fraktion, RA Jürgen H. Conzelmann (Vorsitzender Haus&Grund, Frankfurt), Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (MdL, Staatsminister a.D.)

 

 

Die Baustandards sind zu hoch. Um die aktuellen Herausforderungen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum meistern zu können, müssen viele Vorgaben für das Bauen auf den Prüfstand. Wir müssen aktiv Wohnungsbau attraktiver machen und ein investorenfreundliches Klima fördern.

 

Zu einem Arbeitstreffen haben sich Vertreter der Immobilien- und Baubranche in Wiesbaden mit Mitgliedern der FDP-Fraktion im hessischen Landtag getroffen. Jörg-Uwe Hahn, Staatsminister a.D. und Jürgen Lenders, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, nehmen die Anregungen der Branche gerne auf:

 

Jürgen H. Conzelmann, Vorsitzender von Haus&Grund in Frankfurt setzt stark auf private Investoren: „Weniger als 20% des Wohnungsangebotes stellen Wohnungsbaugesellschaften bereit. Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.“
Das große Potential für die Schaffung von Wohnraum liegt in der Mobilisierung des privaten Engagements für den Wohnungsbau. „Wir brauchen ein Investorenfreundliches Klima.“ sagt Conzelmann, und rechnet vor: „Wenn ein Wohnungsbauunternehmen 2000 Wohnungen baut, dann ist das gut. Wenn aber 200 private Investoren nur jeweils 20 Wohnungen bauen erreichen wir viel mehr.“

 

Architekt Carsten R. Kulbe, (2. Vorsitzender des BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.) und selbst baugewerblich tätig, sieht Kostenfaktoren vor allem auch im Baurecht und in behördlichen Auflage.

 

„Die jetzige HBO verhindert Wohnen im stark nachgefragten innerstädtischen Bereich. Wer Aufstocken und damit Wohnraum schaffen will, scheitert oft am geforderten Aufzug oder Kinderspielplatz. Das kann an der Zielgruppe vorbeigehen. Die HBO muß hier sich mehr dem aktuellen Bedarf öffnen und Nachverdichtung leichter zulassen.“ stimmt auch Dr. Herbert Hirschler, Staatssekretär a.D. und ehemaliger Wohnungsbaukoordinator der hessischen Landesregierung, zu.

 

„Aktuell erarbeiten wir Empfehlungen für Änderungen der HBO. Wir wollen aus der Praxis Vorschläge für bessere Regelungen in der Bauordnung machen. Wenn Politik und die Verbände da gemeinsam in die gleiche Richtung laufen, erreichen wir die größten Effekte für den Wohnungsbau,“ so Dip.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann (1.Vorsitzender des BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.).

 

Dr. h.c. Thomas M. Reimann, Unternehmervertreter im Vorstand des BDB – Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein Main e.V. formuliert die Forderungen an die politischen Entscheidungsträger präzise:

– Absenkung von unnötigen Baustandards
– Aussetzung der EnEV
– Reduzierung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

 

Die Signale der Branche sind klar: Die in den letzten Jahren immer höher geschraubten Forderungen müssen auf deren wirkliche Notwendigkeit geprüft werden. Dort, wo der tatsächliche Nutzen weit hinter dem wirtschaftlichen Aufwand zurückbleibt, muß das Bauen für den gesunden Menschenversand zurückgewonnen werden. Wir brauchen mehr Baufreiheit in Hessen. Wir sollten geringere Anforderungen an die Barrierefreiheit zulassen, wir müssen weniger EnEV wagen.

 

BDB-HessenFrankfurt

 




Fassade des Hauses „Zum Glauburger Hof“ erhält Schmuckelemente aus meterlangen Betonfertigteilen

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Für den Wiederaufbau der Frankfurter Altstadt kommen Handwerker und Fachleute aus ganz Deutschland in der Mainmetropole zusammen. Zimmerer, Steinmetze und viele weitere Spezialisten zeigen auf der Baustelle zwischen Dom und Römer ihr Können. Nicht nur bei den Rekonstruktionen ist präzises Arbeiten gefragt. Auch bei den Neubauten setzt die von der Stadt Frankfurt mit dem Bau beauftragte DomRömer GmbH auf erfahrene Partner. Dazu zählt beispielsweise das Bauunternehmen Anton Schick aus Bad Kissingen. Mit seinem Team hat Geschäftsführer Anton Schick nicht nur sämtliche Rohbauarbeiten übernommen, sondern auch die Betonfertigteile für die Schmuckfassade des Hauses „Zum Glauburger Hof“ in der Braubachstraße 29 hergestellt.

