Verleihung der Ehrenbaumeisterwürde BAUMEISTER BDB h.c. an StS Rainer Bomba

(v.l.n.r.) Andreas Ostermann, Carsten Kulbe, Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Dr. Bernadette Weyland, Rainer Bomba

 

Der Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein Main e.V. (BDB) hat heute die Ehrenbaumeisterwürde an Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, verliehen. Im Rahmen eines Festaktes nahm Bomba die Ehre an und trägt damit ab sofort den Titel Baumeister BDB h.c.

 

 

 

StS Rainer Bomba

„Ich bin stolz, diese Auszeichnung entgegennehmen zu dürfen“, sagte Bomba bei der Verleihung. „Der BDB ist das wichtigste Verbindungsglied der einzelnen Berufsgruppen der Baubranche und deren Qualitätssicherer. Die Würdigung meiner Arbeit durch die Institution ist für mich eine große Ehre.“

 

Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, 1. Vorsitzernder BDB-HessenFrankfurt

Dipl.-Ing. Architekt BDB Carsten R. Kulbe, 2. Vorsitzender BDB-HessenFrankfurt

Der Erste Vorsitzende des BDB Frankfurt RheinMain, Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, betonte die Eignung Bombas für diese Auszeichnung: „Rainer Bomba stellt eine wichtige Brücke zwischen Politik und unserem Verband dar. Er hat sich mit seiner Arbeit stark für den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eingesetzt.“ Dipl.-Ing. Architekt BDB Carsten R. Kulbe, 2. Vorsitzender des Vereins, ergänzte: „Auch steht Herr Bomba für den Erhalt von Traditionen wie dem Diplom-Ingenieur ebenso wie für eine moderne und zukunftsweisende Infrastruktur in Deutschland. Wir schätzen uns glücklich, einen so fähigen Politiker mit unserer höchsten Auszeichnung zu ehren“, so Kulbe.

 

Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, würdigte den Beitrag Bombas zum Erfolg der Bauwirtschaft. Er lobte den Geehrten in seiner Rede als „ausgemachten Kenner des Baus“ und freue sich, wenn Bomba „auch zukünftig an der Seite unserer bauausführenden Wirtschaft stehen“ werde.

 

Dr. Bernadette Weyland, StS Hessisches Ministerium der Finanzen

Auch die Hessische Finanzstaatssekretärin Dr. Bernadette Weyland gratulierte Bomba: „Sehr geehrter Herr Bomba, der BDB ehrt Sie heute als verdienten Förderer und Entscheider der Branche. Sie bilden eine wichtige Verbindungsbrücke zwischen Politik und dem Verband und haben sich stets mit großem Sachverständnis für ein partnerschaftliches Miteinander eingesetzt. Dank Ihres Engagements sind Investitionen schnell zu ihrem Ziel gelangt – davon hat die Baukultur in Deutschland profitiert.“

 

StS Rainer Bomba, Dipl.-Ing. Architekt BDB Carsten R. Kulbe

Rainer Bomba trägt selbst einen Dipl.-Ing.-Titel der Fachhochschule Frankfurt am Main im Fach Maschinenbau. Zudem studierte er an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main BWL und VWL (Diplom-Kaufmann). Anschließend übernahm er verschiedene Leitungsfunktionen bei der Bundesagentur für Arbeit, u.a. in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Vor seiner Staatsminister-Tätigkeit war

Bomba zwei Jahre lang Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Seit 2009 hat er das Amt des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung inne, das seit 2013 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur umgewandelt wurde.

 

 

 

Dr. h.c. Thomas M. Reimann (Vorstand der ALEA Hoch- und Industriebau AG und stellv. Vorsitzender des VhU-Bauausschusses), Ulrich Caspar MdL (Verkehrs- und Wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im hessischen Landtag)

Prof. Dipl.-Ing. Manfred Gerner (Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V.), StS Dr. Bernadette Weyland

Bernd Ehinger (Präsident der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main), Rainer von Borstel (Hauptgeschäftsführer Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.), Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein

Prof. Dipl.-Ing. Manfred Gerner (Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V.), ö.b.u.v. SV Dipl.-Ing. Hubert Zimmermann, Dipl-Ing. Simone Staudt-Zimmermann

Claudius Wallis (C.R.K. Generalbau GmbH für schlüsselfertiges Bauen) mit Frau, Rosemarie Müller (RKM Property Management Ltd.)

