Versorgungswerke – Transparenz und kritische Begleitung erforderlich

Die Rente ist sicher?
Norbert Blüm verkündete 1986: „Die Rente ist sicher.“ Schon damals war diese Aussage mindestens fragwürdig – und heute wird sie erneut intensiv diskutiert. Das betrifft selbstverständlich auch die Mitglieder der Versorgungswerke der Ingenieur- und Architektenkammern.
Sicherheit
Beim Versorgungswerk der Architektenkammer NRW besteht nach heutigem Kenntnisstand kein akuter Anlass zur Besorgnis. Gleichwohl sollten die öffentlich bekannt gewordenen Fehlinvestitionen einzelner berufsständischer Versorgungswerke – aktuell z.B. ein Verlust von 700 Mio. € beim Versorgungswerk Bayern – als Warnsignal verstanden werden: Auch kapitalgedeckte Systeme sind nicht automatisch vor erheblichen Verlusten und deren Folgen geschützt.
Höhe
Viele Kolleginnen und Kollegen – ich eingeschlossen – sind lange davon ausgegangen, dass eine Rente aus dem Versorgungswerk grundsätzlich sicherer sei als die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (DRV), weil sie kapitalgedeckt ist. In der Praxis zeigt sich jedoch: „kapitalgedeckt“ bedeutet nicht automatisch „stabil“ oder „inflationsfest“.
Während die gesetzlichen Renten in den letzten Jahrzehnten – trotz defizitärer Kassenlage und vor allem aus politischen Gründen – insgesamt um etwa 35 % erhöht wurden, bewegten sich die Leistungen des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW über längere Zeit weitgehend auf gleichbleibendem oder teilweise sogar sinkendem Niveau (bei einem Rechnungszins von 2 % seit dem 31.12.2016, der jedoch keine jährliche Erhöhung von 2 % bedeutet, sondern nur ein Baustein von mehreren in der Rentenberechnung ist). Gleichzeitig wurde die Kaufkraft durch Inflation im gleichen Zeitraum kumuliert um rund 30 % gemindert.
Ein automatischer Inflationsausgleich ist in der Satzung nicht vorgesehen; Rentenanpassungen sind nur im Rahmen von Dynamisierung bzw. Überschussbeteiligung per Beschluss möglich. Angesichts der realen Kaufkraftverluste ist diese Situation für viele Ingenieurinnen/Ingenieure und Architektinnen/Architekten nicht zufriedenstellend – die wirtschaftlichen Rentenaussichten wirken damit faktisch deutlich schwächer als Lange erwartet. Ebenso wenig ist die Rentenberechnung transparent nachvollziehbar; der genaue Einfluss von Rechnungszins und wirtschaftlicher Aktivität des Versorgungswerks (z.B. Anlagen in Immobilien) ist nicht ohne Weiteres erkennbar.
Fazit
Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Architektenkammer Hessen im Zuge der Neuordnung des Anschlusses an das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW als gute Gelegenheit, die Themen Sicherheit, Anlagestrategie, Transparenz und Rentenperspektive intensiver zu diskutieren und im Sinne der Mitglieder kritisch zu begleiten. Angesichts der Rahmenbedingungen sollte außerdem zumindest ergebnisoffen geprüft werden, ob künftig – analog zur DRV – politische Flankierung (etwa in Form staatlicher Zuschüsse) grundsätzlich denkbar oder erforderlich sein könnte.
Till Marwede, ARCHITEKT BDB
2. Schatzmeister BDB-HESSENFRANKFURT