 

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Das größte Schmuckelement des von knerer + lang Architekten konzipierten Hauses ist 9,50 Meter lang und einen Meter hoch. Auf ihm steht in 60 Zentimeter hohen Lettern der Schriftzug „ZUM GLAUBURGER HOF“. Um Betonteile dieser Größenordnung sauber und präzise herzustellen, bedarf es erfahrener Spezialisten. Wie Geschäftsführer Anton Schick erklärt, beschäftigt er nicht nur Betonbauer, sondern auch einige Möbelschreinermeister. Sie bereiten die Schalung vor, also die Form, in die der Frischbeton gegossen wird. Aus diesem Negativ entsteht am Ende das fertige Betonteil.

 

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Diese Technik kam auch bei den übrigen Elementen für die Fassade der Braubachstraße 29 zum Einsatz. Runde Bögen, sogenannte Schmucklilien, zieren einmal den Giebel. Und noch ein weiteres Highlight hält das Haus bereit: Vor seiner Zerstörung im zweiten Weltkrieg trug das von Architekt Hermann Senf (1878-1979) errichtete Gebäude einen markanten Spruch an der Außenwand: „DAS NEUE STÜRZT UND ALTES LEBEN BLÜHT AUS DEN RUINEN“. Es handelt sich dabei um ein abgewandeltes Zitat aus Friedrich Schillers „Wilhelm Tell“. Dort hieß es ursprünglich: „Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, und neues Leben blüht aus den Ruinen.“ Die genaue Motivation Senfs zu diesem Ausspruch ist nicht überliefert. Er konzipierte zu Beginn des 20. Jahrhunderts viele Gebäude in der durch einen Straßendurchbruch neu geschaffenen Braubachstraße. Zeitgenossen galt er als Querdenker und war mit seinen Entwürfen nicht unumstritten. Sein abgewandeltes Schiller-Zitat wird sich nun in der neuen Frankfurter Altstadt wiederfinden. Das Betonelement ist sechs Meter lang und 1,20 Meter hoch, die Schrift hat eine Höhe von 30 Zentimetern.

 

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Insgesamt besteht die Fassade des Hauses „Zum Glauburger Hof“ aus 30 Betonfertigteilen mit einer Ansichtsfläche von 300 Quadratmetern. 21 Kubikmeter Beton kamen bei der Herstellung der Schmuckelemente zum Einsatz. Diese werden voraussichtlich im Herbst dieses Jahres nach Frankfurt transportiert und per Kran in der Fassade des Gebäudes verankert. Die gesamte neue Altstadt wird Ende 2017 fertiggestellt und im Jahr 2018 mit einem großen Fest eröffnet.

 

Dom-Römer GmbH




POESIE DES WOHNENS – Experimentelle Zonen der Nutzungsmischung

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19.08.2016 – Opening Night

02.09.2016 – Symposium

 

Poesie des Wohnens sucht die Qualitäten der Nutzungsmischung. Sie entzieht sich dem starren Regelwerk deutscher Bauverordnungen und hinterfragt das Dogma der Stille im alltäglichen Leben und Arbeiten.

Nichts ist für Frankfurt fataler, als ein gern zitiertes Klischee zu bestätigen: „Frankfurt ist halb so groß und doppelt so tot wie der Friedhof von Manhattan“. Die individuellen Bedürfnisse an Wohnen wandeln sich stetig und sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft. Allen Menschen gemeinsam ist das Bedürfnis, „Austausch und Rückzug“ selbstbestimmt dosieren zu können. Hierfür müssen neue und innovative Lösungsansätze gesucht werden. Als Folge der Globalisierung leben immer mehr Menschen für immer kürzere Zeiträume in Metropolen, teilweise an mehreren Orten gleichzeitig. Wohnen und Leben der Zukunft sollte daher diesen Menschen, eine individuelle „Heimat“ in urbanem Kontext ermöglichen und die Vorteile von innerstädtischer Vielfalt, Verkehrsanbindung und Rückzugsort miteinander kombinieren. Ideale Zonen experimenteller Nutzungsmischung könnten hierfür innerstädtische Flächenpotentiale im Umfeld von gewerblichen Nutzungen und Verkehrsinfrastrukturen werden, als Wohn- und Lebensort für eine neue kreative Bewohnerschaft. Die Beheimatung dieser kreativen „Stadtnomaden“ birgt eine große Chance für unsere Stadt. Denn tatsächlich besitzt Frankfurt alle Potentiale für eine bunte, lebendige Metropole in Taschenformat.

 

Der BDB-Frankfurt RheinMain unterstützt das Projekt und beteiligt sich am Symposium.

