Der schlechte Zustand der Brückenbauwerke in Deutschland ist seit vielen Jahren bekannt. Bereits vor acht Jahren hatten die damalige Bundesregierung und die Straßenbauverwaltungen der Länder eine Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen entwickelt. Trotzdem hatte sich danach die Zahl der Brückenflächen mit Bewertung ‚sehr gut‘ oder ‚gut‘ kontinuierlich weiter reduziert.
Im Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) wird die Salzbachtalbrücke mit der Bauwerksnummer 5915526 geführt und mit Stand 09/2020 mit der Zustandsnote 3,5 bewertet. Das ist nach Definition ein ungenügender Bauwerkszustand bei dem die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben ist. Jetzt ist die Brücke gesperrt worden und soll gesprengt werden.
Für das Industrieland Deutschland ist eine intakte Infrastruktur lebensnotwendig. Beim vielfachem Ausfall von Verkehrsverbindungen droht der Infarkt. Was die Störung von Lieferketten für die Wirtschaft bedeutet erleben wir in der Bauwirtschaft derzeit schmerzhaft täglich.
Zurecht erwarten die Bürger, daß die Bauinstandhaltung vom Staat geleistet wird. Es ist aber erkennbar, daß in der politischen Diskussion die Bereitschaft geringer wird, Infrastruktur und Bauunterhaltung zum Gegenstand politischer Willensbildungsprozesse zu machen.
Die Verbände der Bauwirtschaft erfüllen eine wichtige Funktion, wenn sie Verantwortung einfordern und fragen: Wer handelt nicht?
Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann BDB-HESSENFRANKFURT
Mehr Barrierefreiheit macht Wohnen unbezahlbar
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert eine Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO), um insbesondere bei Gebäuden mit vier oder weniger Geschossen die Anzahl der barrierefrei zu errichtenden Wohnungen zu erhöhen. Die SPD Fraktion stützt sich dabei u. a. auf eine Studie der Landesregierung, die eine Erhöhung des Bedarfs an altengerechten Wohnungen auf 300.000 Einheiten bis zum Jahr 2040 prognostiziert.
Hierzu nimmt der BDB-HESSENFRANKFURT wie folgt Stellung nehmen:
Begrifflichkeit und regulative Ausformung
Grundsätzlich ist immer wieder festzustellen, dass selbst in Fachkreisen bei der vorliegenden Thematik Begriffe wie Behindertengerechtigkeit, Barrierearmut oder Altersgerechtigkeit häufig nicht entsprechend differenziert werden und unter dem Schlagwort Barrierefreiheit subsumiert werden. Dies ist insofern nicht zielführend, da es hier tatsächlich große Unterschiede gibt und die regulative Ausformung für Barrierefreiheit ohnehin schon völlig überbordend und teilweise nicht praktikabel ist. Jeder Praktiker weiß, dass die Anforderungen an Barrierefreiheit schon jetzt durch die bauaufsichtlich eingeführte DIN 18040 sowie der Hessischen Bauordnung selbst nicht nur übermäßig hoch, sondern teilweise auch zwangsläufig zum Verstoß gegen diverse anerkannte Regeln der Bautechnik führen, was immer häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Hier wäre eine Überarbeitung dringend angezeigt.
Bezahlbarkeit
Eine der wesentlichsten Anforderungen an den Wohnungsbau – nämlich seine Bezahlbarkeit – wird durch immer weiter zunehmende Partikularforderungen verhindert. Wie allzu oft, wenn einzelne Lobbygruppen auf Gesetzesinitiativen drängen, werden die Auswirkungen auf die Bezahlbarkeit im besten Fall beschönigt und im schlechtesten schlicht negiert. So auch hier: Jedem, der eine Verschärfung an die Anforderungen an Barrierefreiheit fordert, muss dabei klar sein, dass er eine weitere Verteuerung von Wohnraum zu verantworten hat.
Der Hessische Gesetzgeber hat aus gutem Grund bislang Gebäude mit bis zu 4 Geschossen bei den Anforderungen an Barrierefreiheit geschont, da ansonsten der Einbau eines Aufzugs zwangsläufig auch in dieser Gebäudekategorie zwingend erforderlich würde, was die Hessischen Bauordnung jedoch bislang eben ausdrücklich nicht vorsieht. Diese Schonung aufzugeben, würde eine immense Verteuerung von Wohnraum bedeuten, da nicht nur der Einbau eines Fahrstuhls Bau- und Opportunitätskosten mit sich bringt und damit die notwendige Kaltmiete erhöht, sondern gerade bei kleinen Gebäuden ganz erhebliche Betriebskosten mit sich bringt, da diese nur auf eine geringe Anzahl an Wohnungen umgelegt werden können. Dies betrifft in der Regel „bezahlbaren Wohnraum“, da hochwertigere Wohnhäuser meist Fahrstühle besitzen, da hier die Höhe der Nebenkosten nicht im selben Maß entscheidend ist.