Joachim Pfeil (Geschäftsführender Gesellschafter XWAY-INVEST-CONSULT GmbH)

Dipl-Ing. Architekt BDB Carsten R. Kulbe, StS Dr. Bernadette Weiyland, StS Rainer Bomba

Robert Flörchinger, Dr. Hans Jürgen Pritzl (Leiter des Hochbauamtes Frankfurt), Ulrike Gaube (Büroleiterin Frankfurt der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH), Edda Rössler (Inhaberin Agentur Rössler ProResult)

Robert Flörchinger

Bernd Felgner (Projektentwicklung & Investments), Dipl. Sachverständiger (DIA) Gerd Wernicke (Postbank Immobilien)

StS Rainer Bomba, Bernd Felgner (Projektentwicklung & Investments), Dipl. Sachverständiger (DIA) Gerd Wernicke (Postbank Immobilien)

Ingenieur BDB Erhard Hellwich, Ingenieurin BDB Christiane Hellwich, Baumeister BDB Jürgen Baranke, RA Sabine Wellmann (Firma Horst Wellmann Inh. Margarete Wellmann e.K.)

 

BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.

 




Urbanität für Frankfurt – WIR MÜSSEN NACHVERDICHTEN

Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. (zweiter v.l.), Frederik Sieker, Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (erster v.l.), Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann, 1.Vorsitzender BDB Frankfurt Rhein Main e.V. (erster v.r.), Dipl.-Ing. Architekt BDB Carsten R. Kulbe, 2. Vorsitzender BDB Frankfurt Rhein Main e.V. (zweiter v.r.)

 

 

Neues Bauland ist knapp im Rhein-Main-Gebiet. Doch innerstädtisch gibt es einige großzügige Siedlungen, die in Zeiten entstanden sind, als genügend Bauland vorhanden war. Die Infrastruktur ist schon da. Und die Siedlungen sind oft in einer Hand. Gute Voraussetzungen, ohne neues Bauland doch neu zu bauen.

 

„Nachverdichtung hat ein großes Potential, neue Wohnungen zu schaffen, wo alte Siedlungsstrukturen das zulassen. Das ist nie konfliktfrei. Aber wir sehen hier die Möglichkeit, einen Beitrag für mehr Wohnungsbau im Rhein-Main-Gebiet zu leisten“, so Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. im Gespräch mit dem BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.

 

Je größer das Problem für den Wohnungssuchenden wird, bezahlbaren Wohnraum zu bekommen, umso mehr gerät die Politik unter Druck, zu handeln. Die Erwartungshaltung der Bürger ist dabei, dass insbesondere der soziale Wohnungsbau von öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften bereitgestellt wird.

 

Tausendpfund sieht auch im Ankauf von Belegungsrechten eine Möglichkeit, schnell Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zu Verfügung zu stellen.

 

Wichtigster Punkt, damit sich die Situation aber mittel- und langfristig entspannen kann, ist die Ausweisung von neuem Bauland.

 

„In dieser Hinsicht hat sich in letzter Zeit einiges getan.“ stellt Tausendpfund fest. „Das geht in die richtige Richtung, der Weg ist aber noch weit und das Tempo zu niedrig. Als Vertreter der Wohnungswirtschaft wünschen wir uns, daß die Politik schnell für mehr Bauland sorgt.“

 

Architekt BDB Carsten R. Kulbe, (2.Vorsitzender des BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.), der im Rhein-Main-Gebiet auch als Projektentwickler tätig ist, bestätigt: „Wir haben alle erkannt, daß es an Bauland fehlt. Die Politik muß handeln. Da gibt es Zielkonflikte – das ist unstreitig. Aber mit jeder neuen Wohnung sichern wir auch den sozialen Frieden in der Stadt.“

 