Alle Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Poesie des Wohnens

 




Zertifikatslehrgang ‚Qualitätsmanager Baurecht .BA‘ der BAUMEISTER AKADEMIE beim BDB in Frankfurt

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Qualitätsmanager Baurecht .BA

Zertifikatslehrgang für Architekten, Ingenieure und Jungjuristen

Werden Sie Spezialist im Bau- und Architektenrecht
– komplett in 5 Seminar-Modulen (siehe unten)
– zeitliche Erstreckung von 6 Monaten bis zu einem Jahr
– flexible Teilnahme bundesweit

Modul 1:
Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertrages einschließlich HOAI-Abrechnungssystem
Modul 2:
Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B
Modul 3:
Bauüberwachung mit System und Abnahme der Bauleistung
Modul 4:
Bauzeit Verzug Behinderung sowie Planerhonorar bei gestörtem Planungs- und Bauablauf
Modul 5:
Abrechnung und Rechnungsprüfung einschließlich Nachtragsmanagement am Bau

Alle Module sind auch als Einzelseminare buchbar

Anmeldeformular mit Terminliste:
Hier können Sie das Anmeldeformular mit Terminliste herunterladen
 
 
 
 
 

Qualitätsmanager Baurecht .BA

für Architekten und Ingenieure – in 5 Seminar-Modulen (ganztags)

Volle Flexibilität bis zu einem Jahr

  • Sie können die Kurse (Module) innerhalb eines Zeitraumes von bis zu einem Jahr bundesweit belegen, wann und wo Sie wollen.
  • Sie können bei Terminkollisionen Ausweichtermine wahrnehmen.
  • Sie können die Zertifikatsprüfung nach Abschluss des jeweiligen Moduls oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im zeitlichen Verbund mit den Seminarterminen absolvieren.
  • Sie können die Zertifikatsprüfung für jedes Modul bis zu 2x wiederholen.

Warum Fortbildung zum „Qualitätsmanager Baurecht .BA“ ?

Die Situation
  • Baumaßnahmen dauern Wochen, Monate, manchmal Jahre
  • Permanent werden rechtlich relevante Sachverhalte erzeugt
  • Mensch, Material und Gerät müssen punktgenau zusammenpassen
  • kompetentes baurechtliches Störungsmanagement ist daher unverzichtbar
Qualitätsmanagement heißt …
  • Abläufe strukturieren und standardisieren
  • Probleme nicht verdrängen, sondern erkennen und lösen
  • Verantwortung übernehmen und handeln, denn …
  • wer seine Hausaufgaben macht, …
    – vermeidet Fehler
    – schont die Nerven
    – hat mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben
    – arbeitet effizienter und verdient mehr Geld
Der Qualitätsmanager Baurecht .BA …
  • ist hausinterne Rechtsabteilung für das baurechtliche Qualitätsmanagement
  • ist qualifizierter baurechtlicher Ansprechpartner im Planungsbüro
  • verfügt über spezifische Rechtskenntnisse zur Planungs- und Bauabwicklung
  • verfügt über eine maßnahmenbezogene Ausbildung als Störungsmanager
  • verfügt über alle relevanten Mustertexte und -verträge für die Bauabwicklung
  • verfügt über Checklisten und Handbücher mit Erläuterungen
  • führt hausinterne Fortbildung im Kollegenkreis durch
  • verfügt über 5 komplette Seminarpräsentationen für Inhouse-Schulungen

Die Absolventen des Lehrgangs werden in der Lage sein, in ihren Büros als rechtliche Ansprechpartner in allgemeinen Fragen des Bau- und Architektenrechts zur Verfügung zu stehen. Sie sind Bindeglied zur baubegleitenden Rechtsberatung durch externe Anwaltsbüros.

Weiterhin stellt die Ausbildung darauf ab, dass die Absolventen hausinterne Fortbildung für andere Kollegen erteilen können. Sie erhalten zu allen Modulen die Seminarfolien als PP-Dateien mit Kommentierungen sowie praxisorientierte Begleitliteratur (Checklisten, Planerhandbuch Baurecht nebst Mustertexten mit Erläuterungen in digitaler Form).

Die Zusatzqualifikation „Qualitätsmanager Baurecht .BA“ soll auch und gerade für jüngere Architekten und Ingenieure ein wichtiges Qualitätsmerkmal in der beruflichen Weiterentwicklung und Karriereplanung werden, da hier – durch entsprechende Prüfungsergebnisse unterlegt – zusätzliche rechtliche Kompetenz im Planungsbüro geschaffen wird.

Bauplaner-Recht