In diesem Zusammenhang ist generell zu bemängeln, dass bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu den Auswirkungen von Vorschriften der Barrierefreiheit meist nur auf die Baukosten abgezielt wird. Das ist grob falsch, da die sogenannten Opportunitätskosten in Form von Wohnflächenverlust, durch z.B. größere Treppenhäuser und sonstigen Erschließungsflächen, in der Regel wirtschaftlich viel stärker ins Gewicht fallen und damit die Wohnkosten nach oben treiben. Zudem ist zu bedenken, dass nur ein geringer Teil der barrierefrei hergestellten Wohnungen von der entsprechenden Zielgruppe bewohnt wird. Gerade bei Eigentumswohnungen ist der Verkauf einer barrierefreien Wohnung an einen „passenden“ Käufer die absolute Ausnahme.
Aus all den benannten Gründen ist die Barrierefreiheit (zumindest in ihrer derzeitigen gesetzlichen Definition) mittlerweile zu einem der größten Kostentreiber im Wohnungsbau geworden, ohne dass hier wirklich ein breiter Allgemeinnutzen zu erkennen wäre.
Partikularinteressen versus Allgemeinwohl
Beim Wohnungsbau müssen eine Vielzahl unterschiedlichster Interessen und Ziele gegeneinander abgewogen werden. Insofern wäre bei der Anhörung im Landtag zu erwarten, dass Verbände aus einem breiten Spektrum eingeladen werden. Betrachtet man die vorliegende Einladungsliste, sind jedoch schwerpunktmäßig Verbände eingeladen, die einschlägige Partikularinteressen hinsichtlich von Barrierefreiheit verfolgen und deswegen nicht eine neutrale bzw. themen- und fachübergreifende Einschätzung liefern können. Dies wird vom BDB-HESSENFRANKFURT ausdrücklich als unausgewogen und problematisch beanstandet.
Zusammenfassung
Um der in der Begründung der Gesetzesinitiative benannten Personengruppe der älteren Menschen tatsächlich ein besseres Wohnraumangebot machen zu können, ist es deshalb angezeigt, die bereits bestehenden schon sehr hohen Standards nicht noch weiter zu verschärfen. Denn dies würde letztendlich zu noch höheren Wohnkosten und in Folge zu weniger Wohnungsneubau führen. Neubauwohnungen sind verglichen mit Alt- bzw. Bestandsbauten in der Regel ohnehin schon sehr barrierearm und in der Praxis dadurch durchaus für ältere Menschen geeignet. Insofern muss gerade für die benannte Personengruppe das Ziel sein, überhaupt möglichst viele Neubauwohnungen zu schaffen. Die vorgeschlagene Verschärfung der Hessischen Bauordnung würde dies jedoch massiv erschweren.
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Das Abklingen der dritten Corona-Welle und die Rückkehr des öffentlichen Lebens ist erst einmal eine gute Nachricht. Viele in der Baubranche dürften sich trotzdem hin- und her gerissen fühlen. Einerseits Optimismus und Aufbruchsstimmung nach Monaten der Corona-Beschränkungen. Andererseits verläuft die Erholung der Konjunktur schneller als erwartet – was unsere Branche anhand drastischer Lieferengpässe und Preissteigerungen bei Baumaterialien zu spüren bekommt.
War die Bauwirtschaft im vergangenen Corona-Jahr noch eine wesentliche Stütze der Konjunktur, droht nun auf vielen Baustellen trotz gut gefüllter Auftragsbücher Kurzarbeit aufgrund knapper Baumaterialien. Und auch die finanziellen Risiken aufgrund einzuhaltender Verträge sind nicht zu unterschätzen.
Die unerwartet schnelle Konjunkturerholung in China und den USA und die schnell anziehende Nachfrage haben den Markt für viele Baustoffe leergefegt. Die Lieferkette stockt bei Holz, Dämmstoffen, Stahl, PVC-Rohren, Farben und Lacken. Innerhalb kurzer Zeit sind viele Materialien um 20 Prozent und mehr teurer geworden, wenn sie überhaupt noch verfügbar sind. Seit Beginn der Pandemie hat sich der Stahlpreis mehr als verdoppelt. Bei größeren Bestellungen winken einige Baustoffhändler ab. Selbst Dämmstoffe für Mehrfamilienhäuser müssen mühsam zusammentelefoniert werden. Das gab es in den 35 Jahren, in denen ich in der Bauwirtschaft tätig bin, noch nicht.
Vielen Unternehmen werfen die scharfen Preisanstiege die Kostenkalkulationen über den Haufen. Angebote schreiben grenzt an Glückspiel – da könnte man gleich aufs EM-Endspiel wetten.