„Die Bau- und Wohnungswirtschaft ist mittlerweile zum wichtigsten Partner der Politik geworden, ohne den die drängendsten anstehenden Aufgaben nicht gelöst werden können,“ stellt Dipl.-Ing. (FH) BDB Andreas Ostermann (1.Vorsitzender des BDB-Frankfurt Rhein Main e.V.) fest. „Und doch wird der Branche zu wenig Gehör geschenkt. Bei der Novellierung HBO liegen unsere Vorschläge auf dem Tisch. Aber es wird wohl mehr Vorschriften geben, die das Bauen wieder teurer machen.“

 

Das sieht auch Tausendpfund so: „Die neue HBO hat allein im Umfang über 10 Paragraphen mehr. Das macht Bauen nicht einfacher.“

 

Die Baubranche braucht deshalb einen aktiven Ansprechpartner in einem Bauministerium, das die Kompetenzen bündelt.

 

„Die Wohnungsfrage hatte beim Zuschnitt der Ministerien nach der letzten Wahl nicht die Bedeutung, wie heute. Aber 2018 wird es ein Bauministerium geben müssen,“ so Architekt BDB Carsten R. Kulbe. „Die Aufteilung war unglücklich. Aber das ist mittlerweile allen klar.“

 

VdW südwest
BDB-HessenFrankfurt




Große Delegation der Sichuan Vocational and Technical College of Communications bei ALEA AG

 

 

 

Große Delegation der Sichuan Vocational and Technical College of Communications bei ALEA AG

 

Der Frankfurter Bauunternehmer Thomas M. Reimann, der im Vorstand des BDB Frankfurt Rhein-Main das Referat Unternehmer betreut, begrüßte eine große Delegation aus China.

 

Die 17 Gäste, überwiegend Dozenten und Ingenieure der Fachbereiche Bau und Architektur der Hochschule aus Sichuan, wurden angeführt von Herrn Prof. Jiaqi Yang.

 

Die Gäste sind nach Deutschland gekommen, um sich über das Thema modulares und industrielles Bauen auszutauschen. Der CEO der ALEA AG hatte in diesem Zusammenhang beim 1. VhU-Bauforum in Frankfurt am Main 2016 zum Thema „modulares Bauen“ referiert. Der BDB Frankfurt Rhein-Main ist mit seinem Beitritt in die VhU zum 01.07.2017 auch Mitglied im VhU-Bauausschuss, den Reimann als stv. Vorsitzender repräsentiert.

 

Am Beispiel von BDB und VhU machte Reimann den Gästen die Bedeutung von Partnerschaften deutlich: „Insgesamt vertreten die VhU-Mitgliedsverbände rund 150.000 Unternehmen in Hessen mit rund 1,5 Mio. Beschäftigten. Mit dem Bauausschuss in der VhU hat sich Gremium gebildet, das wichtige Impulse für die Bau- und Immobilienpolitik geben kann. Der BDB Frankfurt Rhein-Main fördert den Gedanken des Bauteams, das heißt: ein gezieltes und verantwortungsbewußtes Zusammenwirken von Architekten, Bauingenieuren und Unternehmern bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung von Bauvorhaben, um die Qualität des Bauens in allen Bereichen zu erhalten und zu steigern.“

 

 

Die Gäste besuchten die derzeit größte ALEA-Baustelle im Rhein-Main-Gebiet, einen 6-geschossigen Wohnungsneubau mit Tiefgarage in Offenbach am Main. Gemeinsam mit dem verantwortlichen Bauleiter Ing. Christof Zimnol und dem Polier Hans Trumpp wurde das Bauvorhaben in Begleitung eines Dolmetschers begangen. Rund 1 Stunde erläuterte Reimann am Beispiel dieser Wohnbaumaßnahme das industrielle Bauen, den Einsatz von Fertigteilen und das Arbeiten mit Spezialbeton. Großes Interesse und viele Fragen gab es zu dem variablen Schalungssystem. Polier Hans Trumpp erläuterte ausführlich den Einsatz von speziellen Einbauteilen, die die Tiefgarage wasserdicht werden lassen. Am Beispiel der Baugrube und der Nähe zum Main führte Ing. Christof Zimnol aus, welche Bedeutung die Wasserhaltung bei einem Projekt haben kann und von welch großer Bedeutung sie beim aktuellen Projekt ist. Beeindruckt waren die Gäste von der Bauzeit der Baumaßnahme, die mit 8 Monaten, auch für chinesische Verhältnisse, als ausgesprochen schnell empfunden wurde.

