Bauaufsicht Wetterau im Dialog: Vollständigkeit der Unterlagen erforderlich

Mit der Meldung, Minimum 85 Prozent der Bauanträge seien unvollständig, kam Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn aus dem Fachausschuss im Wetteraukreis in den Vorstand des BDB-HESSENFRANKFURT und hat gefragt: Können die Architekten und Ingenieure in der Wetterau keine Bauanträge einreichen? Muss die Behörde die Arbeit der Architekten machen? Gibt es da belastbare Informationen? Oder was ist da los?

Das Einvernehmen im Vorstand war groß, das Gespräch mit der Bauaufsicht zu suchen und die Zahlen zu hinterfragen.

Adrian Roskoni, selbst früher einmal als Architekt tätig gewesen und seit Herbst 2025 Leiter der Bauaufsicht des Wetteraukreises, und Ute Schneeberger, Fachstellenleiterin Bauaufsicht Süd und studierte Bauingenieurin, führten den Dialog in Friedberg im 2020 bezogenen Erweiterungsbau des Bauamts des Wetteraukreises mit der im gesamten Kreis bekannten architektonisch markanten Farbfassade.

Schneeberger erläutert die Hintergründe der im Fachausschuss vorgetragenen Zahl: Hier fließen einfachste Formfehler, fehlende Unterschriften, aber auch insgesamt fehlende Unterlagen mit ein. „Wir haben sogar Bauanträge vorliegen, da gibt es nicht mal ein passendes Grundstück im Antrag. Da gibt es nur einen Liegenschaftsplan, der im Baufeld noch verschiedene Einzelgrundstücke zeigt,“ sagt sie.

Seitens der Amtsleitung wird der Sachverhalt gleich eingeordnet: „Vieles was wir in die Bearbeitung nehmen, nimmt in anderen Bauaufsichten nicht die Hürde der Antragsannahme. Diese vorgelagerte Hürde einer Vollständigkeitsprüfung wie sie beispielsweise die Bauaufsicht in Frankfurt hat, gibt es bei uns gar nicht. Dementsprechend finden auch unvollständige Unterlagen bei uns den Weg in die Antragsbearbeitung und das gibt dann diese Zahlen,“ erklärt Roskoni. „Es ist aber unser großes erklärtes Interesse, dass ein als Bauantrag vorliegender Bauwille auch zu einem Bau führt, wenn er denn genehmigungsfähig ist.“

„Wie kann man das aber insgesamt verbessern,“ fragt Dr. h.c. Hahn, der immer einen ganzheitlichen Blick auf Verwaltungsvorgänge richtet: „Schnell zu bearbeitende Bauanträge entlasten die Verwaltung, verkürzen dem Bauherrn Finanzierungszeiten und fördern die Bautätigkeit.“

Abhilfe schaffen kann der digitale Bauantrag, auf den mittlerweile auch die Bauaufsicht im Wetteraukreis umgeschwenkt ist – Ute Schneeberger erläutert den Fahrplan: „Seit 1. März ist es bei uns möglich, Bauanträge digital einzureichen. Bis einschließlich Juni laufen die Verfahren noch parallel und ab 1. Juli ist dann nur noch der digitale Bauantrag möglich. Das digitale Verfahren wird dann ohnehin weniger Fehler dulden. Ohne vollständige Unterlagen geht es dann im EDV-gestützten Abgabeprozess nicht mehr weiter. Das digitale Verfahren fordert daher von allein eine größere Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Und zudem macht es Verfahrensabläufe wie bspw. die Ämterbeteiligung einfacher und schneller.“

Sehr positiv aufgenommen hat Ostermann auch den im Gespräch immer wieder wahrgenommenen Beratungswillen gegenüber den Antragsstellern im Baugenehmigungsverfahren. Roskoni formuliert dazu ganz klar: „Wir beraten Architekten zu Ihrem Bauvorhaben. Wir ziehen uns nicht auf eine reine Prüf- und Genehmigungsinstanz zurück. Aber wir führen nicht den Stift des Architekten und können auch nicht Planungsverantwortung übernehmen, wo die Gesetzgebung diese beim Planer sieht.“

Corona und viel Homeoffice haben in vielen Verwaltungen den direkten, persönlichen Austausch zwischen Antragstellern und den Mitarbeitern der Verwaltung deutlich reduziert und manchmal schwindet damit auch das gegenseitige Verständnis. „Wir haben gute Erfahrungen mit Dialogformaten, wie mit unserem Symposium mit der Bauaufsicht Frankfurt, unserer gemeinsam mit der Bauaufsicht Offenbach durchgeführten Infoveranstaltung oder dem von der Bauaufsicht Wiesbaden angebotenen Runden Tisch. Sollte die Bauaufsicht im Wetteraukreis ähnliche Formate für sinnvoll halten, unterstützen wir das gerne direkt organisatorisch oder auch als Kommunikationspartner.“

Abschließend kam das Gespräch auf die Reformvorhaben des Landes und die Auswirkungen auf die Aufgaben der Bauaufsichten. Das Baupaket I ist verabschiedet und als HBO-Novelle bereits Gesetz. Das Baupaket II ist aktuell in Abstimmung und lässt ebenso relevante Änderungen erwarten.

Seitens der Bauaufsicht Wetterau wird dargelegt, dass mit wegfallenden Regelungen auch neue Betrachtungen erforderlich werden. Wenn jetzt beispielsweise keine Abbruchgenehmigungen mehr erforderlich sind, müssen dennoch die Belange des Denkmalschutzes, des Artenschutzes und der Schadstoffentsorgung eingehalten werden. Das alles im Blick zu behalten kann jetzt für den Bauherrn unübersichtlicher werden.

„Wir dürfen nicht nur überbordende Bürokratie und das stete Anwachsen der Verwaltung beklagen. Wir müssen den Wegfall von Vorschriften auch mit einer positiven Grundeinstellung annehmen und gutheißen. Dass mit mehr Freiheit dann auch immer mehr Verantwortung einhergeht, das ist ganz klar.“ so Hahn abschließend.