Wettbewerbsverfahren weiterentwickeln – Antrag an die AKH-Vertreterversammlung

Wettbewerbsverfahren nach der RPW gelten seit vielen Jahren als bewährtes Instrument zur Sicherung architektonischer und städtebaulicher Qualität. Auch die Architektenkammern unterstützen diese Verfahrensform ausdrücklich, da sie Transparenz, Fairness und Baukultur fördern.

In der Praxis führen insbesondere offene oder begrenzt offene Wettbewerbe mit hohen Teilnehmerzahlen (teils über 20 Büros) und langen, teilweise mehrphasigen, Bearbeitungszeiträumen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand. Der zeitliche Einsatz ist beträchtlich, und die Kosten für Personal, Modellbau und Präsentationen liegen pro Büro regelmäßig über 20.000 €. Preisgelder erhalten in der Regel nur wenige Preisträger, deren Vergütung den tatsächlichen Aufwand meist kaum deckt. Für kleine und mittlere Büros bedeutet dies ein erhebliches wirtschaftliches Risiko.

Zugleich führen die Verfahren durch ihre Komplexität und Dauer oftmals zu deutlichen Verzögerungen in der weiteren Projektentwicklung und Umsetzung.
Eine Anpassung der RPW-Verfahren, die Aufwand, Teilnehmerzahl und Dauer in ein verhältnismäßiges Maß bringt, würde die Wettbewerbslandschaft fairer, wirtschaftlich tragfähiger und zugleich effizienter gestalten.

Im Zusammenhang mit den derzeit auf Bundes- und Landesebene diskutierten Initiativen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren („Bau-Turbo“) bietet sich die Chance, auch die Wettbewerbsverfahren als Teil der gesamten Planungs- und Umsetzungsstrecke auf ihre Effizienz und Praxistauglichkeit hin zu überprüfen – ohne die hohen Qualitätsansprüche der Baukultur zu gefährden.

Ziele des Antrags:

– Sicherstellung angemessener und wirtschaftlich tragfähiger Verfahren
Begrenzung übermäßiger Teilnehmerzahlen
Reduktion der Verfahrensdauer zur Förderung einer zügigen Umsetzung
Stärkung kleiner und mittlerer Büros
– Beitrag zu einer effizienteren, aber qualitätsorientierten Baukultur

Der BDB-HESSENFRANKFURT beantragt deshalb, die Vertreterversammlung möge beschließen:

Die Architektenkammer Hessen wird beauftragt, sich auf Landes- und Bundesebene für eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsverfahren nach der RPW einzusetzen.

Ziel ist es, die Verfahren stärker an die praktischen Anforderungen der Planungs- und Umsetzungspraxis anzupassen und dabei

– den Aufwand für teilnehmende Büros in ein angemessenes Verhältnis zur Projektgröße und zum Auftragswert zu setzen,
– die Teilnehmerzahl in Wettbewerben angemessen zu begrenzen,
– die Verfahrensdauer und -komplexität zu reduzieren, um eine zügigere Umsetzung zu ermöglichen
– und alternative, qualitätsgesicherte Verfahrensformen (z. B. einstufige, geladene oder kooperative Verfahren, Konzeptvergaben mit Fachjurys) stärker zu fördern.