 

Reimann, der neben seiner Vorstandstätigkeit beim BDB Frankfurt Rhein-Main auch Mitglied in der Vollversammlung der IHK Frankfurt am Main ist, unterstützt mit diesem Engagement die Bemühungen der DCAA Deutsch-Chinesische Gesellschaft für Austausch und Ausbildung.

 

Durch den Professor der Universität, Herrn Prof. Jiaqi Yang wurde dem Vorstand des BDB Frankfurt Rhein-Main und den Vertretern der ALEA AG eine Einladung nach Sichuan ausgesprochen.

 

Dr. h.c. Thomas M. Reimann




BDB-Präsident Hans Georg Wagner fordert in Brief an EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska einen Stopp des „EU-Dienstleistungspakets“

 

Als führender Berufsverband von Architekten und Ingenieuren in Deutschland steht der BDB allen Bestrebungen zur Vollendung des Binnenmarktes in Europa und zur Erleichterung des Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehrs positiv gegenüber. Jedoch sieht der BDB mit großer Sorge, dass die EU-Kommission mit ihrem vorgelegten Entwurf zu einem Richtlinienvorschlag für ein sogenanntes „Dienstleistungspaket“ im Hinblick auf Schaffung von Bürokratie und Eingriffe in nationale Gesetzgebungskompetenzen entschiedene Schritte zu weit geht.

 

Daher hat sich BDB-Präsident Hans Georg Wagner am 16. August 2017 mit einem Brief an die zuständige EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska, gewandt, in der Hoffnung, dass die EU-Kommission in Anerkennung der vorgebrachten Argumente diesen Richtlinienvorschlag nicht weiter verfolgt.

 

Die Architekten- und Ingenieurkammern in den Bundesländern als Körperschaften öffentlichen Rechts verfügen über die notwendige Kompetenz und Erfahrung, bei Architekten und Ingenieuren aus EU-Mitgliedstaaten innerhalb kurzer Bearbeitungszeit die Voraussetzungen für eine Niederlassung oder berufliche Tätigkeit im Zuge des reinen Dienstleistungsverkehrs zu schaffen. Bei ihren Entscheidungen berücksichtigen die Kammern voll inhaltlich die Vorschriften der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die die gegenseitige Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen regelt. Insofern besteht gar keine Notwendigkeit, darüber hinaus gehende Regelungen treffen zu müssen.

 

Die Einführung einer EU-Dienstleistungskarte würde unnötigerweise zusätzliche
Bürokratie und Kosten für die Architekten und Ingenieure erzeugen, dass sie die Schaffung einer neuen Institution auf Bundesebene für die Verfahren zur Ausstellung dieser Dienstleistungskarte erfordern würde. Dies passt nicht in die Zeit, da sie allen Bestrebungen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung von Verfahren entgegen läuft und mit den vorhandenen Berufskammern der Architekten und Ingenieure funktionsfähige Einrichtungen in allen Bundesländern vorhanden sind.

 

Zudem sieht der BDB auch in der beabsichtigten Verschärfung des Notifizierungsverfahrens einen nicht zu akzeptierenden Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des nationalen Gesetzgebers und der Ländergesetzgeber. Die derzeitige Regelung ist völlig ausreichend.

 

Wir werden Sie in den BDB-Medien aktuell  über die weitere Entwicklung zu dieser Thematik informieren.

 

BDB-Bund




Novellierung HBO – BDB mit VhU-Delegation im Ministerium in Wiesbaden

v.l.n.r: Heike Pohl (Merck KGaA), Dr. h.c. Thomas M. Reimann (VhU), Andreas Ostermann (BDB), Tobias Rösinger (BDB), Stephan Keßler (Infraserv), Dr. Harald Noichel (Infraserv)

 

Stephan Keßler und Harald Noichl (beide Infraserv GmbH & Co. Höchst KG), Heike Pohl (Merck KGaA), Andreas Ostermann und Tobias Rösinger (beide BDB – Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure Frankfurt Rhein-Main e.V.) begleiteten den stv. Vorsitzenden des VhU-Bauausschusses und Vorstandsvorsitzenden der ALEA Hoch- und Industriebau AG Thomas M. Reimann zum Gespräch mit dem Thema „Novellierung der HBO“ in das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung nach Wiesbaden.