Nach dem verregneten Frühjahr wird die Baukonjunktur nun ein weiteres Mal ausgebremst. Damit dürfte klar sein, 2021 wird weniger gebaut und Wohnen bleibt weiter teuer. Vor allem im Rhein-Main-Gebiet, wo zusätzlicher Wohnraum dringend benötigt wird, ist das eine schlechte Nachricht. Denn gegen steigende Mieten hilft vor allem mehr Bauen.
Als Unternehmer bin ich zwar grundsätzlich Optimist, mein Ausblick auf die zweite Jahreshälfte und darüber hinaus ist dennoch eingetrübt. Es wird wohl noch mehrere Monate dauern, bis sich die Baustoffpreise wieder stabilisieren. Derweil droht durch die Bundestagswahl im September schon neues Ungemach. Was SPD und Grüne im Köcher haben, lässt auf nichts Gutes hoffen. Auch die jüngst diskutierte Einführung einer Solardachpflicht wird die Baupreise weiter steigen lassen.
Derweil scheint ein ganz anderes Thema weiter in der Versenkung zu bleiben, obwohl die Missstände seit langem offenkundig sind: die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Seit Jahren beklagen Bauherren Verzögerungen und unnötige Kostensteigerungen. Wir müssen unbedingt die Regelwerke für Bauen und Planen entschlacken. Genehmigungsverfahren müssen gestrafft werden, die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen für einfachere und schnellere Verfahren sorgen. Überdeutlich macht dies der Fabrikbau von Tesla in Brandenburg, wo eine milliardenteure Fabrik schneller errichtet ist, als die Baugenehmigung erteilt. Hoffen wir darauf, dass unsere Jungs eine gute EM spielen. Der Stimmung am Bau würde es nicht schaden.
Thomas M. Reimann Unternehmer BDB Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit BDB-HESSENFRANKFURT
Preis-Explosion – Thomas M. Reimann im hr-Interview
„Die Lieferketten sind gestört. Die Verfügbarkeit wird immer schwieriger – nicht nur bei Kanalgrundrohren sondern auch bei anderen Baustoffen. Das macht Bauen gegenwärtig und in der Zukunft deutlich schwieriger.
Es gibt nur noch Tagespreise. Es gibt keine Preise mehr über eine bestimmte Bauzeit. Das macht natürlich das Ausbauen schwer und für den, der ausbaut und das Angebot abzugeben hat nahezu unkalkulierbar.
Klassisches Kantholz. Vor einem Jahr der Kubikmeter 155 Euro im Einkauf. Jetzt aktuell – heute morgen gerade nochmal nachgesehen – 205 Euro.
Wir werden – wie alle anderen Kollegen auch – über Großhändler bedient in ganz Deutschland. Diese Großhändler sind wiederum abhängig vom Ausland – teilweise von Märkten in China oder Amerika – das ist alles Gesetz der freien Marktwirtschaft. Da können wir nicht von abweichen.“
Thomas M. Reimann BDB-HESSENFRANKFURT
Mangel an Holz – Thomas M. Reimann im ntv-Interview
Seit einiger Zeit gilt Holz ja als Mangelware und kein Ende ist in Sicht. Lieferengpässe und steigende Preise setzen der Bauwirtschaft zu. Einige Firmen müssen deswegen sogar Kurzarbeit anmelden. Vor allem die große Nachfrage aus den USA und China treiben die Preise in die Höhe. Und deswegen wird derzeit auch über einen Exportstopp diskutiert.
„Wenn ich die Zeit von Januar bis heute nehme, haben wir eine Preissteigerung von 40%. Und dann kommt ja hinzu: Ich bekomme oft kein Holz – was die Situation oft erheblich erschwert.“
Mit einem Tweet hat das ZDF Gewalteskalationen am 1.Mai relativiert und brennende Baumaschinen und Angriffe auf Wohnungsunternehmen als Reaktion von Mietern auf knappen und teuren Wohnraum dargestellt. Für den BDB-HESSENFRANKFURT ist diese verkürzte Darstellung brandgefährlich.
Ursachen für die steigenden Preise bei Mieten und im Wohnungsbau sind vor allem fehlendes Bauland in den Ballungsgebieten, die Verteuerung der Baustoffe und die überbordenden Vorschriften und Normen. Auch ein nicht enden wollender Widerstand von Partikularinteressen, der sich in Bürgerinitiativen bei einzelnen Großprojekten formiert, führt dazu, daß dringend benötigte Wohnungen nicht gebaut werden, auch wenn sie auf Basis nachhaltiger Konzepte und mit Bürgerbeteiligung geplant wurden. Die Günthersburghöfe in Frankfurt sind dafür ein Beispiel.
Diejenigen, die Wohnraum schaffen, dürfen medial nicht auf die Anklagebank gesetzt werden.
BDB-HESSENFRANKFURT
IMMOTALK TV #8: Stefan Krause (DJE Kapital AG)
IMMOTALK TV ist unterwegs in Frankfurt am Main bei der Dr. Jens Ehrhardt Kapital AG