 

Empfangen wurde die VhU-Delegation von Erich Allgeier, Karoline Schlukat, Brigitte Schneider und Susanne Vogt zu einem rund zweistündigen Gespräch.

 

Reimann, der die erkrankte VhU-Referentin Anna von Gruenewaldt als Delegationsleiter vertrat, dankte in diesem Zusammenhang für die Möglichkeit der Aussprache zum Thema der Novellierung der HBO.

 

Tobias Rösinger und Andreas Ostermann nutzten die Gelegenheit, um Anregungen zu den bauaufsichtlich eingeführten technischen Bestimmungen und dem Schallschutz zu geben. Rösinger führte aus, dass die derzeitige HBO neben dem eigentlichen Gesetzestext aus einem sich fortwährend vergrößernden und verändernden Konvolut aus bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen besteht. Das führt aus der Sicht des BDB zu zwei grundsätzlichen Problemen: Zum einen wird die HBO andauernd umfangreicher und unübersichtlicher. Die schiere Zahl an eingeführten Regelwerken mit den zugehörigen Spezifikationen, Verweisen, etc. – dazu noch häufig in sich verändernden Fassungen – erschweren die Arbeit von Planern, Ausführenden sowie Genehmigungsbehörden, erhöhen die Gefahr von Fehlern und führen mitunter zu Widersprüchen mit der eigentlichen HBO, schaffen somit Rechtsunsicherheit.

 

Noch deutlicher formuliert waren die Vorschläge zum Thema Schallschutz. Im Zuge der weiter steigenden Ansprüche der Baustandards, klaffen öffentlichrechtliche und privatrechtliche Anforderungen häufig immer stärker auseinander. Die privatrechtlichen Anforderungen unterliegen meist keinen klaren gesetzlichen Regelungen, sondern werden durch den ‘Stand der Technik‘, dem Wettstreit von normativen Regelwerken, im Zweifelsfall durch Gerichtsentscheidungen definiert. Dies schafft eine immer größere Rechts- und Planungsunsicherheit, unter der sowohl die Bauwirtschaft als auch Behörden massiv leiden.

 

Ostermann ergänzte in diesem Zusammenhang, dass deshalb ähnlich dem Brandschutz auch verstärkt andere bautechnische Themen, wie z.B. der Schallschutz, eine entsprechende Würdigung in der HBO finden sollten. Zum Nutzen aller Beteiligten sollten hier eindeutige gesetzliche Standards definiert werden. So wie sich die Anforderungen an eine Wand bezüglich des Brandschutzes abschließend über die Feuerwiderstandsklasse definiert, könnte dies bezüglich des Schallschutzes z.B. bei einer Wohnungstrennwand über das erforderliche Schalldämmmaß erfolgen.

 

Heike Pohl, Stephan Keßler und Harald Noichl, die als Vertreter von Merck und Infraserv unmittelbar mit dem Thema Sonderbauten konfrontiert sind. Sie führten aus, dass das, was die HBO derzeit als ‘Sonderbau‘ kategorisiert – gemessen an der aktuellen Baupraxis – häufig kein Sonderbau mehr ist. So stellen z.B. folgende Merkmale, die die HBO unter § 2 (8) aufführt im hessischen Baualltag eher die Regel, als die Ausnahme dar. Es sind also Merkmale herkömmlicher Gebäude, nämlich: Gebäude mit mehr als 1.600 m² Brutto-Grundfläche, Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² BGF, Kindergärten über 2 Geschosse, Tiefgaragen von mehr als 1.000 m² Nutzfläche. All diese Merkmale sind mittlerweile regelmäßig bei hessischen Gebäuden anzutreffen und bieten keine ‘besonderen‘ technische oder sonstige Herausforderungen. Insofern sollte sich die Kategorie ‘Sonderbau‘ tatsächlich auf ‘besondere‘ Bauten beschränken, die eben so außergewöhnlich sind, dass standardisierte Regelungen nicht ausreichend greifen. Als Beispiele hierfür sind z. B. Krankenhäuser, Hochhäuser oder Flughäfen zu benennen.

 

Die Argumentation war deckungsgleich zu den Auffassungen des BDB Frankfurt Rhein-Main und entspricht dem Impulspapier zur Novellierung der HBO.

 

Im Rahmen des Besuchs, bestand die Möglichkeit, sich auch zu den Themen „Abstandsflächen“ und „Barrierefreiheit“ auszutauschen. Rösinger meldete anhand von Praxisbeispielen seine Bedenken zum Thema der Abstandsflächen an. Die beliebtesten Stadtviertel in den hessischen Großstädten sind in der Regel die, die gründerzeitliche Strukturen aufweisen. Diese gründerzeitlichen Strukturen zeichnen sich in der Regel durch einen geschlossenen Blockrand und häufig durch eine zusätzliche Nachverdichtung mit im Blockinnenbereich liegenden Hinterhäusern auf. Die (Bevölkerungs-)Dichte dieser Typologie ist im Vergleich zu anderen, jüngeren städtebaulichen Strukturen sehr hoch.

 

Ostermann ergänzt, dass fehlenden oder restriktiven gesetzlichen Regelungen stellen in der Baupraxis oft große Hemmnisse darstellen. Selbst wenn die Genehmigungsbehörden Abweichungen genehmigen, muss in der Regel immer noch eine Nachbarzustimmung eingeholt werden, die meist – wenn überhaupt – nicht zu wirtschaftlichen Konditionen zu erlangen ist.

 

Daher wäre es wünschenswert, eine Anpassung der Abstandsflächenregelungen an zeitgemäße Bauweisen und Formensprachen sowie eine Harmonisierung zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, um vor allem Nachbarstreitigkeiten und die damit verbundenen negativen Konsequenzen zu reduzieren.

 

Abschließend wurde das Thema „Barrierefreiheit“ erörtert. Rösinger erläutert, dass die gesetzlichen Vorgaben für barrierefreies Bauen derzeit große regulatorische Kostentreiber sind. Reimann ergänzt, dass kostengünstiges Bauen und das Schaffen von bezahlbaren Wohnraum in der Ballungsregion Frankfurt Rhein-Main für kleine und mittlere Einkommen so quasi unmöglich gemacht wird. Rösinger erklärt, die derzeitigen Regelungen sind überzogen und unnötig kompliziert. Hierunter fallen nicht nur der vielzitierte Aufzug bei Gebäudeaufstockungen sondern viele weitere Regularien. So führen z.B. die geforderten Türabmessungen und die zugehörigen Bewegungsflächen zu überdimensionierten Wohnungen, schlecht möblierbaren Grundrissen und Spezialbauteilen, was neben entsprechend höheren Kosten auch zu einer generell schlechteren Akzeptanz durch die Nutzer führt.

 

Ostermann schlägt vor, auf eine Quote für barrierefreie Wohnungen zu verzichten, stattdessen diesbezügliche Anforderungen für alle Wohnungen moderat anzuheben. Auf einen Bezug zur DIN 18040 sollte verzichtet werden. Stattdessen sollten alle für notwendig erachteten Regelungen klar und abschließend in der eigentlichen HBO formuliert werden. Ein solches Vorgehen würde die Rechts- und Planungssicherheit sowie die Nutzerakzeptanz stark erhöhen und einen echten Beitrag zur Kostensenkung im Wohnungsbau liefern. Außerdem könnte auf diese Weise die Versorgung von Menschen mit Handycap mit geeigneten Wohnungen weit besser erreicht werden, als mit der bisherigen Regelung.

 

Nach den Worten von Reimann hatte die VhU-Delegation die Möglichkeit, im Ministerium einen offenen und informativen Austausch zu führen. Die Anregungen aus dem Impulspapier des BDB Frankfurt Rhein-Main konnten noch einmal ausführlich erläutert und die Meinungen beider Seiten gehört werden.

 

Thomas M. Reimann